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Vor- und Nachteile der Migration

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Roddi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 04.07.2011 um 21:53 Uhr

Zitat von golomo:

Zitat von Roddi:



Jop nicht mal wenn keine Tötungsabsicht vorlagt sitzt man.

http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1238919/index.html?ROOT=1169294

Zitat:

Urteil wegen versuchten Totschlags in Vaihingen verkündet

Datum: 05.02.2009

Kurzbeschreibung:

Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte heute einen 32 Jahre alten Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Nach den Feststellungen der Kammer kam es am 22. September 2008 gegen 21.30 Uhr vor einer Gaststätte in Stuttgart-Vaihingen zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seinem späteren Opfer. In deren Verlauf beschimpfte und beleidigte der Angeklagte seinen 43 Jahre alten Kontrahenten mehrfach. Als dieser den Angeklagten von sich weg schob, zog der Angeklagte ein Messer und stach auf ihn ein, wobei er seinen Tod zumindest billigend in Kauf nahm. Das Opfer erlitt eine etwa einen Zentimeter tiefe Stichverletzung in der linken Flanke, die heftig blutete. Schlimmere Verletzungen konnten durch das Eingreifen von hinzugekommenen Augenzeugen verhindert werden.

Der Angeklagte hatte sich in der Hauptverhandlung dahingehend eingelassen, er habe den 43-Jährigen zwar beleidigt. Dieser habe ihm aber einen Faustschlag in das Gesicht versetzt. Erst dann sei es zum Einsatz des Messers gekommen.
Von dieser Einlassung konnte sich die Kammer indessen nicht überzeugen. „Wir gehen davon aus, dass es vor dem Messerstich zu keinen Tätlichkeiten seitens des Opfers kam“, so die Vorsitzende Richterin der 1. Schwurgerichtskammer.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte beantragt, seinen Mandanten nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahren und sechs Monaten auf Bewährung zu verurteilen. Es sei nicht davon auszugehen, dass der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe, führte der Verteidiger aus.

Der Angeklagte und sein Opfer waren bis vor einiger Zeit gute Bekannte. Ab Sommer 2008 kam es zwischen ihnen wegen einer Streitigkeit über eine Autoreparatur zum Zerwürfnis. Dieser Streit war letztlich ursächlich für die Tat.

Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 5. Februar 2009 - 1 Ks 111 Js 84677/08

Dr. Kerstin Geist, Pressesprecherin in Strafsachen


2.)Das sind Leistungen im Familienbereich.Gut in dem Bereich würde ich dann auch oberes Drittel sagen



1. Mh. Dein Beispiel steht meinem Satz nicht entgegen. Er zeigt nur, dass es Gefängnisstrafe geben KANN. Hab jetzt auch ein Beispiel =) kuck Insgesamt habe ich eben den Eindruck, dass das Strafmaß bei Gewaltverbrechen in D nicht hoch genug ist. Wenn du das anders siehst so ist das i. O.



Ich bitte dich.Der Kerl ist 98.Willst du einen 98 jährigen in den Knast stecken?

"Nope".

golomo
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
260 Beiträge
Geschrieben am: 04.07.2011 um 22:00 Uhr

Zitat von Roddi:



Ich bitte dich.Der Kerl ist 98.Willst du einen 98 jährigen in den Knast stecken?


:-D Ne. Aber es zeigt eben, dass dein Satz "1.)Nope.Bei versuchten Totschlags kommst du nicht mit Bewährung davon." falsch ist!

„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"

golomo
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
260 Beiträge
Geschrieben am: 04.07.2011 um 22:06 Uhr

Zitat von ViolentFEAR:



Klar, war auch keine Kritik daran, dass du ihn falsch verwendest, sondern das er überhaupt in dieser Form verwendet wird. Es ist aber in Hinblick der Aussage, dass es heute mehr Schüler mit Migrationshintergrund gibt bezeichnend. Es soll eine gewisse Menschengruppe bezeichnen, mit einem Wort, dass aber im Grunde alle einschließt (Deshalb Agamben).


Das genau tut der Begriff ja nicht. Sonst würde man ja "Migrant" sagen. Der "Hintergrund" soll eine Art "Ursprung" sein, ein Wort das Ausdrückt, dass es vielleicht nicht das juristisch wichtige ist (das wäre dann hier "Deutscher"), aber zugleich eine Andersartigkeit "im Hintergrund" andeutet. Wieso es aber ab einer gewissen Generation nicht mehr so sein sollte, geht aus dem Begriff nicht hervor.
Semantisch rchtig ist also: Du stammst nicht aus einem anderen Land, aber deine Eltern (oder noch weiter zurück). Auch wenn ich mir sicher rbin, dass diverse Länder auch anders behandelt werden (z.B Frankreich oder Niederlande)


Wenn du dich für Walter Benjamin interessierst, ne gute Andresse.


Mir ist immer noch nicht klar, wieso das Wort "Migrationshintergrund" semantisch alle Menschein einschließt.
Die Kritik "Wieso es aber ab einer gewissen Generation nicht mehr so sein sollte, geht aus dem Begriff nicht hervor." leuchtet mir ein.
Mir ist die Philosophie zu verschrubelt und abstrakt. Ich mag kurze und einfache Sätze ;-)

„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"

ViolentFEAR - 32
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 04.07.2011 um 22:10 Uhr

Zitat von golomo:


Mir ist immer noch nicht klar, wieso das Wort "Migrationshintergrund" semantisch alle Menschein einschließt.
Die Kritik "Wieso es aber ab einer gewissen Generation nicht mehr so sein sollte, geht aus dem Begriff nicht hervor." leuchtet mir ein.
Mir ist die Philosophie zu verschrubelt und abstrakt. Ich mag kurze und einfache Sätze ;-)


Dann versuchs mit Schopenhauer. :D
Adieu. ^^

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

Roddi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 04.07.2011 um 22:11 Uhr

Zitat von golomo:

Zitat von Roddi:



Ich bitte dich.Der Kerl ist 98.Willst du einen 98 jährigen in den Knast stecken?


:-D Ne. Aber es zeigt eben, dass dein Satz "1.)Nope.Bei versuchten Totschlags kommst du nicht mit Bewährung davon." falsch ist!


Berücksichtigen musst du aber,dass Verurteile 98 ist;-).

"Nope".

golomo
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
260 Beiträge
Geschrieben am: 04.07.2011 um 22:14 Uhr

Zitat von Roddi:

Zitat von golomo:

Zitat von Roddi:



Ich bitte dich.Der Kerl ist 98.Willst du einen 98 jährigen in den Knast stecken?


:-D Ne. Aber es zeigt eben, dass dein Satz "1.)Nope.Bei versuchten Totschlags kommst du nicht mit Bewährung davon." falsch ist!


Berücksichtigen musst du aber,dass Verurteile 98 ist;-).


Tut nix zur Sache. Dein Satz ist falsch.

„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"

golomo
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
260 Beiträge
Geschrieben am: 04.07.2011 um 22:16 Uhr

Zitat von ViolentFEAR:

Zitat von golomo:


Mir ist immer noch nicht klar, wieso das Wort "Migrationshintergrund" semantisch alle Menschein einschließt.
Die Kritik "Wieso es aber ab einer gewissen Generation nicht mehr so sein sollte, geht aus dem Begriff nicht hervor." leuchtet mir ein.
Mir ist die Philosophie zu verschrubelt und abstrakt. Ich mag kurze und einfache Sätze ;-)


Dann versuchs mit Schopenhauer. :D
Adieu. ^^


Na super^^

„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"

Roddi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 04.07.2011 um 22:19 Uhr

@golomo:Dann gönne ich dir das jetzt:-D

Wie energisch man auch suchen kann:-D

"Nope".

Caffeine - 31
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2011
16 Beiträge
Geschrieben am: 04.07.2011 um 22:24 Uhr

Zitat von SKRiLLEX-_:

Vorteile:
-Kulturelle Bereicherung (musikalisch, religiös)
-mehr Steuernzahler


Nachteile:
-Kriminalität
-an deutschen Schulen immer mehr ,,Menschen türkischer Abstammung" (deutsche Kinder werden beleidigt, weil sie nicht türkisch sprechen können oder weil sie keinen Akzent haben, usw. ...)

denkt jetzt nicht, dass ich was gegen ,,Menschen türkischer Abstammung". :-D


Selbst der erste Vorteil ist ein Nachteil !! -.-
golomo
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
260 Beiträge
Geschrieben am: 04.07.2011 um 22:40 Uhr

Zitat von Roddi:

@golomo:Dann gönne ich dir das jetzt:-D

Wie energisch man auch suchen kann:-D


Ja, man muss auch mal gönnen können, das ist richtig!

„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"

Roddi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 04.07.2011 um 22:45 Uhr

Zitat von golomo:

Zitat von Roddi:

@golomo:Dann gönne ich dir das jetzt:-D

Wie energisch man auch suchen kann:-D


Ja, man muss auch mal gönnen können, das ist richtig!


Kein Problem:Dann korrigiere ich mich.Wenn du 98(!) Jahre alt bist und wegen versuchten Totschlages veurteilt bist,dann bekommst du als Strafe eine Bewährungsstrafe.

"Nope".

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 05.07.2011 um 11:26 Uhr

Totschlag: klick
Minderschwerer Fall: klick
Da bewährung bis zu 2 Jahre möglich ist afaik sollte sie auch hier möglich sein.
Gefährliche KV: klick
Schwere KV: klick

Das Spektrum ist entsprechend Weit und kann so den Tatumständen angepasst werden, möglich ist so ziemlich alles.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Sunnyling - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2005
396 Beiträge
Geschrieben am: 05.07.2011 um 19:11 Uhr

Zitat von Caffeine:

Zitat von SKRiLLEX-_:

Vorteile:
-Kulturelle Bereicherung (musikalisch, religiös)
-mehr Steuernzahler


Nachteile:
-Kriminalität
-an deutschen Schulen immer mehr ,,Menschen türkischer Abstammung" (deutsche Kinder werden beleidigt, weil sie nicht türkisch sprechen können oder weil sie keinen Akzent haben, usw. ...)

denkt jetzt nicht, dass ich was gegen ,,Menschen türkischer Abstammung". :-D


Selbst der erste Vorteil ist ein Nachteil !! -.-


Und beim zweiten Vorteil muss man bedenken, dass den "mehr Steuerzahlern" so viele neue Sozialfälle gegenüber stehen, dass die Bilanz extrem negativ ist.

Natürlich gibt es Kulturkreise, die sich bestens Integrieren und garantiert auch viel, viel mehr Steuern zahlen, als sie an Sozial- und Justizausgaben kosten. Schweizer, Dänen, Schweden, Franzosen, Japaner, Vietnamesen und so weiter und so fort.


Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 05.07.2011 um 22:02 Uhr

Zitat von Sunnyling:

Meine Migrantenkinder, die mit sechs Jahren eingeschult werden und ab 18 Monaten meine Superkinderkrippe genossen haben, können dem Unterricht vom ersten Tag an richtig folgen, haben Sozialkompetenzen aufgebaut, können vermutlich schon etwas lesen und schreiben, haben eine entsprechende Erziehung genossen.


Wobei du keine Argumente für einen Eingriff in die Grundrechte der Eltern lieferst. Zudem auch keine Gründe, warum man es nicht bei deutschen Kindern gleich handhaben soll. Warum nicht generell so, dass Kinder Volkseigentum sind?

Zitat von Sunnyling:


Deine Migrantenkinder, die wie zuvor erzogen wurden, können nur schlechtes Deutsch, sind sich der Wichtigkeit der Schulbildung gar nicht bewusst, kennen nur das Leben von zu Hause und verursachen, wie wir es geradezu in Berlin sehen, hohe Kosten durch lebenslange Alimentierung, Strafvollzug & Co.


Wohl kaum ein Grundschüler ist sich der Wichtigkeit der Schulbildung bewusst. Bis dieses Verständnis einsetzt, sind Kinder in unserem Bildungssystem längst in spezielle Schubladen gesteckt, aus denen sie nur schwer wieder herauskommen. Normalerweise ist das die Aufgabe der Eltern. Tun die aber zu wenig, ist es im Interesse des Staates, hier selbst tätig zu werden. das betrifft aber deutsche Kinder wie Kinder von Migranten.



Zitat von Sunnyling:

Meine Migrantenkinder kommen in der Regel auf das Gymnasium.

Meine Migrantenkinder bezahlen in der Regel viele Steuern und erziehen deren Kinder vorbildlich.


Das ist eine Hypothese, die du nicht beweisen kannst, da es nicht praktiziert wird. Von daher lässt sich schwer sagen, was nun stimmt oder nicht.


Zitat von golomo:

1. Mh. Dein Beispiel steht meinem Satz nicht entgegen. Er zeigt nur, dass es Gefängnisstrafe geben KANN. Hab jetzt auch ein Beispiel =) kuck Insgesamt habe ich eben den Eindruck, dass das Strafmaß bei Gewaltverbrechen in D nicht hoch genug ist. Wenn du das anders siehst so ist das i. O.



Man muss hier natürlich beachten, dass jeder Einzelfall individuell zu behandeln ist. Gerade aus Zeitungsartikeln wird dabei leider nicht immer deutlich, wie es zu Urteilen kam. Die Reporter können logischerweise nicht an jedem Verhandlungstag in der Sitzung sein, wenn es nicht gerade ein sehr medienwirksamer Prozess ist. Auch interessiert den Leser keine fünfseitige Zusammenfassung über die gesamte Tat, sondern es soll meist nur am Rande behandelt werden. Dadurch gehen die Urteilsgründe leider meist unter, es wird das Bild erweckt, dass Richter oftmals zu Milde vorgehen.
Ich würde niemals behaupten, dass Richter ausnahmslos richtig urteilen. Dazu habe ich schon genug merkwürdige Urteile gelesen, u.a. auch vom BGH, wo die Argumentation teilweise abenteuerlich ist. Pauschalisierungen wären in beiden Fällen falsch.

Dein Beispiel mit dem 98-Jährigen ist noch einigermaßen viel herauszuholen: Zum einen wird von einer Verzweiflungstat gesprochen. Auch solche Umstände muss ein Gericht berücksichtigen. Es macht wohl einen Unterschied, ob ein alter Mann aus Verzweiflung (weshalb auch immer, darauf wird ja nicht eingegangen) versucht, seine Frau umzubringen oder ob ein Teenager betrunken in der U-Bahn losschlägt, weil er gerade Lust hat, jemanden zu quälen.
Recht muss individuell gesprochen werden, damit es gerecht ist. Pauschale Strafforderungen für bestimmte Delikte könnten niemals gerecht sein.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Sunnyling - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2005
396 Beiträge
Geschrieben am: 06.07.2011 um 22:54 Uhr

Cymru könnte Politiker werden. Die Probleme sind bekannt aber bei echten Lösungen wird so lange um den Brei herum diskutiert, bis die neue Legislaturperiode beginnt.


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