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Forum / Politik und Wirtschaft
Vor- und Nachteile der Migration

Roddi - 39
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 20:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.07.2011 um 20:36 Uhr
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Zitat von Sunnyling: Zitat von Roddi: Je früher du einem Kind das Gefühl gibt,dass es eine Sonderbehandlung benötigt,dass es nicht normal etc. desto eher glaubt es das auch und sagt dann:"Gut dann bin ich eben so".
Meine Migrantenkinder, die mit sechs Jahren eingeschult werden und ab 18 Monaten meine Superkinderkrippe genossen haben, können dem Unterricht vom ersten Tag an richtig folgen, haben Sozialkompetenzen aufgebaut, können vermutlich schon etwas lesen und schreiben, haben eine entsprechende Erziehung genossen.
Deine Migrantenkinder, die wie zuvor erzogen wurden, können nur schlechtes Deutsch, sind sich der Wichtigkeit der Schulbildung gar nicht bewusst, kennen nur das Leben von zu Hause und verursachen, wie wir es geradezu in Berlin sehen, hohe Kosten durch lebenslange Alimentierung, Strafvollzug & Co.
Meine Migrantenkinder kommen in der Regel auf das Gymnasium.
Deine Migrantenkinder kommen in der Regel auf die Hauptschule.
Meine Migrantenkinder bezahlen in der Regel viele Steuern und erziehen deren Kinder vorbildlich.
Deine Migrantenkinder in der Regel nicht (wie die Vergangenheit zeigt).
Eine muss man dir lassen du kannst dich sehr gut der Realität verschließen. Vermutlich hoffst du auf ein Wunder.
Ich hoffe auf meine Superkinderkrippen 
Sodale und du glaubst dass deine Devise funktionieren wird,wenn du sie von den Eltern trennst wenn sie gerade mal laufen gelernt haben?
Ich denke deine "Migranten Kinder" werden genau dort landen,wo du sie haben möchtest .Nämlich nicht auf dem Gymnasium.Wär auch blöde,dann könntest du aber über niemanden herziehen,nicht?
Eines muss man dir lassen:Du bist und bleibst sehr anmaßend.
"Nope".
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golomo
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 20:37 Uhr
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Zitat von Roddi:
Für versuchten Totschlages kannst du auch locker bis zu 10 Jahren sitzen.Also komme aus deinem "Sozialparadies Deutschland" runter.
Wäre mir neu:Könnte ich mal eine Statistik sehen,die nicht von Welt/Bild und co. stammt?
Die Problemkids sind einfach ein Ergebnis von versäumter Integrationspolitik.Wie soll deren Zahl immer größer werden?
Dass Deutschland ein sozial sehr großzügiges Land ist, ist doch richtig oder willst du das bestreiten?
Ich denke schon, dass die Strafen bei Gewaltanwendung versus (Geld-)betrugs nicht wirklich verhältnismäßig sind. Aber das ist eher ein subjektiver Eindruck aus jahrerlanger Medienerfahrung. Vielleicht hat ja unser Jurist hier eine Studie, was man durchschnittlich für z.B Steuerhinterziehung i.H.v. 1 Mio Euro bekommt und bei einer schweren Körperverletzung (angenommen es sind beides Ersttäter).
Die Anzahl der Migranten in z.b. den Schulen ist doch heute beträchtlich höher als z.B. vor 20 Jahren oder willst du das bestreiten?
„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 20:40 Uhr
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Zitat von golomo: Zitat von Roddi:
Für versuchten Totschlages kannst du auch locker bis zu 10 Jahren sitzen.Also komme aus deinem "Sozialparadies Deutschland" runter.
Wäre mir neu:Könnte ich mal eine Statistik sehen,die nicht von Welt/Bild und co. stammt?
Die Problemkids sind einfach ein Ergebnis von versäumter Integrationspolitik.Wie soll deren Zahl immer größer werden?
Dass Deutschland ein sozial sehr großzügiges Land ist, ist doch richtig oder willst du das bestreiten?
Ich denke schon, dass die Strafen bei Gewaltanwendung versus (Geld-)betrugs nicht wirklich verhältnismäßig sind. Aber das ist eher ein subjektiver Eindruck aus jahrerlanger Medienerfahrung. Vielleicht hat ja unser Jurist hier eine Studie, was man durchschnittlich für z.B Steuerhinterziehung i.H.v. 1 Mio Euro bekommt und bei einer schweren Körperverletzung (angenommen es sind beides Ersttäter).
Die Anzahl der Migranten in z.b. den Schulen ist doch heute beträchtlich höher als z.B. vor 20 Jahren oder willst du das bestreiten?
Du bekommst aber keine fünf Sozialstunden wegen versuchten Totschlages.Dafür sitzt du hier mehere Jahre.
In Europa würde ich es im Mittelfeld verordnen.
Kommt auf die Viertel an.Oder willst du das etwa flächendeckend sagen?
"Nope".
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golomo
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 20:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.07.2011 um 20:55 Uhr
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Zitat von Roddi: Zitat von golomo: Zitat von Roddi:
Für versuchten Totschlages kannst du auch locker bis zu 10 Jahren sitzen.Also komme aus deinem "Sozialparadies Deutschland" runter.
Wäre mir neu:Könnte ich mal eine Statistik sehen,die nicht von Welt/Bild und co. stammt?
Die Problemkids sind einfach ein Ergebnis von versäumter Integrationspolitik.Wie soll deren Zahl immer größer werden?
Dass Deutschland ein sozial sehr großzügiges Land ist, ist doch richtig oder willst du das bestreiten?
Ich denke schon, dass die Strafen bei Gewaltanwendung versus (Geld-)betrugs nicht wirklich verhältnismäßig sind. Aber das ist eher ein subjektiver Eindruck aus jahrerlanger Medienerfahrung. Vielleicht hat ja unser Jurist hier eine Studie, was man durchschnittlich für z.B Steuerhinterziehung i.H.v. 1 Mio Euro bekommt und bei einer schweren Körperverletzung (angenommen es sind beides Ersttäter).
Die Anzahl der Migranten in z.b. den Schulen ist doch heute beträchtlich höher als z.B. vor 20 Jahren oder willst du das bestreiten?
Du bekommst aber keine fünf Sozialstunden wegen versuchten Totschlages.Dafür sitzt du hier mehere Jahre.
In Europa würde ich es im Mittelfeld verordnen.
Kommt auf die Viertel an.Oder willst du das etwa flächendeckend sagen?
1. Mh...Weiß nicht. 5minütiges googeln hat nix gescheites hergegeben. Da könnte man auch mit Bewährung davonkommen würde ich sagen.
2. Ich im oberen Drittel. Je nachdem was man betrachtet und wie man differenziert
3. Nein Sag mer "im Grundsatz" oder "im Allgemeinen". Oder dieser Satz: "Heute hat es mehr jugendliche mit Migrationshintergrund als vor 20 Jahren"
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ViolentFEAR - 32
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 20:56 Uhr
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Zitat von golomo:
3. Nein  Sag mer "im Grundsatz" oder "im Allgemeinen". Oder dieser Satz: "Heute hat es mehr jugendliche mit Migrationshintergrund als vor 20 Jahren"
Das kommt darauf an, wie verwässert man den Begriff "Migrationshintergrund" verstehen will.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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golomo
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 20:58 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR: Zitat von golomo:
3. Nein  Sag mer "im Grundsatz" oder "im Allgemeinen". Oder dieser Satz: "Heute hat es mehr jugendliche mit Migrationshintergrund als vor 20 Jahren"
Das kommt darauf an, wie verwässert man den Begriff "Migrationshintergrund" verstehen will.
Bei welcher Definition würde der Satz nicht stimmen?
„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 21:05 Uhr
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@golomo:Zitat: 1. Mh...Weiß nicht. 5minütiges googeln hat nix gescheites hergegeben. Da könnte man auch mit Bewährung davonkommen würde ich sagen.
2. Ich im oberen Drittel. Je nachdem was man betrachtet und wie man differenziert
3. Nein  Sag mer "im Grundsatz" oder "im Allgemeinen". Oder dieser Satz: "Heute hat es mehr jugendliche mit Migrationshintergrund als vor 20 Jahren"
1.)Nope.Bei versuchten Totschlags kommst du nicht mit Bewährung davon.
2.)Skandivnavien liegt deutlich vor Deutschland.Deutschland wiederrum vor Spanien oder Italien.Ich würde Mittelfeld sagen.
3.)Du hast schon einen Migrationshintergrund wenn ein Elternteil im Ausland geboren wurde.
"Nope".
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ViolentFEAR - 32
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 21:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.07.2011 um 21:12 Uhr
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Zitat von golomo:
Bei welcher Definition würde der Satz nicht stimmen?
Bei der semantisch und ethnologisch richtigen, da in jedem Land alle Menschen Migrationshintergrund haben. Denn in den wenigsten Fällen wird mit "Migrationshintergrund" das faktische Erleben von Immigration beschrieben. In ihm wird die Metapher der Migration durch die Kombination mit der Metapher des Hintergrunds vom tatsächlichen Erfahrungsbezug der bezeichneten Person entkoppelt und stattdessen genealogisch an die Erfahrung eines Vorfahren gebunden.
Heißt nicht, dass betreffende Menschen diesen eigenen "Migrationshintergrund" nicht auch gerne haben können...man muss nur klar machen, dass auch dieses nichts anderes ist, als eine linguistische Konstruktion, die allein durch Illusion und unreflektiertes Beharren darauf soziale Wirklichkeit werden kann. Eine "einschließende Ausschließung", wie es vielleicht ein Agamben beschrieben hätte.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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MackieMesser - 41
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 21:17 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR: Zitat von golomo:
Bei welcher Definition würde der Satz nicht stimmen?
Bei der semantisch und ethnologisch richtigen, da in jedem Land alle Menschen Migrationshintergrund haben. Denn in den wenigsten Fällen wird mit "Migrationshintergrund" das faktische Erleben von Immigration beschrieben. In ihm wird die Metapher der Migration durch die Kombination mit der Metapher des Hintergrunds vom tatsächlichen Erfahrungsbezug der bezeichneten Person entkoppelt und stattdessen genealogisch an die Erfahrung eines Vorfahren gebunden.
Heißt nicht, dass betreffende Menschen diesen eigenen "Migrationshintergrund" nicht auch gerne haben können...man muss nur klar machen, dass auch dieses nichts anderes ist, als eine linguistische Konstruktion, die allein durch Illusion und unreflektiertes Beharren darauf soziale Wirklichkeit werden kann. Eine "einschließende Ausschließung", wie es vielleicht ein Agamben beschrieben hätte.
Das schießt an der Problematik doch vorbei. Too much.
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golomo
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 21:19 Uhr
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Zitat von Roddi: @golomo: Zitat: 1. Mh...Weiß nicht. 5minütiges googeln hat nix gescheites hergegeben. Da könnte man auch mit Bewährung davonkommen würde ich sagen.
2. Ich im oberen Drittel. Je nachdem was man betrachtet und wie man differenziert
3. Nein  Sag mer "im Grundsatz" oder "im Allgemeinen". Oder dieser Satz: "Heute hat es mehr jugendliche mit Migrationshintergrund als vor 20 Jahren"
1.)Nope.Bei versuchten Totschlags kommst du nicht mit Bewährung davon.
2.)Skandivnavien liegt deutlich vor Deutschland.Deutschland wiederrum vor Spanien oder Italien.Ich würde Mittelfeld sagen.
3.)Du hast schon einen Migrationshintergrund wenn ein Elternteil im Ausland geboren wurde.
1. Hättest du mir bitte eine Quelle dazu?
2. Wie gesagt, kommt auf die genaue Fragestellung drauf an. Hab als Beispiel mal das hier rausgegriffen klick mich Da passt oberes Drittel. Und es passt mit Skandinavien. Die oberen einleitenden Sätze sind auch interessant.
3. Yep
„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"
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ViolentFEAR - 32
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 21:23 Uhr
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Zitat von MackieMesser:
Das schießt an der Problematik doch vorbei. Too much.
Kommt darauf an, von welcher Problematik du sprichst, da ich von Anfang an über den Begriff geschrieben habe, sehe ich die Probleme von linguistischen Seperationsmechanismen durchaus angegangen.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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golomo
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 21:27 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR: Zitat von golomo:
Bei welcher Definition würde der Satz nicht stimmen?
Bei der semantisch und ethnologisch richtigen, da in jedem Land alle Menschen Migrationshintergrund haben. Denn in den wenigsten Fällen wird mit "Migrationshintergrund" das faktische Erleben von Immigration beschrieben. In ihm wird die Metapher der Migration durch die Kombination mit der Metapher des Hintergrunds vom tatsächlichen Erfahrungsbezug der bezeichneten Person entkoppelt und stattdessen genealogisch an die Erfahrung eines Vorfahren gebunden.
Heißt nicht, dass betreffende Menschen diesen eigenen "Migrationshintergrund" nicht auch gerne haben können...man muss nur klar machen, dass auch dieses nichts anderes ist, als eine linguistische Konstruktion, die allein durch Illusion und unreflektiertes Beharren darauf soziale Wirklichkeit werden kann. Eine "einschließende Ausschließung", wie es vielleicht ein Agamben beschrieben hätte.
Puh. Jetzt muss ich mich am späten Abend auch noch konzentrieren.
Der Begriff "Migrationshintergrund" ist in den letzten Jahren eben zu einem gängigen Begriff geworden. Warum ist es semantisch richtig, dass alle Menschen Migrationshintergrund haben? Dass ein Hintergrund "persönliches Erleben" bedeutet, wird doch von dir einfach behauptet oder täusche ich mich?
Aber dank dir hab ich jetzt immerhin den Namen Giorgio Agamben gegoogelt. Man weiß ja nie, ob man das nicht mal braucht.
„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 21:35 Uhr
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Zitat von golomo: Zitat von Roddi: @golomo: Zitat: 1. Mh...Weiß nicht. 5minütiges googeln hat nix gescheites hergegeben. Da könnte man auch mit Bewährung davonkommen würde ich sagen.
2. Ich im oberen Drittel. Je nachdem was man betrachtet und wie man differenziert
3. Nein  Sag mer "im Grundsatz" oder "im Allgemeinen". Oder dieser Satz: "Heute hat es mehr jugendliche mit Migrationshintergrund als vor 20 Jahren"
1.)Nope.Bei versuchten Totschlags kommst du nicht mit Bewährung davon.
2.)Skandivnavien liegt deutlich vor Deutschland.Deutschland wiederrum vor Spanien oder Italien.Ich würde Mittelfeld sagen.
3.)Du hast schon einen Migrationshintergrund wenn ein Elternteil im Ausland geboren wurde.
1. Hättest du mir bitte eine Quelle dazu?
2. Wie gesagt, kommt auf die genaue Fragestellung drauf an. Hab als Beispiel mal das hier rausgegriffen klick mich Da passt oberes Drittel. Und es passt mit Skandinavien. Die oberen einleitenden Sätze sind auch interessant.
3. Yep
Jop nicht mal wenn keine Tötungsabsicht vorlagt sitzt man.
http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1238919/index.html?ROOT=1169294
Zitat: Urteil wegen versuchten Totschlags in Vaihingen verkündet
Datum: 05.02.2009
Kurzbeschreibung:
Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte heute einen 32 Jahre alten Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Nach den Feststellungen der Kammer kam es am 22. September 2008 gegen 21.30 Uhr vor einer Gaststätte in Stuttgart-Vaihingen zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seinem späteren Opfer. In deren Verlauf beschimpfte und beleidigte der Angeklagte seinen 43 Jahre alten Kontrahenten mehrfach. Als dieser den Angeklagten von sich weg schob, zog der Angeklagte ein Messer und stach auf ihn ein, wobei er seinen Tod zumindest billigend in Kauf nahm. Das Opfer erlitt eine etwa einen Zentimeter tiefe Stichverletzung in der linken Flanke, die heftig blutete. Schlimmere Verletzungen konnten durch das Eingreifen von hinzugekommenen Augenzeugen verhindert werden.
Der Angeklagte hatte sich in der Hauptverhandlung dahingehend eingelassen, er habe den 43-Jährigen zwar beleidigt. Dieser habe ihm aber einen Faustschlag in das Gesicht versetzt. Erst dann sei es zum Einsatz des Messers gekommen.
Von dieser Einlassung konnte sich die Kammer indessen nicht überzeugen. „Wir gehen davon aus, dass es vor dem Messerstich zu keinen Tätlichkeiten seitens des Opfers kam“, so die Vorsitzende Richterin der 1. Schwurgerichtskammer.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte beantragt, seinen Mandanten nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahren und sechs Monaten auf Bewährung zu verurteilen. Es sei nicht davon auszugehen, dass der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe, führte der Verteidiger aus.
Der Angeklagte und sein Opfer waren bis vor einiger Zeit gute Bekannte. Ab Sommer 2008 kam es zwischen ihnen wegen einer Streitigkeit über eine Autoreparatur zum Zerwürfnis. Dieser Streit war letztlich ursächlich für die Tat.
Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 5. Februar 2009 - 1 Ks 111 Js 84677/08
Dr. Kerstin Geist, Pressesprecherin in Strafsachen
2.)Das sind Leistungen im Familienbereich.Gut in dem Bereich würde ich dann auch oberes Drittel sagen
"Nope".
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ViolentFEAR - 32
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 21:39 Uhr
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Zitat von golomo:
Puh. Jetzt muss ich mich am späten Abend auch noch konzentrieren.
Der Begriff "Migrationshintergrund" ist in den letzten Jahren eben zu einem gängigen Begriff geworden.
Klar, war auch keine Kritik daran, dass du ihn falsch verwendest, sondern das er überhaupt in dieser Form verwendet wird. Es ist aber in Hinblick der Aussage, dass es heute mehr Schüler mit Migrationshintergrund gibt bezeichnend. Es soll eine gewisse Menschengruppe bezeichnen, mit einem Wort, dass aber im Grunde alle einschließt (Deshalb Agamben).
Zitat von golomo:
Warum ist es semantisch richtig, dass alle Menschen Migrationshintergrund haben? Dass ein Hintergrund "persönliches Erleben" bedeutet, wird doch von dir einfach behauptet oder täusche ich mich?
Das genau tut der Begriff ja nicht. Sonst würde man ja "Migrant" sagen. Der "Hintergrund" soll eine Art "Ursprung" sein, ein Wort das Ausdrückt, dass es vielleicht nicht das juristisch wichtige ist (das wäre dann hier "Deutscher"), aber zugleich eine Andersartigkeit "im Hintergrund" andeutet. Wieso es aber ab einer gewissen Generation nicht mehr so sein sollte, geht aus dem Begriff nicht hervor.
Semantisch rchtig ist also: Du stammst nicht aus einem anderen Land, aber deine Eltern (oder noch weiter zurück). Auch wenn ich mir sicher rbin, dass diverse Länder auch anders behandelt werden (z.B Frankreich oder Niederlande)
Zitat von golomo:
Aber dank dir hab ich jetzt immerhin den Namen Giorgio Agamben gegoogelt. Man weiß ja nie, ob man das nicht mal braucht.
Wenn du dich für Walter Benjamin interessierst, ne gute Andresse.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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golomo
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 21:49 Uhr
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Zitat von Roddi:
Jop nicht mal wenn keine Tötungsabsicht vorlagt sitzt man.
http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1238919/index.html?ROOT=1169294
Zitat: Urteil wegen versuchten Totschlags in Vaihingen verkündet
Datum: 05.02.2009
Kurzbeschreibung:
Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte heute einen 32 Jahre alten Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Nach den Feststellungen der Kammer kam es am 22. September 2008 gegen 21.30 Uhr vor einer Gaststätte in Stuttgart-Vaihingen zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seinem späteren Opfer. In deren Verlauf beschimpfte und beleidigte der Angeklagte seinen 43 Jahre alten Kontrahenten mehrfach. Als dieser den Angeklagten von sich weg schob, zog der Angeklagte ein Messer und stach auf ihn ein, wobei er seinen Tod zumindest billigend in Kauf nahm. Das Opfer erlitt eine etwa einen Zentimeter tiefe Stichverletzung in der linken Flanke, die heftig blutete. Schlimmere Verletzungen konnten durch das Eingreifen von hinzugekommenen Augenzeugen verhindert werden.
Der Angeklagte hatte sich in der Hauptverhandlung dahingehend eingelassen, er habe den 43-Jährigen zwar beleidigt. Dieser habe ihm aber einen Faustschlag in das Gesicht versetzt. Erst dann sei es zum Einsatz des Messers gekommen.
Von dieser Einlassung konnte sich die Kammer indessen nicht überzeugen. „Wir gehen davon aus, dass es vor dem Messerstich zu keinen Tätlichkeiten seitens des Opfers kam“, so die Vorsitzende Richterin der 1. Schwurgerichtskammer.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte beantragt, seinen Mandanten nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahren und sechs Monaten auf Bewährung zu verurteilen. Es sei nicht davon auszugehen, dass der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe, führte der Verteidiger aus.
Der Angeklagte und sein Opfer waren bis vor einiger Zeit gute Bekannte. Ab Sommer 2008 kam es zwischen ihnen wegen einer Streitigkeit über eine Autoreparatur zum Zerwürfnis. Dieser Streit war letztlich ursächlich für die Tat.
Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 5. Februar 2009 - 1 Ks 111 Js 84677/08
Dr. Kerstin Geist, Pressesprecherin in Strafsachen
2.)Das sind Leistungen im Familienbereich.Gut in dem Bereich würde ich dann auch oberes Drittel sagen
1. Mh. Dein Beispiel steht meinem Satz nicht entgegen. Er zeigt nur, dass es Gefängnisstrafe geben KANN. Hab jetzt auch ein Beispiel =) kuck Insgesamt habe ich eben den Eindruck, dass das Strafmaß bei Gewaltverbrechen in D nicht hoch genug ist. Wenn du das anders siehst so ist das i. O.
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