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Richter Gaspedal Freispruch für alle Temposünder ....

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Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2010 um 10:34 Uhr

Also ich finde das Ganze enorm kindisch. Für mich als Autofahrer ist es doch scheissegal ob ein Blitzer nun an einer Strasse steht mit einem Unfallschwerpunkt oder nicht.

Ich muss mich doch immer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit einer Strecke halten. Ohne Überwachung würde sich keiner daran halten.

Wer mit 111 km/h in der 70er Zone fährt der soll auch zurecht zahlen.

Ob die Kommunen hier abzocken oder nicht finde ich auch nebensächlich weil die Kommunen würde mit den Blitzern keinen einzigen Cent einnehmen wenn jeder Autofahrer sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten würde.

Die einzige Ausnahme die ich machen würde ist bei Blitzanlagen an einem Gefälle. Aber ich denke auch hier kann man die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten.

Ich bin auch schon geblitzt worden und habe Punkte bekommen, aber letztendlich war es ja auch meine Schuld und nicht die der Kommune.

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2010 um 20:11 Uhr

Zitat von Sundown73:

Also ich finde das Ganze enorm kindisch. Für mich als Autofahrer ist es doch scheissegal ob ein Blitzer nun an einer Strasse steht mit einem Unfallschwerpunkt oder nicht.

Ich muss mich doch immer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit einer Strecke halten. Ohne Überwachung würde sich keiner daran halten.

Wer mit 111 km/h in der 70er Zone fährt der soll auch zurecht zahlen.

Ob die Kommunen hier abzocken oder nicht finde ich auch nebensächlich weil die Kommunen würde mit den Blitzern keinen einzigen Cent einnehmen wenn jeder Autofahrer sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten würde.


Dir als Autofahrer ist es natürlich weniger wichtig, du ärgerst dich eben, wenn du geblitzt wirst. Aus rechtsstaatlicher Sicht kann die Kommune aber nicht machen was sie will. Ansonsten bräuchte man keine Gesetze, sondern jede staatliche Stelle könnte willkürlich machen, was sie will. Rechtssicherheit hätte man da keine mehr. Darum muss das, was manchmal wirklich als Erbsenzählerei wirkt, einfach sein. Der Staat muss sich an bestimmte Regeln halten, die er sich selbst gestellt hat. Ansonsten hättest du als Bürger auch keine Chance, gegen einen Bußgeldbescheid zu klagen.
Im Strafrecht erwartest du ja sicher auch, dass man dich nicht mal eben abhört, nur weil du ja irgendwas angestellt haben könntest.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2010 um 15:33 Uhr

Zitat von Cymru:

Dir als Autofahrer ist es natürlich weniger wichtig, du ärgerst dich eben, wenn du geblitzt wirst. Aus rechtsstaatlicher Sicht kann die Kommune aber nicht machen was sie will. Ansonsten bräuchte man keine Gesetze, sondern jede staatliche Stelle könnte willkürlich machen, was sie will. Rechtssicherheit hätte man da keine mehr. Darum muss das, was manchmal wirklich als Erbsenzählerei wirkt, einfach sein. Der Staat muss sich an bestimmte Regeln halten, die er sich selbst gestellt hat. Ansonsten hättest du als Bürger auch keine Chance, gegen einen Bußgeldbescheid zu klagen.
Im Strafrecht erwartest du ja sicher auch, dass man dich nicht mal eben abhört, nur weil du ja irgendwas angestellt haben könntest.


Also ich finde du bringst hier einiges durcheinander.

Es ging doch darum, dass ein Richter grundsätzlich alle Einsprüche gegen ein Bussgeldbescheid durchwinkte obwohl die Autofahrer wirklich zu schnell fuhren. In seiner Begründung hiess es die Kommunen blitzen absichtlich nur dort wo man viel Geld einnehmen kann und nicht dort wo die Unfälle passieren.

Ich finde das halt etwas schwachsinnig.

Von mir aus können die Kommunen überall Blitzer aufstellen, aber im Gegenzug sollte § 23 StVO angepasst werden. Eben, dass Navis feste Blitzer anzeigen dürfen. Das würde ich mehr begrüßen.

Was das nun mit Rechtssicherheit und gegen Bussgeldbescheid klagen zu tun hat verstehe ich in Deiner Ausführung nicht.



GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2010 um 19:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.11.2010 um 19:56 Uhr

Zitat von Sundown73:

Also ich finde du bringst hier einiges durcheinander.
[...]
Was das nun mit Rechtssicherheit und gegen Bussgeldbescheid klagen zu tun hat verstehe ich in Deiner Ausführung nicht.



Es geht darum, dass der Bürger sich darauf verlassen können muss, dass er nur dann bestraft werden kann, wenn es eine rechtliche Grundlage dafür gibt. So wie du einen Dieb auch nur deswegen bestrafen kannst, weil es ein Gesetz dafür gibt. Offenbar fehlt eine korrekte gesetzliche Grundlage aber für das Blitzen.

Ferner beruft sich der Richter auch auf ein Urteil des BVerfG, wo ein Mann gegen Blitzer geklagt hatte, weil er sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet sah. Daraufhin hat das BVerfG festgestellt, dass der Schutz der Allgemeinheit höher einzuschätzen ist, als sein Selbstbestimmungsrecht.
Der Richter, der alle freigesprochen hat, hat nun allerdings seine Zweifel, ob es wirklich nur um die Sicherheit geht oder nur ums Geldverdienen. Deswegen möchte er da gerne ein klares Urteil zu vom BVerfG.

edit:

Zitat von Sundown73:

Es ging doch darum, dass ein Richter grundsätzlich alle Einsprüche gegen ein Bussgeldbescheid durchwinkte obwohl die Autofahrer wirklich zu schnell fuhren


Das ist wieder diese Sache mit den Beweisen, die ich oben schon angesprochen habe: Manches Mal ist klar, dass jemand etwas getan hat, aber man hat keine verwertbaren Beweise. Das sah der Richtier hier so. Gut möglich, dass er von einer höheren Instanz widerlegt wird. Aber genauso möglich, dass sich höhere Richter mit der Kritik genau auseinandersetzen und ihm zustimmen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

teh_nicKLess - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2005
339 Beiträge

Geschrieben am: 17.11.2010 um 09:34 Uhr

Zum einen finde ich das Durchgreifen des Richters, der einmal anständig durchgegriffen hat um etwas zu bewegen, das rechtmäßig nicht eindeutig geklärt ist lobenswert.

Zum anderen finde ich das Geplänkel hier, wo es jetzt fair ist zu Blitzen udn wo nicht reichlich albern.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Daran hat sich nunmal jeder zu halten. Egal ob sich der Blitzer hinter einer Kurve, an einer breiten, gut ausgebauten Straße, an einer Gefahrenstelle, oder nur an einer Ecke, an der viele zu schnell fahren und sich somit wunderbar mit Geld verdienen lässt befindet.
Auch was die Blitzer 2m nach Beginn der Begrenzung steht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild, d.h. es muss davor bis auf die angegeben Geschwindigkeit heruntergebremst werden und wem das zu blöd ist, ist schlicht und einfacvh selbst schuld.

Kurz gesagt: Wer die vorgeschriebene Höchstgeschwindgkeit überschreitet, egal wann und wo, darf sich nach meiner Meinung nicht beschweren, wenn er dafür belangt wird.

Viel eher wäre, wenn überhaupt, die Begrenzung an manchen Orten zu diskutieren.

Grau, mein Freund, ist alle Theorie und grün des Lebens goldner Baum (Faust)

Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 17.11.2010 um 10:48 Uhr

Zitat von Cymru:

Es geht darum, dass der Bürger sich darauf verlassen können muss, dass er nur dann bestraft werden kann, wenn es eine rechtliche Grundlage dafür gibt. So wie du einen Dieb auch nur deswegen bestrafen kannst, weil es ein Gesetz dafür gibt. Offenbar fehlt eine korrekte gesetzliche Grundlage aber für das Blitzen.


Na darum ging es doch gar nicht! Blitzanlagen dienen zur Verkehrsüberwachung. Dazu gibt es eindeutige Regelungen. Zum Beispiel Messtoleranzen usw. Blitzanlagen müssen ein Zertifikat haben, damit sie in Deutschland zugelassen sind. Das alles hat eine rechtlich Grundlage.

Das Problem aber welches der Richter sieht ist, dass die Kommunen sich nicht unbedingt daran halten wo die Blitzer aufgestellt werden müssen. Anstatt an einem Unfallschwerpunkt ein Blitzer aufzustellen, wird ein Blitzer lieber da aufgestellt wo man weiss , dass hier zu schnell gefahren wird. Zum Beispiel wenn es Berg ab geht.

In Ulm bei IKEA auf der B10 gibt es ja auch einen Blitzer der bewusst an der Stelle aufgestellt ist weil da viele auf das Gaspedal drücken. Unfälle auf dem Streckenteil gibt es sicherlich wenige.

In Österreich darf die Polizei sogar die Geschwindigkeit nach Gefühl ohne technische Hilfsmittel einschätzen. Sowas ist in Deutschland nicht erlaubt.

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

sakrafanasi - 35
Champion (offline)

Dabei seit 08.2005
4268 Beiträge

Geschrieben am: 17.11.2010 um 10:56 Uhr

passt zum Thema

warum einfach wenn's auch kompliziert geht?

smartboy
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2008
48 Beiträge
Geschrieben am: 17.11.2010 um 11:10 Uhr

Deutsche Politik is doch echt nur noch zum kotzen.
teh_nicKLess - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2005
339 Beiträge

Geschrieben am: 17.11.2010 um 11:38 Uhr

Zitat von smartboy:

Deutsche Politik is doch echt nur noch zum kotzen.


Vielen Dank für deinen fachlich brillanten Beitrag -.-

Grau, mein Freund, ist alle Theorie und grün des Lebens goldner Baum (Faust)

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 17.11.2010 um 18:39 Uhr

Zitat von Sundown73:

Na darum ging es doch gar nicht! Blitzanlagen dienen zur Verkehrsüberwachung. Dazu gibt es eindeutige Regelungen. Zum Beispiel Messtoleranzen usw. Blitzanlagen müssen ein Zertifikat haben, damit sie in Deutschland zugelassen sind. Das alles hat eine rechtlich Grundlage.


Die Geräte an sich schon, aber eben nicht das Aufstellen der Blitzer. Wie angesprochen gab es diese Klage, weil jemand seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Insgesamt stützt man sich da bisher auf eine StPO-Vorschrift, die für Straftäter gedacht ist. Also nicht ganz so toll gelöst, wie einige Juristen finden.

Zitat von Sundown73:


Das Problem aber welches der Richter sieht ist, dass die Kommunen sich nicht unbedingt daran halten wo die Blitzer aufgestellt werden müssen. Anstatt an einem Unfallschwerpunkt ein Blitzer aufzustellen, wird ein Blitzer lieber da aufgestellt wo man weiss , dass hier zu schnell gefahren wird. Zum Beispiel wenn es Berg ab geht.

[...]

In Österreich darf die Polizei sogar die Geschwindigkeit nach Gefühl ohne technische Hilfsmittel einschätzen. Sowas ist in Deutschland nicht erlaubt.


Das ist der nächste Punkt: Verkehrsüberwachung soll nicht nur zum Geldverdienen verwendet werden, gerade angesichts des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte, der ja unzweifelhaft vorliegt, wenn der Staat einen fotografiert. Es wäre ein Stück weit rechtsmissbräuchlich, wenn der Staat hier abzocken würde.

In anderen Ländern wird manches anders gehandhabt. So reicht es in manchen (möglich, dass es sogar Österreich war) auch aus, einen Raser von hinten zu blitzen, während Deutschland nur von vorne erlaubt, damit der Fahrer erkennbar ist. Das ist eine Sache des Gesetzgebers, nicht eines Richters. Ein Richter legt die Sache nur aus. Der Gesetzgeber kann bestimmte Probleme einfach umgehen, indem er neue Gesetze erlässt. An Gesetze, die er erlassen hat, muss er sich dann aber auch halten. Ansonsten müsste ein Richter willkürlich urteilen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

DerGeneral - 38
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1827 Beiträge
Geschrieben am: 17.11.2010 um 18:57 Uhr

Zitat von teh_nicKLess:

Zum einen finde ich das Durchgreifen des Richters, der einmal anständig durchgegriffen hat um etwas zu bewegen, das rechtmäßig nicht eindeutig geklärt ist lobenswert.

Zum anderen finde ich das Geplänkel hier, wo es jetzt fair ist zu Blitzen udn wo nicht reichlich albern.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Daran hat sich nunmal jeder zu halten. Egal ob sich der Blitzer hinter einer Kurve, an einer breiten, gut ausgebauten Straße, an einer Gefahrenstelle, oder nur an einer Ecke, an der viele zu schnell fahren und sich somit wunderbar mit Geld verdienen lässt befindet.
Auch was die Blitzer 2m nach Beginn der Begrenzung steht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild, d.h. es muss davor bis auf die angegeben Geschwindigkeit heruntergebremst werden und wem das zu blöd ist, ist schlicht und einfacvh selbst schuld.

Kurz gesagt: Wer die vorgeschriebene Höchstgeschwindgkeit überschreitet, egal wann und wo, darf sich nach meiner Meinung nicht beschweren, wenn er dafür belangt wird.

Viel eher wäre, wenn überhaupt, die Begrenzung an manchen Orten zu diskutieren.

Mir wäre es lieber, eine(r) dieser hohen Herrschaften hätte sich mal mit der Unterbringung schwer krimineller Sexualstraftäter beschäftigt, die momentan unter großem Geld- und Personaleinsatz Schritt für Schritt überwacht werden müssen. In diesem Bereich hätte ein Machtwort seinen Platz gehabt. Aber offensichtlich haben die Herrschaften Angst vor einem bereits vorprogrammierten Richterspruch aus Luxemburg. Im Übrigen finde ich, dass in Zunkunft jeder Richter aus diesem Labergremium bei einem Rückfall den Tatort besuchen sollte. Dass jetzt hochgefährliche Leute einfach so durch die Gegend stolzieren, ist eine Frechheit. Da machen sich Richter zum Komplizen für Schwerkriminelle...

GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 17.11.2010 um 19:04 Uhr

Zitat von DerGeneral:


Mir wäre es lieber, eine(r) dieser hohen Herrschaften hätte sich mal mit der Unterbringung schwer krimineller Sexualstraftäter beschäftigt, die momentan unter großem Geld- und Personaleinsatz Schritt für Schritt überwacht werden müssen. In diesem Bereich hätte ein Machtwort seinen Platz gehabt. Aber offensichtlich haben die Herrschaften Angst vor einem bereits vorprogrammierten Richterspruch aus Luxemburg. Im Übrigen finde ich, dass in Zunkunft jeder Richter aus diesem Labergremium bei einem Rückfall den Tatort besuchen sollte. Dass jetzt hochgefährliche Leute einfach so durch die Gegend stolzieren, ist eine Frechheit. Da machen sich Richter zum Komplizen für Schwerkriminelle...


Amtsrichter haben aber selten mit Sicherungsverwahrten zu tun...

Welchen Vorteil würde es denn bringen, wenn Richter ein Urteil sprechen, dass nachher wieder kassiert wird? Der Straftäter bleibt dafür vielleicht ein Jahr länger hinter Gittern, die Problematik wird nicht gelöst.
Es ist aber auch nicht am Richter, sowas zu lösen, sondern am Gesetzgeber. Er macht die Gesetze, die der Richter nur auslegt.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

DerGeneral - 38
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1827 Beiträge
Geschrieben am: 17.11.2010 um 19:07 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von DerGeneral:


Mir wäre es lieber, eine(r) dieser hohen Herrschaften hätte sich mal mit der Unterbringung schwer krimineller Sexualstraftäter beschäftigt, die momentan unter großem Geld- und Personaleinsatz Schritt für Schritt überwacht werden müssen. In diesem Bereich hätte ein Machtwort seinen Platz gehabt. Aber offensichtlich haben die Herrschaften Angst vor einem bereits vorprogrammierten Richterspruch aus Luxemburg. Im Übrigen finde ich, dass in Zunkunft jeder Richter aus diesem Labergremium bei einem Rückfall den Tatort besuchen sollte. Dass jetzt hochgefährliche Leute einfach so durch die Gegend stolzieren, ist eine Frechheit. Da machen sich Richter zum Komplizen für Schwerkriminelle...


Amtsrichter haben aber selten mit Sicherungsverwahrten zu tun...

Welchen Vorteil würde es denn bringen, wenn Richter ein Urteil sprechen, dass nachher wieder kassiert wird? Der Straftäter bleibt dafür vielleicht ein Jahr länger hinter Gittern, die Problematik wird nicht gelöst.
Es ist aber auch nicht am Richter, sowas zu lösen, sondern am Gesetzgeber. Er macht die Gesetze, die der Richter nur auslegt.

Mich interessiert es einen Scheißdreck, wer damit beauftragt wird. Jedenfalls haben Kinder in diesem Lande das Recht auf körperliche Unversehrtheit und staatlichen Schutz. Richter, die Schwerkriminelle freilassen, trotz schwerwiegender psychologischer Zweifel, sind für mich Verbrecher. Aber leider werden in diesem Land Richer immer mit Samthandschuhen angefasst, was sich allerdings bald ändern dürfte...

GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!

Cymru - 35
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Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 17.11.2010 um 20:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.11.2010 um 20:24 Uhr

Zitat von DerGeneral:

Mich interessiert es einen Scheißdreck, wer damit beauftragt wird. Jedenfalls haben Kinder in diesem Lande das Recht auf körperliche Unversehrtheit und staatlichen Schutz. Richter, die Schwerkriminelle freilassen, trotz schwerwiegender psychologischer Zweifel, sind für mich Verbrecher. Aber leider werden in diesem Land Richer immer mit Samthandschuhen angefasst, was sich allerdings bald ändern dürfte...


Also siehst du Richter, die sich an geltendes Recht halten als Dilletanten an? Finde ich etwas seltsam und bedenklich...

Nehme aber an, dass es dir gar nicht um sachliche Diskussionen geht, wenn es dich "einen Scheißdreck" interessiert, wer welche Aufgaben hat. Stammtischniveau...

edit: Hast du was getrunken? Bin sonst andere Kommentare von dir gewöhnt...

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

DerGeneral - 38
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1827 Beiträge
Geschrieben am: 17.11.2010 um 20:36 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von DerGeneral:

Mich interessiert es einen Scheißdreck, wer damit beauftragt wird. Jedenfalls haben Kinder in diesem Lande das Recht auf körperliche Unversehrtheit und staatlichen Schutz. Richter, die Schwerkriminelle freilassen, trotz schwerwiegender psychologischer Zweifel, sind für mich Verbrecher. Aber leider werden in diesem Land Richer immer mit Samthandschuhen angefasst, was sich allerdings bald ändern dürfte...


Also siehst du Richter, die sich an geltendes Recht halten als Dilletanten an? Finde ich etwas seltsam und bedenklich...

Nehme aber an, dass es dir gar nicht um sachliche Diskussionen geht, wenn es dich "einen Scheißdreck" interessiert, wer welche Aufgaben hat. Stammtischniveau...

edit: Hast du was getrunken? Bin sonst andere Kommentare von dir gewöhnt...

Ja einen Energy-Drink.... Und ob geltendes Recht tatsächlich immer richtig ist, steht in den Sternen. Es ist unfassbar, was sich diese Leute hier erlauben können. Mit Verlaub, gerade dieses Thema eignet sich nicht für seichte Dozentenvorträge.



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