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Forum / Politik und Wirtschaft

Richter Gaspedal Freispruch für alle Temposünder ....

  -1- -2- -3- -4- vorwärts >>>  
Felix_16 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
282 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2010 um 17:40 Uhr

Zitat:

Die Gefahr der Abzocke ist da", sagte Knöner am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa und bestätigte entsprechende Zeitungsberichte.

In der vergangenen Woche hat Knöner 42 geblitzte Autofahrer freigesprochen - und das ist erst der Anfang. Der 62 Jahre alte Richter will die Raser weiter unbehelligt lassen, bis sich an der Gesetzgebung ändert: "Es gibt keine verbindlichen Regeln, wann und wo und mit welchen Geräten geblitzt wird."

Besonders missfallen dem Richter die rechtlichen Grundlagen für Foto- oder Videoaufnahmen von Temposündern. Laut Knöner werden sie auf der Grundlage eines Terrorabwehrgesetzes gemacht. Es sei jedoch falsch, den Terrorparagrafen auf den Verkehr anzuwenden.

Der Verkehrsrichter kritisiert zudem, dass oft unklar sei, warum an manchen Orten geblitzt werde. "Die Frage, aus welchen Motiven geblitzt wird, ist bisher nicht beantwortet." Nicht nur er sehe das so: "Auch Polizisten, die geblitzt wurden, sehen das kritisch", erzählt der Richter, der seit mehr als 30 Jahren am Amtsgericht in Herford nahe Bielefeld seine Urteile fällt.

Städte und Gemeinden verdienten mit den Blitzanlagen viel Geld. "Viele spüren den Druck der leeren Kassen", sagte Knöner. Um Geldschneiderei auszuschließen, müsse aber klar geregelt werden, aus welchen Gründen Radarfallen eingesetzt würden. "Es muss eine Kontrolle stattfinden. Mir fehlen konkrete gesetzliche Regeln."

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will den Massenfreispruch nun prüfen und eventuell Rechtsbeschwerde dagegen einlegen. "Wir kannten so einen Fall noch nicht", sagte ein Behördensprecher der dpa. Knöner ist sicher, dass bis dahin noch viel Zeit vergeht: "Ich kenne doch mein Oberlandesgericht."
Quelle

Das ist doch mal toll ein richter der alle Temposünder freispricht^^


Music was my first love!!!

septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2010 um 17:45 Uhr

Nein. Er spricht sie nicht frei in dem Sinne, dass sie unschuldig sind. Vielmehr urteilte er nur, dass es keine rechtliche Grundlage für das Anfertigen der Blitzerfotos gibt und diese deshalb nicht als Beweismittel taugen.

Ich bin mir sicher, dass die nächste Instanz das Urteil kippt.
Glyzerin - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
175 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2010 um 17:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.11.2010 um 17:49 Uhr

Zitat:

Um Geldschneiderei auszuschließen, müsse aber klar geregelt werden, aus welchen Gründen Radarfallen eingesetzt würden.

Gründe:
1. leere Kassen und bei dem Schuldenberg werden die noch lange leer sein
2. fahrer zu zwingen sich an die geschwindigkeits-begrenzung zu halten.

Zitat:

Der Verkehrsrichter kritisiert zudem, dass oft unklar sei, warum an manchen Orten geblitzt werde. "Die Frage, aus welchen Motiven geblitzt wird, ist bisher nicht beantwortet." Nicht nur er sehe das so: "Auch Polizisten, die geblitzt wurden, sehen das kritisch"

natürlich sehen das die polizisten kritisch, was aber nicht an ihrem beruf liegt sondern an der tatsache, dass sie geblitzt wurden. denn jeder der geblitzt wird ärgert sich genau über diese radarfalle und warum sie ausgerechnet dort stehen musste.

© 1992-2011

party-paddy - 32
Experte (offline)

Dabei seit 02.2008
1360 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2010 um 17:50 Uhr

dummer richter, wieso wird man wohl blitzen, klar auch wegen dem geld das reinkommt.

aber was denkt ihr wie die leute fahren würden, wenn man keine blitzer in deutschland hätte o0

http://www.profiseller.de/shop1/index.ph p3?ps_id=p156910060

H_A_W_K - 36
Experte (offline)

Dabei seit 05.2010
1203 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2010 um 17:52 Uhr

Zitat von Glyzerin:

Zitat:

Um Geldschneiderei auszuschließen, müsse aber klar geregelt werden, aus welchen Gründen Radarfallen eingesetzt würden.

Gründe:
1. leere Kassen und bei dem Schuldenberg werden die noch lange leer sein
2. fahrer zu zwingen sich an die geschwindigkeits-begrenzung zu halten.

Zitat:

Der Verkehrsrichter kritisiert zudem, dass oft unklar sei, warum an manchen Orten geblitzt werde. "Die Frage, aus welchen Motiven geblitzt wird, ist bisher nicht beantwortet." Nicht nur er sehe das so: "Auch Polizisten, die geblitzt wurden, sehen das kritisch"

natürlich sehen das die polizisten kritisch, was aber nicht an ihrem beruf liegt sondern an der tatsache, dass sie geblitzt wurden. denn jeder der geblitzt wird ärgert sich genau über diese radarfalle und warum sie ausgerechnet dort stehen musste.


2. ist akzeptabel
1. ist wahrscheinlich, aber dennoch auch iwie traurig...

no pain, no gain

Glyzerin - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
175 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2010 um 18:01 Uhr

Zitat von H_A_W_K:

Zitat von Glyzerin:

Zitat:

Um Geldschneiderei auszuschließen, müsse aber klar geregelt werden, aus welchen Gründen Radarfallen eingesetzt würden.

Gründe:
1. leere Kassen und bei dem Schuldenberg werden die noch lange leer sein
2. fahrer zu zwingen sich an die geschwindigkeits-begrenzung zu halten.

Zitat:

Der Verkehrsrichter kritisiert zudem, dass oft unklar sei, warum an manchen Orten geblitzt werde. "Die Frage, aus welchen Motiven geblitzt wird, ist bisher nicht beantwortet." Nicht nur er sehe das so: "Auch Polizisten, die geblitzt wurden, sehen das kritisch"

natürlich sehen das die polizisten kritisch, was aber nicht an ihrem beruf liegt sondern an der tatsache, dass sie geblitzt wurden. denn jeder der geblitzt wird ärgert sich genau über diese radarfalle und warum sie ausgerechnet dort stehen musste.



2. ist akzeptabel
1. ist wahrscheinlich, aber dennoch auch iwie traurig...


schon traurig, aber eine einfache möglichkeit geld zu verdienen, nur so nen grauen kasten hinstellen und warten ...

© 1992-2011

Felix_16 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
282 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2010 um 18:07 Uhr

aber so n grauen kasten aufstellen kostet auch erheblich geld

Music was my first love!!!

Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2010 um 19:18 Uhr

Eine Gesetzliche legitimation von Blitzern sollte schon vorhanden sein, allerdings groß Begründungen an zu geben wann und wo geblitzt wird, halte ich für sinnlos, denn eine Sinnvolle Begründung wäre: Zur Strichprobenartigen Überprüfung der Einhaltung der Gesetzesvorschriften. Ort? Überall wos eine Straße mit Geschwindigkeitsbeschränkung gibt.
Für Stationäre Biltzer prädestiniert sind Stellen an denen häufig Geschwindigkeitsübertretungen stattfinden oder für beliebige Verkehrsteilnehmer Gefährliche Stellen. Jetzt müsste man Gefährlich definieren. Orte mit vielen Unfällen? Höheres Risiko für Fußgänger im speziellen? (Z.B. bei Ortseinfahrten)

Aber um ehrlich zu sein halte ich auch Geldmangel für ne ganz tolle Begründung. Wieso soll es Abzocke sein wenn man wissentlich gegen geltendes Recht verstößt? Autofahrer die so viel zu schnell fahren, das es sich lohnt sie zu blitzen, sind ja ganz offensichtlich interessiert daran den Staat durch Strafzettel zu bereichern :teufel:

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2010 um 19:23 Uhr

Naja Abzocke kommt drauf an wo der Blitzer steht. 2m nach ner Geschwindigkeitsbegrenzung empfinde ich das schon als Abzocke!

(Falls jemand kommt mit "da darf man nicht blitzen" bitte ich um die Quelle zu der Aussage)

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Kacknvb - 47
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
756 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2010 um 22:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.11.2010 um 22:22 Uhr

Zitat von hipi:

Naja Abzocke kommt drauf an wo der Blitzer steht. 2m nach ner Geschwindigkeitsbegrenzung empfinde ich das schon als Abzocke!

(Falls jemand kommt mit "da darf man nicht blitzen" bitte ich um die Quelle zu der Aussage)


blub, wie wäre es denn wenn er selbst eine Quelle einreicht. Aber ich sehe schon, schwach dein google-fu ist, lernen du musst zu nutzen dein google-fu.

Richtlinien Blitzeraufstellen BaWü

4 words 4 u STFU!

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2010 um 22:28 Uhr

Zitat von hipi:

Naja Abzocke kommt drauf an wo der Blitzer steht. 2m nach ner Geschwindigkeitsbegrenzung empfinde ich das schon als Abzocke!

(Falls jemand kommt mit "da darf man nicht blitzen" bitte ich um die Quelle zu der Aussage)

Kack war schneller. Aber was Abzoche angeht: ich finde es absolut nciht nachvollziehbar wenn an Stellen geblitzt wird an denen noch keine Unfälle oder Beschwerden eingegangen sind. Aber Blitzer halte ich für ein absolut notwendiges Übel (sage ich als jemand der schon 4 Wochen gelaufen ist und schon viele Zettel bekommen hat).

Zum Thema Gaspedal muss ich jetzt aber auch wenns OT ist zu nem anderen Them akommen: Was hatet ihr von chronischen 80fahrern, auch bei schnurgeraden Strecken am Tag? ist das keine Verkehrsgefährdung (im Sinne von andere dazu animieren riskant zu überholen)
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2010 um 22:30 Uhr


Äh... Und was steht in deinem Link? Genau das überall geblitz werden draf, man muss es nur als Gefahrenstelle deklarieren. Danke für deinen kompetenten Beitrag...



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Kacknvb - 47
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
756 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2010 um 22:34 Uhr

Kompetenter als die scheisse die du von dir gibst.
Du wolltest eine Quelle du hast eine Quelle bekommen.
In der Quelle steht 150 Meter, ausnahmen bestätigen die Regel.

Ergo Gehirn einschalten bevor man versucht mit den großen jungs zu flam0rn.

4 words 4 u STFU!

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2010 um 22:41 Uhr

ja da steht 150 meter, wie du aber selber schon gut erkannt hast kann man diese Regel Problemlos umgehen weil ausnahmen angegeben werden, die ausnahmen aber nicht genau definiert sind.

Sieh es ein es gibt definitiv kein Verbot an bestimmten stellen zu blitzen es gibt maximal eine empfehlung wo nicht geblitzt werden soll.

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Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2010 um 23:59 Uhr

Zitat von hipi:

ja da steht 150 meter, wie du aber selber schon gut erkannt hast kann man diese Regel Problemlos umgehen weil ausnahmen angegeben werden, die ausnahmen aber nicht genau definiert sind.


Da eine Dokumentationspflicht besteht und das ganze ja auch vor Gericht Bestand haben muss, ist die Situation also doch nicht ganz so willkürlich.


Zitat von septicus:

Nein. Er spricht sie nicht frei in dem Sinne, dass sie unschuldig sind. Vielmehr urteilte er nur, dass es keine rechtliche Grundlage für das Anfertigen der Blitzerfotos gibt und diese deshalb nicht als Beweismittel taugen.

Ich bin mir sicher, dass die nächste Instanz das Urteil kippt.


Es ist im Strafrecht nichts ungewöhnliches, wenn aufgrund von rechtlichen Gründen freigesprochen wird. Der Staatsanwalt kann etwa genau wissen, dass jemand irgendwo eingebrochen oder jemanden ermordert hat. Wenn die Beweise nicht nach dem geltenden Recht erhoben wurden, wird er sie vor Gericht nicht verwenden können.

Insgesamt ist der Gedankengang des Richters sehr interessant:
Er stützt sich auf ein Urteil des BVerfG, dass festlegte, dass Autofahrer nur auf gesetzlicher Grundlage fotografiert und gefilmt werden dürfen. Offenbar gibt es eine solche Grundlage aber nicht. Man hat sich an § 100 StPO festgehalten, doch dient diese Vorschrift eigentlich dazu, schwere Straftaten aufzuklären. Also alles nicht ganz so klar, wie man das gerne hätte, wenngleich das BVerfG verfassungsrechtlich an sich keine Bedenken gegen die Anwendung der schärferen Gesetze hatte.

Es ist anzunehmen, dass sich das Oberlandesgericht mit der Beschwerde befassen wird. Aber man soll niemals nie sagen. Auch ständige Rechtsprechung wird irgendwann mal geändert...

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 11.11.2010 um 07:00 Uhr


Ob etwas vor Gericht bestand hat oder nicht steht natürlich nochmal auf einem anderen Blatt, ein Verbot direkt nach einer geschwindigkeitsbegrenzung zu blitzen besteht jedoch definitiv nicht. Man kann sehr leicht begründen das durch das Abbremsen des vorfahrenden Verkehrs eine Gefahr für Auffahrunfälle entsteht. Wie gesagt ob das im Falle einer Klage vorGericht bestand hat ist eine andere Frage, nur da die wenigsten geblitzten Klagen ist das für die öffentliche Hand vernachlässigbar.

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