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Todesstrafe in Deutschland ?

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-ADIOS- - 32
Experte (offline)

Dabei seit 04.2008
1471 Beiträge

Geschrieben am: 18.07.2011 um 13:07 Uhr

ich persönlich finde die todesstrafe nur gerecht wennn man einem anderen menschen etwas böses angetan hat nur dann aber sonst nicht also bei ungefähr 1-5 diebstählen noch nicht aber dannach wenn es mehr werden mit der zeit :boxer: dann bekommst von der Polizei eins auf´s Maul :-)
und ne gefängnis strafe von ein Paar tagen aber nicht schlimm :-)

+++AMIGO+++

Marki007
Experte (offline)

Dabei seit 04.2011
1359 Beiträge
Geschrieben am: 18.07.2011 um 14:03 Uhr

Zitat von -ADIOS-:

ich persönlich finde die todesstrafe nur gerecht wennn man einem anderen menschen etwas böses angetan hat nur dann aber sonst nicht also bei ungefähr 1-5 diebstählen noch nicht aber dannach wenn es mehr werden mit der zeit :boxer: dann bekommst von der Polizei eins auf´s Maul :-)
und ne gefängnis strafe von ein Paar tagen aber nicht schlimm :-)


Dann wurdest Du vielleicht von den Lehrern zu wenig verprügelt. Was für n Schwachsinn. :schlaeger: :totlacher:
guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 18.07.2011 um 15:10 Uhr

ja gibs die immer noch net :-D
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 18.07.2011 um 15:46 Uhr

Zitat von ArchRogue:

Sollte sie aber angewandt werden, dann nicht als Schadenersatz. Darum heißt sie ja auch TodesSTRAFE.


Ich weiß nicht, wie tief du in dem Thema drin bist, doch gibt es im Strafrecht die sog. Strafzwecktheorien. Eine Strafe muss einen entsprechenden Zweck haben. Früher war das vor allem der Sühnegedanken, später kamen noch weitere Inhalte hinzu, sodass man heute von einer gemischten Theorie ausgeht.

Du musst also entsprechend begründen können, was die Todesstrafe für einen Zweck verwirklicht und vor allem, ob dieser Zweck auch verhältnismäßig ist.

Zitat von ArchRogue:


Daher, ob nun Haft oder Hinrichtung, bleibt die Folge von solch schwerwiegenden Verbrechen immer eine Bestrafung; Keine der beiden Varianten hilft den Opfern oder deren Angehörigen im Geringsten weiter.


Mir ging es auch um die Bedeutung für die Gesellschaft: Macht die Todesstrafe eine Gesellschaft besser? Schauen wir in die USA, kann man davon rein gar nichts merken. Man labt sich eher daran, wenn Menschen hingerichtet werden, weil es ja scheinbar so gerecht ist. Möchtest du eine solche verrohte Gesellschaft? Ich nicht.


Zitat von ArchRogue:

Kommen wir auf die Waage zurück. Sie steht für eine angemessene Strafe für jedes Verbrechen. Da sehe ich die Sache aber, wie folgt:
Tod wiegt so schwer wie Tod. Daher wäre es angemessen, einen Mörder zum Tode zu verurteilen.


Das wäre wiederum "Gleiches mit Gleichem" zu vergelten. Bei Vergewaltigern, Mehrfachmördern und besitzlosen Dieben stößt man dabei aber sehr schnell an seine Grenzen.


„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 18.07.2011 um 15:53 Uhr

Zitat von ArchRogue:

aber ich gehe bei meinen Annahmen davon aus, dass der "Richtige" erwischt wurde. Immerhin gibt es ziemlich wenige Falschverurteilungen (wegen intensiven Ermittlungen und "in dubio pro reo") und meine Aussagen beziehen sich auf den Fall, dass die Strafe gefunden werden muss und nicht der Schuldige.


Eine optimistische Sichtweise. Natürlich wäre es wünschenswert, immer den richtigen Täter zu finden. Trotzdem lässt sich nie 100%ig sagen, ob ein Angeklagter die Tat wirklich begangen hat. Selbst der in den letzten Jahren so hochgelobte DNA-Test kann nicht alles aufklären und hat durch die Verfolgung einer nicht existenten Person aufgrund Verunreinigung des "Werkzeugs" einen Dämpfer abbekommen.

Es gibt in Deutschland sicher weniger Falschverurteilungen als in vielen anderen Ländern. Aber jeder Unschuldige, der bestraft wird, ist schon einer zu viel. Ich möchte an den Fall Harry Wörz erinnern. Der Mann ist heute völlig am Ende, ging jahrelang durch alle Instanzen. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie es ist, unschuldig verurteilt zu werden. Schon allein, wenn man angeklagt ist, wird eine lange Zeit ein Stigma an der Person hängen bleiben, Bekannte werden sich unter Umständen abwenden.

Man kann die Strafzumessung nicht unabhängig von der Strafverhängung sehen. Je gravierender eine Strafe in das Leben eines Menschen eingreift, desto gerechtfertigter muss sie sein und desto sicherer die Beweislage.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

kenzo95
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
442 Beiträge

Geschrieben am: 18.07.2011 um 19:43 Uhr

Zitat von Crcssnn:

Zitat von frido911:

der internationale gerichtshof verhängt todesstrafen, die aber nicht innerhalb der EU ausgeführt werden...

Ein Auszug aus dem Römischen Statut, welches die Rechtsgrundlage für den Internationalen Gerichtshof darstellt:

Zitat:

TEIL 7: STRAFEN
Artikel 77 - Anwendbare Strafen
(1) Vorbehaltlich des Artikels 110 kann der Gerichtshof über
eine Person, die wegen eines in Artikel 5 dieses Statuts genannten
Verbrechens verurteilt worden ist, eine der folgenden Strafen
verhängen:
a) eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe bis zu einer
Höchstdauer von 30 Jahren;
b) eine lebenslange Freiheitsstrafe, wenn dies durch die
außergewöhnliche Schwere des Verbrechens und die
persönlichen Verhältnisse des Verurteilten gerechtfertigt
ist.

(2) Neben der Freiheitsstrafe kann der Gerichtshof folgendes
a) eine Geldstrafe nach den in der Verfahrens- und
Beweisordnung enthaltenen Kriterien;
b) die Einziehung des Erlöses, des Eigentums und der
Vermögensgegenstände, die unmittelbar oder mittelbar
aus diesem Verbrechen stammen, unbeschadet der
Rechte gutgläubiger Dritter.

Wo steht da nun was von Todesstrafe?


hat doch nie jemand behauptet, dass da etwas von todesstrafe steht?

"Wenn man nicht fühlt, dass man lebt, wird das Leben sinnlos."

Crcssnn
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3075 Beiträge

Geschrieben am: 18.07.2011 um 19:47 Uhr

Zitat von kenzo95:

hat doch nie jemand behauptet, dass da etwas von todesstrafe steht?

Es wurde aber behauptet, dass die Todesstrafe verhängt wurde. Mein post sollte nur darstellen, dass der Internationale Gerichtshof dazu nicht die Handhabe hat. Alles klar?
ArchRogue - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2010
293 Beiträge

Geschrieben am: 19.07.2011 um 00:25 Uhr

Tja, da hab ich von Cymru noch Einiges dazugelernt. Ich habe mich im Vornherein nicht übermäßig mit der Materie (Zweck von Strafen, Präzedenzfällen, etc.) befasst und mich in meiner Ausführung auf die rein hypothetische Situation von garantiert geklärten Sachverhalten verlassen. Eine rein ideologische Vorstellung ohne praktische Anwendbarkeit.
Sicher, ich habe ja bereits geschrieben, dass es ohnehin nicht so weit kommen wird, aber es ist angenehm zu wissen, dass man hier noch mit einer unkonventionelleren Ansicht vernünftige Argumente zurückerhält^^

Das Letzte, was ich will, ist, dir weh zu tun. Aber es steht immer noch auf der Liste.

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 19.07.2011 um 14:47 Uhr

so viel zum thema, Opfer brauchen Rache

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 19.07.2011 um 14:48 Uhr

Zitat von kenzo95:

Zitat von Crcssnn:

Zitat von frido911:

der internationale gerichtshof verhängt todesstrafen, die aber nicht innerhalb der EU ausgeführt werden...

Ein Auszug aus dem Römischen Statut, welches die Rechtsgrundlage für den Internationalen Gerichtshof darstellt:

Zitat:

TEIL 7: STRAFEN
Artikel 77 - Anwendbare Strafen
(1) Vorbehaltlich des Artikels 110 kann der Gerichtshof über
eine Person, die wegen eines in Artikel 5 dieses Statuts genannten
Verbrechens verurteilt worden ist, eine der folgenden Strafen
verhängen:
a) eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe bis zu einer
Höchstdauer von 30 Jahren;
b) eine lebenslange Freiheitsstrafe, wenn dies durch die
außergewöhnliche Schwere des Verbrechens und die
persönlichen Verhältnisse des Verurteilten gerechtfertigt
ist.

(2) Neben der Freiheitsstrafe kann der Gerichtshof folgendes
a) eine Geldstrafe nach den in der Verfahrens- und
Beweisordnung enthaltenen Kriterien;
b) die Einziehung des Erlöses, des Eigentums und der
Vermögensgegenstände, die unmittelbar oder mittelbar
aus diesem Verbrechen stammen, unbeschadet der
Rechte gutgläubiger Dritter.

Wo steht da nun was von Todesstrafe?


hat doch nie jemand behauptet, dass da etwas von todesstrafe steht?


eben wohl:

Zitat von frido911:

der internationale gerichtshof verhängt todesstrafen, die aber nicht innerhalb der EU ausgeführt werden...


http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

--Matze_95 - 29
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
4 Beiträge
Geschrieben am: 19.07.2011 um 14:52 Uhr

so ischs richtig
39 - 30
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
7448 Beiträge
Geschrieben am: 19.07.2011 um 14:54 Uhr

todesstrafe ist schwachsinn. das ist ja eine erlösung und keine strafe für den täter. man sollte es hier so machen wie in den USA. Da hat ein vergewaltiger vor kurzem 400 Jahre haft bekommen!

Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!

Zspanky2 - 33
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
602 Beiträge
Geschrieben am: 19.07.2011 um 14:58 Uhr

Zitat von 39:

todesstrafe ist schwachsinn. das ist ja eine erlösung und keine strafe für den täter. man sollte es hier so machen wie in den USA. Da hat ein vergewaltiger vor kurzem 400 Jahre haft bekommen!


wozu 400 jahre haft?? sag doch gleich lebenslänglich!

und wer bitteschön will schon mit seinen steuergeldern den unterhalt fürs gefängnis bezahlen in dem vergewaltiger sitzen? besser wärs die liegen unter der erde und kosten nix mehr, außerdem ist der tod strafe genug für den täter. dann können die angehörigen der opfer wenigstens sicher sein dass er nicht mehr lebt.
39 - 30
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
7448 Beiträge
Geschrieben am: 19.07.2011 um 15:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.07.2011 um 15:06 Uhr

Zitat von Zspanky2:

wozu 400 jahre haft?? sag doch gleich lebenslänglich!


Das hat schon nen sinn. wenn man hier lebenslänglich bekommt, sinds nur 15 jahre. und wenn du dann zeigst, wie leid es dir tut und dich im knast gut verhältst hast ruckzuck 10 jahre weniger. wenn du 400 jahre kriegst und durch gutes verhalten und weiteres 10 jahre weniger bekommst, kommst du trotzdem nicht lebend raus.

Zitat von Zspanky2:

und wer bitteschön will schon mit seinen steuergeldern den unterhalt fürs gefängnis bezahlen in dem vergewaltiger sitzen? besser wärs die liegen unter der erde und kosten nix mehr, außerdem ist der tod strafe genug für den täter. dann können die angehörigen der opfer wenigstens sicher sein dass er nicht mehr lebt.


Der Tod ist für ihn keine strafe, sondern eine erlösung. und dem opfer ist auch nicht geholfen.

Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 19.07.2011 um 15:25 Uhr

Zitat von 39:


Das hat schon nen sinn. wenn man hier lebenslänglich bekommt, sinds nur 15 jahre. und wenn du dann zeigst, wie leid es dir tut und dich im knast gut verhältst hast ruckzuck 10 jahre weniger. wenn du 400 jahre kriegst und durch gutes verhalten und weiteres 10 jahre weniger bekommst, kommst du trotzdem nicht lebend raus.


Man KANN nach 15 Jahren frei kommen. Es gibt aber auch Fälle, die sitzen nach 27 Jahren noch in Haft. Der RAF-Terrorist Christian Klar etwa saß 26 Jahre in Haft, bevor er freikam.

Dass man mal eben 10 Jahre weniger bekommt, ist Schwachsinn. Und ich nehme auch nicht an, dass du dazu eine Norm im StGB oder der StPO vorweisen kannst, sondern das nur vom-Hören-Sagen meinst zu wissen.

400 Jahre Haft sind sinnlos. Sie ändern die Lebenserwartung des Menschen ja nicht. Auch wird es wohl den Opfern egal sein, ob jetzt jemand 200 oder 250 Jahre aufgebrummt kommt.
Die USA hat hier eine andere Rechtstradition, es verändert in meinen Augen aber überhaupt nichts.


Zitat von 39:

Der Tod ist für ihn keine strafe, sondern eine erlösung. und dem opfer ist auch nicht geholfen.


Ich zweifle nach wie vor daran, dass die Mehrheit der Straftäter lieber sterben würden. Dafür dürfte der Überlebenstrieb in den meisten Fällen zu stark sein. Nicht immer führt eine Verurteilung auch automatisch zu Reue. In dem Fall, als ein Vater seine Tochter missbraucht und geschlagen hat, meinte der Vater (soweit ich das richtig im Gedächtnis habe), ihm stünde das als Vater zu. Dass jemand aus Schuldgefühlen seinem Leben ein Ende bereiten will, dürfte eher im Einzelfall vorkommen.

Eine Strafe soll nach meinem Verständnis aber dazu führen, dass ein Straftäter zum Umdenken bewegt wird, sich also bessert.
Man denke an kleine Kinder: Sie werden etwa mit Fernsehverbot oder Hausarrest bestraft, damit sie eine bestimmte Handlung unterlassen, sich also bessern.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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