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Forum / Politik und Wirtschaft
Todesstrafe in Deutschland ?

ArchRogue - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.07.2011 um 23:45 Uhr
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Zitat von Cymru: Kennst du die Figur der Justizia? Die hält eine Waage in der Hand. Die Waage ist im Gleichgewicht.
Das Erste, was ich auf den letzten Seiten finden konnte, ohne mir an den Kopf fassen zu müssen.
Mir kommt beinahe die Galle hoch, wenn ich hier immer wieder mal lesen darf, dass die Todesstrafe erlittenes Unrecht nicht wiedergutmacht. Bravo! Hundert Punkte, Captain Obvious!
Sollte sie aber angewandt werden, dann nicht als Schadenersatz. Darum heißt sie ja auch TodesSTRAFE.
Wiedergutmachung zu fordern ist zwar einerseits nicht falsch, zum Anderen machen es sich manche aber auch etwas leicht damit, einen Ausgleich zu fordern und somit pauschal gegen die Todesstrafe zu wettern. Denn wo eine solche verhängt werden würde, ist meistens kein Ausgleich mehr möglich. Tote werden nun einmal nicht mehr lebendig und in den letzten 2012 Jahren ist keine Jungfräulichkeit wiederhergestellt worden.
Daher, ob nun Haft oder Hinrichtung, bleibt die Folge von solch schwerwiegenden Verbrechen immer eine Bestrafung; Keine der beiden Varianten hilft den Opfern oder deren Angehörigen im Geringsten weiter.
Kommen wir auf die Waage zurück. Sie steht für eine angemessene Strafe für jedes Verbrechen. Da sehe ich die Sache aber, wie folgt:
Tod wiegt so schwer wie Tod. Daher wäre es angemessen, einen Mörder zum Tode zu verurteilen.
So viel zu meinem, von allen anderen Umständen absoluten Standpunkt.
Nun sind wir aber in Deutschland, wo Menschenrechte gelten und gewahrt bleiben müssen. Also bleibt nur noch die Gefängnisstrafe. Und was sagt die Waage? Ein schwerer Verlust wiegt so viel wie ein schwerer Verlust. Ergo ist bei der schweren Schädigung eines Opfers auch der schwere Verlust durch eine Freiheitsstrafe angemessen.
Kurz: Ob Schwerverbrecher hingerichtet werden oder nicht, ist mir relativ gleichgültig.
Aber da wir ohnehin nie die Menschenrechte aus unserer Verfassung streichen werden (was auch gut so ist), warum überhaupt über eventuelle Todesstrafen streiten?
Das Letzte, was ich will, ist, dir weh zu tun. Aber es steht immer noch auf der Liste.
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Fischi77 - 47
Profi
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Dabei seit 07.2006
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Geschrieben am: 17.07.2011 um 23:49 Uhr
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ja finde ich sehr gut wo bleibt sie
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 17.07.2011 um 23:53 Uhr
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Zitat von Fischi77: ja finde ich sehr gut wo bleibt sie
Hat sich in deinem Keller versteckt. Protip: Dreh die Gasleitung auf und geh nachschaun, ich leih dir mein feuerzeug für licht.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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Jim87 - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 18.07.2011 um 00:24 Uhr
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Zitat von ArchRogue:
Wiedergutmachung zu fordern ist zwar einerseits nicht falsch, zum Anderen machen es sich manche aber auch etwas leicht damit, einen Ausgleich zu fordern und somit pauschal gegen die Todesstrafe zu wettern. Denn wo eine solche verhängt werden würde, ist meistens kein Ausgleich mehr möglich. Tote werden nun einmal nicht mehr lebendig und in den letzten 2012 Jahren ist keine Jungfräulichkeit wiederhergestellt worden.
Daher, ob nun Haft oder Hinrichtung, bleibt die Folge von solch schwerwiegenden Verbrechen immer eine Bestrafung; Keine der beiden Varianten hilft den Opfern oder deren Angehörigen im Geringsten weiter.
Kommen wir auf die Waage zurück. Sie steht für eine angemessene Strafe für jedes Verbrechen. Da sehe ich die Sache aber, wie folgt:
Tod wiegt so schwer wie Tod. Daher wäre es angemessen, einen Mörder zum Tode zu verurteilen.
So viel zu meinem, von allen anderen Umständen absoluten Standpunkt.
Nun sind wir aber in Deutschland, wo Menschenrechte gelten und gewahrt bleiben müssen. Also bleibt nur noch die Gefängnisstrafe. Und was sagt die Waage? Ein schwerer Verlust wiegt so viel wie ein schwerer Verlust. Ergo ist bei der schweren Schädigung eines Opfers auch der schwere Verlust durch eine Freiheitsstrafe angemessen. Lässt die Frage offen: Was ist die größere Strafe? Einfach weggeschafft zu werden oder sein (natürliches) Leben lang mit dem Verlust der Freiheit leben zu müssen?
Die "Schwere" der Strafe ist meiner Meinung nach bei letzterem fast noch höher, nebenbei behält man außerdem den kleinen Vorteil, dass man im Falle der Feststellung einer Falschverurteilung immer noch Optionen hat. Bei der Todesstrafe dürfte das schwierig werden...
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guyoncignito
Champion
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Dabei seit 02.2009
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Geschrieben am: 18.07.2011 um 00:29 Uhr
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scheis verbrecher weg mit den
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ArchRogue - 31
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 04.2010
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Geschrieben am: 18.07.2011 um 00:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.07.2011 um 00:34 Uhr
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Zitat von Jim87: Zitat von ArchRogue:
Wiedergutmachung zu fordern ist zwar einerseits nicht falsch, zum Anderen machen es sich manche aber auch etwas leicht damit, einen Ausgleich zu fordern und somit pauschal gegen die Todesstrafe zu wettern. Denn wo eine solche verhängt werden würde, ist meistens kein Ausgleich mehr möglich. Tote werden nun einmal nicht mehr lebendig und in den letzten 2012 Jahren ist keine Jungfräulichkeit wiederhergestellt worden.
Daher, ob nun Haft oder Hinrichtung, bleibt die Folge von solch schwerwiegenden Verbrechen immer eine Bestrafung; Keine der beiden Varianten hilft den Opfern oder deren Angehörigen im Geringsten weiter.
Kommen wir auf die Waage zurück. Sie steht für eine angemessene Strafe für jedes Verbrechen. Da sehe ich die Sache aber, wie folgt:
Tod wiegt so schwer wie Tod. Daher wäre es angemessen, einen Mörder zum Tode zu verurteilen.
So viel zu meinem, von allen anderen Umständen absoluten Standpunkt.
Nun sind wir aber in Deutschland, wo Menschenrechte gelten und gewahrt bleiben müssen. Also bleibt nur noch die Gefängnisstrafe. Und was sagt die Waage? Ein schwerer Verlust wiegt so viel wie ein schwerer Verlust. Ergo ist bei der schweren Schädigung eines Opfers auch der schwere Verlust durch eine Freiheitsstrafe angemessen. Lässt die Frage offen: Was ist die größere Strafe? Einfach weggeschafft zu werden oder sein (natürliches) Leben lang mit dem Verlust der Freiheit leben zu müssen?
Die "Schwere" der Strafe ist meiner Meinung nach bei letzterem fast noch höher, nebenbei behält man außerdem den kleinen Vorteil, dass man im Falle der Feststellung einer Falschverurteilung immer noch Optionen hat. Bei der Todesstrafe dürfte das schwierig werden...
Welche Strafe schwerer ist, darüber ließe sich streiten. Auch, wenn ich davon ausgehe, dass mehr Leute den Tod schlimmer einschätzen, schließlich ist die Todesstrafe irreversibel und "nicht human" (und von daher grausam und schlimm), eine Haft schon.
Das mit der Falschverurteilung stimmt natürlich, aber ich gehe bei meinen Annahmen davon aus, dass der "Richtige" erwischt wurde. Immerhin gibt es ziemlich wenige Falschverurteilungen (wegen intensiven Ermittlungen und "in dubio pro reo") und meine Aussagen beziehen sich auf den Fall, dass die Strafe gefunden werden muss und nicht der Schuldige.
Das Letzte, was ich will, ist, dir weh zu tun. Aber es steht immer noch auf der Liste.
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guyoncignito
Champion
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Dabei seit 02.2009
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Geschrieben am: 18.07.2011 um 00:37 Uhr
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wär gut wenn sie kommt
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1fach_netter - 33
Champion
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Geschrieben am: 18.07.2011 um 01:06 Uhr
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Niemand beachtet dich. Mit wem rede ich eigentlich?
Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.
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raubelefant - 40
Champion
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Dabei seit 11.2009
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Geschrieben am: 18.07.2011 um 01:29 Uhr
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nee. lieber gulag in rußland. da können die insaßen dann rohstoffe abbauen für deutschland und keinem mehr schaden
Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn
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Marki007
Experte
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Geschrieben am: 18.07.2011 um 11:23 Uhr
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Zitat von Cymru: edit:
Zitat von fim77: was wahre gerechtigkeit ist..
Was wäre denn wahre Gerechtigkeit? Du siehst doch nur das Opfer. Kennst du die Figur der Justizia? Die hält eine Waage in der Hand. Die Waage ist im Gleichgewicht. Was du aber machst, ist die Waage auf Seiten der Opfer übermäßig zu belasten. Das ist keine Gerechtigkeit, sondern pure Rache. Dir geht es nicht darum, Straftaten zu verhindern oder der Gesellschaft zu helfen, sondern du willst deine niederen Instinkte verfolgen. Du bist keinen Deut besser als ein Vergewaltiger: Du scheißt auf Respekt vor anderen Menschen, wenn es dir gerade nicht in den Kram passt.
Zitat von fim77: weils gegen "menschenrechte" (kotz) verstösst, und gleich wieder ein kind geschändet haben, da ist noch nichts gekommen, ausser menschenrechtsgefasel, da kanns nur eine lösung geben !!
Nach wie vor steht meine unbeantwortete Frage an dich im Raum:
Worauf stützt du, dass man keine Kinder töten und Frauen vergewaltigen darf? Die Menschenrechte als Grundlage lehnst du ja offenbar ab.
Lösungen hattest du bisher keine parat. Von Lösungen erwarte ich, dass sie nicht nur kurzfristig gut sind, sondern längerfristig Erfolge bringen. Solche wie du sind die, die sich für den Moment ein teures Auto und zig Handyverträge kaufen, weil es im ersten Moment toll erscheint, um dann nach einem Jahr Privatinsolvenz anzumelden. Planung sieht anders aus. Vor allem für einen Staat.
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Marki007
Experte
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Geschrieben am: 18.07.2011 um 11:24 Uhr
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Zitat von Marki007: Zitat von Cymru: edit:
Zitat von fim77: was wahre gerechtigkeit ist..
Was wäre denn wahre Gerechtigkeit? Du siehst doch nur das Opfer. Kennst du die Figur der Justizia? Die hält eine Waage in der Hand. Die Waage ist im Gleichgewicht. Was du aber machst, ist die Waage auf Seiten der Opfer übermäßig zu belasten. Das ist keine Gerechtigkeit, sondern pure Rache. Dir geht es nicht darum, Straftaten zu verhindern oder der Gesellschaft zu helfen, sondern du willst deine niederen Instinkte verfolgen. Du bist keinen Deut besser als ein Vergewaltiger: Du scheißt auf Respekt vor anderen Menschen, wenn es dir gerade nicht in den Kram passt.
Zitat von fim77: weils gegen "menschenrechte" (kotz) verstösst, und gleich wieder ein kind geschändet haben, da ist noch nichts gekommen, ausser menschenrechtsgefasel, da kanns nur eine lösung geben !!
Nach wie vor steht meine unbeantwortete Frage an dich im Raum:
Worauf stützt du, dass man keine Kinder töten und Frauen vergewaltigen darf? Die Menschenrechte als Grundlage lehnst du ja offenbar ab.
Lösungen hattest du bisher keine parat. Von Lösungen erwarte ich, dass sie nicht nur kurzfristig gut sind, sondern längerfristig Erfolge bringen. Solche wie du sind die, die sich für den Moment ein teures Auto und zig Handyverträge kaufen, weil es im ersten Moment toll erscheint, um dann nach einem Jahr Privatinsolvenz anzumelden. Planung sieht anders aus. Vor allem für einen Staat.
Er konnte auch meine Fragen nicht beantworten! Fehlen die Antworten?
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frido911 - 28
Anfänger
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Geschrieben am: 18.07.2011 um 11:36 Uhr
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der internationale gerichtshof verhängt todesstrafen, die aber nicht innerhalb der EU ausgeführt werden...
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bockwurst82 - 42
Champion
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Geschrieben am: 18.07.2011 um 11:43 Uhr
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Zitat von frido911: der internationale gerichtshof verhängt todesstrafen, die aber nicht innerhalb der EU ausgeführt werden...
Hö? Hör ich zum ersten mal...
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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Manu-Bl
Champion
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Dabei seit 03.2008
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Geschrieben am: 18.07.2011 um 11:48 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Zitat von frido911: der internationale gerichtshof verhängt todesstrafen, die aber nicht innerhalb der EU ausgeführt werden...
Hö? Hör ich zum ersten mal...
glaube ich auch nicht ohne quellen
du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*
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Crcssnn
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Geschrieben am: 18.07.2011 um 12:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.07.2011 um 12:39 Uhr
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Zitat von frido911: der internationale gerichtshof verhängt todesstrafen, die aber nicht innerhalb der EU ausgeführt werden...
Ein Auszug aus dem Römischen Statut, welches die Rechtsgrundlage für den Internationalen Gerichtshof darstellt:
Zitat: TEIL 7: STRAFEN
Artikel 77 - Anwendbare Strafen
(1) Vorbehaltlich des Artikels 110 kann der Gerichtshof über
eine Person, die wegen eines in Artikel 5 dieses Statuts genannten
Verbrechens verurteilt worden ist, eine der folgenden Strafen
verhängen:
a) eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe bis zu einer
Höchstdauer von 30 Jahren;
b) eine lebenslange Freiheitsstrafe, wenn dies durch die
außergewöhnliche Schwere des Verbrechens und die
persönlichen Verhältnisse des Verurteilten gerechtfertigt
ist.
(2) Neben der Freiheitsstrafe kann der Gerichtshof folgendes
a) eine Geldstrafe nach den in der Verfahrens- und
Beweisordnung enthaltenen Kriterien;
b) die Einziehung des Erlöses, des Eigentums und der
Vermögensgegenstände, die unmittelbar oder mittelbar
aus diesem Verbrechen stammen, unbeschadet der
Rechte gutgläubiger Dritter.
Wo steht da nun was von Todesstrafe?
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