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211 - 43
Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
http://www.deutschlanddokumente.de/Bilder/krtDeutschesReich1919.jpg Artikel 2 Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt. (http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/verfassung/index.html) ist echt ein gummi paragraph find aber die auslegung im §23 gg(1949) exakt |
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211 - 43
Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
In „Creifeld´s Rechtswörterbuch“ (17. Auflage, Verlag C. H. Beck München 2002) wird die Rechtsfähigkeit einer Präambel folgendermaßen definiert: „Präambel – Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen.“ |
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Laser87 - 57
Champion (offline) Dabei seit 11.2006 4301 Beiträge |
Also gilt die Verfassung von Weimar auch nicht... echtes Dilemma... Welche gilt dann? |
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211 - 43
Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
Zitat von Laser87: Also gilt die Verfassung von Weimar auch nicht... echtes Dilemma... Welche gilt dann? betilige dich oder lass es hier ght es rein um die geltungsbereiche der gesetze |
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Ketzu - 38
Experte (offline) Dabei seit 11.2008 1535 Beiträge |
Zitat von 211: In „Creifeld´s Rechtswörterbuch“ (17. Auflage, Verlag C. H. Beck München 2002) wird die Rechtsfähigkeit einer Präambel folgendermaßen definiert:„Präambel – Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen.“ Was: a) ihre mittelbare Rechtserheblichkeit (wie als Geltungsbereich für die folgenden Gesetze) nicht aberkennen würde b) nicht von Bedeutung sein muss, da nirgends gesagt wurde, ein Punkt den du bisher ignorierst, dass die Angabe des Geltungsbereichs Gesetzeskraft haben müsste! Wie die von dir Zitierte Seite angibt, muss es nur Zitat: den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen könnenEdit: Nochmal zur Wiederholung und weil es hier relevant ist: Eine Verfassung braucht keinen expliziten Geltungsbereich anzugeben, weil dieser implizit durch die Landesgrenzen gegeben ist. Dies erfüllt auch das "leicht feststellbar" des genannten BVerwG Urteils. Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen. |
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Ketzu - 38
Experte (offline) Dabei seit 11.2008 1535 Beiträge |
Nein, es geht nicht nur rein darum. Jeder hier hat das Recht auf bestimmte Teilgebiete des Themas ein zu gehen, nicht nur du. Du musst nicht darauf reagieren, auch nicht mit einem solchen Posting. (Die Ausarbeitung der Weimarer Verfassung lief übrigens gar nicht so anders wie die des Grundgesetzes: Es wurden Leute gewählt die eine Verfassung ausgearbeitet haben und diese haben selbige zum Ende dann beschlossen) Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen. |
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211 - 43
Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. http://dejure.org/gesetze/GG/116.html gibts dafür ne erklärung warum es noch aktuell ist? |
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Laser87 - 57
Champion (offline) Dabei seit 11.2006 4301 Beiträge |
Ich zitiere mal Dein Profil: Zitat: Mein Motto:wir sind nich bei "wünsch dir was" du bist bei "so isses" Die BRD ist so, Du wünscht Dir was zusammen... |
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211 - 43
Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
Zitat von Ketzu: Nein, es geht nicht nur rein darum. Jeder hier hat das Recht auf bestimmte Teilgebiete des Themas ein zu gehen, nicht nur du. Du musst nicht darauf reagieren, auch nicht mit einem solchen Posting. (Die Ausarbeitung der Weimarer Verfassung lief übrigens gar nicht so anders wie die des Grundgesetzes: Es wurden Leute gewählt die eine Verfassung ausgearbeitet haben und diese haben selbige zum Ende dann beschlossen) ne es ght für mich darum ganz trocken ein thema zu behandeln worum es nicht geht ist was mir gefällt oder dir oder irgendjemand es geht rein um das gesetz bzw die daraus folgende rechtssprechung |
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Ketzu - 38
Experte (offline) Dabei seit 11.2008 1535 Beiträge |
Um Exildeutschen die Rückkehr in ihr Heimatland zu erlauben. Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen. |
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211 - 43
Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
Zitat von Laser87: Ich zitiere mal Dein Profil: Zitat: Mein Motto:wir sind nich bei "wünsch dir was" du bist bei "so isses" Die BRD ist so, Du wünscht Dir was zusammen... beteilig dich am thema danke |
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211 - 43
Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
ja aber genauso ist jeder dr in disem gebiet "HEUTE" geborn wird deutscher???laut gg??? das mit den vertriebnen kommt im 2ten teil |
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Ketzu - 38
Experte (offline) Dabei seit 11.2008 1535 Beiträge |
Zitat von 211: ne es ght für mich darum ganz trocken ein thema zu behandeln worum es nicht geht ist was mir gefällt oder dir oder irgendjemand es geht rein um das gesetz bzw die daraus folgende rechtssprechung Du wechselst aber hier und da auch zu Teilgebieten, schon allein weil der Geltungsbereich nur ein Teilgebiet des eigentlichen Themas ist. Dazu hat jeder das Recht, nicht nur du. Dir steht es aber frei Postings die von der von dir gewünschten Diskussion zu ignorieren. Die Relevanz dieser Postings zu dem von dir gewünschten Thema kann allerdings aus anderer Sicht höher bewertet werden, so dass für andere womöglich dein Ignorieren oder Zurückweisen wie ein Ausweichen deinerseits aussehen könnte. Die gängige Rechtssprechung behandelt die Sache aber wie von mir dargelegt, wohingegen deine Auffassung der Rechtssprechung widerspricht. Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen. |
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Laser87 - 57
Champion (offline) Dabei seit 11.2006 4301 Beiträge |
Zitat von 211: beteilig dich am thema danke Gehört zum Thema - Du wüscht Dir irgendwas zusammen. Wobei mir noch nicht klar ist, was... |
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Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
Zitat von Laser87: Ich zitiere mal Dein Profil: Zitat: Mein Motto:wir sind nich bei "wünsch dir was" du bist bei "so isses" Die BRD ist so, Du wünscht Dir was zusammen... also das dürfte dann eine hochwertige aufs thema bezogene aussage sein? |
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