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Kinder- und Jugendpornographie

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Sundown73 - 52
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Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 28.07.2010 um 00:43 Uhr

Zitat von Cymru:

Es geht darum, dass eine 14-Jährige besonders geschützt werden muss. Auch wenn sie den Bildern vielleicht zugestimmt hat, fehlt ihr in den meisten Fällen die Fähigkeit, wirklich einzuwilligen.


Meiner Meinung nach ist das Gesetz einfach absurd! Die 14-jährige darf mit dem 16-jährigen Sex haben. Da kann keiner was dagegen sagen. Wenn jetzt aber die 14-jährige ihrem 16-jährigen Freund für die Zeit der Abwesenheit Nacktbilder von sich schickt, dann allein fällt das schon unter das Gesetz der Jugendpornographie. Selbst wenn er die Bilder nicht weitergibt und die Bilder nur für seine eigene private Nutzung auf dem PC/Handy speichert macht er sich strafbar.

Deswegen ist das Gesetz doch absurd. Poppen dürfen die, aber gegenseitig Nacktbilder austauschen, streng verboten. Das ist doch lächerlich!

In der Schweiz fängt die sexuelle Selbstbestimmung mit 16 an. Das gilt auch für Nacktfotos und deren Verteilung was IMHO heutzutage ab dieser Altersgruppe doch üblich ist. Alles was darunter Sex haben will darf maximal einen Altersunterscied von 3 Jahren haben. Also 13 und 16 würde in der Schweiz gehen,....



GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

Cymru - 35
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11505 Beiträge

Geschrieben am: 28.07.2010 um 09:01 Uhr

Zitat von Sundown73:

In der Schweiz fängt die sexuelle Selbstbestimmung mit 16 an. Das gilt auch für Nacktfotos und deren Verteilung was IMHO heutzutage ab dieser Altersgruppe doch üblich ist. Alles was darunter Sex haben will darf maximal einen Altersunterscied von 3 Jahren haben. Also 13 und 16 würde in der Schweiz gehen,....



Ich weiß nicht, ob man die Schweiz hier so als Vorbild hernehmen kann. Die Entwicklungsunterschiede zwischen Jugendlichen sind einfach unglaublich groß. Manch eine/r hat schon mit 12 seinen ersten Sex, ein/e andere/r dagegen erst mit 19 oder noch später. Und so mancher Pubertierende, der sich früh entjungfern lässt, versteht nicht wirklich, warum ihm die Medien das als toll und begehrenswert verkaufen wollen. Heute wird in vielen Fällen Reife auch nur vorgegaukelt. Die 14-Jährige, die aussieht wie 18, innerlich aber wie 12 ist.

In Deutschland hat man sich richtigerweise zur Aufgabe gemacht, die Schwächsten zu schützen. Gerade Jugendliche und Kinder genießen nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Zivilrecht besonderen Schutz. Daran sollte man meiner Meinung nach nichts ändern. Inwiefern dieser Paragraph nun tatsächlich zum Schutz beiträgt, kann ich nicht sagen. Dafür müsste man genau anschauen, in welchen Fällen er bisher einschlägig war und wie die Rechtsprechung erfolgte. Ein Beispiel ist mir dabei zu dürftig, zumal es wohl nur für die Lokalpresse interessant war und nur begrenzt (Ausnahme dieser Law-Blog) für Gesamtdeutschland.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Klischeepunk - 40
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8907 Beiträge

Geschrieben am: 31.07.2010 um 15:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.07.2010 um 15:43 Uhr

In Schweden funktioniert das ganze übrigens auch ohne eine Fotografie :)

@Cymru

Zitat:

Ein Beispiel ist mir dabei zu dürftig, zumal es wohl nur für die Lokalpresse interessant war und nur begrenzt (Ausnahme dieser Law-Blog) für Gesamtdeutschland.

Die Reaktion auf dieses eine Beispiel ist darum erfolgt weil ich genau auf dieses Beispiel gewartet habe. Und ob das in den Printmedien großen Anklang findet oder nicht halte ich für irrelevant. Eine Sauerei wird nicht darum weniger schmutzig weil sie nicht in den Medien breit getreten wird. Der Vorteil von Blogging ist nunmal eine "weltweite Auflage."
Ob sich weiterhin ähnliche Aktionen finden lassen sei natürlich dahingestellt, dennoch kann ich weder dem Paragraphen selbst noch den Vertragswerken die den Begriff Jugendpornographie überhaupt erst eingeführt haben etwas abgewinnen, im Gegenteil ich halt sie für eine Rückentwicklung entsprechend der Pseudomoral der Urheber. Dass man versucht Jugendliche zu schützen mag ja gut und recht sein, aber das passiert bereits. Gegen Weitergabe kann man mit den Urheberrechten bzw. den Rechten am eigenen Bild vorgehen. Und jemand verbieten sich nackt, beim vögeln, oder sonst was darzustellen halte ich für absurd. Wer spass dran hat soll sich wegen mir in jedes mögliche und unmögliche Loch n eigenen Vibrator stecken und sich damit auf der Berliner Siegessäule ablichten. Das geht mich, den Staat, die Bullen und die Staatsanwaltschaft imho schlicht und ergreifend nichts an.
Sobald Einwirkungen von außen kommen - Zwang, Überreden, ... gibt es bereits handhaben gegen die Täter, ganz ohne das man irgendwelche Exhibitionisten, oder Jugendliche die mit Exhibitionismus experimentieren, oder Leuten die mit entstandenen Bildern experimentieren oder was auch immer vor den Karren fahren muss. Schutz und Unterdrückung sind 2 paar Stiefel - und wenn ich das Bedürfnis hab, mich mit 14 nackt auszuziehn, Fotos davon zu machen und diese Fotos rumzuschicken und zu sagen "Bewundert meinen Riesenschwanz" wüsste ich nichts, aber auch gar nichts, was dagegenspricht außer ein paar geheuchelten Moralvorstellungen wie anders früher alles war, und dass das wieder so sein muss. Aber sind wir ehrlich: Es war nie anders, abgesehen davon dass man im 14. Jhdt. keine Digitalkamera hatte. Im Gegenteil, die Leute waren genau so schmutzig, verroht, pervers, sexlüstern, ... wie heute. Von wegen sex erst nach der ehe...

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Cymru - 35
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Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 31.07.2010 um 23:13 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Die Reaktion auf dieses eine Beispiel ist darum erfolgt weil ich genau auf dieses Beispiel gewartet habe. Und ob das in den Printmedien großen Anklang findet oder nicht halte ich für irrelevant. Eine Sauerei wird nicht darum weniger schmutzig weil sie nicht in den Medien breit getreten wird. Der Vorteil von Blogging ist nunmal eine "weltweite Auflage."
Ob sich weiterhin ähnliche Aktionen finden lassen sei natürlich dahingestellt, dennoch kann ich weder dem Paragraphen selbst noch den Vertragswerken die den Begriff Jugendpornographie überhaupt erst eingeführt haben etwas abgewinnen, im Gegenteil ich halt sie für eine Rückentwicklung entsprechend der Pseudomoral der Urheber.


Natürlich ist es nicht entscheident, ob nun die breite Medienöffentlichkeit darüber berichtet, das stimmt schon. Wenn etwas aber tatsächlich eine hohe Relevanz für einen großen Personenkreis hat, berichten die Medien im Normalfall auch darüber. Auch in Juristenkreisen wären mir keine größeren Diskussionen aufgefallen. Sicher ist es nicht gut, wenn bedenkliche §§ in den Gesetzesbüchern stehen, aber die Frage ist ja, ob sie tatsächlich angewendet werden.


Zitat von Klischeepunk:

Das geht mich, den Staat, die Bullen und die Staatsanwaltschaft imho schlicht und ergreifend nichts an.
Sobald Einwirkungen von außen kommen - Zwang, Überreden, ... gibt es bereits handhaben gegen die Täter, ganz ohne das man irgendwelche Exhibitionisten, oder Jugendliche die mit Exhibitionismus experimentieren, oder Leuten die mit entstandenen Bildern experimentieren oder was auch immer vor den Karren fahren muss. Schutz und Unterdrückung sind 2 paar Stiefel - und wenn ich das Bedürfnis hab, mich mit 14 nackt auszuziehn, Fotos davon zu machen und diese Fotos rumzuschicken und zu sagen "Bewundert meinen Riesenschwanz" wüsste ich nichts, aber auch gar nichts, was dagegenspricht außer ein paar geheuchelten Moralvorstellungen wie anders früher alles war, und dass das wieder so sein muss.


Da muss ich dir allerdings entschieden widersprechen. Was zwei oder mehr Erwachsene untereinander und miteinander tun, dass geht den Staat nichts an, solange niemandem damit geschadet wird. Bei Jugendlichen sollte man das aber anders bewerten. Viele Jugendliche haben gar nicht die Reife, zu sehen und vorherzusagen, ob sie eine bestimmte Handlung nicht in einigen Jahren (womöglich schon früher) bereuen. In der heutigen Zeit ist das Internet allgegenwärtig. Inhalte und Bilder die online sind, verschwinden für gewöhnlich nie mehr ganz aus dem Netz. Der Jugendliche hat also unter Umständen bei der Jobsuche oder auch bei seinem gesellschaftlichen Ruf erhebliche Schäden zu befürchten. Natürlich ist es daran dann selbst schuld. Aber so wie wir Jugendliche nicht nach Erwachsenenstrafrecht bestrafen, können wir sie hier nicht völlig schutzlos lassen. Meine Argumentation ist unabhängig von dem hier angesprochenen §, es geht einzig um das von dir oben geschriebene. Jugendliche können nicht ganz sich selbst überlassen werden. Viele Eltern tun das schon, der Staat sollte das nicht tun. Der Minderjährigenschutz ist ein großer und wichtiger Punkt unseres Rechtssystems.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Klischeepunk - 40
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8907 Beiträge

Geschrieben am: 01.08.2010 um 00:10 Uhr

Zitat von Cymru:

Meine Argumentation ist unabhängig von dem hier angesprochenen §, es geht einzig um das von dir oben geschriebene. Jugendliche können nicht ganz sich selbst überlassen werden. Viele Eltern tun das schon, der Staat sollte das nicht tun. Der Minderjährigenschutz ist ein großer und wichtiger Punkt unseres Rechtssystems.


Geb ich dir recht, aber um noch einmal bezug auf den angesprochene § zu nehmen: Nicht durch Regelungen wo sie überflüssig sind.
Natürlich vergisst das Netz nicht und erschreckenderweise machen sich viel zu wenig Menschen Gedanken drüber (anders kann ich mir die existenz Facebooks nicht erklären), aber andererseits gehört auch Fehler machen und mit ihnen leben zum aufwachsen. Wie oft hast du dir die Finger verbrannt?
Woher kommt der klassische, allgegenwärtige Satz "Ich war jung und brauchte das Geld...".
Ich will die von dir angesprochenen Probleme nicht abstreiten, keineswegs, aber hier ist imho die Gesellschaft am Zuge, jemand nicht fix darauf festzunageln was er vor 20 Jahren mal gemacht hat. Das aus jedem noch so nichtigen Detail deines Privatlebens sofort ein Skandal gesponnen wird, ob nun Medial aufgepusht (siehe Steineschmeißer Fischer, hier gibts genügend, die ihn nach wie vor so nennen) oder im mehr oder weniger "direkten Umfeld" ist doch Nebensächlich.
Natürlich kann nicht jeder Jugendliche entscheiden ob er was in wenigen Tagen, Monaten oder Jahren bereuht, aber auch das gehört zum Reifungsprozess dazu. Fehler machen und mit ihnen leben. Ich hab auch reihenweise Fehler gemacht und muss mit denen Leben, aber ich würd sie wieder machen, aus den meisten hab ich gelernt, die anderen mag ich.

Es ist richtig, dass Kinder und Jugendliche (mehr) zu schützen sind (als Erwachsene), aber das passiert nicht durch das abschieben auf der Verantwortung auf den Staat und umgekehrt auch nicht dadurch dass ein Staat ihnen erzählt was richtig und falsch ist. Das dürfte der Begriff Erziehung sein und dazu gehört eben auch, dass man sich mit ihnen und ihren Fehlern auseinandersetzt. Ihnen zum Beispiel erklärt warums ne blöde Idee ist sich beim Kiffen auf Facebook zu präsentieren. Und wenn sies dann doch mal machen ist das vllt bedauerlich für sie, aber ne Lektion die sie sich vermutlich merken, ganz ohne großes Tamtam. Wenn ein Blödsack meint meinem Kind 4 Jahre später n Strick draus drehen zu wollen würd ich als erstes mal seinen Namen Googlen, ganz ehrlich. Die Reife zur Entscheidung hin oder her - letzendlich wird das Kind sowieso machen was es will, ob irgend ein Paragraph zu seinem Schutz existiert dürfte es kaum interessieren. Ich kann da nach wie vor nur die Wunderschöne Haitzingerkarikatur aus dem Jahr 84 (wenn ich nicht ganz falsch lieg) hochhalten, als der Jugendschutz bereits verstärkt wurde...
Man sieht hinten Kohl und Genscher im Engelskostüm schützend die Hand über die Jugendlichen haltend und vorne 2 Punks, Radio unterm Arm, Kippe im Maul, Bier inner Hand, gepierced, tattoowiert, verlottert "kannste mir ma sagen was die ollen da hinten wollen?"

Die Jugend (gerade die Jugend) lässt sich nur soweit schützen wie sie das akzeptiert. Und naja, ich frag dich mal... wärst du zu mami und papi und hättest gefragt ob du dich für deine erste Freundin ausziehen darfst? Ob du dir einen runterholen darfst? Ob's Okay ist deinen Freunden Fotos dabei von dir zu machen? Zur eigenen Intimität gehört nuneben manchmal auch die selbstausgesuchte Öffentlichkeit.

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Cymru - 35
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11505 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2010 um 22:09 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Geb ich dir recht, aber um noch einmal bezug auf den angesprochene § zu nehmen: Nicht durch Regelungen wo sie überflüssig sind.
Natürlich vergisst das Netz nicht und erschreckenderweise machen sich viel zu wenig Menschen Gedanken drüber (anders kann ich mir die existenz Facebooks nicht erklären), aber andererseits gehört auch Fehler machen und mit ihnen leben zum aufwachsen. Wie oft hast du dir die Finger verbrannt?
Natürlich kann nicht jeder Jugendliche entscheiden ob er was in wenigen Tagen, Monaten oder Jahren bereuht, aber auch das gehört zum Reifungsprozess dazu. Fehler machen und mit ihnen leben. Ich hab auch reihenweise Fehler gemacht und muss mit denen Leben, aber ich würd sie wieder machen, aus den meisten hab ich gelernt, die anderen mag ich.


Fehler zu machen gehört sicher dazu. Machte man früher Fehler, dann waren die aber allenfalls in Erzählungen über längere Zeit präsent, während du sie heute wohl auf immer im Internet, womöglich als Youtubevideo in guter Qualität vorgeführt bekommst. Als Jugendlicher macht man gewisse Dinge, die einem unangenehm sind in späteren Jahren. Und gerade im Bereich der Sexualität führen solche Fehler zu einem eindeutigen Ruf, der berufliche Schritte erheblich erschweren können. Der Staat muss Jugendliche hier meiner Meinung nach vor sich selbst schützen, auch, weil die heutige Elterngeneration die Neuerungen im Technikbereich nicht immer unbedingt nachverfolgen könnten. Ich würde dem Staat hier einen Erziehungsauftrag attestieren.

Die Jugendlichen werden sich nicht unbedingt dadurch schützen lassen wollen, das stimmt schon. Aber sollte man es daher nicht versuchen? Jugendliche werden auch immer versuchen, Dinge einzukaufen und Kaufverträge abzuschließen, die ihre Eltern nicht gut finde n. Trotzdem haben wir die §§ 104 ff. BGB.

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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 08.08.2010 um 22:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.08.2010 um 23:02 Uhr

Zitat von Cymru:


Die Jugendlichen werden sich nicht unbedingt dadurch schützen lassen wollen, das stimmt schon. Aber sollte man es daher nicht versuchen? Jugendliche werden auch immer versuchen, Dinge einzukaufen und Kaufverträge abzuschließen, die ihre Eltern nicht gut finde n. Trotzdem haben wir die §§ 104 ff. BGB.


Nein, nein, nein, Cymru!
Ich habe kurz überlegt, ob als erste Sofortmaßnahme so ein Verbot evtl. sinnvoll wäre - aber in einer Zeit, in der 13-jährige den Quellcode von TU knacken können(^^), in einer Zeit, in der die Jugendlichen mehr Ahnung von PCs und vom Internet haben, bringt das überhaupt nichts.
Im Gegenteil - die Youtube-Videos, die zeigen, wie man dieses Verbot umgeht, werden der große Renner.

Die einzig sinnvolle Möglichkeit ist Aufklärung und Bildung. In NRW will die rot-grüne Regierung jetzt erstmals ein Fach Medienkunde einführen (in BaWue afaik nur von den Piraten gefordert) - leider, wie immer, mindestens 10 Jahre zu spät. Aber mMn der einzig vernünftige Weg.


Gruß
Jochen

Edit sagt, daß das Fach Medienkunde in NRW erst ab (in?) der 9. Klasse eingeführt werden soll - mit 15 Jahren? Das ist natürlich definitiv zu spät.

Cymru - 35
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11505 Beiträge

Geschrieben am: 09.08.2010 um 22:01 Uhr

Zitat von Laser87:

Nein, nein, nein, Cymru!
Ich habe kurz überlegt, ob als erste Sofortmaßnahme so ein Verbot evtl. sinnvoll wäre - aber in einer Zeit, in der 13-jährige den Quellcode von TU knacken können(^^), in einer Zeit, in der die Jugendlichen mehr Ahnung von PCs und vom Internet haben, bringt das überhaupt nichts.
Im Gegenteil - die Youtube-Videos, die zeigen, wie man dieses Verbot umgeht, werden der große Renner.

Die einzig sinnvolle Möglichkeit ist Aufklärung und Bildung. In NRW will die rot-grüne Regierung jetzt erstmals ein Fach Medienkunde einführen (in BaWue afaik nur von den Piraten gefordert) - leider, wie immer, mindestens 10 Jahre zu spät. Aber mMn der einzig vernünftige Weg.

Edit sagt, daß das Fach Medienkunde in NRW erst ab (in?) der 9. Klasse eingeführt werden soll - mit 15 Jahren? Das ist natürlich definitiv zu spät.


Gebe dir absolut Recht, dass Aufklärung immer oberste Priorität haben muss. Denn auch wenn jemand mit 13 schon bestimmte Dinge tun kann, muss das nicht heißen, dass man die Auswirkungen auch überblicken kann. Ein 13-Jähriger kann schließlich unter Umständen auch ein Auto steuern, kann aber die Gefahren daraus nicht unbedingt abschätzen.

Sicher, es ist spät, dieses Fach erst jetzt einzuführen. Mich erstaunt das aber nicht besonders. An meiner Schule wurde schon Informatik nur halbherzig unterrichtet, selbst im Jahr vor dem Abi reichte es praktisch aus, wenn man mit Word und Excel bisschen klarkam. Das bereitet nicht wirklich vor, lag aber vor allem am begrenzten Wissen der Lehrkräfte. Die Technik ist zu neu, als dass Lehrer da schon genug ausgebildet worden wären. Sowas in der Lehrerausbildung unterzubringen, dauert einfach, bis die Lehrer mit der Ausbildung unterrichten, dauert es wiederum.

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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 10.08.2010 um 22:38 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Klischeepunk:

Geb ich dir recht, aber um noch einmal bezug auf den angesprochene § zu nehmen: Nicht durch Regelungen wo sie überflüssig sind.
Natürlich vergisst das Netz nicht und erschreckenderweise machen sich viel zu wenig Menschen Gedanken drüber (anders kann ich mir die existenz Facebooks nicht erklären), aber andererseits gehört auch Fehler machen und mit ihnen leben zum aufwachsen. Wie oft hast du dir die Finger verbrannt?
Natürlich kann nicht jeder Jugendliche entscheiden ob er was in wenigen Tagen, Monaten oder Jahren bereuht, aber auch das gehört zum Reifungsprozess dazu. Fehler machen und mit ihnen leben. Ich hab auch reihenweise Fehler gemacht und muss mit denen Leben, aber ich würd sie wieder machen, aus den meisten hab ich gelernt, die anderen mag ich.


Fehler zu machen gehört sicher dazu. Machte man früher Fehler, dann waren die aber allenfalls in Erzählungen über längere Zeit präsent, während du sie heute wohl auf immer im Internet, womöglich als Youtubevideo in guter Qualität vorgeführt bekommst. Als Jugendlicher macht man gewisse Dinge, die einem unangenehm sind in späteren Jahren. Und gerade im Bereich der Sexualität führen solche Fehler zu einem eindeutigen Ruf, der berufliche Schritte erheblich erschweren können. Der Staat muss Jugendliche hier meiner Meinung nach vor sich selbst schützen, auch, weil die heutige Elterngeneration die Neuerungen im Technikbereich nicht immer unbedingt nachverfolgen könnten. Ich würde dem Staat hier einen Erziehungsauftrag attestieren.

Ich drücks jetzt mal ganz dezent aus: Wenn der Ruf den ich mir mit 13 erarbeite schwerwiegende auswirkungen auf das Arbeitsleben in das Ich zwischen 16-25 Irgendwann eintrete hat, dann seh ich nicht den Staat in der Pflicht den Jugendlichen zu schützen, sondern den (potentiellen) AG sein hirn anzuschalten. Wobei das ganz generell gilt wo Ruf > tatsächliches Auftreten/Fähigkeiten.

Einen Erziehungsauftrag? Ja auf jeden Fall, aber im Sinne von lehren, nicht im Sinne von allgemeingültige Paragraphen schaffen, und diese mit der Waffe verteidigen. Schwachsinn in Buchform haben wir genug, Leute die etwas vermitteln viel zu wenige.

Zitat von Cymru:


Die Jugendlichen werden sich nicht unbedingt dadurch schützen lassen wollen, das stimmt schon. Aber sollte man es daher nicht versuchen? Jugendliche werden auch immer versuchen, Dinge einzukaufen und Kaufverträge abzuschließen, die ihre Eltern nicht gut finde n. Trotzdem haben wir die §§ 104 ff. BGB.

Niemand verlangt, dass ein Kleinkind alles tun und lassen darf und dass der Staat einschreitet wo der Schutz der Eltern versagt ist auch generell etwas positives, aber doch nicht auf diesem Wege. Wenn ich dir als 7 jährigen nen Lutscher gegen den Willen deiner Eltern verkauf ist das auch ein Verstoß gegen besagte Paragraphen, aber soweit ich weiss keiner der Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und evtl. Vorstrafen als Sexualstraftäter nach sich ziehen kann, das würde ich also - als Laie - ganz vorsichtig anders werten. Und hier ist es auch so, dass wenn ich dem Kind n Porsche vertick es die nächsten 200 Jahre überschuldet ist, tagtäglich inkasso Moskau anklopft, die Arge hohle dreht etc.
Wenn ich mich im gegenzug vor der Webcam räkel, krieg ich einmal n roten Kopf wenn mich jemand drauf anspricht und das wars dann.
Vllt. wars sogar der/die falsche, vor dem ich mich geräkelt hab, mag sein, aber selbst da... roter Kopf.

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Cymru - 35
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Geschrieben am: 10.08.2010 um 23:11 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Ich drücks jetzt mal ganz dezent aus: Wenn der Ruf den ich mir mit 13 erarbeite schwerwiegende auswirkungen auf das Arbeitsleben in das Ich zwischen 16-25 Irgendwann eintrete hat, dann seh ich nicht den Staat in der Pflicht den Jugendlichen zu schützen, sondern den (potentiellen) AG sein hirn anzuschalten. Wobei das ganz generell gilt wo Ruf > tatsächliches Auftreten/Fähigkeiten.


Ich sehe eine große Gefahr darin, welche Möglichkeiten Jugendliche heute haben, Mist zu bauen. Die Pubertät läd dazu ein, sich auszutoben. Dagegen ist generell nichts zu sagen, das war schon immer so. Nur kann es, wie angesprochen, heute schwerwiegende Konsequenzen haben. Nun sind aber nicht alle Jugendlichen so, dass sie Jugendsünden in sehr großem Ausmaß begehen. Und solange "vernünftigte Pubis" unterwegs sind, kann sich der Arbeitgeber generell aussuchen, wen er bevorzugt.

Inwiefern bestimmte Gesetze da helfen, kommt auf den Einzelfall an. Wissen wir zwischenzeitlich denn eigentlich, wie der Fall weiterging, um den es hier ursprünglich ging? Nicht jede genehmigte Hausdurchsuchung stellt sich schließlich im Nachhinein als rechtmäßig heraus. Und gerade in dem Artikel (auch wenn es sich nur um Regionalpresse handelt und nicht besonders viele Infos bietet), sehe ich da auch einen eklatanten Grundrechtsverstoß bzw. eine fehlerhafte Abwägung zwischen den Rechtsgütern.

Festhalten sollten wir, dass Jugendliche nicht allein auf sich gestellt sein sollten. Von den Eltern sind noch einige Jahre die wenigsten mit dieser Technik aufgewachsen, um es in voller Breite verstehen zu können. Nötig ist also eine Hilfe von außen. Eine rechtliche Handhabe ist dabei aber immer besser, als es den Schulen zu überlassen, was dann wieder zur reinen Ländersache verkommt.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Klischeepunk - 40
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Dabei seit 01.2005
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Geschrieben am: 14.08.2010 um 12:51 Uhr

Sobald ich was aktuelles zu find werd ich's posten, die Allgäuer Zeitung hat 2 Artikel, aber da steht nur das selbe was in der PM steht - bislang.

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Cymru - 35
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Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 14.08.2010 um 21:41 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Sobald ich was aktuelles zu find werd ich's posten, die Allgäuer Zeitung hat 2 Artikel, aber da steht nur das selbe was in der PM steht - bislang.


Wäre sehr interessant. Hätte bisher aber auch sonst nicht viel über den Paragraphen gelesen. Aufgrund der Semesterferien habe ich momentan keinen Zugriff auf die Urteilsdatenbank und die Kommentare, fände es aber sehr spannend, da mehr zu erfahren.

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