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Forum / Politik und Wirtschaft
Ersthilfe und ihre Konsequenzen

mathy1122
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 14:15 Uhr
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Zitat von Cymru:
Zitat von CW91: ja so sehe ich es auch man sollte schon überlegen bevor man sich in gefahr bringt aber generell lieber helfen und ne schramme riskieren als nicht helfen und nichts tun.
Aus moralischer Pflicht auf jeden Fall. Gesetzlich muss es zumutbar sein für den Helfenden. Hat man allerdings eine spezielle Ausbildung hierfür, wachsen natürlich auch die Anforderungen durch das Gesetz: Dann ist auch mehr zumutbar.
FALSCH:einem ausgebildetem retter wird nicht mehr zugemutet als jedem ersthelfer. es ist nicht die "pfilcht" von einem rettungsschwimmer sich in eine gefährliche situation zu begeben (auf die er zwar ausgebildet ist und deshalb für ihn weniger gefährlich ist) die ein "normalbürger" niemals in kauf nehmen würde. Vor dem Gesetzt gibt es da keine Abstufungen.
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CW91 - 33
Anfänger
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 14:19 Uhr
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Zitat von mathy1122: Zitat von Cymru:
Zitat von CW91: ja so sehe ich es auch man sollte schon überlegen bevor man sich in gefahr bringt aber generell lieber helfen und ne schramme riskieren als nicht helfen und nichts tun.
Aus moralischer Pflicht auf jeden Fall. Gesetzlich muss es zumutbar sein für den Helfenden. Hat man allerdings eine spezielle Ausbildung hierfür, wachsen natürlich auch die Anforderungen durch das Gesetz: Dann ist auch mehr zumutbar.
FALSCH:einem ausgebildetem retter wird nicht mehr zugemutet als jedem ersthelfer. es ist nicht die "pfilcht" von einem rettungsschwimmer sich in eine gefährliche situation zu begeben (auf die er zwar ausgebildet ist und deshalb für ihn weniger gefährlich ist) die ein "normalbürger" niemals in kauf nehmen würde. Vor dem Gesetzt gibt es da keine Abstufungen.
da muss ich teilweiße wiedersprechen, erwähnt werden feuerwehrleute sanitäter usw im gesatz diesen wird mehr zugemutet wos beim ersthelfer heißt ja er hat wneigstens einen notruf abgestzt etc würde des bei uns nicht genügen. außerdem werden die strafen für uns höher, aber deine situation stimmt natürlich du müsstest das gesetzlich nicht.
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mathy1122
Profi
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 14:35 Uhr
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Zitat von CW91:
da muss ich teilweiße wiedersprechen, erwähnt werden feuerwehrleute sanitäter usw im gesatz diesen wird mehr zugemutet wos beim ersthelfer heißt ja er hat wneigstens einen notruf abgestzt etc würde des bei uns nicht genügen. außerdem werden die strafen für uns höher, aber deine situation stimmt natürlich du müsstest das gesetzlich nicht.
Ja sicher, zum Helfen verpflichtet man sich, sobald man seine ausbildung / den freiwilligen dienst das erste mal begonnen hat. Sich in eine gefahrnsituation zu begeben, die einem ersthelfer unzumutbar ist, belibt immernoch die freie entscheidung des Helfers ;)
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 15:21 Uhr
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Zitat von mathy1122: FALSCH:einem ausgebildetem retter wird nicht mehr zugemutet als jedem ersthelfer. es ist nicht die "pfilcht" von einem rettungsschwimmer sich in eine gefährliche situation zu begeben (auf die er zwar ausgebildet ist und deshalb für ihn weniger gefährlich ist) die ein "normalbürger" niemals in kauf nehmen würde. Vor dem Gesetzt gibt es da keine Abstufungen.
Ein ausgebildeter Helfer (Feuerwehr, Arzt, Polizei,...) hat eine sog. Garantenstellung. Das heißt, das Gesetz stellt an ihn höhere Anforderungen. Hierzu ist etwa der § 13 StGB anzuführen. Insgesamt einen ganz guten Überblick bietet der wikipedia-Eintrag:
Unterlassen der Hilfe: Garant
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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mathy1122
Profi
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 15:28 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von mathy1122: FALSCH:einem ausgebildetem retter wird nicht mehr zugemutet als jedem ersthelfer. es ist nicht die "pfilcht" von einem rettungsschwimmer sich in eine gefährliche situation zu begeben (auf die er zwar ausgebildet ist und deshalb für ihn weniger gefährlich ist) die ein "normalbürger" niemals in kauf nehmen würde. Vor dem Gesetzt gibt es da keine Abstufungen.
Ein ausgebildeter Helfer (Feuerwehr, Arzt, Polizei,...) hat eine sog. Garantenstellung. Das heißt, das Gesetz stellt an ihn höhere Anforderungen. Hierzu ist etwa der § 13 StGB anzuführen. Insgesamt einen ganz guten Überblick bietet der wikipedia-Eintrag:
Unterlassen der Hilfe: Garant
siehe mein post vor dem ;)
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 15:37 Uhr
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Zitat von mathy1122: Sich in eine gefahrnsituation zu begeben, die einem ersthelfer unzumutbar ist, belibt immernoch die freie entscheidung des Helfers ;)
Wobei der Ersthelfer auch richtig entscheiden können muss, was zumutbar ist. Im Zweifel wird das sonst ein Gericht tun.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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85er_Slimer - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 17:56 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.06.2010 um 18:00 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von mathy1122: Sich in eine gefahrnsituation zu begeben, die einem ersthelfer unzumutbar ist, belibt immernoch die freie entscheidung des Helfers ;)
Wobei der Ersthelfer auch richtig entscheiden können muss, was zumutbar ist. Im Zweifel wird das sonst ein Gericht tun.
Das ist keinem zuzutrauen.
Wenn du alles getan hast, was du ohne Gefahr tun kannst, wird dir keiner mehr was tun können. Selbst zu beurteilen was ein zumutbares Risiko ist, kann man keinem zumuten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht jemanden verurteilt, der zu wenig getan hat, aber alle anderen kommen davon weil man ihre Personalien nicht kennt.
Wer das nicht glaubt, bitte Gerichtsurteil dazu.
(Nicht Rechtslage sondern Urteil)
^^^^Justitia ist Blind, Ihr Schwert trifft auch die Unschuldigen^^^^
in nomine Patris et Pädophilie et Spiritus sancti
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 21:03 Uhr
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Zitat von 85er_Slimer: Das ist keinem zuzutrauen.
Wenn du alles getan hast, was du ohne Gefahr tun kannst, wird dir keiner mehr was tun können. Selbst zu beurteilen was ein zumutbares Risiko ist, kann man keinem zumuten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht jemanden verurteilt, der zu wenig getan hat, aber alle anderen kommen davon weil man ihre Personalien nicht kennt.
Wer das nicht glaubt, bitte Gerichtsurteil dazu.
(Nicht Rechtslage sondern Urteil)
^^^^Justitia ist Blind, Ihr Schwert trifft auch die Unschuldigen^^^^
Damit wirfst du aber die gesamte Problematik des § 323c StGB auf: Die Nachweisbarkeit ist natürlich immer ein Problem bei der Sache.
Das Gericht stellt generell auf die Situation des Helfenden ab. Wenn dieser sich aber grob verschätzt, muss er mit Konsequenzen rechnen. Denn ansonsten bräuchte man den Paragraphen gar nicht.
Die Rechtslage bzw. die einzelnen vertretenen Meinungen können irgendwann zum Urteil werden 
Hier einige Urteile zum Thema:
BGHSt 11, 135 ff.
BGHSt 17, 166
BGHSt 11, 353
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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85er_Slimer - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 21:45 Uhr
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Zitat von Cymru:
Damit wirfst du aber die gesamte Problematik des § 323c StGB auf: Die Nachweisbarkeit ist natürlich immer ein Problem bei der Sache.
Das Gericht stellt generell auf die Situation des Helfenden ab. Wenn dieser sich aber grob verschätzt, muss er mit Konsequenzen rechnen. Denn ansonsten bräuchte man den Paragraphen gar nicht.
Die Rechtslage bzw. die einzelnen vertretenen Meinungen können irgendwann zum Urteil werden
Hier einige Urteile zum Thema:
BGHSt 11, 135 ff.
BGHSt 17, 166
BGHSt 11, 353
Klingt jetzt eher nach der anderen Richtung. Also es zu gut meinen und keine Ahnung haben.
(Biene verschuckt => Kugelschreiber in den Hals rammen )
wie es in diversen Filmen zu sehen ist.
Oder reinprügeln bis er aufwacht. sieht man ja auch in diversen Filmen
(^^^^BITTE LASST DAS^^^^^)
(nur um fataler Dummheit vorzubeugen)
oder eben gaffen und nix tun.
Hab das jetzt mal ausführlich gegoogled, und keinen Fall gefunden in dem Ersthelfer wegen unzureichender Hilfe verurteilt wurden. nur eben "Gaffer" und das oben genannte Beispiel (II) hab ich gefunden.
Was ich persönlich aus sehr richtig finde. Wenn man ein Auto im Graben sieht, schon vorbeigefahren ist, dann die Polizei verständigt, dann aber weiterfährt (weil man irgendwas vor hat) ist es im prinzip falsch, klar. Man sollte dafür trotzdem nicht bestraft werden, da man sonst besser gefahren wäre man hätte nichts gemacht. Und das DARF nicht sein.
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 22:45 Uhr
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Zitat von 85er_Slimer: Was ich persönlich aus sehr richtig finde. Wenn man ein Auto im Graben sieht, schon vorbeigefahren ist, dann die Polizei verständigt, dann aber weiterfährt (weil man irgendwas vor hat) ist es im prinzip falsch, klar. Man sollte dafür trotzdem nicht bestraft werden, da man sonst besser gefahren wäre man hätte nichts gemacht. Und das DARF nicht sein.
Natürlich muss eine Privilegierung stattfinden. Es kann aber auch nicht sein, dass man nur einen Notruf absetzt und dann wegfährt. Immerhin könnte so mancher nach dem Verkehrsunfall noch überleben, wenn er erstversorgt werden würde.
Hab hier keinen Zugriff auf beck online und die anderen Portale, sonst könnte ich mal bei den Landgerichten nachschauen. Kommt ja nicht alles bis zum BGH.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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