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Wahlrecht für "Ausländer"

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-lorenz- - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2006
309 Beiträge
Geschrieben am: 28.03.2010 um 12:05 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von -lorenz-:


Bei der Europawahl hat ein Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft (z.B Ich) nur eine Stimme!


Wie wird das geregelt?

Und hast Du je eine Stimme für den Bundestag und Deine andere Staatsbürgerschaft?



Gruß


Ja ich darf den Bundestag wählen (bzw. wenn ich 18 bin^^)
und in Frankreich das Parlament/Präsidenten auch.

Die Europawahlstimme ist meines Wissens vom Wohnsitz abhängig.
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