farcry82 - 43
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Geschrieben am: 26.03.2010 um 20:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.03.2010 um 20:21 Uhr
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Zitat von Spot: Zitat von farcry82: <ironie>wieso wählen wir nicht gleich auf der ganzen welt ein parlament?</ironie>
Warum nicht? :)
das möchte ich sehen, wie das dann aussieht! die werden sich ja in den staaten schon nicht untereinander einig! wie soll das auf der ganzen erde gehen? utopisch sowas! theoretisch wunderbar, aber nicht umsetzbar! der idealzustand wäre ohne parlamente und grenzen!
90% aller amokläufer spielen "killerspiele"! 100% aller amokläufer essen brot! VERBIETET BROT!!!!
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Crcssnn
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Geschrieben am: 26.03.2010 um 20:34 Uhr
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Im Grund klingt es interessant, die Bürgerlichen Ehrenrechte, wohl mit Ausnahem der Ausübung eines Schöffenamtes, auch Ausländern zuzusprechen. Nur stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen das überhaupt zu verwirkllchen wäre.
Würde da die Niederlassungserlaubnis nach AufenthG §9 ausreichen, oder sollten höhere Hürden geschaffen werden, wenn überhaupt?
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luftprinzip - 82
Champion
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Geschrieben am: 26.03.2010 um 20:36 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.03.2010 um 21:46 Uhr
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könnten diese "ausländer" denn dann auch noch in ihrem alten heimatland wählen?
I still don't believe in Germanys right to exist.
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bobo890 - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 26.03.2010 um 20:42 Uhr
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Die SPD wird immer lächerlicher, bekomme ich in der Türkei als Deutscher Stimmrecht haha .... wohl kaum.
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luftprinzip - 82
Champion
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Geschrieben am: 26.03.2010 um 20:43 Uhr
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Zitat von bobo890: Die SPD wird immer lächerlicher, bekomme ich in der Türkei als Deutscher Stimmrecht haha  .... wohl kaum.
wohnst du schon seit 12 jahren in der türkei?
I still don't believe in Germanys right to exist.
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ViolentFEAR - 33
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Geschrieben am: 26.03.2010 um 20:44 Uhr
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Zitat von bobo890: Die SPD wird immer lächerlicher, bekomme ich in der Türkei als Deutscher Stimmrecht haha  .... wohl kaum.
Nein. Wieso auch? Offensichtlich bist du schon mit deinem deutschen Wahlrecht überfordert.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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Sphinxx - 32
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Geschrieben am: 26.03.2010 um 20:47 Uhr
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Ich finde Ausländer sollten kein Wahlrecht haben, da sie ja nur zu Gast in Deutschland sind und nicht unbedingt das Beste für das Land wollen!
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Crcssnn
Champion
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Geschrieben am: 26.03.2010 um 20:49 Uhr
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Zitat von Sphinxx: Ich finde Ausländer sollten kein Wahlrecht haben, da sie ja nur zu Gast in Deutschland sind und nicht unbedingt das Beste für das Land wollen!
Klapp mal deine Matratze hoch - da lauert schon der Islamist und will dich erschrecken.
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ViolentFEAR - 33
Champion
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Geschrieben am: 26.03.2010 um 20:55 Uhr
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Zitat von Sphinxx: Ich finde Ausländer sollten kein Wahlrecht haben, da sie ja nur zu Gast in Deutschland sind und nicht unbedingt das Beste für das Land wollen!
Richtig. Wer will schon in einem intakten Staat leben, wo alle gut miteinander auskommen? Also ich nicht. Da müssen schon alle Fritz heißen und schuhplattlern.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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_iSMAiL_
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Geschrieben am: 26.03.2010 um 21:35 Uhr
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Zitat von Crcssnn: Im Grund klingt es interessant, die Bürgerlichen Ehrenrechte, wohl mit Ausnahem der Ausübung eines Schöffenamtes, auch Ausländern zuzusprechen. Nur stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen das überhaupt zu verwirkllchen wäre.
Würde da die Niederlassungserlaubnis nach AufenthG §9 ausreichen, oder sollten höhere Hürden geschaffen werden, wenn überhaupt?
Ich denke, es müssten andere "Hürden" existieren.
Eine wichtige Voraussetzung könnte die Länge des Aufenthalts sein (welche oben auch angesprochen wird).
___Schimpfworte und Kraftausdrücke bereichern jedes Argument___
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_iSMAiL_
Profi
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Geschrieben am: 26.03.2010 um 21:37 Uhr
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Zitat von bobo890: Die SPD wird immer lächerlicher, bekomme ich in der Türkei als Deutscher Stimmrecht haha  .... wohl kaum.
typisch.
keiner hat von Türken geredet.
Es geht allgemein für das Wahlrecht für NICHT-Deutsche, aber war klar, dass Witzfiguren ,wie du einer bist, diesesThema (sowie ALLE anderen Themen die mit Ausländern zu tun haben) auf die Türken/die Türkei projizierst.
___Schimpfworte und Kraftausdrücke bereichern jedes Argument___
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 26.03.2010 um 21:44 Uhr
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Zitat von luftprinzip: köönten diese "ausländer" denn dann auch noch in ihrem alten heimatland wählen?
Das läge wohl im Ermessen des Heimatlandes liegen. In Deutschland ist es ja immer schon so eine Sache mit der doppelten Staatsbürgerschaft. Deutschland braucht da normalerweise schon seine Ordnung
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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AZNMSK
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Geschrieben am: 27.03.2010 um 09:21 Uhr
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wie kann man nur so ... ich führ das jetzt mal nicht weiter aus ...
Nein ich höre keine Atzenmusik ich hab nur kein Bock mein Nick zu ändern !
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Schlachti - 35
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Geschrieben am: 27.03.2010 um 10:56 Uhr
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Die Politiker überschlagen sich mal wieder mit dämlichen Ideen. Allein was das für einen Aufwand macht, zu kontrollieren, wer jetzt lang genug hier lebt um Wählen zu dürfen.
Man müsste nur den Leuten die schon so lange hier leben es einfacher machen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Problem gelöst.
Wenn Deutschland dann auch die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennen würde, wie es viele andere Länder auch tun, könnte man sich das ganze Gerede sparen.
Wer Freiheit zu Gunsten von Sicherheit opfert, ist zurecht ein Sklave - Aristoteles
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Crcssnn
Champion
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Geschrieben am: 27.03.2010 um 13:09 Uhr
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Zitat von _iSMAiL_: Zitat von Crcssnn: Im Grund klingt es interessant, die Bürgerlichen Ehrenrechte, wohl mit Ausnahem der Ausübung eines Schöffenamtes, auch Ausländern zuzusprechen. Nur stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen das überhaupt zu verwirkllchen wäre.
Würde da die Niederlassungserlaubnis nach AufenthG §9 ausreichen, oder sollten höhere Hürden geschaffen werden, wenn überhaupt?
Ich denke, es müssten andere "Hürden" existieren.
Eine wichtige Voraussetzung könnte die Länge des Aufenthalts sein (welche oben auch angesprochen wird).
Das ist aber nicht genug, zumal der von mir genannte Paragraph das schon einschließt. Man könnte natürlich nun argumentieren, dass Staatsbürger auch keinerlei andere Auflagen außer ihrer Staatsbürgerschafts vorweisen müssten, um in den Besitz der Bürgerlichen Ehrenrechte zu kommen. Da es sich aber um Nicht-Staatsbürger handelt, denen man diese Rechte zukommen ließe, müssten auch die Auflagen entsprechend hoch angesetzt sein. Und da scheint mir AufenthG §9 eine gute Grundlage zu sein. Das ist der Paragraph mit der "unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung":
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