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Gefährlicher Vergewaltiger auf freiem Fuß

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Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 20.08.2010 um 00:01 Uhr

Zitat von Laser87:

Klartext: Man muß es im Rechtstaat wirklich darauf ankommen lassen, ob der Täter wieder straffällig wird. Dann kann man ihn strafen mit anschließender Sicherungsverwahrung. Für vergangene Taten fehlt leider(!) die Rechtsgrundlage.


Es stimmt schon, dass man im Rechtsstaat mit einem Restrisiko leben muss. Immerhin weiß ich auch nicht sicher, dass ob mein Nachbar nicht in ein paar Jahren mal zum Mörder wird oder ob mein Arbeitskollege vielleicht pädophil ist und seine Neigungen nur schwer kontrollieren kann. Die Gefahr von Straftaten und psychischen Abnormalitäten bestehen bei jedem Menschen, doch gerade bei Straftaten denkt man gerne, dass nur andere sie begehen. Passiert dann einmal ein Mord im Dorf, sind alle ganz erstaunt, dass das bei ihnen sein kann. In dieser Hinsicht sollte man schon etwas ehrlicher sein.

Sicherungsverwahrung kann aber auch schon bei der ersten Straftat angeordnet werden, soweit mir bekannt. Das Gericht muss diese Gefahr allerdings sehen, damit sie die Maßregel zumindest in Aussicht stellen kann, sollte sich das Gutachten des Verurteilten nicht verbessern. Nachträglich anzuordnen verstößt schlicht gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 103 GG bzw. des § 1 StGB.

Aber noch was: In der FAZ kam neulich ein Interview mit Ferdinand von Schirach, einem bekannten Schriftsteller und Strafverteidiger. Interessant war, dass er schilderte, dass die Gesellschaft weniger vergebungsbereit ist, als der Staat. Hat ein Verbrecher seine Strafe abgesessen, gilt er von staatlicher Sicht aus wieder als normaler Bürger. Die Gesellschaft dagegen verzeigt gerade sehr schwere Delikte nur schwerlich. Kaum jemand beschäftigt einen Mörder in seinem Betrieb.

Momentan erleben wir ähnliches: Durch den Irrsinn, die Wohnorte der freigelassenen Sexualstraftäter zu veröffentlichen, werden diese Menschen auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe von den Bewohnern der Orte belagert, geächtet und verfolgt. Eine Rückkehr in ein normales Leben ist da praktisch unmöglich.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 20.08.2010 um 00:06 Uhr

Zitat von Cymru:


Sicherungsverwahrung kann aber auch schon bei der ersten Straftat angeordnet werden, soweit mir bekannt. Das Gericht muss diese Gefahr allerdings sehen, damit sie die Maßregel zumindest in Aussicht stellen kann, sollte sich das Gutachten des Verurteilten nicht verbessern. Nachträglich anzuordnen verstößt schlicht gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 103 GG bzw. des § 1 StGB.


Korrekt - und auch (für mich) richtig!
Nur gab es das Gesetz noch nicht bei den Straftätern, über die sich jetzt Deutschland (angeführt von der Springer-Presse) aufregt.


Gruß


DerGeneral - 38
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1827 Beiträge
Geschrieben am: 20.08.2010 um 13:04 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Laser87:

Klartext: Man muß es im Rechtstaat wirklich darauf ankommen lassen, ob der Täter wieder straffällig wird. Dann kann man ihn strafen mit anschließender Sicherungsverwahrung. Für vergangene Taten fehlt leider(!) die Rechtsgrundlage.


Es stimmt schon, dass man im Rechtsstaat mit einem Restrisiko leben muss. Immerhin weiß ich auch nicht sicher, dass ob mein Nachbar nicht in ein paar Jahren mal zum Mörder wird oder ob mein Arbeitskollege vielleicht pädophil ist und seine Neigungen nur schwer kontrollieren kann. Die Gefahr von Straftaten und psychischen Abnormalitäten bestehen bei jedem Menschen, doch gerade bei Straftaten denkt man gerne, dass nur andere sie begehen. Passiert dann einmal ein Mord im Dorf, sind alle ganz erstaunt, dass das bei ihnen sein kann. In dieser Hinsicht sollte man schon etwas ehrlicher sein.

Sicherungsverwahrung kann aber auch schon bei der ersten Straftat angeordnet werden, soweit mir bekannt. Das Gericht muss diese Gefahr allerdings sehen, damit sie die Maßregel zumindest in Aussicht stellen kann, sollte sich das Gutachten des Verurteilten nicht verbessern. Nachträglich anzuordnen verstößt schlicht gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 103 GG bzw. des § 1 StGB.

Aber noch was: In der FAZ kam neulich ein Interview mit Ferdinand von Schirach, einem bekannten Schriftsteller und Strafverteidiger. Interessant war, dass er schilderte, dass die Gesellschaft weniger vergebungsbereit ist, als der Staat. Hat ein Verbrecher seine Strafe abgesessen, gilt er von staatlicher Sicht aus wieder als normaler Bürger. Die Gesellschaft dagegen verzeigt gerade sehr schwere Delikte nur schwerlich. Kaum jemand beschäftigt einen Mörder in seinem Betrieb.

Momentan erleben wir ähnliches: Durch den Irrsinn, die Wohnorte der freigelassenen Sexualstraftäter zu veröffentlichen, werden diese Menschen auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe von den Bewohnern der Orte belagert, geächtet und verfolgt. Eine Rückkehr in ein normales Leben ist da praktisch unmöglich.

Eine Rückkehr in ein normales Leben ist nur dann möglich, wenn man auch ein normaler Mensch ist. Bei triebgesteuerten Straftätern immer noch auf eine Resozialisierung zu hoffen, ist einfach nur lächerlich. Es kann nicht sein, dass die Polizei jetzt nur noch damit beschäftigt ist, freigelassende Schwerstverbrecher zu überwachen. Und es kann auch nicht sein, dass eine Justizministerin aufgrund eines Richterspruches eine gesamte Rechtspraxis abschaffen will. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat lediglich die rückwirkende Verhängung der Sicherungsverwahrung sowie die nicht vom gewöhnlichen Strafvollzug zu unterscheidende Unterbringung der Häftlinge kritisiert. Dies dann als Ausgangspunkt für die vollständige Abschaffung der Sicherungsverwahrung zu nehmen, ist offensichtlich mangelndem Verantwortungsbewusstsein zuzuschulden. Man sollte sich bei diesen besagten Herren einmal Gedanken über eine zwangsweise medizinische Kastration machen, welche selbst in liberalen Ländern mittlerweile erfolgreich durchgeführt wird. Eine Fußfessel vorzuschlagen zeigt einmal mehr, dass sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger von der Realität endgültig verabschiedet hat. Diese Justizministerin ist eine kapitale Fehlbesetzung.

GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!

Lerouxe - 45
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 20.08.2010 um 17:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.08.2010 um 17:44 Uhr

Zitat von DerGeneral:

Eine Rückkehr in ein normales Leben ist nur dann möglich, wenn man auch ein normaler Mensch ist. Bei triebgesteuerten Straftätern immer noch auf eine Resozialisierung zu hoffen, ist einfach nur lächerlich.
Es kann nicht sein, dass die Polizei jetzt nur noch damit beschäftigt ist, freigelassende Schwerstverbrecher zu überwachen. Und es kann auch nicht sein, dass eine Justizministerin aufgrund eines Richterspruches eine gesamte Rechtspraxis abschaffen will. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat lediglich die rückwirkende Verhängung der Sicherungsverwahrung sowie die nicht vom gewöhnlichen Strafvollzug zu unterscheidende Unterbringung der Häftlinge kritisiert. Dies dann als Ausgangspunkt für die vollständige Abschaffung der Sicherungsverwahrung zu nehmen, ist offensichtlich mangelndem Verantwortungsbewusstsein zuzuschulden.

Bis hierher gebe ich Dir völlig Recht.

Zitat:


Man sollte sich bei diesen besagten Herren einmal Gedanken über eine zwangsweise medizinische Kastration machen, welche selbst in liberalen Ländern mittlerweile erfolgreich durchgeführt wird.

Ich glaube nicht, dass Vergewaltigungen ihre "Gründe" rein in den Sexualtrieb haben, da spielen sicherlich auch noch Sachen wie Machtgefühl, Demütigung usw. eine Rolle.
Aber das ist nur eine Vermutung, wirklich wissen tu ich es nicht.

Zitat:


Eine Fußfessel vorzuschlagen zeigt einmal mehr, dass sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger von der Realität endgültig verabschiedet hat. Diese Justizministerin ist eine kapitale Fehlbesetzung.

Hier gebe ich Dir wieder Recht.
Am Montag wurde ja wieder ein 9-jähriger Junge von einem Wiederholungstäter missbraucht. Als im Interview dann die Staatsanwaltschaft sagte "Es ist erschütternd, er (also der Täter) hat sich nicht an seine Auflage (sich von Kindern fern zu halten) gehalten." bin ich dann auch vollens vom Glauben abgefallen...

Just when I discovered the meaning of life, they change it.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 20.08.2010 um 23:41 Uhr

Zitat von DerGeneral:

Eine Rückkehr in ein normales Leben ist nur dann möglich, wenn man auch ein normaler Mensch ist. Bei triebgesteuerten Straftätern immer noch auf eine Resozialisierung zu hoffen, ist einfach nur lächerlich.


Sicher, manche Menschen können nicht resozialisiert werden. Ich habe allerdings alle Straftäter angesprochen. Und der gewöhnliche Mörder wird unter Umständen nie mehr irgendwie straffällig und trotzdem wird er nur unter allergroßen Problemen eine Anstellung finden.

Zitat von DerGeneral:

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat lediglich die rückwirkende Verhängung der Sicherungsverwahrung sowie die nicht vom gewöhnlichen Strafvollzug zu unterscheidende Unterbringung der Häftlinge kritisiert. Dies dann als Ausgangspunkt für die vollständige Abschaffung der Sicherungsverwahrung zu nehmen, ist offensichtlich mangelndem Verantwortungsbewusstsein zuzuschulden. Man sollte sich bei diesen besagten Herren einmal Gedanken über eine zwangsweise medizinische Kastration machen, welche selbst in liberalen Ländern mittlerweile erfolgreich durchgeführt wird. Eine Fußfessel vorzuschlagen zeigt einmal mehr, dass sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger von der Realität endgültig verabschiedet hat. Diese Justizministerin ist eine kapitale Fehlbesetzung.


Da stimme ich dir teilweise zu. Eine generelle Abschaffung der Sicherungsverwahrung wäre sicherlich falsch. Schließlich ist dagegen bisher kein Gerichtsurteil ergangen und es lässt sich auch offensichtlich keine Verfassungswidrigkeit feststellen. Daran sollte man also festhalten.

Einer Kastration kann ich allerdings keinesfalls zustimmen. Ein so tiefgreifender Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung kann ein Staat niemals rechtfertigen. Wäre bei uns auch aufgrund des Übermaßverbot nicht verfassungskonform. Es gibt schließlich ein milderes Mittel mit gleichem Erfolg (die erwähnte Sicherungsverwahrung etwa.

Die Fußfessel sehe ich auch etwas kritisch. Triebgesteuerte Menschen werden sich sicher nicht allein dadurch abschrecken lassen, dass man sie jederzeit finden kann. Dafür wären wohl zuvor schon etliche Therapien nötig, die lehren, wie sie die Triebe etwas zähmen können.

Die Bundesjustizministerin generell als Fehlbesetzung zu sehen, kann ich auch nicht nachvollziehen. Im Gegenteil: Mir machen einige Unionskandidaten eher Angst und die Herren der Polizeigewerkschaft, die Internetpranger und Warnungen für richtig halten und auf die Rechte des Täters kein bisschen schauen. Rechtsstaatlich ist das nicht gerade.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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