Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 15.08.2009 um 14:15 Uhr
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Zitat von Lerouxe: Bei Gefahr für Leib und Leben (also z.B. einem Körperlichen Angriff der über eine Ohrfeige hinausgeht) darf ich jedoch jedes mir zur Verfügung stehende Mittel zur Verteidigung nutzen, solange die "Schäden" am Angreifer im Verhältnis bleiben und ich das Notwehrrecht nicht missbrauche (also Kranke, Kinder oder Betrunkene verletze).
Und eben die Gefahr der Überreaktion halte ich bei Konflikten im Straßenverkehr für sehr wahrscheinlich. Solche Situationen können leicht eskalieren und man überschätzt den Angriff des Gegenübers. Es ist auch nicht auszuschließen, dass Alkohol im Spiel ist.
Ich halte eine Waffe im Auto nicht für nötig.
Hat jemand den Bericht gelesen, in der neulich ein Autofahrer in der Nähe des Blautalcenters mit einer Schreckschusspistole bedroht wurde?
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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v2k - 33
Champion
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Geschrieben am: 17.08.2009 um 13:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.08.2009 um 13:59 Uhr
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Zitat von Lerouxe: [Gesetz und so.]
... Demnach ist also ein Schlagstock im Auto illegel, da er dem Wesen nach als Hiebwaffe eingeordnet wird.
Ein nicht modifizierter Baseballschläger ist laut Gesetz jedoch nicht illegal wenn er im Auto mitgeführt wird, jedoch kann er von der Polizei bei "Verdacht" beschlagnahmt werden.
So ist's - genauso bei Golfschlägern, allerdings lässt sich das Ganze Procedere hierbei sehr leicht ins Legale lenken (oder, in deinen Worten: Verdacht darauf, ihn wirklich als Waffe benutzen zu wollen, zu verringern), wenn sich der Schläger in einer Tasche befindet, mit andererlei Ausrüstung, als da wären Handschuhe, Bälle usw. usf.
ALlerdings heißt es auch, die Waffe bzw. der Schläger sollen <verpackt sein>, sprich von etwas umschlossen; Tasche bspw. Das AUto an sich zählt hierbei nicht, da ebendiese Hülle ausschließlich die Waffe, nicht jedoch den Besitzer umgeben soll.
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Dedication - 33
Anfänger
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Dabei seit 08.2009
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Geschrieben am: 24.08.2009 um 00:04 Uhr
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altah - wir nehmen das neuner eisen und so! ^^
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CAPONE42 - 14
Halbprofi
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Geschrieben am: 11.11.2010 um 17:38 Uhr
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Sach ma nen Teleskopschläger kannst du dir doch mit 18 im Ruff holen oder ?
I'm teh fuckin' Messiahs Biaatch ! Welcome to Trollville // http://tinyurl.com/67sppzf
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guyoncignito
Champion
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Geschrieben am: 11.11.2010 um 18:50 Uhr
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also jeder der im auto sitzt, führt doch die beste waffe mit sich- sein auto.
einen um/anfahren is doch viel einfacher als prügeln.
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SNI87 - 38
Champion
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Geschrieben am: 12.11.2010 um 13:06 Uhr
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leg doch einfach nen baseballschläger in den kofferraum. dazu noch nen handschuh und nen ball und du bist über jeden vorwurf erhaben
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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woumbadz
Champion
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Geschrieben am: 12.11.2010 um 13:08 Uhr
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Nicht ?
Be who you are and say what you feel. Those who mind don't matter, those who matter don't mind.
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BlackRock - 47
Experte
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Dabei seit 02.2007
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Geschrieben am: 12.11.2010 um 13:11 Uhr
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Wenn du den Stock nicht griffbereit hast, kannst du ihn genauso gut zu Hause lassen. Wenn du in einer Notwehrsituation genug Zeit hast, zum Kofferraum zu laufen und ihn zu holen, hast du auch genug Zeit den Motor anzulassen und davonzufahren.
Wenn du ihn hingegen griffbereit hast, verstößt du gegen das Waffengesetz, und ich würde es als wahrscheinlicher einstufen dass du deswegen in einer Polizeikontrolle Ärger bekommst als dass der Stock dich in einer Notwehrsituation rettet.
Nimm lieber ein Pfefferspray, das ist mindestens genauso effektiv, einfacher zu benutzen und du darfst es problemlos in der Jackentasche tragen.
"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)
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asddddds - 82
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.11.2010 um 13:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2010 um 13:12 Uhr
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Zitat von BlackRock: Wenn du den Stock nicht griffbereit hast, kannst du ihn genauso gut zu Hause lassen. Wenn du in einer Notwehrsituation genug Zeit hast, zum Kofferraum zu laufen und ihn zu holen, hast du auch genug Zeit den Motor anzulassen und davonzufahren.
Wenn du ihn hingegen griffbereit hast, verstößt du gegen das Waffengesetz, und ich würde es als wahrscheinlicher einstufen dass du deswegen in einer Polizeikontrolle Ärger bekommst als dass der Stock dich in einer Notwehrsituation rettet.
Nimm lieber ein Pfefferspray, das ist mindestens genauso effektiv, einfacher zu benutzen und du darfst es problemlos in der Jackentasche tragen.
selbst wenn du genug zeit hast ihn zu holen darfst du ihn NICHT EINSETZEN!
Egal was kommt..du musst eine Verletzungsgefährdende Stufe unter der Waffe sein, die dein Angreifer trägt..
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OhneKnochen - 40
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 12.11.2010 um 13:15 Uhr
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es gibt sehr große schraubenschlüssel.
etwas weniger verdächtig...
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BlackRock - 47
Experte
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Geschrieben am: 12.11.2010 um 13:16 Uhr
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Zitat von asddddds: selbst wenn du genug zeit hast ihn zu holen darfst du ihn NICHT EINSETZEN!
Egal was kommt..du musst eine Verletzungsgefährdende Stufe unter der Waffe sein, die dein Angreifer trägt..
Wo hast du den Unsinn her?
"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)
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OMG_Ein_Alex - 33
Champion
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Geschrieben am: 12.11.2010 um 13:18 Uhr
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Zitat von BlackRock: Zitat von asddddds: selbst wenn du genug zeit hast ihn zu holen darfst du ihn NICHT EINSETZEN!
Egal was kommt..du musst eine Verletzungsgefährdende Stufe unter der Waffe sein, die dein Angreifer trägt..
Wo hast du den Unsinn her?
Frag ich mich auch grad, in einer Notwehr Situation darfst du so gut wie alles. Wenn der dich versucht umzubringen, darfst du jedes Mittel zur Verteidigung einsetzen die dir einfällt. Aber nicht mit der Absicht den anderen zu töten.
|~ |)~ |*)~ |-*)~ |*-*)~ |(*-*)~ |~(*-*)~
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SNI87 - 38
Champion
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Geschrieben am: 12.11.2010 um 13:55 Uhr
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Zitat von BlackRock: Wenn du den Stock nicht griffbereit hast, kannst du ihn genauso gut zu Hause lassen. Wenn du in einer Notwehrsituation genug Zeit hast, zum Kofferraum zu laufen und ihn zu holen, hast du auch genug Zeit den Motor anzulassen und davonzufahren.
he he.... hast du wieder recht...
ich hab mir darüber noch nie gedanken gemacht muss ich zugeben. pefferspray ist wohl wirklich die beste lösung
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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Skinzone - 34
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Geschrieben am: 12.11.2010 um 16:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2010 um 16:46 Uhr
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Ein Teleskop-Schlagstock darfst du ab 18 Jahren bei dir tragen, und auch "ausführen".
Solltest vll. nicht gleich drauf hauen wenn dich einer anschaut.....
Ansonsten geh doch einfach mal in einen Waffenladen und lass dich beraten.
Einen Baseball-Schläger zählt auch nicht als Waffe, ---> Sportgerät.
Es kann natürlich passieren dass dir die Polizei den dann abnimmt, wenn du aber lust, zeit und Geld hast kannste den mit nem Anwalt schnell wieder zurück holen....
Mfg
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BlackRock - 47
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Geschrieben am: 12.11.2010 um 18:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2010 um 18:10 Uhr
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Zitat von Skinzone: Ein Teleskop-Schlagstock darfst du ab 18 Jahren bei dir tragen, und auch "ausführen".
WaffG § 42a sieht das aber anders.
Vor einigen Jahren durfte man das mal, aber in einem panischen Anfall von Gesetzgebung nach einem Amoklauf wurde § 42a eingeführt. Zur Verhinderung dieser ständigen Schulmassaker bei denen immer Dutzende Menschen mit Teleskopschlagstöcken hingerichtet werden...
"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)
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