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Forum / Politik und Wirtschaft

Schlagstock im Auto Legal?

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Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2009 um 12:20 Uhr

Zitat von Flopchop:

warum eine Waffe im Auto haben?


Das hab ich mich auch gefragt. Stattdessen wäre es doch sinnvoller, richtig autofahren zu lernen, dann gäbe es im Normalfall keine Probleme... ;-)

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

DaNcE-LaDy16 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2006
222 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2009 um 17:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.08.2009 um 17:57 Uhr

Zitat von Cymru:


Das hab ich mich auch gefragt. Stattdessen wäre es doch sinnvoller, richtig autofahren zu lernen, dann gäbe es im Normalfall keine Probleme... ;-)


was hat das denn mit dem auto fahren lernen zu tun?? man kann doch auch bedroht oder was auch immer werden, wenn man erfekt auto fährt, oder?
also zumindest als frau^^
und da finde ich dann ein pfeffer-spray durchaus legitim....
aber dass es gleich ein schlagstock sein muss...... nee... absolut nich^^

live your life with a smile on your face

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2009 um 19:06 Uhr

Zitat von DaNcE-LaDy16:

und da finde ich dann ein pfeffer-spray durchaus legitim....
aber dass es gleich ein schlagstock sein muss...... nee... absolut nich^^


Gegen ein Pfefferspray ist ja auch nichts einzuwenden. Gerade auch als Abwehmittel gegen Hunde. Aber ob es ein Schlagstock sein muss, bezweifle ich. Vor allem, wenn er mal wirklich zum Einsatz kommt, wirst du womöglich nachher härter bestraft als dein Angreifer...

Ach ja: Auch der Pfefferspray darf nur gegen Hunde oder angreifende Tiere, nicht aber gegen Menschen eingesetzt werden. Ansonsten droht auch hier ein Strafverfahren.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Airborne-82 - 54
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
387 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2009 um 20:24 Uhr

Schlagstock ist in Ordnung,gibt genug Spinner da draussen.
Lukas90 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
143 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2009 um 22:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.08.2009 um 22:12 Uhr

Das Führen eines Schlagstocks stellt eine Ordnungwidrigkeit dar, das vorgesehene Bußgeld liegt bei bis zu 10000€. Dies regelt WaffG §42a (1) 2.

Zitat:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1

Zitat:

Anlage 1
Abschnitt 1:
Unterabschnitt 2:
1. Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

Ausnahmen greifen hier keine.
BolzBolz - 40
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2007
72 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2009 um 22:14 Uhr

Zitat von Lukas90:

Das Führen eines Schlagstocks stellt eine Ordnungwidrigkeit dar, das vorgesehene Bußgeld liegt bei bis zu 10000€. Dies regelt WaffG §42a (1) 2.

Zitat:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1

Zitat:

Anlage 1
Abschnitt 1:
Unterabschnitt 2:
1. Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

Ausnahmen greifen hier keine.


Dann dürfte ich ja auch keine Schaufel, Klobürste oder Dildo ins Auto packen ? :|

Eine freie Kommunikation ist nur so lange frei, solange niemand definiert, was frei ist.

Lukas90 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
143 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2009 um 22:16 Uhr

Doch, selbstverständlich. Entscheidend ist hier die ursprüngliche Bestimmung. Eine Schaufel ist ein Werkzeug, ein Baseballschläger ein Sportgerät und ein Schlagstock eben eine Hiebwaffe.
TooTall - 34
Champion (offline)

Dabei seit 04.2005
3485 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2009 um 22:22 Uhr

Zitat von Cymru:



Ach ja: Auch der Pfefferspray darf nur gegen Hunde oder angreifende Tiere, nicht aber gegen Menschen eingesetzt werden. Ansonsten droht auch hier ein Strafverfahren.


möööp nich ganz richtig

Pfefferspray welches als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet ist fällt nicht, überhaupt gar nich unters Waffengesetz. (und das sind die meisten) Jeder der will kann sie erwerben, beistzen und auch bei sich führen.
Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist völlig LEGAL solange ein Rechtfertigungsgrund besteht =) (falls kein Grund vorliegen sollte ist es jedoch ne gefährliche Körperverletzung)

ein Pfefferspray welches nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, sondern gekennzeichnet ist im Sinne einer BKA oder PTB-Kennzeichnung fallen unter Waffengesetz und da ist die Sache shcon wesentlich komplizierter... weil wie gesagt dann isses ne Waffe...

und weiterhin gilt: wenns gar kein Kennzeichen trägt isses komplett illegal. Egal unter welchen umständen....



Legi, intellexi, condemnavi...!

Lukas90 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
143 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2009 um 23:41 Uhr

Ganz nebenbei: Pfefferspray ist in meinen Augen im Auto eine ziemlich blöde Idee. Damit nebelt man nämlich nicht bloß den Angreifer, sondern auch sich selbst ein.
Dedication - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2009
14 Beiträge

Geschrieben am: 13.08.2009 um 14:36 Uhr

Zitat von Lukas90:

Ganz nebenbei: Pfefferspray ist in meinen Augen im Auto eine ziemlich blöde Idee. Damit nebelt man nämlich nicht bloß den Angreifer, sondern auch sich selbst ein.


stimmt nicht ganz. pfefferspray "fog" nebelt ordentlich alles in der umgebung ein - ist deswegen auch ziemlicher schrott und nicht weiterzuempfehlen -
pfefferspray mit "diektstrahl" dagegen zielt genau dahin wo es auch hin soll. außerdem gibt es dann auch noch so späßchen wie pfeffergel usw. die enorm effektiv sind.
wichtig ist auch auf die konzentration des enthaltenen reizstoffes zu achten - ist die nämlich bei 3 % wischt sich der angreifer das zeug wieder aus den augen (natürlich ist hier nur von tieren die rede ^^)... eine konzentration von 11 % ist korrekt.
pfefferspray mit direktstrahl gibt es im übrigen auch in etlichen online-versänden.
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 14.08.2009 um 00:27 Uhr

Zitat von TooTall:

Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist völlig LEGAL solange ein Rechtfertigungsgrund besteht =) (falls kein Grund vorliegen sollte ist es jedoch ne gefährliche Körperverletzung)


Und eben beim Notwehrparagrafen gibt es sehr enge Regelungen. Alles muss in einem Verhältniß stehen, was bei einer Verteidigung mit einer Waffe schnell überstrapaziert werden kann.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Lukas90 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
143 Beiträge
Geschrieben am: 14.08.2009 um 00:52 Uhr

@Dedication: Jop, da hast du selbstverständlich Recht. Erwähnt werden sollte auch, dass Pfefferspray bei manchen Personen, welche z.B. oft sehr scharf essen oder unter Drogen stehen unter Umständen nicht die gewünschte Wirkung zeigt, wie auch CS z.B. u.U. bei Betrunkenen etc.

@Cymru: Pfefferspray das man zufällig dabeihat ist so ziemlich das mildeste Mittel. Zudem zwingt einen das Notwehrrecht nicht dazu, das Risiko das für einen selbst besteht künstlich zu erhöhen, was z.B. bei direkter körperlicher Gewalt gegeben wäre.
Einherjer91 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2009
143 Beiträge

Geschrieben am: 14.08.2009 um 18:13 Uhr

Hinzu kommt noch, dass es schwer zu entscheiden ist, ob man noch in Notwehr handelt oder ob man schon selbst zum Angreifer wird.


Jeder hat dumme Gedanken, nur der Weise verschweigt sie

Lerouxe - 45
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 14.08.2009 um 23:54 Uhr

Hmm, viel "Halb"-Wissen unterwegs hier ;-)

Um die rein rechtliche Sache einzuordnen sollte man sich die Mühe machen mal ins Gesetz (und wie immer in Deutschland auch in die Erläuterungen) schauen:

Relevante Stellen im Waffengesetz:

Zitat:

§1 Abs 2
tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu
beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
[...]


dazu die Erläuterung (Anlage 174:

Zitat:

Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
[...]


Demnach ist also ein Schlagstock im Auto illegel, da er dem Wesen nach als Hiebwaffe eingeordnet wird.

Ein nicht modifizierter Baseballschläger ist laut Gesetz jedoch nicht illegal (egal ob mit oder ohne weitere Ausrüstung) wenn er im Auto mitgeführt wird, jedoch kann er von der Polizei bei "Verdacht" beschlagnahmt werden. Nach dem Ausfüllen eines Anhörungsbogens bekommt man ihn i.d.R. aber ohne Probleme wieder.

Dann noch kurz eine Kleinigkeit zur "Notwehr mit Waffen":

Grundsätzlich gilt §32 StGB:

Zitat:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Dem zufolge ist eine Verteidigung mit Waffen nicht automatisch strafrechtlich relevant.
Wie jedoch schon von einigen angedeutet ist hier die Verhältnismäßigkeit sehr sehr wichtig.

Der Einsatz von Mitteln wie Pfefferspray ist jedoch bei körperlichen Angriffen überhaupt kein Problem, solange der Einsatz nur zur Abwehr der direkten Gefahr erfolgt.
Wenn man dem auf dem Boden liegenden Gegner das Zeug nochmals ins Gesicht sprüht ist der Angriff nicht mehr "gegenwärtig", also der Einsatz strafbar.

Zitat:


Und eben beim Notwehrparagrafen gibt es sehr enge Regelungen. Alles muss in einem Verhältniß stehen, was bei einer Verteidigung mit einer Waffe schnell überstrapaziert werden kann.


Die da wären?
Enge Einschränkungen liegen nur bei Notwehr gegen rechtswidrige Dienstleistungen bzw. bei Besitzschutz vor.

Bei Gefahr für Leib und Leben (also z.B. einem Körperlichen Angriff der über eine Ohrfeige hinausgeht) darf ich jedoch jedes mir zur Verfügung stehende Mittel zur Verteidigung nutzen, solange die "Schäden" am Angreifer im Verhältnis bleiben und ich das Notwehrrecht nicht missbrauche (also Kranke, Kinder oder Betrunkene verletze).

Eine wichtige Ausnahme sind hier Kampfsportler.
Da die Rechtssprechung i.d.R. davon ausgeht, dass ein Kampfsportler in gewaltsituationen überlegen reagiert, kann es hier durchaus eng werden, da eine Berufung auf §33 (Überschreitung der Notwehr) meistens nicht anerkannt wird.

Just when I discovered the meaning of life, they change it.

MackieMesser - 41
Champion (offline)

Dabei seit 08.2007
3916 Beiträge

Geschrieben am: 15.08.2009 um 13:55 Uhr

Zitat von Flopchop:

warum eine Waffe im Auto haben?


Es gibt dumme Menschen. Noch nicht gewusst?
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