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Forum / Politik und Wirtschaft

Schlagstock im Auto Legal?

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KnowHow - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2009
82 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:02 Uhr

Nehm dir einfach ein richtig dickes Kabel ins Auto mit das ist hart und kann nicht als Waffe eingestuft werden. Natürlich so um die 50 cm lang und keine 10m^^

KLAGT NICHT, KÄMPFT!

wunderkind__
Profi (offline)

Dabei seit 04.2009
435 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:03 Uhr

Zitat von marzl:

Zitat von dax_rider:

Zitat von _--_AnDi_--_:

also ich denke ein Baseball Schläger ist legal!
Weil Wenn du mit dem Auto zum spielen fährst musst ihn ja auch i-wie mitnehmen.

Ich denke nur er sollte hat nicht voller Blut sein, dann isses net mehr legal :-D


ich möchte Dieter Nuhr jetzt nicht zitieren aber jeder weiß ja was der gerne sagt...


1. "Waffe" ist immer Auslegungssache. man kann jemanden mit nem Bleistift schwer verletzen.


also mit einem Pfefferspray bist du glaub am besten bedient. auch wenn man das ja nur zur "abwehr von hunden" anwenden und mit sich führen darf. ich denk mal bei notwehr sieht man darüber hinweg

nein bei notwehr schaut man nicht drüber hinweg


Wieso ? Das versteh ich jetzt nicht, wenn ich jemanden mit 'n Nudelholz übern Schädel zieh weil er mich mit nem Messer angreifen will dann ist es doch auch Notwehr und man kann mir nichts anhaben. Aber bei nem Pfefferspray nicht ?
Das Nudelholz wäre doch gefährlicher bzw. die Verletzungsgefahr ist größer als bei 'nem Pfefferspray ^^

Klappe zu Prinzesschen, Barbie konnte auch nicht reden !

Alucard91
Champion (offline)

Dabei seit 06.2006
2563 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.08.2009 um 14:04 Uhr

Zitat von michael67:



desweiteren darf man keinen Schlagstock oder auch Baseballschläger mitführen da es Illegal ist ,....es sei den, man kann Beweisen das man den Baseballschläger Sportlich nutzt.
Das wird eher schwer sein, da kaum einer ne kompletta Ausrüstung dabei haben wird.


Legst ein Tennisball mit dazu 8-)
So spiel ich Baseball inder Freizeit :D

Glück kannst du dir nicht kaufen, das wäre Selbstbetrug

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:08 Uhr

Zitat von KnowHow:

Nehm dir einfach ein richtig dickes Kabel ins Auto mit das ist hart und kann nicht als Waffe eingestuft werden. Natürlich so um die 50 cm lang und keine 10m^^

DAS ist illegal, da das kabel nachgibt und somit schwere brüche verursachen kann weil die wucht des schlags im gegensatz zum starren schlagstock voll auf das geschlagene objekt (...subjekt...) abgegeben wird. ein starrer teleskopschlagstock gibt nur einen teil der schlagkraft ab, das merkst z. B. wenn du das ding gegen nen stein o. ä. knüppelst, dann tut dir das handgelenk weh - bei nem dicken kabel (hochspannungskabel, (durchmesser 2-4cm) kannst leuten sehr großen schaden zufügen, diese variante ist hochgradig illegal.

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

faulenzer - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
115 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:13 Uhr

klar kannst damit einen richtig verletzen..

reicht doch schon iein kettenschloss.. dike dinger sind mal gut 70 cm lang und ü2 cm breit.. und was is da<ran bitte ilegal?

Snowboard und Freeski =)

Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:13 Uhr

Zitat von wunderkind__:


Wieso ? Das versteh ich jetzt nicht, wenn ich jemanden mit 'n Nudelholz übern Schädel zieh weil er mich mit nem Messer angreifen will dann ist es doch auch Notwehr und man kann mir nichts anhaben. Aber bei nem Pfefferspray nicht ?
Das Nudelholz wäre doch gefährlicher bzw. die Verletzungsgefahr ist größer als bei 'nem Pfefferspray ^^


Nudelholz ist keine Waffe, wenn du einen Gefährlichen Gegenstand mit dir Führst ist Voraussetzung dass du damit umgehen kannst. Wenn du in Notwehr jemanden verletzt kann das immernoch zu einer Anklage wegen übertriebener Gewaltanwendung führen. (Gilt auch für Kampfsportler)

Ein Baseballschläger ist nicht Grundsätzlich als Waffe deklariert, kann aber unter die Gegenstände fallen, die nach § 1 Waffengesetz:

Zitat:

ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen

als Gefährliche Gegenstände gezählt werden. Auf bestimmten Veranstaltungen oder in Waffenverbotszonen wie der Hamburger Reeperbahn sind sie verboten.
Wenn sich Blutspuren daran befinden, wird die Polizei vermutlich Ermittlungen einleiten wegen verdacht auf eine Straftat und ihn beschlagnahmen.

Soweit ich das gesehen habe spricht eigentlich nichts dagegen einen Schlagstock den man legal besitzen und führen darf im Auto zu behalten, allerdings ist er in bestimmten Situationen dort zu entfernen, wenn du zum Beispiel so eine Waffenverbotszone betrittst wegen irgendeiner Veranstaltung oder ähnlichem.

Ansonsten bleibt immernoch ein Rat: In Rechtlichen Dingen frage kein Forum sondern jemand der sich damit auskennt. Schon gar nicht wenn du im Internet eh widersprüchliche Antworten gefunden hast.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

-Underworld- - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2009
100 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:15 Uhr

Behindert?

Schlagstock fällts unters Waffengesetz warum soll er dann im Auto erlaubt sein....

Jage nicht was du nicht töten kannst! www.F1Edition366.wb3.de

Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.08.2009 um 14:16 Uhr

Zitat von faulenzer:

klar kannst damit einen richtig verletzen..

reicht doch schon iein kettenschloss.. dike dinger sind mal gut 70 cm lang und ü2 cm breit.. und was is da<ran bitte ilegal?


Daran ist illegal es als Waffe einzusetzen (Grundsätzlich muss etwas nicht als Waffe gebaut sein um vor Gericht ähnlich behandelt zu werden) und bei schweren Verletzungen gibt es auch eine Anzeige bei Notwehr.

Zitat von -Underworld-:

Behindert?

Schlagstock fällts unters Waffengesetz warum soll er dann im Auto erlaubt sein....


Weil im Waffengesetz auch andere Gegenstände aufgeführt sind als die, die man zu Haus im Panzerschrank aufbewahren sollte?

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

faulenzer - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
115 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:18 Uhr

es ging aber nich darum sie einzusetzten sondenr um das mitführen.... vll will er damit jemadnem nur angst machen oder was weiß ich?

Snowboard und Freeski =)

FlodieWurst - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
204 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:21 Uhr

Sag mal wo wohnt ihr eigentlich, dass ihr ne Waffe im Auto braucht?



Echte Unipartys sind in keiner Disco :)

crusader - 35
Champion (offline)

Dabei seit 12.2004
3141 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.08.2009 um 14:23 Uhr

Soweit ich weiß darfst du so etwas mitführen aber nur unter der Voraussetzung er ist nicht griffbereit/ nicht in Reichweite (welch' eine Ironie).

I remember the icy walls shot up from nowhere/And I can see every lie you'd ever told yourself

Markus_93
Experte (offline)

Dabei seit 10.2007
1491 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:23 Uhr

Nimm doch einfach nen Ast mit :-D

Der kann wohl kaum illegal sein^^

Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln.

Bad_13 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
361 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:24 Uhr

zufällig hab ich nen türsteher als Bekannten
und er hat euch einen im Auto...
das recht sagt normal du darfst einen im auto haben...
er soll aber ned zugroß sein [Baseball-Schläger]
und er darf keinen Rutschtschutz haben wenns also ein kleiner massiver stock is [ baseball-schläger gibts in mini ausführung] dann sei es nicht illegal

When the Party is over I'm out in the rain.. with a handful of dreams and a whole lot of Pain

Str33t_PlaYa
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2008
378 Beiträge
Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:30 Uhr

wenn du das führzeugnis vorzeigen kannst... denk ich nich dass es illegal ist

Für Rechtsschreibfehler etc. ist die Tastatur verantwortlich.

Kano - 35
Profi (offline)

Dabei seit 01.2005
500 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:48 Uhr

Zitat von crusader:

Soweit ich weiß darfst du so etwas mitführen aber nur unter der Voraussetzung er ist nicht griffbereit/ nicht in Reichweite (welch' eine Ironie).



So siehts aus, Aufbewahrung im Auto wird als führen angesehen.
Muss sich anscheinend in einem geschlossenen Behältnis befinden, und als das gilt das handschuhfach eben nicht.
Verstoß ist allerdings nur ne Ordnungswidrigkeit also halb so schlimm
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