KnowHow - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:02 Uhr
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Nehm dir einfach ein richtig dickes Kabel ins Auto mit das ist hart und kann nicht als Waffe eingestuft werden. Natürlich so um die 50 cm lang und keine 10m^^
KLAGT NICHT, KÄMPFT!
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wunderkind__
Profi
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:03 Uhr
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Zitat von marzl: Zitat von dax_rider: Zitat von _--_AnDi_--_: also ich denke ein Baseball Schläger ist legal!
Weil Wenn du mit dem Auto zum spielen fährst musst ihn ja auch i-wie mitnehmen.
Ich denke nur er sollte hat nicht voller Blut sein, dann isses net mehr legal 
ich möchte Dieter Nuhr jetzt nicht zitieren aber jeder weiß ja was der gerne sagt...
1. "Waffe" ist immer Auslegungssache. man kann jemanden mit nem Bleistift schwer verletzen.
also mit einem Pfefferspray bist du glaub am besten bedient. auch wenn man das ja nur zur "abwehr von hunden" anwenden und mit sich führen darf. ich denk mal bei notwehr sieht man darüber hinweg
nein bei notwehr schaut man nicht drüber hinweg
Wieso ? Das versteh ich jetzt nicht, wenn ich jemanden mit 'n Nudelholz übern Schädel zieh weil er mich mit nem Messer angreifen will dann ist es doch auch Notwehr und man kann mir nichts anhaben. Aber bei nem Pfefferspray nicht ?
Das Nudelholz wäre doch gefährlicher bzw. die Verletzungsgefahr ist größer als bei 'nem Pfefferspray ^^
Klappe zu Prinzesschen, Barbie konnte auch nicht reden !
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Alucard91
Champion
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.08.2009 um 14:04 Uhr
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Zitat von michael67:
desweiteren darf man keinen Schlagstock oder auch Baseballschläger mitführen da es Illegal ist ,....es sei den, man kann Beweisen das man den Baseballschläger Sportlich nutzt.
Das wird eher schwer sein, da kaum einer ne kompletta Ausrüstung dabei haben wird.
Legst ein Tennisball mit dazu 
So spiel ich Baseball inder Freizeit :D
Glück kannst du dir nicht kaufen, das wäre Selbstbetrug
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werschaf
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:08 Uhr
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Zitat von KnowHow: Nehm dir einfach ein richtig dickes Kabel ins Auto mit das ist hart und kann nicht als Waffe eingestuft werden. Natürlich so um die 50 cm lang und keine 10m^^
DAS ist illegal, da das kabel nachgibt und somit schwere brüche verursachen kann weil die wucht des schlags im gegensatz zum starren schlagstock voll auf das geschlagene objekt (...subjekt...) abgegeben wird. ein starrer teleskopschlagstock gibt nur einen teil der schlagkraft ab, das merkst z. B. wenn du das ding gegen nen stein o. ä. knüppelst, dann tut dir das handgelenk weh - bei nem dicken kabel (hochspannungskabel, (durchmesser 2-4cm) kannst leuten sehr großen schaden zufügen, diese variante ist hochgradig illegal.
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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faulenzer - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:13 Uhr
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klar kannst damit einen richtig verletzen..
reicht doch schon iein kettenschloss.. dike dinger sind mal gut 70 cm lang und ü2 cm breit.. und was is da<ran bitte ilegal?
Snowboard und Freeski =)
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Ketzu - 38
Experte
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:13 Uhr
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Zitat von wunderkind__:
Wieso ? Das versteh ich jetzt nicht, wenn ich jemanden mit 'n Nudelholz übern Schädel zieh weil er mich mit nem Messer angreifen will dann ist es doch auch Notwehr und man kann mir nichts anhaben. Aber bei nem Pfefferspray nicht ?
Das Nudelholz wäre doch gefährlicher bzw. die Verletzungsgefahr ist größer als bei 'nem Pfefferspray ^^
Nudelholz ist keine Waffe, wenn du einen Gefährlichen Gegenstand mit dir Führst ist Voraussetzung dass du damit umgehen kannst. Wenn du in Notwehr jemanden verletzt kann das immernoch zu einer Anklage wegen übertriebener Gewaltanwendung führen. (Gilt auch für Kampfsportler)
Ein Baseballschläger ist nicht Grundsätzlich als Waffe deklariert, kann aber unter die Gegenstände fallen, die nach § 1 Waffengesetz:
Zitat: ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen
als Gefährliche Gegenstände gezählt werden. Auf bestimmten Veranstaltungen oder in Waffenverbotszonen wie der Hamburger Reeperbahn sind sie verboten.
Wenn sich Blutspuren daran befinden, wird die Polizei vermutlich Ermittlungen einleiten wegen verdacht auf eine Straftat und ihn beschlagnahmen.
Soweit ich das gesehen habe spricht eigentlich nichts dagegen einen Schlagstock den man legal besitzen und führen darf im Auto zu behalten, allerdings ist er in bestimmten Situationen dort zu entfernen, wenn du zum Beispiel so eine Waffenverbotszone betrittst wegen irgendeiner Veranstaltung oder ähnlichem.
Ansonsten bleibt immernoch ein Rat: In Rechtlichen Dingen frage kein Forum sondern jemand der sich damit auskennt. Schon gar nicht wenn du im Internet eh widersprüchliche Antworten gefunden hast.
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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-Underworld- - 42
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:15 Uhr
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Behindert?
Schlagstock fällts unters Waffengesetz warum soll er dann im Auto erlaubt sein....
Jage nicht was du nicht töten kannst! www.F1Edition366.wb3.de
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Ketzu - 38
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.08.2009 um 14:16 Uhr
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Zitat von faulenzer: klar kannst damit einen richtig verletzen..
reicht doch schon iein kettenschloss.. dike dinger sind mal gut 70 cm lang und ü2 cm breit.. und was is da<ran bitte ilegal?
Daran ist illegal es als Waffe einzusetzen (Grundsätzlich muss etwas nicht als Waffe gebaut sein um vor Gericht ähnlich behandelt zu werden) und bei schweren Verletzungen gibt es auch eine Anzeige bei Notwehr.
Zitat von -Underworld-: Behindert?
Schlagstock fällts unters Waffengesetz warum soll er dann im Auto erlaubt sein....
Weil im Waffengesetz auch andere Gegenstände aufgeführt sind als die, die man zu Haus im Panzerschrank aufbewahren sollte?
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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faulenzer - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:18 Uhr
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es ging aber nich darum sie einzusetzten sondenr um das mitführen.... vll will er damit jemadnem nur angst machen oder was weiß ich?
Snowboard und Freeski =)
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FlodieWurst - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:21 Uhr
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Sag mal wo wohnt ihr eigentlich, dass ihr ne Waffe im Auto braucht?
Echte Unipartys sind in keiner Disco :)
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crusader - 35
Champion
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.08.2009 um 14:23 Uhr
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Soweit ich weiß darfst du so etwas mitführen aber nur unter der Voraussetzung er ist nicht griffbereit/ nicht in Reichweite (welch' eine Ironie).
I remember the icy walls shot up from nowhere/And I can see every lie you'd ever told yourself
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Markus_93
Experte
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:23 Uhr
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Nimm doch einfach nen Ast mit 
Der kann wohl kaum illegal sein^^
Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln.
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Bad_13 - 32
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:24 Uhr
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zufällig hab ich nen türsteher als Bekannten
und er hat euch einen im Auto...
das recht sagt normal du darfst einen im auto haben...
er soll aber ned zugroß sein [Baseball-Schläger]
und er darf keinen Rutschtschutz haben wenns also ein kleiner massiver stock is [ baseball-schläger gibts in mini ausführung] dann sei es nicht illegal
When the Party is over I'm out in the rain.. with a handful of dreams and a whole lot of Pain
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Str33t_PlaYa
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:30 Uhr
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wenn du das führzeugnis vorzeigen kannst... denk ich nich dass es illegal ist
Für Rechtsschreibfehler etc. ist die Tastatur verantwortlich.
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Kano - 35
Profi
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Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:48 Uhr
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Zitat von crusader: Soweit ich weiß darfst du so etwas mitführen aber nur unter der Voraussetzung er ist nicht griffbereit/ nicht in Reichweite (welch' eine Ironie).
So siehts aus, Aufbewahrung im Auto wird als führen angesehen.
Muss sich anscheinend in einem geschlossenen Behältnis befinden, und als das gilt das handschuhfach eben nicht.
Verstoß ist allerdings nur ne Ordnungswidrigkeit also halb so schlimm
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