Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Politik und Wirtschaft

Schlagstock im Auto Legal?

<<< zurück   -1- -2- -3- -4- -5- -6- vorwärts >>>  
msquared - 36
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1991 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 13:46 Uhr

Zitat von dax_rider:

Zitat von _--_AnDi_--_:

also ich denke ein Baseball Schläger ist legal!
Weil Wenn du mit dem Auto zum spielen fährst musst ihn ja auch i-wie mitnehmen.

Ich denke nur er sollte hat nicht voller Blut sein, dann isses net mehr legal :-D


ich möchte Dieter Nuhr jetzt nicht zitieren aber jeder weiß ja was der gerne sagt...


1. "Waffe" ist immer Auslegungssache. man kann jemanden mit nem Bleistift schwer verletzen.


also mit einem Pfefferspray bist du glaub am besten bedient. auch wenn man das ja nur zur "abwehr von hunden" anwenden und mit sich führen darf. ich denk mal bei notwehr sieht man darüber hinweg


aber pfefferspray iss nich so cool
darum gehts hier wohl überwiegend
:gaehner:

.. will be back, when the time's right !

Pratsch - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 13:50 Uhr

Schlagstock ist egal aber man darf ihn nicht auf öffentliche Veranstaltungen mitnehemen.
Im Auto darf man ihr mit sich führen aber lieber im Auto lassen oder daheim. ;-)

awa

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 13:50 Uhr

legal und unverfänglich:
[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]
Eine Taschenlampe im Auto mitzuführen ist höchst verantwortungsvoll. wenn die halt nen halben meter lang und 1,5kg schwer ist, ists halt so.

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

aMatZin - 34
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
813 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 13:52 Uhr

Man kann auch mit nem Baseballschläger auf der Straße rumrennen
ist nicht verboten => kannst auch im Auto mitführen.

Beim Schlagstock siehts etwas anders aus
wenn du jetzt nen richtigen Schlagstock hast oder auch nur nen Stecken mit Rillen als Griff, wir dieses als Waffe klassifiziert und du darfst ihn nicht mehr mitführen.
Wenn du jetzt aber einfach nen Holzknüppel ins Auto legst, ohne erkennbaren Griff oder ner Schlaufe zum ums Handgelenk hängen, dann is das gar kein Problem - könnte schließlich auch Feuerholz sein.


Du dämlicher Idiot!

GodAnubis - 42
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
485 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 13:53 Uhr

machs wie jeder andere Baseballschläger rein da kann keiner was sagen da es ein Sportgerät ist und nicht als waffe zählt

Knie nieder vor deinem Gott!!!

faulenzer - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
115 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 13:53 Uhr

ich dachte, sobald man 18 ist ist es legal einen schlagstock mitzuführen, jedoch nicht zu gebrauchen?
im auto würd eich sagen ist es aufjedenfall erlaubt weil es kann die wohl sonstwas interessieren was du da mitführst.. überhaupt keine probleme darf es doch beim baseballschläger geben.. sosnt wäre es wohl auch genauso verboten spazierstöcke oder golfschläger mitzuführen die man wohl genauso gut als waffe misbrauchen kann

Snowboard und Freeski =)

Pratsch - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 13:54 Uhr

Teleskopschläger darf man bei sich haben aber nicht auf öffentliche Veranstaltungen. Doch Privat schon!

awa

michael67 - 57
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
425 Beiträge
Geschrieben am: 04.08.2009 um 13:56 Uhr

Zitat von _XTC_:


in deinem auto darfsch dich ja auch je nach belieben nackt ausziehn^^
es ist ein geschlossener privater raum...


Trugschluss...xDDD auch wenn dein Eigentum,
Bekommste ne Anzeige wegen ,Erregung öffentlichen Ärgernisses"
§ 183a StGB

desweiteren darf man keinen Schlagstock oder auch Baseballschläger mitführen da es Illegal ist ,....es sei den, man kann Beweisen das man den Baseballschläger Sportlich nutzt.
Das wird eher schwer sein, da kaum einer ne kompletta Ausrüstung dabei haben wird.

faulenzer - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
115 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 13:58 Uhr

warum, reicht doch schon ein blöder ball und man kann sagen ja ich spiele baseball^^^^

Snowboard und Freeski =)

44TOBI44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
313 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 13:58 Uhr

Zitat von michael67:

Zitat von _XTC_:


in deinem auto darfsch dich ja auch je nach belieben nackt ausziehn^^
es ist ein geschlossener privater raum...


Trugschluss...xDDD auch wenn dein Eigentum,
Bekommste ne Anzeige wegen ,Erregung öffentlichen Ärgernisses"
§ 183a StGB

desweiteren darf man keinen Schlagstock oder auch Baseballschläger mitführen da es Illegal ist ,....es sei den, man kann Beweisen das man den Baseballschläger Sportlich nutzt.
Das wird eher schwer sein, da kaum einer ne kompletta Ausrüstung dabei haben wird.

ja und was gibts da zu beweisen...
man sagt einfach dass man mit freunden vor ner woche gespielt hat und ihn einfach im auto liegen lässt für nächstes mal...
man darf ja auch ne kettensäge im kofferraum ham und da könnte man ja auch... mhm
Adlerauge - 51
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2005
6 Beiträge
Geschrieben am: 04.08.2009 um 13:59 Uhr

hol dir einfach einen AXT stiehl
der ist legal hält viel aus und hast damit keine probleme
oder eien Stiehl für ein Beil und leg den in die Türablage
immer griff begreit
die Polizei kann zwar etwas mekern aber nicht abnehmen
mathy1122
Profi (offline)

Dabei seit 08.2007
505 Beiträge
Geschrieben am: 04.08.2009 um 13:59 Uhr

Zitat von werschaf:

legal und unverfänglich:
[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]
Eine Taschenlampe im Auto mitzuführen ist höchst verantwortungsvoll. wenn die halt nen halben meter lang und 1,5kg schwer ist, ists halt so.


Die variante ist legal und so macht mans eigtl. auch.

Taschenlampe im Auto ist selbstverständlich - in der Security werden auch solche Taschenlampen verwendet - hauptsächlich natürlich zum leuchten, aber im notfall darf man auch andere sachen mit machen

Abneigung gegen: LMGTFY-Links, Google-Beiträge, SuFu- & Close-Beiträge :-P

TobiVR6 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
324 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 13:59 Uhr

Da hier jeder was anderes sagt würd ich dem Threadsteller empfehlen, falls es ihn wirklich interessiert, soll er zu Waffen-Ruff in Ulm gehen. Die verkaufen die Teile auch, und die müssen auf jeden Fall wissen wie die Gesetzeslage ist

Wenig Text, viel Bass

Westside-_- - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2009
2 Beiträge
Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:01 Uhr

hol dir einfach nen vorschlaghammer oder ne axt
FORG3T - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2009
311 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2009 um 14:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.08.2009 um 14:02 Uhr

Also mein bruder hat nen Baseballschläger und 2 bälle dafür dabei ich denk die werden schlecht sagen können das er nicht damit spielt ... :-D

also im kofferraum natürlich

|͇̿ ͇̿ ̶͇̿ι |̶̿ ̶̿ ̶̶̿̿| |̿ V ̿| |̶͇̿ ̶͇̿ ͇̿ - |͇̿ ͇̿ ͇̿| \ ͇ / |̶͇̿ ̶͇̿ ͇̿ | ̶̿ ̶̿ ̶̿ ̶̿|

<<< zurück
 
-1- -2- -3- -4- -5- -6- vorwärts >>>
 

Forum / Politik und Wirtschaft

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -