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Neues Waffengesetzt

ennui - 41
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 09:20 Uhr
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Zitat von Anderl79:
Zitat:
Fakt ist, um einmal zum ausschlaggebendem Punkt für das Gesetz zu kommen das die meisten Scheinwaffen für Sicherheitsbeamte und Polizei nicht mehr von schußfähigen Waffen zu unterscheiden sind und das daraus immer öfter unnötige, total vermeidbare Todesfälle resultieren.
Oh ja, stehen ja auch jeden Tag drei solcher Fälle in der Zeitung.
Ich kann mich zumindest zurückblickend auf die letzen paar Jahre an mehr Fälle erinnern, in denen jemand angeschossen wurde, weil er eine täuschend echte "Waffe" im falschen Moment präsentierte, als dass jemand sein Leben durch das Anwenden eines nun verbotenen Gegenstands rettete...
Let's just imitate the real until we find a better one.
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Lukas90 - 34
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 13:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.04.2008 um 14:24 Uhr
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Zitat von xian:
Ganz ehrlich gesagt: nein.
Unabhängig davon, ob jetzt Menschen retten dein Hobby ist, müssen die Klingen denn länger als 8.5 cm sein, können sie nicht in der Mitte ein Fünftel so breit sein wie sie lang sind und einen durchgehenden Steg haben?
Die Antwort könnte auch nicht im Sinne einer Erfindung, sondern in der Form der Vermarktung liegen, oder?
Wo du von Taschenmessern sprichst.. Können diese Rettungsmesser nicht auch wie die Schwezer Taschenmesser konstruiert sein?
Oder gibt es zu viele einhändige Kriegsverletzte bei uns, deren Hobby das Menschen retten ist?
Dann solltest du dich infomieren. Rettungsmesser sind Einhandmesser mit Schlagdorn und Gurtschneider, um u.a. sich selbst aus einem Auto befreien zu können, und das MUSS einhändig gehen.
Einhandmesser und Taschenmesser? Wie bitte soll ein Einärmiger so ein Messer öffnen?
Zu den von dir genannten Konstruktionsmerkmalen des Messers: Ja,prinzipiell kein Problem. Blöd nur dass das Führen trotzdem verboten ist...
Zitat von Darkplayer13:
für notwehr braucht man keine waffe... und sobald waffen im handel sind braucht man erst waffen um sich damit zu verteidigen... so ovn wegen notwehr... Dann zeig mir mal wie man sich ohne Waffe gegen einen überlegenen Angreifer wehren kann.
Zitat von xian:
Absatz 4 ist eigentlich sinnlos.
Denn wenn sich ein Volk nach Ausschöpfung aller durch das Grundgesetz gegebenen Möglichkeiten (und bis auf Absatz 4 sind das friedliche, durch Partizipations und Rechtsmittel gegebene Möglichkeiten) gegen einen Tyrannen wehren muss, der die Verfassungsmäßige Ordnung (=geltendes Recht plus insbesondere Artikel 20, also Gewaltenteilung usw.) missachtet, dann braucht es auch keine verfassungsmäßige Erlaubnis dagegen mit anderen Möglichkeiten (Revolution, Aufstand, zur Not Waffengewalt) vorzugehen.
Und wie Thyr (äh Schnitzi) schon schieb: für den Fall braucht man dann auch kein Gesetz, welches einem erlaubt Waffen zu tragen, oder die Möglichkeit legal an Waffen zu kommen. Dann besorg mal schnell für alle die sich wehren wollen illegale Waffen.
Zitat von Gerstner:
Vor was hast du denn Angst??? Tuts dir für notwehr denn keine Maglite oder ähnliches???
Heul doch nicht rum! Kein Mensch in unserem Staat braucht eine scharfe, großkalibrige Waffe außer die staatlichen Organe. Wenn du unbedingt ballern willst, dann meld dich freiwillig oder geh in nen Schützenverein und mach dort nen Waffenschein!
Ich finds wichtig, dass hier in Deutschland keiner das Recht hat, freiweg eine Waffe zu erwerben oder zu gebrauchen.
Unter Notwehr verstehe ich was anderes als ne Knarre zu ziehen und den Angreifer übern Haufen zu schießen... Dann mach nen Selbstverteidigungskurs wenn du dich nicht sicher fühlst... ist jedem selbst überlassen! Einer 70-Jährigen bringt eine Maglite genausowenig wie ein Selbstverteidigungskurs. Mit einer scharfen Waffe dagegen überlegt sich der Angreifer gleich 2 mal ob er überhaupt das Risiko eingeht.
Zitat von ennui:
Ich kann mich zumindest zurückblickend auf die letzen paar Jahre an mehr Fälle erinnern, in denen jemand angeschossen wurde, weil er eine täuschend echte "Waffe" im falschen Moment präsentierte, als dass jemand sein Leben durch das Anwenden eines nun verbotenen Gegenstands rettete... Stimme ich dir zu. Das Verbot des Führens von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit war so ziemlich das einzige was Sinn macht im neuen WaffG, zusammen mit der Klarstellung der gelben WBK.
@ViolentFear: Da hab ich ein bisschen Literatur für dich, ist wohl besser das zu lesen als meine Beiträge. 
Brief zur Waffenrechtsnovelle
Noch was schönes zum Führverbot
Änderungen des WaffG im Überblick
Mach dir am besten selber dazu Gedanken ob es gerechtfertigt ist, Schlagstöcke als Selbstverteidigungsmöglichkeit zu verbieten.
Die Änderung in Sachen Erbwaffen ist auch reiner Bullshit. Erbwaffen tauchen in der Kriminalitätsstatistik des BKA überhaupt nicht auf, und sind somit nicht sicherheitsrelevant. Das bisher angedachte Sperrsystem wurde übrigens schon geknackt und ist somit unwirksam.
Beibehaltung der Altersgrenze für Großkaliber-Waffen ab 21 Jahre. Wurde nach Erfurt auf 21 angehoben, hat aber keinen Gewinn an innerer Sicherheit gebracht und sollte rückgängig gemacht werden, aber der deutsche Michel ist ja prinzipiell gegen die pöhsen Waffen.
Beibehaltung der Altersgrenze fürs Luftgewehrschießen von 12 Jahren. Auch reiner Bullshit. Es ist sogar mehrfach bewiesen dass der Schießsport nur positive Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche hat. Aber was kümmert das die deutschen, die Waffen für Werkzeuge des Bösen halten?
Verbot von Vorderschaft-Repetierflinten unter einer Gesamtlänge von 95cm oder lauflänge unter 45cm: Bullshit. Vorderschaftrepetierflinten wurden nach Erfurt als "böse" abgestempelt. Dabei hatte der Täter seine Böse Pumpgun aufgrund einer Funktionsstörung nichtmal benutzt...
Ganz nebenbei ist das eine saubere Enteignung von gesetztestreuen und zuverlässigen Bürgern.
Verbot von Tasern: Nochmal eine Waffe zu Selbstverteidigung weniger...
Noch was für Leute die des englischen mächtig sind was zu lesen suchen:
Klick
mfg, Lukas
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xian
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 14:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.04.2008 um 14:52 Uhr
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Zitat von Lukas90:
Dann solltest du dich infomieren. Rettungsmesser sind Einhandmesser mit Schlagdorn und Gurtschneider, um u.a. sich selbst aus einem Auto befreien zu können, und das MUSS einhändig gehen.
Einhandmesser und Taschenmesser? Wie bitte soll ein Einärmiger so ein Messer öffnen?
Zu den von dir genannten Konstruktionsmerkmalen des Messers: Ja,prinzipiell kein Problem. Blöd nur dass das Führen trotzdem verboten ist...
Dein letzter Satz ist falsch.
Du konkretisierst also dein Hobby auf "sich selbst einhändig mit einem Messer vom Autogurt befreien"?
Ich trage lieber weiterhin ein Handy und kein Messer um aus dem Unfallwagen zu kommen.
Zitat von Lukas90: Dann zeig mir mal wie man sich ohne Waffe gegen einen überlegenen Angreifer wehren kann.
Ein überlegender Gegner ist auch ein überlegener Gegner, wenn man selbst und der Gegner bewaffnet ist.
Ein überlegener Gegner könnte sogar dann überlegen sein, wenn einzig man selbst bewaffnet ist.
Liegt daran, dass ein überlegener Gegner dich per Definition besiegt.
Zitat von Lukas90: Zitat von xian:
Absatz 4 ist eigentlich sinnlos.
Denn wenn sich ein Volk nach Ausschöpfung aller durch das Grundgesetz gegebenen Möglichkeiten (und bis auf Absatz 4 sind das friedliche, durch Partizipations und Rechtsmittel gegebene Möglichkeiten) gegen einen Tyrannen wehren muss, der die Verfassungsmäßige Ordnung (=geltendes Recht plus insbesondere Artikel 20, also Gewaltenteilung usw.) missachtet, dann braucht es auch keine verfassungsmäßige Erlaubnis dagegen mit anderen Möglichkeiten (Revolution, Aufstand, zur Not Waffengewalt) vorzugehen.
Und wie Thyr (äh Schnitzi) schon schieb: für den Fall braucht man dann auch kein Gesetz, welches einem erlaubt Waffen zu tragen, oder die Möglichkeit legal an Waffen zu kommen. Dann besorg mal schnell für alle die sich wehren wollen illegale Waffen.
Ach wenns soweit ist gibt Al-Qaida bestimmt gern bekannt, wie die das so machen.
Die Bewaffnung scheint auch bei anderen Terorristen oder Revolutionären nicht das Problem gewesen zu sein.
Zitat von Lukas90: ]einer 70-Jährigen bringt eine Maglite genausowenig wie ein Selbstverteidigungskurs. Mit einer scharfen Waffe dagegen überlegt sich der Angreifer gleich 2 mal ob er überhaupt das Risiko eingeht.
Siehe oben wegen überlegenem Gegner. Einzig Schusswaffen machen eine 70jährige sicher überlegen.
Und selbst die nicht in allen Szenarien.
Auch in deinen weiteren Links kann ich nichts finden, woran ich mich besonders stoßen könnte.
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ennui - 41
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 14:53 Uhr
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Zitat von xian:
Du konkretisierst also dein Hobby auf "sich selbst einhändig mit einem Messer vom Autogurt befreien"?
Ich trage lieber weiterhin ein Handy und kein Messer um aus dem Unfallwagen zu kommen.
Nun, ein spezielles Messer ist schon sinnvoll, um sich schnell aus der gefahrensituation zu befreien. Aber zum einen bin ich mir nicht sicher (als doppelter Laie), ob das Feuerwehr-/rettungsmesser tatsächlich unter die Vorschrift fällt und zweitens gibt es auch alternativen zum "großen" Messer, die den Job auch erledigen, für den "privat Gebrauch".
Let's just imitate the real until we find a better one.
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Schnitzi76 - 48
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 15:05 Uhr
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![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://www.werbegeschenk.de/images/produktbilder/0307310.jpg)
Das langt ganz ohne offene Klinge um sich (auch mit nur einer Hand) aus jedem Auto zu befreien....
Wenn Die Menschheit EINES bewiesen hat dann das Sie mit Freiheit nicht umzugehen weiß!
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Lukas90 - 34
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 15:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.04.2008 um 15:43 Uhr
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Zitat von xian: Dein letzter Satz ist falsch.
Du konkretisierst also dein Hobby auf "sich selbst einhändig mit einem Messer vom Autogurt befreien"?
Ich trage lieber weiterhin ein Handy und kein Messer um aus dem Unfallwagen zu kommen. Mein letzter Satz ist nicht falsch, es ist definitiv verboten ein x-beliebiges Einhandmesser, egal wie es konstruiert ist, zu führen.
Wie kommst du darauf dass das befreien aus einem Auto mein Hobby wäre? Ich möchte einfach für den Fall eines Falles bereit sein, mich so gut wie möglich selbst befreien können und für den Fall das andere verunglücken auch dort Nothilfe leisten können.
Wenn Feuerwehr und Polizei ne Viertelstunde brauchen helfe ich lieber SOFORT und nicht wenn jemand kommt der berechtigt ist solch ein Messer zu führen!
Zitat von xian: Ein überlegender Gegner ist auch ein überlegener Gegner, wenn man selbst und der Gegner bewaffnet ist.
Ein überlegener Gegner könnte sogar dann überlegen sein, wenn einzig man selbst bewaffnet ist.
Liegt daran, dass ein überlegener Gegner dich per Definition besiegt. Verdreh mir nicht das Wort im Mund. Gegen einen ansonsten körperlich überlegenen Gegner habe ich schlichtweg keine Chance aber mit Waffe sieht das anders aus. Waffen sind nicht böse, Waffen machen gleich. Was ist daran nicht zu verstehen?
Zitat von xian:
Ach wenns soweit ist gibt Al-Qaida bestimmt gern bekannt, wie die das so machen.
Die Bewaffnung scheint auch bei anderen Terorristen oder Revolutionären nicht das Problem gewesen zu sein. Die "anderen Terroristen" haben ihre Bewaffnung über Jahrzehnte angehäuft um sie auf ein mal auszupacken.
Ich weiß ja nicht wies bei dir aussieht, aber ich habe keine AK im Garten vergraben.
Die Methode bei einer Revolution zu hoffen an Waffen zu kommen halte ich schlichtweg für idiotisch.
Zitat von xian:
Siehe oben wegen überlegenem Gegner. Einzig Schusswaffen machen eine 70jährige sicher überlegen.
Und selbst die nicht in allen Szenarien. Besser in manchen Szenarien als in gar keinen, weil keine Waffen geführt werden dürfen. 100% Sicherheit kann es nicht geben, das weiß ich genauso gut wie du.
Zitat von xian: Auch in deinen weiteren Links kann ich nichts finden, woran ich mich besonders stoßen könnte. Dich stört es also nicht dass bei der Änderung von Gesetzen gelogen wird dass sich die Balken biegen? Dass Staatsbürger ENTEIGNET werden geht dir am Allerwertesten vorbei? Kein Kommentar.
@ennui: Ja, diese Messer sind auch vom Führverbot erfasst. Das sind ja auch keine großen Messer, mit Rettungsmesser ist z.B. soetwas gemeint: Klick
Die Messer sind natürlich für Feuerwehr etc. noch zu führen, aber das nützt leider weder jemandem eingeschlossenen noch einem Ersthelfer etwas.
@Schnitzi76:
Wenn ich mich nicht ganz irre wurden die Dinger mal vom ADAC oder irgendeiner Zeitschrift getestet und als Alternative zum Rettungsmesser für Mangelhaft befunden. U.A. fehlt die Glassäge welche jedes Rettungsmesser braucht.
mfg, Lukas
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xian
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 15:09 Uhr
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Zitat von ennui:
Nun, ein spezielles Messer ist schon sinnvoll, um sich schnell aus der gefahrensituation zu befreien.
Also zum Beispiel: wenn man mit dem einen Arm eingeklemmt oder gebrochen ist, dann könnte man mit der freien hand ein Springmesser aus der Hosentasche/Handtasche ziehen, um sich dann vom Gurt zu befreien?
Ich weiß nicht ob ich übertalentiert bin, aber ich schaffe es ohne Probleme ein Schweizer Taschenmesser mit einer Hand zu öffnen.
Zitat: Aber zum einen bin ich mir nicht sicher (als doppelter Laie), ob das Feuerwehr-/rettungsmesser tatsächlich unter die Vorschrift fällt und zweitens gibt es auch alternativen zum "großen" Messer, die den Job auch erledigen, für den "privat Gebrauch".
Das messer an sich schon, wenn es gewisse Voraussetzungen (siehe oben) nicht erfüllt. Die Feuerwehr braucht sich darum aber keine Sorgen zu machen.
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Schnitzi76 - 48
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 15:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.04.2008 um 15:17 Uhr
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@Lukas90
Sorry, damuß ich Dir wiedersprechen - ich arbeite in meinem Praktikum bei einem sehr großem Feuerwehrausstatter, und bin dabei öfters auch bei Produkttests zugegen - eben auch bei dieser Art Rettungshammer...
Es gibt nichts das sicherer einen Gurt schneidet für einen Laien, da dieser geführt wird und die Klinge integral ist und nicht offen...
Für einen Verletzten ist es in der Streßsituation sogar gefährlich mit dieser Art Rettungsmesser zu hantieren - rutscht man beim Schnitt ab knn man sich ernsthaft an der Klinge verletzen....
Wenn Die Menschheit EINES bewiesen hat dann das Sie mit Freiheit nicht umzugehen weiß!
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neojesus - 42
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 15:23 Uhr
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Die empfohlenen Gurtmesser sehen allerdings schon ganz anders aus, als ein "Rettungsmesser", und fallen definitiv nicht unter das neue Waffenrecht.
Notfallmesser
Und auch sonst habe ich immer noch kein stichhaltiges Argument gegen das neue Waffenrecht gehört.
Auch in Notwehrsituationen gibt es einfach bessere Methoden sich zu wehren und präventiv zu schützen, als die nun nicht mehr legal möglichen Methoden. Aber klar, rüsten wir uns auf, damit die Kriminellen sich auch aufrüsten und wir uns immer weiter aufrüsten können.
Die ganze Argumentation überzeugt mich nicht mal ansatzweise und klingt für mich eher wie eine Farce.
"Those who make peaceful revolution impossible will make violent revolution inevitable." JFK
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Lukas90 - 34
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 15:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.04.2008 um 15:42 Uhr
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Zitat von xian: Ich weiß nicht ob ich übertalentiert bin, aber ich schaffe es ohne Probleme ein Schweizer Taschenmesser mit einer Hand zu öffnen.
Erstens lässt sich mit einem Schweizer Taschenmesser mit 100%iger Sicherheit niemand aus einem Fahrzeug befreien und zweitens bekommt man das nicht zuverlässig hin. Ich will mich schließlich auf mein Messer verlassen können und nicht hoffen es geöffnet zu kriegen.
Und eben das ist es was ein Rettungsmesser ausmacht. Es kann sehr leicht geöffnet werden damit man sich auch in einer Notsituation darauf verlassen kann.
Zitat von xian: Das messer an sich schon, wenn es gewisse Voraussetzungen (siehe oben) nicht erfüllt. Die Feuerwehr braucht sich darum aber keine Sorgen zu machen.
Hast du dir den Gesetzestext eigentlich durchgelesen? Der Bockmist den du hier verzapfst geht auf keine Kuhhaut! Es ist EINDEUTIG VERBOTEN, solch ein Messer zu führen!
Und mir als Verletzten oder Ersthelfer ist die Feuerwehr vollkommen egal in solch einer Situation.
@Schnitzi76: Hast du es auch mal geschafft mit so einem Hammer eine ganze Glasscheibe herauszutrennen? Glaub ich kaum, da fehlt nämlich die Glassäge.
Rettungsmesser haben auch eine integrale Klinge, die müssen nicht ausgeklappt werden zum schneiden von Gurten etc. ...
Zitat von neojesus: Die empfohlenen Gurtmesser sehen allerdings schon ganz anders aus, als ein "Rettungsmesser", und fallen definitiv nicht unter das neue Waffenrecht.
Notfallmesser Welche sogar noch mehr Defizite aufweisen als das von Schnitzi genannte Tool. Damit kann ich eben nur einen Gurt durchschneiden. Ich kann als Ersthelfer keine Scheibe einschlagen, keine Scheibe aussägen und nicht die Kleidung von Verletzten zerschneiden.
Du willst stichhaltige Argumente gegen das neue Waffenrecht? Wie wärs mit Enteignung, Lügen beim Beraten, unangemessenen und sich jeder Grundlage entbehrenden Regelungen?
Aufrüsten? Du hast da einen Denkfehler. Die Kriminellen sind bereits "aufgerüstet". Nur eben dem gesetzestreuen Bürger fehlen die Möglichkeiten. Ein Verbrecher hält sich ja bekanntlich per Definition nicht ans Gesetz.
mfg, Lukas
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Schnitzi76 - 48
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 16:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.04.2008 um 16:06 Uhr
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Jo man Lukas - nicht mal jede Feuerwehr verfügt über eine Glassäge - und um ein Seitenfenster einzuhauen langt so ein Hammer locker - habe ich schon mehrmals bei oben beschriebenen Produkttests sogar selbst als quasi Laie gemacht - ganz ohne Probleme! Ne Glassäge benötigst DU meist um Frontscheiben zu durchtrennen - und das auch nur wenn einer drinsteckt - ansonsten nimmt man gleich das Hooligan-Tool....
Habe jedenfalls von noch keinem Feuerwehrler gehört das er mit seinem Rettungsmesser ne Scheibe geschnitten hätt...
Und das is echt nich bös gemeint, ich bin im Normalfall echt auch für Waffen und Messer zu haben (bin Koch ) - aber das is ne Sache da habe ich n aber dagegen mit dem Argument wenn der andere was hat will ich besser bewaffnet sein...
1. Greift jemand der eine Waffe führt (egal ob Messer oder Feuerwaffe) viel schneller dazu - die Gewaltbereitschaft steigt !
2. Is das diese Methode "kalter Krieg" : habe ich mehr A-Bomben wie mein Gegner dann erhalten wir den Frieden - nonsens!
Wenn de Dich effektiv verteidigen willst dann lern dich Waffenlos zu verteidigen!
Hat bei mir bisher auch geklappt, und ich bin immerhin 4 Jahre an ner Tür gestanden...
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neojesus - 42
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 16:13 Uhr
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Zitat von Lukas90: Welche sogar noch mehr Defizite aufweisen als das von Schnitzi genannte Tool. Damit kann ich eben nur einen Gurt durchschneiden. Ich kann als Ersthelfer keine Scheibe einschlagen, keine Scheibe aussägen und nicht die Kleidung von Verletzten zerschneiden.
Aber du siehst doch ein, dass dein Argument vom Gurtdurchschneiden nicht zieht. Es gibt zig andere Rettungswerkzeuge, die eben empfohlen werden, im Gegensatz zu deinem tollen Rettungsmesser. Es gibt Rettungsscheren und und und...
Ist für mich einfach nur ein Scheinargument.
Zitat von Lukas90:
Du willst stichhaltige Argumente gegen das neue Waffenrecht? Wie wärs mit Enteignung, Lügen beim Beraten, unangemessenen und sich jeder Grundlage entbehrenden Regelungen?
Wenn dem wirklich so wäre, was ich stark bezweifel, dann hätte das die FDP schon längst benützt, die ja strikt gegen die neue Regelung war. Dann wäre das Gesetz aus formellen Gründen schon hinfällig.
Wenn dem so ist, dann klage doch einfach gegen die unrechtmäßige Enteignung. Wir sind hier in einem funktionierenden Rechtsstaat.
Einfach nicht stichhaltig, wo sind denn die Rechtsexperten, die diese Lächerlichkeiten untermauern?
Die Waffenlobby ist gut aufgestellt, daher ist das für mich einfach nichts als Blabla.
Zitat von Lukas90:
Aufrüsten? Du hast da einen Denkfehler. Die Kriminellen sind bereits "aufgerüstet". Nur eben dem gesetzestreuen Bürger fehlen die Möglichkeiten. Ein Verbrecher hält sich ja bekanntlich per Definition nicht ans Gesetz.
mfg, Lukas
Okay, wenn dir das zu abstrakt ist, dann ein Beispiel. Du kannst nun ganz legal Fastfeurewaffen zur Selbstverteidigung bei dir führen. Kriminelle würden sich dann also ganz legal auch Fastfeuerwaffen besorgen, wenn sie so etwas bisher nicht hatten, oder eben illegal noch gefährlichere Waffen... Die würden ihre "Überlegenheit" dann auch nicht freiwillig abgeben.
Also schaffen wir alle Gesetze ab, dann besteht endlich Gleichberechtigung zwischen Gesetzestreuen und Kriminellen, die es dann ja nicht mehr gibt.
Erkennst du die Aufrüstung? Ich sehe hier keine Denkfehler.
"Those who make peaceful revolution impossible will make violent revolution inevitable." JFK
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Lukas90 - 34
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 16:23 Uhr
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Zu was man eine Glassäge braucht ist mir durchaus bewusst, und schaden kann sie sicherlich nicht, ebenso wie eine Messerklinge z.B. zum zerschneiden von Kleidung. 
Dass die Gurtschneider ihre Aufgabe sehr gut erfüllen will ich nicht leugnen, aber ein Rettungsmesser kann trotzdem mehr.
Ich habe bereits von nem Feuerwehrler vom Schneiden von Scheiben gehört, und habe auch selbst bereits eine Übung beobachtet wo dies gemacht wurde. 
Das besser bewaffnet sein ist so eine Sache. Ich würde auch nicht jedem eine Waffe geben wollen, aber es gibt Leute die sich wirklich verteidigen müssen und die die geistige Reife besitzen eine Waffe zu führen und es verdient hätten.
Zu 1. Das lässt sich pauschal nicht sagen und ist von Person zu Person anders. würde ich eine Waffe führen, wäre es für mich persönlich das Horrorszenario die Waffe einsetzen zu müssen.
Zu 2. Der Abschreckungsfaktor ist nicht zu leugnen, und ist auch bewiesen. Kennst du den "Violent Crime Reduction Act" in UK? Wenn nicht, schick mir ne Nachricht. 
Es geht mir dabei nicht direkt um mein persönliches Wohlbefinden, sondern auch um die Rechte anderer Bürger und ihre Körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Notwehr. Oma Lieschen bringen Stahlkappenstiefel genauso wenig wie Nahkampftraining, da sie meist maßlos unterlegen ist.
Ich hatte noch nie Angst mich nicht verteidigen zu können, habe einige Jahre Karate betrieben, mache Kraft- und Ausdauertraining und trage fast immer Stiefel. 
mfg, Lukas
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Schnitzi76 - 48
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 16:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.04.2008 um 16:41 Uhr
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Ok, aber an ausgewählte Personen werden ja auch heute schon Waffenscheine vergeben - auch an Dich, wenn Du einen berechtigten Grund nachweisen kannst warum DU Dich auf diese Art und Weise schützen mußt....
Der Oma-Lieschen Vergleich hinkt - bis die gute Dame Mitte 70 Ihre 38er Stubsnase ausgepackt hat und zitternd versucht zu zielen habe ich sie ohne Waffe kaltgemacht - vor lauter Schiß sie könnte mich töten....
Ohne die Waffe hätte ich Ihr nur die Tasche geklaut und wäre davongerannt...
Verstehst Du die Problematik??
Und das das auch mit legalen Verteidigungwaffen nich besser klappt zeigen doch am eindeutigsten die USA - dort müßte es ja praktisch kein Verbrechen geben, weil dort kann ja echt jeder ne Waffe führen kann - gerade das Gegenteilist der Fall !
So Einfach ist es leider nicht, das einzige was in der Richtung zieht ist das endlich wieder mehr Geld in unsere Polizei fließen muß...
Ansonsten kommen wir irgendwann in der Anarchie an und das is es wohl auch nich, oder?
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Lukas90 - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.04.2008 um 16:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.04.2008 um 16:53 Uhr
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@neojesus:
Gurtschneider:
Dass man damit sehr gut Gurte schneiden kann ist mir vollkommen klar. Nur erfüllt eben so ein Gurtschneider lange nicht die Kriterien die ich an ein "richtiges" Werkzeug zur Rettung Verletzter stelle.
Die Enteignung ist gang und gäbe. Damit keine Entschädigungen gezahlt werden müssen wird eine Übergangsfrist eingeräumt, in welcher der Besitzer die Waffe umändern oder an einen Berechtigten (Büchsenmacher, Waffensammler mit entsprechender roter WBK, Ausländer) verkaufen kann. Geschieht dies nicht wird er ersatzlos enteignet. Es gibt übrigens bereits Waffenbesitzer, welche eine Sammelklage planen.
Der Visier-Bericht über die Lüge von Herrn Tölle entspricht der Wahrheit. Da Herr Tölle allerdings nicht vereidigt ist, kann nur sein Vorgesetzter Disziplinarmaßnahmen ergreifen. Dieser ist zufälligerweiße der Innensenator von Berlin, dessen Vorhaben Tölle mit seiner Lüge unterstützte.
In Deutschland gibt es so gut wie gar keine Waffenlobby. Das Forum Waffenrecht hat seine Mitglieder verraten indem es die Regelung für die Blockierung von Erbwaffen unterstützte (welche eine dieser Regelungen ohne Grundlage ist, Erbwaffen tauchen nichtmal in der Statistik des BKA auf). Die Schützenverbände haben wie immer nur die Interessen der Mitglieder vertreten.
Die sehr zahlreichen Briefe, welche Waffenbesitzer an Abgeordnete geschrieben haben, wurden nur kurz beiläufig erwähnt und nicht ernst genommen.
Zu deinem Beispiel, ich empfehle dir, dir den "Violent Crime Reduction Act" und seine Auswirkungen zu Gemüte zu führen.
Dazu in einer ruhigen Stunde noch das: Klick
Wäre auch was für dich, Schnitzi. 
Der VCRA zeigt nämlich drastisch, was passiert wenn Verbrecher plötzlich keine Gegenwehr mit Waffen mehr erwarten müssen...
Und nochmal nachlegen: Klick
mfg, Lukas
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