tylordurden - 38
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 15:37 Uhr
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Zitat von Polaris: Zitat von tylordurden:
also wo ist dann da noch das problem wenn wir artikel/§ 115 ff, so ändern das man einen terroristen töten darf.
das ist zum wohl der allgemeinheit, das ist nichts anderes wie wenn man mit dem segen der uno in ein land einmaschiert mit gewalt zur not. nur eben für die innere sicherheit bzw. im antiterrorkampf gedacht...
Ne ist es nicht. Einen mutmaßlichen Terroristen kannst du nicht einfach erschießen, wenn er nicht gerade im Begriff ist einen Anschlag auszuüben. Man darf nicht einfach einen Mörder umbringen, denn damit stellt man sich auf die gleiche Stufe mit dem Mörder.
Dann endet's so wie im Mittelalter bei der Hexenverbrennung, einfach mal alle auf Verdacht erschießen.
Kann natürlich sein, dass das deine Auffassung von Rechtsstaat trifft.
ja aber ich habe schon vorher erwähnt wie damals bei der RAF, wenn die terroristen bekannt sind und die beweislast wie damals bei hans martin schleyer erdrückend ist, wieso sollte man sich da noch den stress machen die leute versuchen lebendig zu schnappen und noch unnötig steuergelder für sie rauswerfen.... sorry eine kugel ist da um einiges billiger.....
und ich sage ja wenn die namen bekannt sind und wenn die beweislast erdrückend ist erst DANN darf man das!
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neojesus - 43
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 15:41 Uhr
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Zitat von tylordurden:
depp ich weiß genau was da drin steht hatte nicht umsonst 4 jahre politk bwl und vwl, deswegen sag ich doch das man das grundgesetz so ändern soll das man nur terroristen gezielt töten darf.
und wenn ihr alle so rumschreit laut grundgesetz das auf einmal alle dagegen verstoßen.... da lach ich nur es wird seit jahrzehnten gegen das grundgesetz permanent verstoßen.....
was ich damit sagen will, reg dich net so auf das grundgesetz wird permanent missachtet, ausserdem ist die gezielte tötung von terroristen eine gute sache, jeder getötete ist ein problem weniger
willkommen in der wirklichkeit.....
Du bist echt ein Held.
Schön, dass du 4 Jahre BWL und VWL hattest, aber in Politik hättest du ruhig etwas besser aufpassen können. Man kann das Grundgesetz nicht einfach so ändern, das das geziehlte Töten von Terorristen, wie es bei Schäuble klang (war eben nur ein geziehlt provokanter und missverständlicher Gedankengang), möglich wäre. Zum Glück gibt es den Art. 1, 2 und 19, welche dies unmöglich machen dürften. Und es gibt ja glücklicherweise die Ewigkeitsklausel.
Klar wird oft gegen das Grundgesetz und die Grundrechte verstoßen, dafür haben wir ja auch das BVerfG und rechtfertigt bestimmt keinen so populistischen Scheiß.
Wenn du wirklich denkst, durch so ein Vorgehen hätten wir ein Problem weniger, ist das einfach nur naiv. Wir wären wohl noch gefährdeter und du würdest schöne Märtyrer schaffen. So was ist keine gute Sache und absolut kontraproduktiv.
Und meine Wirklichkeit ist bestimmt nicht deine. Meine hat einfach einen etwas größeren Realitätsbezug.
"Those who make peaceful revolution impossible will make violent revolution inevitable." JFK
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 15:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.07.2007 um 15:47 Uhr
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Zitat von tylordurden:
depp artikel 1 und 2 sind menschenrechte:
artikel 1: 1) Die Würde des Menschen ist unantastbar
artikel 2: 2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
diese beiden artikel kann man nicht ändern, allein schon wegen der uno carta  depp.....
man kann sie nur durch einen weitere artikel/paragraphen ergänzen
Das ist ein Link
irgendwo auf der uno seite kannste dir die menschenrechte durchlesen die für jeden menschen auf dieser welt gelten.....

man ich will langsam auch schon so sachen wie "depp" und "idiot" schreiben.
man kann wegen der uno charta die grundrechte aus unserer verfassung nicht ändern?
hast du dir das jetzt ausgedacht oder wird das tatsächlich auf irgendwelchen schulen gelehrt?
du erzählst hier was von normenhierarchie... ich glaube du weißt noch nichtmal was anwendungs und geltunsvorrang bedeutet.
un charta für menschenrechte und emrk hindern grundsätzlich niemand daran die artikel zu verändern.
wie du überhaupt auf die un charta kommst ist mir fraglich. die ist noch nicht bindend...
sagt dir solange 1 und 2 rechtsprechung etwas? ...welchen rang charta und emrk in unserem rechtssystem haben?
das ist etwas komplizierter als du denkst.
eine änderung des wesengeshalts von den artikeln 1-20 ist nur durch art 79 III verboten.
und hör endlich auf § bei dem grundgesetz zu schreiben...
ach und wenn du das alles gelernt hast lies dir noch artikel 2 emrk durch.
#phipsil ab.
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tylordurden - 38
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 15:46 Uhr
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Zitat von neojesus: Zitat von tylordurden:
depp ich weiß genau was da drin steht hatte nicht umsonst 4 jahre politk bwl und vwl, deswegen sag ich doch das man das grundgesetz so ändern soll das man nur terroristen gezielt töten darf.
und wenn ihr alle so rumschreit laut grundgesetz das auf einmal alle dagegen verstoßen.... da lach ich nur es wird seit jahrzehnten gegen das grundgesetz permanent verstoßen.....
was ich damit sagen will, reg dich net so auf das grundgesetz wird permanent missachtet, ausserdem ist die gezielte tötung von terroristen eine gute sache, jeder getötete ist ein problem weniger
willkommen in der wirklichkeit.....
Du bist echt ein Held.
Schön, dass du 4 Jahre BWL und VWL hattest, aber in Politik hättest du ruhig etwas besser aufpassen können. Man kann das Grundgesetz nicht einfach so ändern, das das geziehlte Töten von Terorristen, wie es bei Schäuble klang (war eben nur ein geziehlt provokanter und missverständlicher Gedankengang), möglich wäre. Zum Glück gibt es den Art. 1, 2 und 19, welche dies unmöglich machen dürften. Und es gibt ja glücklicherweise die Ewigkeitsklausel.
Klar wird oft gegen das Grundgesetz und die Grundrechte verstoßen, dafür haben wir ja auch das BVerfG und rechtfertigt bestimmt keinen so populistischen Scheiß.
Wenn du wirklich denkst, durch so ein Vorgehen hätten wir ein Problem weniger, ist das einfach nur naiv. Wir wären wohl noch gefährdeter und du würdest schöne Märtyrer schaffen. So was ist keine gute Sache und absolut kontraproduktiv.
Und meine Wirklichkeit ist bestimmt nicht deine. Meine hat einfach einen etwas größeren Realitätsbezug.
also das BverfG hat bisher abe rnoch nicht helmut kohl und gehrad schröder zur verantwortung gezogen 
oder wurde sie schon angeklagt, gehard wegen illegaler führung eines krieges für 3 monate 1999 der eindeutig gegen das grundgesetz verstoßen hat
und helmut kohl (er hat noch viel mehr dreck am stecken) das er die sozialversiucherungskassen ein bisschen geplündert hat.... was gegen das grundgesetz ebenfalls artikel 120 im weitesten sinne verstößt.
oder hast du gehört das die bundesagentur für arbeit ihren milliarden überschuss zum shculdenabbau verwendet 
nene diese werden einbehalten für schlechten zeiten so wie es das gesetz vorsieht....
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Polaris
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 15:50 Uhr
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Zitat von tylordurden:
also das BverfG hat bisher abe rnoch nicht helmut kohl und gehrad schröder zur verantwortung gezogen 
oder wurde sie schon angeklagt, gehard wegen illegaler führung eines krieges für 3 monate 1999 der eindeutig gegen das grundgesetz verstoßen hat
und helmut kohl (er hat noch viel mehr dreck am stecken) das er die sozialversiucherungskassen ein bisschen geplündert hat.... was gegen das grundgesetz ebenfalls artikel 120 im weitesten sinne verstößt.
oder hast du gehört das die bundesagentur für arbeit ihren milliarden überschuss zum shculdenabbau verwendet 
nene diese werden einbehalten für schlechten zeiten so wie es das gesetz vorsieht....
Nur weil das BverfG Schröder und Kohl nicht zur Verantwortung gezogen hat, heißt das noch lange nicht, dass der Staat plötzlich anfangen darf mutmaßliche Terroristen zu erschießen.
Patriotismus ist die Tugend der Bosheit! (Oscar Wilde)
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tylordurden - 38
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 15:51 Uhr
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Zitat von Phipsil: Zitat von tylordurden:
depp artikel 1 und 2 sind menschenrechte:
artikel 1: 1) Die Würde des Menschen ist unantastbar
artikel 2: 2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
diese beiden artikel kann man nicht ändern, allein schon wegen der uno carta  depp.....
man kann sie nur durch einen weitere artikel/paragraphen ergänzen
Das ist ein Link
irgendwo auf der uno seite kannste dir die menschenrechte durchlesen die für jeden menschen auf dieser welt gelten.....

man ich will langsam auch schon so sachen wie "depp" und "idiot" schreiben.
man kann wegen der uno charta die grundrechte aus unserer verfassung nicht ändern?
hast du dir das jetzt ausgedacht oder wird das tatsächlich auf irgendwelchen schulen gelehrt?
du erzählst hier was von normenhierarchie... ich glaube du weißt noch nichtmal was anwendungs und geltunsvorrang bedeutet.
un charta für menschenrechte und emrk hindern grundsätzlich niemand daran die artikel zu verändern.
wie du überhaupt auf die un charta kommst ist mir fraglich. die ist noch nicht bindend...
sagt dir solange 1 und 2 rechtsprechung etwas? ...welchen rang charta und emrk in unserem rechtssystem haben?
das ist etwas komplizierter als du denkst.
eine änderung des wesengeshalts von den artikeln 1-20 ist nur durch art 79 III verboten.
und hör endlich auf § bei dem grundgesetz zu schreiben...
ach und wenn du das alles gelernt hast lies dir noch artikel 2 emrk durch.
das tut jetzt echt weh.....
Das ist ein Link
das hat die bundesrepublik und die ddr damals mit unterschrieben 1973, sie sind verpflichtent, aber die uno ist eben unfähig gegen staaten was zu machen die sie brechen da es immernoch länder gibt die solche staaten schützen wie china den sudan schützt..... eben vetorecht...
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 15:52 Uhr
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Zitat von Polaris:
Nur weil das BverfG Schröder und Kohl nicht zur Verantwortung gezogen hat, heißt das noch lange nicht, dass der Staat plötzlich anfangen darf mutmaßliche Terroristen zu erschießen.
man könnte auch überlegen ob die leute am bundesverfassungsgericht nicht einfach vielleicht auch unser grundgesetz besser kennen als ein 20jähriger...
#phipsil ab.
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Polaris
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 15:53 Uhr
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Zitat von Phipsil: Zitat von Polaris:
Nur weil das BverfG Schröder und Kohl nicht zur Verantwortung gezogen hat, heißt das noch lange nicht, dass der Staat plötzlich anfangen darf mutmaßliche Terroristen zu erschießen.
man könnte auch überlegen ob die leute am bundesverfassungsgericht nicht einfach vielleicht auch unser grundgesetz besser kennen als ein 20jähriger...
ach was, niemals, der hat doch 4 Jahre BWL und VWL gehabt
Patriotismus ist die Tugend der Bosheit! (Oscar Wilde)
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tylordurden - 38
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 15:56 Uhr
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Zitat von Phipsil: Zitat von Polaris:
Nur weil das BverfG Schröder und Kohl nicht zur Verantwortung gezogen hat, heißt das noch lange nicht, dass der Staat plötzlich anfangen darf mutmaßliche Terroristen zu erschießen.
man könnte auch überlegen ob die leute am bundesverfassungsgericht nicht einfach vielleicht auch unser grundgesetz besser kennen als ein 20jähriger...
hab nicht gewusst das deutschland einen angriffskireg führen darf ohne uno mandat.... komisch..... ein verteidungsfall war es auch nicht..... hmm was dann erklär es mir mal schlaumeier
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 15:58 Uhr
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Zitat von tylordurden:
das hat die bundesrepublik und die ddr damals mit unterschrieben 1973, sie sind verpflichtent, aber die uno ist eben unfähig gegen staaten was zu machen die sie brechen da es immernoch länder gibt die solche staaten schützen wie china den sudan schützt..... eben vetorecht...
ach ich dachte du meinst die eu menschenrechtscharta...
berührt lustigerweise den wahrheitsgehalt meiner aussage nicht.
die uno menschenrechtserklärung ist noch viel weniger bindend für nationales recht.
#phipsil ab.
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neojesus - 43
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 16:00 Uhr
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Zitat von Kiggins: Zitat von neojesus: Wenn du das auf deine Punkte beziehen willst, solltest du aber auch noch genau die Grundrechtsverletzungen, die du dadurch siehst, aufführen und sowas wird schwierig und schlussendlich wohl eher belächelt werden.
Die ich dadurch sehe? Es gibt genug Urteile des BVG, die das Verhältnis von Streuwirkung und Eingriffstiefe im Verhältnis zur Wirkungsfähigkeit und Notwendigkeit eines Eingriffs in einer Art und Weise sehen, so das sowohl Onlinedurchsuchung und gerade die Vorratsdatenspeicherung grundrechtsverletzend sind. Nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht oder, juristisch genannt, ein grundrechtsgleiches Recht... es seien nur die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Brief- und Postgeheimnis oder die Meinungsfreiheit, die nur in einem Klima ohne das Gefühl permanenter Überwachung gegeben ist, genannt. Natürlich gibt dafür auch im GG Gesetzesvorbehalte, aber die sind an o. g. Rechtssprechung gebunden. Es geht hier um Gesetzesänderungen und eine Änderung des Grundgesetzes, die dies ja gerade rechtilich auf eine solide Basis stellen sollen. Ich bin prinzipiell absolut gegen diese Maßnahmen, aber mit dann obsoleten Gerichtsurteilen kannst du da leider nicht argumentieren. Das Recht auf körperliche Unversehrheit ist ein Grundrecht und kein grundrechtsgleiches Recht, ist aber eigentlich egal. Die Gerichtsurteile haben eine Grundrechtsverletzung erkannt, nur sollen ja gerade deswegen die Eingriffe auf eine juristische Grundlage gestützt werden, das sie eben durch die Schranken der Grundrechte gedeckt sind.
Hier ist der Fall leider nicht so klar, wie bei der geziehlten Tötung von Terrorsiten und man muss wohl erst die fertigen Regelungen abwarten, bevor man nach Grundrechtsverletzungen schreien kann.
Nochmal ich bin gegen diese Maßnahmen, aber wenn sie geschickt umgesetzt werden, wird es wohl leider keine Grundrechtsverletzungen geben, wobei ich da auch meine Bedenken haben.
Diese Aktion ist leider keine Kampagne und kann auch nur ein Guerila-PR Instrument sein. Der notwendige Überbau ist nicht existent. Eine klare Aussage fehlt völlig, total kopflos und leider lächerlich. Allein die Pressemitteilungen an die taz und N24, die in den Blogs veröffentlicht wurden. Sorry, so kann man sowas echt nicht machen. Die Idee ist gut, die Umsetzung ein Witz.
"Those who make peaceful revolution impossible will make violent revolution inevitable." JFK
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Polaris
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 16:05 Uhr
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Zitat von tylordurden:
hab nicht gewusst das deutschland einen angriffskireg führen darf ohne uno mandat.... komisch..... ein verteidungsfall war es auch nicht..... hmm was dann erklär es mir mal schlaumeier 
Richtig ist, dass die BRD keinen Angriffskrieg ohne UNO Mandat führen darf.
Falsch ist, dass gegen die Verfassung verstoßen wurde. Das ist nämlich nicht im GG festgesetzt sondern im "2 + 4 Vertrag".
Patriotismus ist die Tugend der Bosheit! (Oscar Wilde)
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tylordurden - 38
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 16:07 Uhr
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Zitat von Phipsil: Zitat von tylordurden:
das hat die bundesrepublik und die ddr damals mit unterschrieben 1973, sie sind verpflichtent, aber die uno ist eben unfähig gegen staaten was zu machen die sie brechen da es immernoch länder gibt die solche staaten schützen wie china den sudan schützt..... eben vetorecht...
ach ich dachte du meinst die eu menschenrechtscharta...
berührt lustigerweise den wahrheitsgehalt meiner aussage nicht.
die uno menschenrechtserklärung ist noch viel weniger bindend für nationales recht.
Menschenrechte bezeichnen ein Konzept, nach dem allen Menschen universelle Rechte zustehen. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten der Erde prinzipiell anerkannt.
Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen wird versucht, die Menschenrechte als einklagbare Rechte zu gestalten.
Das ist ein Link
wortwörtlich zitiert, d.h. sie müssen die rechte im einvernehmen einer prosyden verfassung bringen....
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tylordurden - 38
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 16:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.07.2007 um 16:09 Uhr
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Zitat von Polaris: Zitat von tylordurden:
hab nicht gewusst das deutschland einen angriffskireg führen darf ohne uno mandat.... komisch..... ein verteidungsfall war es auch nicht..... hmm was dann erklär es mir mal schlaumeier 
Richtig ist, dass die BRD keinen Angriffskrieg ohne UNO Mandat führen darf.
Falsch ist, dass gegen die Verfassung verstoßen wurde. Das ist nämlich nicht im GG festgesetzt sondern im "2 + 4 Vertrag".
das tut echt weh
Artikel 26
[Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Kriegswaffenkontrolle]
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
ui da guckste
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 17.07.2007 um 16:11 Uhr
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Zitat von Polaris: Zitat von tylordurden:
hab nicht gewusst das deutschland einen angriffskireg führen darf ohne uno mandat.... komisch..... ein verteidungsfall war es auch nicht..... hmm was dann erklär es mir mal schlaumeier 
Richtig ist, dass die BRD keinen Angriffskrieg ohne UNO Mandat führen darf.
Falsch ist, dass gegen die Verfassung verstoßen wurde. Das ist nämlich nicht im GG festgesetzt sondern im "2 + 4 Vertrag".
art 26 gg und als strafnorm dazu §80 stgb...
die frage ist jetzt aber wegen welcher grundlage geklagt werden soll...
hat gerhard schröder etwa einen angriffkrieg vorbereitet.
war deutschland kriegstreibende macht?
#phipsil ab.
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