-_DeLuXe_-
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 19.09.2008 um 14:14 Uhr
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Aber du hast es nicht selber/ auf deinen gekauft.
Das kann ich mir kaum vorstellen.
http://www.youtube.com/watch?v=D2vkqnCNI 3Q
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 19.09.2008 um 14:14 Uhr
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Solange die Eltern nichts dagegen haben darfst du alles kaufen.
Wenn der Kaufbetrag über das "Taschengeld" hinaus geht, was Auslegungssache ist, können deine Eltern den Kaufvertrag anfechten, sprich der Verkäufer muss es zurück nehmen.
Ratenverträge gehen grundsätzlich nicht, wird dir aber auch keiner andrehen, weil du keine festes einkommen hast.
Käufe über das Internet können sowieso binnen 14 Tagen rückgängig gemacht werden.
Sprich wenn deine Eltern nichts dagegen haben kauf dir was du willst. Wenn sie was dagegen haben kommt es hauptsächlich darauf an, wo du die Moneten her hast.
Is halt die Frage ob ein neuer PC oder was auch immer es Wert ist sich mit den Eltern anzulegen...
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 19.09.2008 um 14:16 Uhr
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Zitat von -_M_-:
Ich hab auch schon was im I-net für über 100€ was gekauft ..
Klar, nur ist das u.U. anfechtbar, heißt deine Eltern können den Verkäufer u.U. zwingen das Ding zurückzunehmen.
Es schwirrt ja nicht ein unsichtbarer Geist durch die Gegend, der solche Geschäfte verhindert. Wenn dir einer das was verkauft muss er eben nur damit rechnen, dass er es zurück nehmen muss.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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-_DeLuXe_-
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 19.09.2008 um 14:18 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Solange die Eltern nichts dagegen haben darfst du alles kaufen.
Wenn der Kaufbetrag über das "Taschengeld" hinaus geht, was Auslegungssache ist, können deine Eltern den Kaufvertrag anfechten, sprich der Verkäufer muss es zurück nehmen.
Ratenverträge gehen grundsätzlich nicht, wird dir aber auch keiner andrehen, weil du keine festes einkommen hast.
Käufe über das Internet können sowieso binnen 14 Tagen rückgängig gemacht werden.
Sprich wenn deine Eltern nichts dagegen haben kauf dir was du willst. Wenn sie was dagegen haben kommt es hauptsächlich darauf an, wo du die Moneten her hast.
Is halt die Frage ob ein neuer PC oder was auch immer es Wert ist sich mit den Eltern anzulegen...
genau meine rede !
http://www.youtube.com/watch?v=D2vkqnCNI 3Q
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-_M_- - 31
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Geschrieben am: 19.09.2008 um 14:38 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Zitat von -_M_-:
Ich hab auch schon was im I-net für über 100€ was gekauft ..
Klar, nur ist das u.U. anfechtbar, heißt deine Eltern können den Verkäufer u.U. zwingen das Ding zurückzunehmen.
Es schwirrt ja nicht ein unsichtbarer Geist durch die Gegend, der solche Geschäfte verhindert. Wenn dir einer das was verkauft muss er eben nur damit rechnen, dass er es zurück nehmen muss.
achso okee ...
Der Mensch hat die Atombombe erfunden.Keine Maus der Welt käme auf die Idee eine Mausefalle zu bauen
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Momoko - 63
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Geschrieben am: 19.09.2008 um 22:07 Uhr
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Viele Sachen im I-Net kann man eh nur über Karte, Einzugsermächtigung oder Überweisung (Vorkasse) zahlen. Und das geht nur wenn man ein Konto hat, und das bekommt man auch erst wenn man volljährig ist.
http://www.kwick.de/Momoko-Yumi
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buddafly - 40
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Geschrieben am: 20.09.2008 um 10:26 Uhr
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Zitat von Momoko: Viele Sachen im I-Net kann man eh nur über Karte, Einzugsermächtigung oder Überweisung (Vorkasse) zahlen. Und das geht nur wenn man ein Konto hat, und das bekommt man auch erst wenn man volljährig ist.
eben nicht deine eltern können dir ein konto einrichten.. mein burder ist nicht volljährig und er hat ein konto und ich war auch nicht volljährig und hatte ein konto
is halt so.. :P
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Momoko - 63
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Geschrieben am: 20.09.2008 um 12:04 Uhr
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Zitat von buddafly: Zitat von Momoko: Viele Sachen im I-Net kann man eh nur über Karte, Einzugsermächtigung oder Überweisung (Vorkasse) zahlen. Und das geht nur wenn man ein Konto hat, und das bekommt man auch erst wenn man volljährig ist.
eben nicht deine eltern können dir ein konto einrichten.. mein burder ist nicht volljährig und er hat ein konto und ich war auch nicht volljährig und hatte ein konto
Dazu braucht man aber halt die Berechtigung der Eltern. Und wenn die dem zustimmen müssen sie aber auch damit rechnen das das Kind dann entsprechende Geschäfte macht.
http://www.kwick.de/Momoko-Yumi
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_fallen_
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Geschrieben am: 20.09.2008 um 12:06 Uhr
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nein das darfst du eig nicht...du bsit nur beschränkt geschäftsfähig...deswegen darfst du das noch nciht...=)
erst wenn du voll geschäftsfähib bist ..sprich wenn du 18 bist dann darfst du was im i-net bestellen..
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_fallen_
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.09.2008 um 12:08 Uhr
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Zitat von buddafly: Zitat von Momoko: Viele Sachen im I-Net kann man eh nur über Karte, Einzugsermächtigung oder Überweisung (Vorkasse) zahlen. Und das geht nur wenn man ein Konto hat, und das bekommt man auch erst wenn man volljährig ist.
eben nicht deine eltern können dir ein konto einrichten.. mein burder ist nicht volljährig und er hat ein konto und ich war auch nicht volljährig und hatte ein konto
ja aber dieses konto gehört dann nicht dir selbst..du ahst vllt eine bankkarte aber deine eltern verwalten dieses konto noch bis du volljährig bist...
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xD_SeCrEt_XD - 31
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Geschrieben am: 20.09.2008 um 12:17 Uhr
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Zitat von _fallen_: nein das darfst du eig nicht...du bsit nur beschränkt geschäftsfähig...deswegen darfst du das noch nciht...=)
erst wenn du voll geschäftsfähib bist ..sprich wenn du 18 bist dann darfst du was im i-net bestellen.. 
uhh der ganz schlaue ...
nee... also soweit ich weiß stimmt das schon was du sagst... =)
und davor biste ja wirklich nur beschränkt... sonst könnte man ja auch nicht im norma oder sonst wo einkaufen ^^
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HardestHeart - 49
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Geschrieben am: 20.09.2008 um 12:57 Uhr
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Ich würde einfach mal bei wikipedia nachlesen!!!
Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort,Schrift und Bild FREI zu äußern und zu verbreiten!!!
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buddafly - 40
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Geschrieben am: 20.09.2008 um 17:14 Uhr
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Zitat von Momoko: Zitat von buddafly: Zitat von Momoko: Viele Sachen im I-Net kann man eh nur über Karte, Einzugsermächtigung oder Überweisung (Vorkasse) zahlen. Und das geht nur wenn man ein Konto hat, und das bekommt man auch erst wenn man volljährig ist.
eben nicht deine eltern können dir ein konto einrichten.. mein burder ist nicht volljährig und er hat ein konto und ich war auch nicht volljährig und hatte ein konto
Dazu braucht man aber halt die Berechtigung der Eltern. Und wenn die dem zustimmen müssen sie aber auch damit rechnen das das Kind dann entsprechende Geschäfte macht.
so viel zum thema mit dem taschengeldpharagraph..
is halt so.. :P
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_ganymed_
Champion
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Geschrieben am: 20.09.2008 um 18:30 Uhr
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Zitat von brille87: du bist nicht geschäftsfähig, sprich du kannst keine Kaufverträge abschliesen.
Sprich auch nix kaufen.
dürfen schon, nur die erziehungsberechtigten haben das recht, den verträg für nichtig zu erklären und die kaufsumm zurückzufordern.
aber: falls du keine geistige behinderung hast, heißt das geschränkt geschäftsfähig. du darfst ausgeben, was dir deine eltern an geld zur verfügung stellen.
entweder:
a) das normale taschengeld. oder
b) eine summe, die, zum beispiel für eine größere anschaffung, von deinen eltern bereitgestellt.
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