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Recht- Tachengeldparagraf

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-_DeLuXe_-
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2008
63 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 14:14 Uhr

Aber du hast es nicht selber/ auf deinen gekauft.
Das kann ich mir kaum vorstellen.

http://www.youtube.com/watch?v=D2vkqnCNI 3Q

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 14:14 Uhr

Solange die Eltern nichts dagegen haben darfst du alles kaufen.
Wenn der Kaufbetrag über das "Taschengeld" hinaus geht, was Auslegungssache ist, können deine Eltern den Kaufvertrag anfechten, sprich der Verkäufer muss es zurück nehmen.
Ratenverträge gehen grundsätzlich nicht, wird dir aber auch keiner andrehen, weil du keine festes einkommen hast.

Käufe über das Internet können sowieso binnen 14 Tagen rückgängig gemacht werden.

Sprich wenn deine Eltern nichts dagegen haben kauf dir was du willst. Wenn sie was dagegen haben kommt es hauptsächlich darauf an, wo du die Moneten her hast.
Is halt die Frage ob ein neuer PC oder was auch immer es Wert ist sich mit den Eltern anzulegen...


http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 14:16 Uhr

Zitat von -_M_-:


Ich hab auch schon was im I-net für über 100€ was gekauft ..


Klar, nur ist das u.U. anfechtbar, heißt deine Eltern können den Verkäufer u.U. zwingen das Ding zurückzunehmen.
Es schwirrt ja nicht ein unsichtbarer Geist durch die Gegend, der solche Geschäfte verhindert. Wenn dir einer das was verkauft muss er eben nur damit rechnen, dass er es zurück nehmen muss.

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

-_DeLuXe_-
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2008
63 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 14:18 Uhr

Zitat von bockwurst82:

Solange die Eltern nichts dagegen haben darfst du alles kaufen.
Wenn der Kaufbetrag über das "Taschengeld" hinaus geht, was Auslegungssache ist, können deine Eltern den Kaufvertrag anfechten, sprich der Verkäufer muss es zurück nehmen.
Ratenverträge gehen grundsätzlich nicht, wird dir aber auch keiner andrehen, weil du keine festes einkommen hast.

Käufe über das Internet können sowieso binnen 14 Tagen rückgängig gemacht werden.

Sprich wenn deine Eltern nichts dagegen haben kauf dir was du willst. Wenn sie was dagegen haben kommt es hauptsächlich darauf an, wo du die Moneten her hast.
Is halt die Frage ob ein neuer PC oder was auch immer es Wert ist sich mit den Eltern anzulegen...


genau meine rede !

http://www.youtube.com/watch?v=D2vkqnCNI 3Q

-_M_- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 09.2007
1605 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 14:38 Uhr

Zitat von bockwurst82:

Zitat von -_M_-:


Ich hab auch schon was im I-net für über 100€ was gekauft ..


Klar, nur ist das u.U. anfechtbar, heißt deine Eltern können den Verkäufer u.U. zwingen das Ding zurückzunehmen.
Es schwirrt ja nicht ein unsichtbarer Geist durch die Gegend, der solche Geschäfte verhindert. Wenn dir einer das was verkauft muss er eben nur damit rechnen, dass er es zurück nehmen muss.


achso okee ...

Der Mensch hat die Atombombe erfunden.Keine Maus der Welt käme auf die Idee eine Mausefalle zu bauen

Momoko - 63
Profi (offline)

Dabei seit 06.2007
988 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 22:07 Uhr

Viele Sachen im I-Net kann man eh nur über Karte, Einzugsermächtigung oder Überweisung (Vorkasse) zahlen. Und das geht nur wenn man ein Konto hat, und das bekommt man auch erst wenn man volljährig ist.

http://www.kwick.de/Momoko-Yumi

buddafly - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2284 Beiträge

Geschrieben am: 20.09.2008 um 10:26 Uhr

Zitat von Momoko:

Viele Sachen im I-Net kann man eh nur über Karte, Einzugsermächtigung oder Überweisung (Vorkasse) zahlen. Und das geht nur wenn man ein Konto hat, und das bekommt man auch erst wenn man volljährig ist.


eben nicht deine eltern können dir ein konto einrichten.. mein burder ist nicht volljährig und er hat ein konto und ich war auch nicht volljährig und hatte ein konto

is halt so.. :P

Momoko - 63
Profi (offline)

Dabei seit 06.2007
988 Beiträge

Geschrieben am: 20.09.2008 um 12:04 Uhr

Zitat von buddafly:

Zitat von Momoko:

Viele Sachen im I-Net kann man eh nur über Karte, Einzugsermächtigung oder Überweisung (Vorkasse) zahlen. Und das geht nur wenn man ein Konto hat, und das bekommt man auch erst wenn man volljährig ist.


eben nicht deine eltern können dir ein konto einrichten.. mein burder ist nicht volljährig und er hat ein konto und ich war auch nicht volljährig und hatte ein konto



Dazu braucht man aber halt die Berechtigung der Eltern. Und wenn die dem zustimmen müssen sie aber auch damit rechnen das das Kind dann entsprechende Geschäfte macht.

http://www.kwick.de/Momoko-Yumi

_fallen_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2008
209 Beiträge
Geschrieben am: 20.09.2008 um 12:06 Uhr

nein das darfst du eig nicht...du bsit nur beschränkt geschäftsfähig...deswegen darfst du das noch nciht...=)
erst wenn du voll geschäftsfähib bist ..sprich wenn du 18 bist dann darfst du was im i-net bestellen..;-)
_fallen_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2008
209 Beiträge
Geschrieben am: 20.09.2008 um 12:08 Uhr

Zitat von buddafly:

Zitat von Momoko:

Viele Sachen im I-Net kann man eh nur über Karte, Einzugsermächtigung oder Überweisung (Vorkasse) zahlen. Und das geht nur wenn man ein Konto hat, und das bekommt man auch erst wenn man volljährig ist.


eben nicht deine eltern können dir ein konto einrichten.. mein burder ist nicht volljährig und er hat ein konto und ich war auch nicht volljährig und hatte ein konto

ja aber dieses konto gehört dann nicht dir selbst..du ahst vllt eine bankkarte aber deine eltern verwalten dieses konto noch bis du volljährig bist...;-)
xD_SeCrEt_XD - 31
Experte (offline)

Dabei seit 03.2008
1440 Beiträge

Geschrieben am: 20.09.2008 um 12:17 Uhr

Zitat von _fallen_:

nein das darfst du eig nicht...du bsit nur beschränkt geschäftsfähig...deswegen darfst du das noch nciht...=)
erst wenn du voll geschäftsfähib bist ..sprich wenn du 18 bist dann darfst du was im i-net bestellen..;-)

uhh der ganz schlaue ;-) ...
nee... also soweit ich weiß stimmt das schon was du sagst... =)
und davor biste ja wirklich nur beschränkt... sonst könnte man ja auch nicht im norma oder sonst wo einkaufen ^^
HardestHeart - 49
Profi (offline)

Dabei seit 10.2007
585 Beiträge

Geschrieben am: 20.09.2008 um 12:57 Uhr

Ich würde einfach mal bei wikipedia nachlesen!!!

Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort,Schrift und Bild FREI zu äußern und zu verbreiten!!!

buddafly - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2284 Beiträge

Geschrieben am: 20.09.2008 um 17:14 Uhr

Zitat von Momoko:

Zitat von buddafly:

Zitat von Momoko:

Viele Sachen im I-Net kann man eh nur über Karte, Einzugsermächtigung oder Überweisung (Vorkasse) zahlen. Und das geht nur wenn man ein Konto hat, und das bekommt man auch erst wenn man volljährig ist.


eben nicht deine eltern können dir ein konto einrichten.. mein burder ist nicht volljährig und er hat ein konto und ich war auch nicht volljährig und hatte ein konto



Dazu braucht man aber halt die Berechtigung der Eltern. Und wenn die dem zustimmen müssen sie aber auch damit rechnen das das Kind dann entsprechende Geschäfte macht.


so viel zum thema mit dem taschengeldpharagraph..

is halt so.. :P

_ganymed_
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2167 Beiträge
Geschrieben am: 20.09.2008 um 18:30 Uhr

Zitat von brille87:

du bist nicht geschäftsfähig, sprich du kannst keine Kaufverträge abschliesen.
Sprich auch nix kaufen.

dürfen schon, nur die erziehungsberechtigten haben das recht, den verträg für nichtig zu erklären und die kaufsumm zurückzufordern.
aber: falls du keine geistige behinderung hast, heißt das geschränkt geschäftsfähig. du darfst ausgeben, was dir deine eltern an geld zur verfügung stellen.
entweder:
a) das normale taschengeld. oder
b) eine summe, die, zum beispiel für eine größere anschaffung, von deinen eltern bereitgestellt.
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