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Forum / Young Life

Recht- Tachengeldparagraf

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Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 09:16 Uhr

Zitat von xian:

Zitat von Der666Diablo:


je, nachdem wie man es auslegt [wo hört "taschengeld" auf? - aber wie wär's wenn du einfach mal in dem Shop nachfragst, wie das gehandlet wird? ;)


Wenn es stimmt, was er zu Beginn geschrieben hat und er kann das nötige Geld mit seinem Taschenegeld bezahlen, gibt es da keine andere Auslegung.

Das einzige auf das zu achten ist, sind die AGBs.


ich hab jetzt im moment leider nichts über fernabsatzverträge im bezug auf jugendliche finden können, aber da ist meist iwas mit u 18 geht nichts - was das bezahlen angeht - auslegungssache, ab wann man von taschengeld sprechen kann, respektive, wofür einem die eltern das geld gaben, und wofür er es nutzt ;-)



Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

FroileinK - 37
Champion (offline)

Dabei seit 12.2004
2091 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 10:35 Uhr

Zitat von SiXeRt:

hey leute, ich habe mla ne frage in dem taschengeld paragraf heist es ja das das was ich taschengeld bekomme steht zu meiner freien verfügung das heißt ich darf damit kaufen was ich will

nun mal ne frage darf ich mit 14 jahren a uch im internet etwas bestellen so lange es nicht übers taschengel hinaus geht ?

nein, denn deine bonität ist nicht gewährleistet und du bist nicht geschäftsfähig.
als beispiel, deine etern können auch frei über dein konto entscheiden, egal ob du willst oder nicht.

Das Niveau ist gerade unters Bett gekrochen und heult....

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 19.09.2008 um 10:37 Uhr

Zitat von FroileinK:


nein, denn deine bonität ist nicht gewährleistet und du bist nicht geschäftsfähig.

Falsch?
FroileinK - 37
Champion (offline)

Dabei seit 12.2004
2091 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 10:39 Uhr

Zitat von xian:

Zitat von FroileinK:


nein, denn deine bonität ist nicht gewährleistet und du bist nicht geschäftsfähig.

Falsch?


nicht direkt.
du hast mit 14 kein einkommen.wenn nicht gesichert ist, dass du das geld nicht aufbringen kannst und dich evtl. in schulden stürzt, darf eig. kein unternehmen eine bestellung von dir annehmen. denn dann machen sie sich strafbar.
zumindest war es so als ich 14 war.(und glaub mir ich habs versucht.....)

Das Niveau ist gerade unters Bett gekrochen und heult....

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 19.09.2008 um 11:37 Uhr

Zitat von FroileinK:



nicht direkt.
du hast mit 14 kein einkommen.wenn nicht gesichert ist, dass du das geld nicht aufbringen kannst und dich evtl. in schulden stürzt, darf eig. kein unternehmen eine bestellung von dir annehmen. denn dann machen sie sich strafbar.
zumindest war es so als ich 14 war.(und glaub mir ich habs versucht.....)


Zitat von SiXeRt:


nun mal ne frage darf ich mit 14 jahren a uch im internet etwas bestellen so lange es nicht übers taschengel hinaus geht ?


Und strafbar macht sich auch niemand, wenn es über den Betrag hinausgeht.
McBudaTea - 32
Experte (offline)

Dabei seit 06.2008
1620 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 12:30 Uhr

Was ist eigentlich die Jugendstrafe für Steuerhinterziehung?

Morgen wird die Zukunft besser sein

FroileinK - 37
Champion (offline)

Dabei seit 12.2004
2091 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 12:33 Uhr

Zitat von McBudaTea:

Was ist eigentlich die Jugendstrafe für Steuerhinterziehung?

zahlst du unter 18 andere steuern als mws?ich dachte nicht....

Das Niveau ist gerade unters Bett gekrochen und heult....

McBudaTea - 32
Experte (offline)

Dabei seit 06.2008
1620 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 12:37 Uhr

Zitat von FroileinK:

Zitat von McBudaTea:

Was ist eigentlich die Jugendstrafe für Steuerhinterziehung?

zahlst du unter 18 andere steuern als mws?ich dachte nicht....

Das ist eine rein theoretische Frage. Wenn ich in einem z.B Schachtunier Geld gewinnen würde, müsste ich es eigentlich angeben. Auch andere Einkünfte muss ich doch auch angeben...

Morgen wird die Zukunft besser sein

FroileinK - 37
Champion (offline)

Dabei seit 12.2004
2091 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 12:40 Uhr

Zitat von McBudaTea:

Zitat von FroileinK:

Zitat von McBudaTea:

Was ist eigentlich die Jugendstrafe für Steuerhinterziehung?

zahlst du unter 18 andere steuern als mws?ich dachte nicht....

Das ist eine rein theoretische Frage. Wenn ich in einem z.B Schachtunier Geld gewinnen würde, müsste ich es eigentlich angeben. Auch andere Einkünfte muss ich doch auch angeben...

wenn du mehr als 400 kriegst....oder?zumindest ist das die grenze beim arbeiten.die frage ist aber bekommst du das nicht zurück via lohsteuerausgleich, wenn du unter 18 bist.


Das Niveau ist gerade unters Bett gekrochen und heult....

McBudaTea - 32
Experte (offline)

Dabei seit 06.2008
1620 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 12:42 Uhr

Zitat von FroileinK:

Zitat von McBudaTea:

Zitat von FroileinK:


zahlst du unter 18 andere steuern als mws?ich dachte nicht....

Das ist eine rein theoretische Frage. Wenn ich in einem z.B Schachtunier Geld gewinnen würde, müsste ich es eigentlich angeben. Auch andere Einkünfte muss ich doch auch angeben...

wenn du mehr als 400 kriegst....oder?zumindest ist das die grenze beim arbeiten.die frage ist aber bekommst du das nicht zurück via lohsteuerausgleich, wenn du unter 18 bist.

Aber man muss es anhgeben. Und wennn man es nicht angiebt ist es Steuerhinterziehung....

Morgen wird die Zukunft besser sein

FroileinK - 37
Champion (offline)

Dabei seit 12.2004
2091 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 12:44 Uhr

Zitat von McBudaTea:


Aber man muss es anhgeben. Und wennn man es nicht angiebt ist es Steuerhinterziehung....

mmmm...wie gesagt ich weiß es nicht
schätzungsweise rechtlich gesehen schon, aber evtl ist es ein bagatelldelikt und wird nicht verfolgt.

Das Niveau ist gerade unters Bett gekrochen und heult....

SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 13:06 Uhr

Zitat von FroileinK:

Zitat von xian:

Zitat von FroileinK:


nein, denn deine bonität ist nicht gewährleistet und du bist nicht geschäftsfähig.

Falsch?


nicht direkt.
du hast mit 14 kein einkommen.wenn nicht gesichert ist, dass du das geld nicht aufbringen kannst und dich evtl. in schulden stürzt, darf eig. kein unternehmen eine bestellung von dir annehmen. denn dann machen sie sich strafbar.
zumindest war es so als ich 14 war.(und glaub mir ich habs versucht.....)


da habe ich nun was einzuwenden ich meine ist zeitungaustragen´kein einkommen.
so ist gewärleistet das ich jeden monat gelt aufm konto habe.


nun noch ne frage sagen wir ich habe jemanden im intenet kennen gelernd der will mir was veerkaufen sagen wir mal ein teamspek server oder so und ich zahle dem jeden monat so 5 euro wenn das privat ist gehts doch aufjeden ?

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

Yoshy - 39
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
717 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 13:07 Uhr

Zitat von SiXeRt:

hey leute, ich habe mla ne frage in dem taschengeld paragraf heist es ja das das was ich taschengeld bekomme steht zu meiner freien verfügung das heißt ich darf damit kaufen was ich will

nun mal ne frage darf ich mit 14 jahren a uch im internet etwas bestellen so lange es nicht übers taschengel hinaus geht ?

also mit 14 bist du bedingt geschäftsfähig das bedeutet du kannst dir bestimmte scachen kaufen aber im internet nicht da muss man 18 dafür sein genau wie bei bestellungen in nem laden kannst du dir schon vieles kaufen was in nem gewissen maß ist aber jetzt nen fernseher oder nen monitor pc usw das geht nicht auser der ladenverkäufer geht es ein auf die gefahr hin das deine mama mit dem ding wieder kommt und sagt heiy sie haben das meinem sohn/tochter verkauft und ich will nicht das er das besitzt so muss er das zurück nehmen!!sachen wie kleidung cds pc games essen getränke(antialk)usw kannst du dir problem los kaufen es sei denn du bist geistig eingeschränkt dann kannst du dir das auch nciht mit 18 oder 21 kaufen!

-_DeLuXe_-
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2008
63 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 14:00 Uhr

Zitat von SiXeRt:

hey leute, ich habe mla ne frage in dem taschengeld paragraf heist es ja das das was ich taschengeld bekomme steht zu meiner freien verfügung das heißt ich darf damit kaufen was ich will

nun mal ne frage darf ich mit 14 jahren a uch im internet etwas bestellen so lange es nicht übers taschengel hinaus geht ?


Nein, du darfst nur Sachen von deinem Taschengeld kaufen solange kein Kaufvertrg abgeschlossen werden muss. Das heisst du darfst nur Sachen kaufen die du auch SOFORT erhälst.
Das ganze ist vergleichbar mit Ratenzahlung. Das därfst du ja auch noch nicht machen, da du auch die Ware eigentlich nicht sofort erhälst sondern die Sache ja nach und nach bezahlst.

Verstanden. Hoffe ich konnte weiterhelfen.

http://www.youtube.com/watch?v=D2vkqnCNI 3Q

-_M_- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 09.2007
1605 Beiträge

Geschrieben am: 19.09.2008 um 14:04 Uhr

Zitat von SiXeRt:

hey leute, ich habe mla ne frage in dem taschengeld paragraf heist es ja das das was ich taschengeld bekomme steht zu meiner freien verfügung das heißt ich darf damit kaufen was ich will

nun mal ne frage darf ich mit 14 jahren a uch im internet etwas bestellen so lange es nicht übers taschengel hinaus geht ?


Ich hab auch schon was im I-net für über 100€ was gekauft ..


Der Mensch hat die Atombombe erfunden.Keine Maus der Welt käme auf die Idee eine Mausefalle zu bauen

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