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Forum / Young Life

Recht- Tachengeldparagraf

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SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:30 Uhr

hey leute, ich habe mla ne frage in dem taschengeld paragraf heist es ja das das was ich taschengeld bekomme steht zu meiner freien verfügung das heißt ich darf damit kaufen was ich will

nun mal ne frage darf ich mit 14 jahren a uch im internet etwas bestellen so lange es nicht übers taschengel hinaus geht ?

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

Schairerle - 34
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 07.2003
4835 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.09.2008 um 22:33 Uhr

nö, bist noch nicht geschäftsfähig ;-)

Scheiß auf Urlaub, ich kauf mir Hardware!

SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:33 Uhr

das heoßt ?

garnix ?

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

Bloodstalker - 33
Experte (offline)

Dabei seit 08.2006
1035 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:34 Uhr

Zitat von Schairerle:

nö, bist noch nicht geschäftsfähig ;-)

das ist man schon mit 7.
aber seine eltern können darüber bestimmten ob er es behalten darf.

"Oh nein! Nicht Zahnarzt und Nazis!"

brille87 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2004
93 Beiträge
Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:34 Uhr

du bist nicht geschäftsfähig, sprich du kannst keine Kaufverträge abschliesen.
Sprich auch nix kaufen.
Doim - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
244 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:35 Uhr

Du kannst es kaufen aber da du keinen Vertrag abschliessen darfst ohne die Zustimmung deiner Eltern können diese das nachher rückwirkend rückgängig machen.
brille87 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2004
93 Beiträge
Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:35 Uhr

nennt man eigentlich beschränkt geschäftsfähig!
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:36 Uhr

Zitat von SiXeRt:

hey leute, ich habe mla ne frage in dem taschengeld paragraf heist es ja das das was ich taschengeld bekomme steht zu meiner freien verfügung das heißt ich darf damit kaufen was ich will

nun mal ne frage darf ich mit 14 jahren a uch im internet etwas bestellen so lange es nicht übers taschengel hinaus geht ?

darfst du nicht, du darfst maximal was im laden kaufen - inet ist fernabsatz - u18 geht nichts

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Darkr1d3r - 35
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
453 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:36 Uhr

du darfst schon kaufen. jedoch ist es ein schwebend unwirksamer vertrag, d.h. wenn deine eltern sagen du darfst es nicht behalten obwohl du es mit deinem eigenen Taschengeld gezahlt hast musst du es wieder zurück geben. alles geschäfte mit kinder unter 7 jahren sind unwirksame verträge, also könne man im prinzip ein angekauten semmel wieder zurückgeben und das geld wiederverlangen
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:36 Uhr

Zitat von brille87:

nennt man eigentlich beschränkt geschäftsfähig!

gilt aber im inet nicht ;-)

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:36 Uhr

also es heist ich kans kaufen.. aber wen meien eltern es dan net wollen könnten sies zurückschicken ! oder so

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

SchiZo - 36
Experte (offline)

Dabei seit 04.2005
1695 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.09.2008 um 22:40 Uhr

Du bist mit deinen 14 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Du darfst eine CD bei Media Markt kaufen, ohne eine Zustimmung deiner Eltern. Das gehört zum Beispiel zum Taschengeldparagraph. Für das Internet gilt dies jedoch nicht -> Fernabsatz!
Ich an deiner Stelle würde einfach mal die Eltern fragen. Soll halt auf ihren Namen laufen, die überweisen das Geld und du gibst das Geld von deinem Taschengeld.

Ti prosto malaletnaja schalawka bolsche ne4ewo!!!

SchiZo - 36
Experte (offline)

Dabei seit 04.2005
1695 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:41 Uhr

Zitat von SiXeRt:

also es heist ich kans kaufen.. aber wen meien eltern es dan net wollen könnten sies zurückschicken ! oder so


Deine Eltern dürften dies in dem Fall zurückverlangen. Natürlich mit dem Widerruf der gekauften Sache.

Ti prosto malaletnaja schalawka bolsche ne4ewo!!!

Darkr1d3r - 35
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
453 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:42 Uhr

Zitat von SchiZo:

Du bist mit deinen 14 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Du darfst eine CD bei Media Markt kaufen, ohne eine Zustimmung deiner Eltern. Das gehört zum Beispiel zum Taschengeldparagraph. Für das Internet gilt dies jedoch nicht -> Fernabsatz!
Ich an deiner Stelle würde einfach mal die Eltern fragen. Soll halt auf ihren Namen laufen, die überweisen das Geld und du gibst das Geld von deinem Taschengeld.


stimmt nicht ganz dass er ne CD ohne zustimmung der eltern kaufen kann. er hat zwar die cd mit den mitteln bezweckt die er von seinen eltern zur freien verfügung bekommen hat, jedoch können die eltern sagen dass er es nicht behalten darf und es wieder zurückgeben muss.
ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:46 Uhr

Zitat von Darkr1d3r:


stimmt nicht ganz dass er ne CD ohne zustimmung der eltern kaufen kann. er hat zwar die cd mit den mitteln bezweckt die er von seinen eltern zur freien verfügung bekommen hat, jedoch können die eltern sagen dass er es nicht behalten darf und es wieder zurückgeben muss.


Wenn ich meinem Kind geld zur freien Verfügung gebe, dann gebe ich ihm damit die Erlaubnis Dinge von diesme Geld zu kaufen.

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:47 Uhr

Wo nehmt ihr denn euer Wissen her?

Will sich hier vielleicht irgendjemand die Mühe machen wenigstens einen Paragraphen zu zitieren, der die Behauptung stützt?


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