SiXeRt
Champion
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Dabei seit 10.2007
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:30 Uhr
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hey leute, ich habe mla ne frage in dem taschengeld paragraf heist es ja das das was ich taschengeld bekomme steht zu meiner freien verfügung das heißt ich darf damit kaufen was ich will
nun mal ne frage darf ich mit 14 jahren a uch im internet etwas bestellen so lange es nicht übers taschengel hinaus geht ?
ҳҳ TU STAR ҳҳ |
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Schairerle - 34
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.09.2008 um 22:33 Uhr
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nö, bist noch nicht geschäftsfähig
Scheiß auf Urlaub, ich kauf mir Hardware!
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SiXeRt
Champion
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:33 Uhr
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das heoßt ?
garnix ?
ҳҳ TU STAR ҳҳ |
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Bloodstalker - 33
Experte
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:34 Uhr
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Zitat von Schairerle: nö, bist noch nicht geschäftsfähig 
das ist man schon mit 7.
aber seine eltern können darüber bestimmten ob er es behalten darf.
"Oh nein! Nicht Zahnarzt und Nazis!"
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brille87 - 37
Fortgeschrittener
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Dabei seit 09.2004
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:34 Uhr
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du bist nicht geschäftsfähig, sprich du kannst keine Kaufverträge abschliesen.
Sprich auch nix kaufen.
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Doim - 36
Halbprofi
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Dabei seit 03.2005
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:35 Uhr
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Du kannst es kaufen aber da du keinen Vertrag abschliessen darfst ohne die Zustimmung deiner Eltern können diese das nachher rückwirkend rückgängig machen.
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brille87 - 37
Fortgeschrittener
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Dabei seit 09.2004
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:35 Uhr
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nennt man eigentlich beschränkt geschäftsfähig!
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Der666Diablo
Champion
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Dabei seit 04.2006
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:36 Uhr
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Zitat von SiXeRt: hey leute, ich habe mla ne frage in dem taschengeld paragraf heist es ja das das was ich taschengeld bekomme steht zu meiner freien verfügung das heißt ich darf damit kaufen was ich will
nun mal ne frage darf ich mit 14 jahren a uch im internet etwas bestellen so lange es nicht übers taschengel hinaus geht ?
darfst du nicht, du darfst maximal was im laden kaufen - inet ist fernabsatz - u18 geht nichts
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Darkr1d3r - 35
Profi
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:36 Uhr
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du darfst schon kaufen. jedoch ist es ein schwebend unwirksamer vertrag, d.h. wenn deine eltern sagen du darfst es nicht behalten obwohl du es mit deinem eigenen Taschengeld gezahlt hast musst du es wieder zurück geben. alles geschäfte mit kinder unter 7 jahren sind unwirksame verträge, also könne man im prinzip ein angekauten semmel wieder zurückgeben und das geld wiederverlangen
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:36 Uhr
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Zitat von brille87: nennt man eigentlich beschränkt geschäftsfähig!
gilt aber im inet nicht
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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SiXeRt
Champion
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:36 Uhr
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also es heist ich kans kaufen.. aber wen meien eltern es dan net wollen könnten sies zurückschicken ! oder so
ҳҳ TU STAR ҳҳ |
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SchiZo - 36
Experte
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.09.2008 um 22:40 Uhr
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Du bist mit deinen 14 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Du darfst eine CD bei Media Markt kaufen, ohne eine Zustimmung deiner Eltern. Das gehört zum Beispiel zum Taschengeldparagraph. Für das Internet gilt dies jedoch nicht -> Fernabsatz!
Ich an deiner Stelle würde einfach mal die Eltern fragen. Soll halt auf ihren Namen laufen, die überweisen das Geld und du gibst das Geld von deinem Taschengeld.
Ti prosto malaletnaja schalawka bolsche ne4ewo!!!
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SchiZo - 36
Experte
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:41 Uhr
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Zitat von SiXeRt: also es heist ich kans kaufen.. aber wen meien eltern es dan net wollen könnten sies zurückschicken ! oder so
Deine Eltern dürften dies in dem Fall zurückverlangen. Natürlich mit dem Widerruf der gekauften Sache.
Ti prosto malaletnaja schalawka bolsche ne4ewo!!!
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Darkr1d3r - 35
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:42 Uhr
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Zitat von SchiZo: Du bist mit deinen 14 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Du darfst eine CD bei Media Markt kaufen, ohne eine Zustimmung deiner Eltern. Das gehört zum Beispiel zum Taschengeldparagraph. Für das Internet gilt dies jedoch nicht -> Fernabsatz!
Ich an deiner Stelle würde einfach mal die Eltern fragen. Soll halt auf ihren Namen laufen, die überweisen das Geld und du gibst das Geld von deinem Taschengeld.
stimmt nicht ganz dass er ne CD ohne zustimmung der eltern kaufen kann. er hat zwar die cd mit den mitteln bezweckt die er von seinen eltern zur freien verfügung bekommen hat, jedoch können die eltern sagen dass er es nicht behalten darf und es wieder zurückgeben muss.
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ViolentFEAR - 33
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:46 Uhr
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Zitat von Darkr1d3r:
stimmt nicht ganz dass er ne CD ohne zustimmung der eltern kaufen kann. er hat zwar die cd mit den mitteln bezweckt die er von seinen eltern zur freien verfügung bekommen hat, jedoch können die eltern sagen dass er es nicht behalten darf und es wieder zurückgeben muss.
Wenn ich meinem Kind geld zur freien Verfügung gebe, dann gebe ich ihm damit die Erlaubnis Dinge von diesme Geld zu kaufen.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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xian
Profi
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 22:47 Uhr
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Wo nehmt ihr denn euer Wissen her?
Will sich hier vielleicht irgendjemand die Mühe machen wenigstens einen Paragraphen zu zitieren, der die Behauptung stützt?
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