Geschrieben am: 02.05.2008 um 18:14 Uhr
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Zitat von Schlawutzi: Weiss jemand zufällig wie es sich in folgendem Fall mit der Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verhält:
Ausbildung ab September, schriftliche Zusage eines Ausbildungsplatzes schon länger erfolgt. Vertrag ist noch NICHT unterschrieben. Und nun ist ganz frisch (4 Wochen) ne Schwangerschaft eingetreten. Muss man dies dem künftigen Arbeitgeber unaufgefordert mitteilen, wie siehts aus wenns ans ausfüllen des Personalbogens geht, wenn man es konkret gefragt wird ? Darf man dann die Unwharheit sagen oder die Frage übergehen ?
Naja dass davon abgesehen so ein Vorgehen kein gutes Vertrauensverhältniss zw. Mitarbeiterin und Arbeitgeber begründen würde und es dann später auch zu unschönen Szenen kommen kann liegt keider auf der Hand.
ganz einfach du hast noch nicht unterschrieben, folglich ist er noch nicht dein arbeitgeber also bist du dem gar nix verpflichtet ...
Das Christentum ist das Mittelalter der Menschheit
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