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Forum / Liebe und Zärtlichkeit

Schwangerschaft offenlegen !?

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maja42 - 62
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2005
72 Beiträge
Geschrieben am: 30.04.2008 um 13:44 Uhr

Zitat von Barmonster:

Zitat von Toby89:

Zitat von Rumpnisaar:

Solang noch kein Vertrag unterzeichnet ist, also noch Ausbildungsverhältnis besteht kann sie es verschweigen, aber nach Unterzeichnung muss sie den Betrieb informieren.

Quelle:
http://www.hwk-koeln.de/Ausbildung/Ratgeber/schwangerschaft#1


seh ich genau so. problem nur, du wirst eine probezeit bekommen von min. 1 bis max. 4 monaten! wärend dieser probezeit, kann dich der AG ohne angaben von gründen fristlos kündigen! das heisst du müsstest also die probezeit überstehn und erst nach der probezeit dem AG offenlegen dass du schwanger bist! aber wie oben steht musst du unverzüglich nach der Vertragsunterzeichnung die schwangerschaft darlegen!
könnte also probleme geben wenns du verheimlichst!
solltest du jedoch die probezeit überstehen (ohne das der AG von der schwangerschaft wind bekommt) stehst du in einem rechtswirksamen arbeitsverhältnis und bekommst als schwangere einen besonderen Kündigungsschutz (Mutterschutz). der schutz besteht während der schwangerschaft und bis zum ablauf von 4 monaten nach der entbindung!



das ist so nicht korrekt. Ich zitiere hier mal eine von Rumpnisars Quellen:

Zitat:

Ist die Kündigung einer schwangeren Auszubildenden zulässig?

Grds. nein, auch nicht in der Probezeit. Dies gilt auch für Kleinstbetriebe (< 5 Angestellte), da die Kleinstbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes (§ 23 Abs. 1 S. 2 KSchG) hier nicht gilt.


es mag sein das die Kündigung nicht zulässig ist, aber wenn ein Arbeitgeber jemanden los werden will braucht er nur nach nem Grund suchen der mit der Schwangerschaft nichts zu tun hat. Ich finde so ne Ausbildung anzufangen ist der übelste Start überhaupt.
Und mal ehrlich...... sie wäre im 5/6. Monat wenn sie anfängt - was bringt es ihr, eine Ausbldung nach 2 Monaten abzubrechen und in Mutterschutz zu gehen. Die Ausbildung ist doch dann für die Katz, selbst wenn sie gleich nach dem Mutterschutz weiter macht ist da ein Loch drin. und mit nem Neugeborenen sofort wieder in die Ausbildung ist sowieso nicht der Renner. Dann lieber gleich zum zukünftigen Arbeitgeber gehen, Farbe bekennen und versuchen die Ausbildung dort ein Jahr später zu machen und an einem Stück durchzuziehen.
Barmonster - 41
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 13:49 Uhr

Zitat von maja42:

es mag sein das die Kündigung nicht zulässig ist, aber wenn ein Arbeitgeber jemanden los werden will braucht er nur nach nem Grund suchen der mit der Schwangerschaft nichts zu tun hat. Ich finde so ne Ausbildung anzufangen ist der übelste Start überhaupt.
Und mal ehrlich...... sie wäre im 5/6. Monat wenn sie anfängt - was bringt es ihr, eine Ausbldung nach 2 Monaten abzubrechen und in Mutterschutz zu gehen. Die Ausbildung ist doch dann für die Katz, selbst wenn sie gleich nach dem Mutterschutz weiter macht ist da ein Loch drin. und mit nem Neugeborenen sofort wieder in die Ausbildung ist sowieso nicht der Renner. Dann lieber gleich zum zukünftigen Arbeitgeber gehen, Farbe bekennen und versuchen die Ausbildung dort ein Jahr später zu machen und an einem Stück durchzuziehen.


jup, seh ich genauso, hab ja schon ein paar Posts vorher was ähnliches geschrieben

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

Schlawutzi - 46
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
978 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 14:04 Uhr

Zitat von Barmonster:

Zitat von maja42:

es mag sein das die Kündigung nicht zulässig ist, aber wenn ein Arbeitgeber jemanden los werden will braucht er nur nach nem Grund suchen der mit der Schwangerschaft nichts zu tun hat. Ich finde so ne Ausbildung anzufangen ist der übelste Start überhaupt.
Und mal ehrlich...... sie wäre im 5/6. Monat wenn sie anfängt - was bringt es ihr, eine Ausbldung nach 2 Monaten abzubrechen und in Mutterschutz zu gehen. Die Ausbildung ist doch dann für die Katz, selbst wenn sie gleich nach dem Mutterschutz weiter macht ist da ein Loch drin. und mit nem Neugeborenen sofort wieder in die Ausbildung ist sowieso nicht der Renner. Dann lieber gleich zum zukünftigen Arbeitgeber gehen, Farbe bekennen und versuchen die Ausbildung dort ein Jahr später zu machen und an einem Stück durchzuziehen.


jup, seh ich genauso, hab ja schon ein paar Posts vorher was ähnliches geschrieben


Tja nur wenn die Alternative eben Abbruch (der Schwangerschaft !!!! nicht der Ausbildung) heissen würde dann lieber noch so.
Toby89 - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
300 Beiträge
Geschrieben am: 30.04.2008 um 14:39 Uhr

Zitat von Schlawutzi:

Zitat von Barmonster:

Zitat von maja42:

es mag sein das die Kündigung nicht zulässig ist, aber wenn ein Arbeitgeber jemanden los werden will braucht er nur nach nem Grund suchen der mit der Schwangerschaft nichts zu tun hat. Ich finde so ne Ausbildung anzufangen ist der übelste Start überhaupt.
Und mal ehrlich...... sie wäre im 5/6. Monat wenn sie anfängt - was bringt es ihr, eine Ausbldung nach 2 Monaten abzubrechen und in Mutterschutz zu gehen. Die Ausbildung ist doch dann für die Katz, selbst wenn sie gleich nach dem Mutterschutz weiter macht ist da ein Loch drin. und mit nem Neugeborenen sofort wieder in die Ausbildung ist sowieso nicht der Renner. Dann lieber gleich zum zukünftigen Arbeitgeber gehen, Farbe bekennen und versuchen die Ausbildung dort ein Jahr später zu machen und an einem Stück durchzuziehen.


jup, seh ich genauso, hab ja schon ein paar Posts vorher was ähnliches geschrieben


Tja nur wenn die Alternative eben Abbruch (der Schwangerschaft !!!! nicht der Ausbildung) heissen würde dann lieber noch so.


ooh aber das ist ja auch wieder ein heikles thema....^^ darf mans. darf mans nicht, ab wann...usw.
Barmonster - 41
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 14:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.04.2008 um 14:47 Uhr

Zitat von Schlawutzi:

Zitat von Barmonster:

Zitat von maja42:

es mag sein das die Kündigung nicht zulässig ist, aber wenn ein Arbeitgeber jemanden los werden will braucht er nur nach nem Grund suchen der mit der Schwangerschaft nichts zu tun hat. Ich finde so ne Ausbildung anzufangen ist der übelste Start überhaupt.
Und mal ehrlich...... sie wäre im 5/6. Monat wenn sie anfängt - was bringt es ihr, eine Ausbldung nach 2 Monaten abzubrechen und in Mutterschutz zu gehen. Die Ausbildung ist doch dann für die Katz, selbst wenn sie gleich nach dem Mutterschutz weiter macht ist da ein Loch drin. und mit nem Neugeborenen sofort wieder in die Ausbildung ist sowieso nicht der Renner. Dann lieber gleich zum zukünftigen Arbeitgeber gehen, Farbe bekennen und versuchen die Ausbildung dort ein Jahr später zu machen und an einem Stück durchzuziehen.


jup, seh ich genauso, hab ja schon ein paar Posts vorher was ähnliches geschrieben


Tja nur wenn die Alternative eben Abbruch (der Schwangerschaft !!!! nicht der Ausbildung) heissen würde dann lieber noch so.


du meinst also, die Einzige Möglichkeit ist entweder abzutreiben oder die Ausbildungsstelle unter Verheimlichung der Schwangerschaft annehmen und dann auf dem Kündugungsschutz zu bestehen?
Find ich ehrlich gesagt ziemlich eingeschränkt, diese Sichtweise.

warum kommt es denn absolut nicht in Frage, erst das Kind auszutragen und DANN mit einer Ausbildung zu beginnen?

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

Schlawutzi - 46
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
978 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 14:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.04.2008 um 15:03 Uhr

Frag doch mich net, in meinem Bauch wächst das Kind doch net. Aber fürchte genau darauf läuft es raus. Bin da eig. auch in keinster Weise involviert oder betroffen weil das eben nicht im umnittelbaren Umfeld ist. Wäre halt toll gewesen ich hätte da ne positive Vorabinfo einholen können. Wie gesagt ich hoff jetz auf die Beratungsstelle, wenn die nicht alles zu dem Thema wissen, wer dann ??

Für manche ist ein Ausbildungsplatz heute halt wie n 6er im Lotto. Andererseits ist ein Kind mit nichts auf der Welt aufzuwiegen. Gibt ja auch (leider wohl viel zu wenige) Arbeitgeber die auf Mütter mit kleinen (Betriebs-Krippe / KiGa) oder goroßen (Neu-/Quer/-Wiedereinstieg in den Beruf) Kindern eingestellt sind.
Primal-fear - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2008
53 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 20:59 Uhr

bei mir wars so:
mein ausbildungsvertrag war schon unterschrieben. als ich von meiner schwangerschaft erfuhr bin ich gleich zu meinem chef und hab es ihm gesagt.
weil der ag mit einer schwangerschaft auch ein gewisses risiko zu tragen hat .das muss beiden bewusst sein.
er hat mich trotzdem eingestellt.
also ich würde es ihm auf jedenfall sagen.

Der Kleingeist hält Ordnung. Das Genie überblickt das Chaos!!

HDI - 46
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2008
5 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2008 um 09:31 Uhr

Nach dem deutschen Recht ist der Arbeitnehmer sogar verpflichtet eine Schwangerschaft offen zu legen.
Es dient auch zum Schutz der werdenden Mutter, gerade in medizinischen Berufen, oder körperlich anstrengenden.
Wahrheit siegt immer
ennui - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
3812 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2008 um 09:54 Uhr

Zitat von HDI:

Nach dem deutschen Recht ist der Arbeitnehmer sogar verpflichtet eine Schwangerschaft offen zu legen.


Der Arbeitnehmer -- nicht die Bewerberin.

Let's just imitate the real until we find a better one.

Rumpnisaar - 44
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
539 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2008 um 10:10 Uhr

Zitat von Primal-fear:

bei mir wars so:
mein ausbildungsvertrag war schon unterschrieben. als ich von meiner schwangerschaft erfuhr bin ich gleich zu meinem chef und hab es ihm gesagt.
weil der ag mit einer schwangerschaft auch ein gewisses risiko zu tragen hat .das muss beiden bewusst sein.
er hat mich trotzdem eingestellt.
also ich würde es ihm auf jedenfall sagen.


Sind ja nicht alle Arbeitnehmer A-löcher. Man muss halt mit dem Menschen reden. Freut mich für dich, dass du deine Ausbildungsstelle bekommen hast.

Scotty, beam me up, there is no intelligent life on this planet....

SBG_Killa - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
170 Beiträge
Geschrieben am: 02.05.2008 um 15:59 Uhr

Zitat von Schlawutzi:

Weiss jemand zufällig wie es sich in folgendem Fall mit der Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verhält:

Ausbildung ab September, schriftliche Zusage eines Ausbildungsplatzes schon länger erfolgt. Vertrag ist noch NICHT unterschrieben. Und nun ist ganz frisch (4 Wochen) ne Schwangerschaft eingetreten. Muss man dies dem künftigen Arbeitgeber unaufgefordert mitteilen, wie siehts aus wenns ans ausfüllen des Personalbogens geht, wenn man es konkret gefragt wird ? Darf man dann die Unwharheit sagen oder die Frage übergehen ?

Naja dass davon abgesehen so ein Vorgehen kein gutes Vertrauensverhältniss zw. Mitarbeiterin und Arbeitgeber begründen würde und es dann später auch zu unschönen Szenen kommen kann liegt keider auf der Hand.


hmm unsere lehrerin hat uns geraten in so nem fall immer zu sagen, "nein" und wenns dann so weit is, das mans nicht mehr übersehen kann, sag du wusstest es zu dem zeitpunkt noch nicht
aber zugegeben, das is kein guter "vertrauensbeweis"
wobei ich nicht denk, dass er dich mit kind einstellt oder mit schwangerschaft, weil die muss er ja in gewisser weise zahlen

vivo per lei...

HDI - 46
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2008
5 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2008 um 17:19 Uhr

Selbst der Azubi muss dies offen legen, auch der Bewerber. Zum Beispiel gerade bei der Bundeswehr wird das verlangt! Wird dem nicht Genüge getan, kann das ernsthafte Schwierigkeiten nach sich ziehen!
Für die Mutter und in der anstrengenden Grundausbildung evtl. mit einem Abgang des Kindes.
Du siehs es gibt auch Bewerber die dazu verpflichtet sind, gerade im Staatsdienst!!
HDI - 46
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2008
5 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2008 um 17:22 Uhr

Anmerkung:
Das angeben falscher Tatsachen kann als arglistige Täuschung gewertet werden, und dann seit ihr nicht nur den Job los, sondern im schlimmsten Fall vorbestraft.
In Deutschland ist es so und so zur Zeit schwierig Arbeit zu finden, dashalb verhütet vielleicht einfach und dankt vorher über die Konsequenzen nach, gerade wenn man einen Vertrag so gut wie in der Tasche hat!!
HDI - 46
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2008
5 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2008 um 17:24 Uhr

Zitat von SBG_Killa:

Zitat von Schlawutzi:

Weiss jemand zufällig wie es sich in folgendem Fall mit der Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verhält:

Ausbildung ab September, schriftliche Zusage eines Ausbildungsplatzes schon länger erfolgt. Vertrag ist noch NICHT unterschrieben. Und nun ist ganz frisch (4 Wochen) ne Schwangerschaft eingetreten. Muss man dies dem künftigen Arbeitgeber unaufgefordert mitteilen, wie siehts aus wenns ans ausfüllen des Personalbogens geht, wenn man es konkret gefragt wird ? Darf man dann die Unwharheit sagen oder die Frage übergehen ?

Naja dass davon abgesehen so ein Vorgehen kein gutes Vertrauensverhältniss zw. Mitarbeiterin und Arbeitgeber begründen würde und es dann später auch zu unschönen Szenen kommen kann liegt keider auf der Hand.


hmm unsere lehrerin hat uns geraten in so nem fall immer zu sagen, "nein" und wenns dann so weit is, das mans nicht mehr übersehen kann, sag du wusstest es zu dem zeitpunkt noch nicht
aber zugegeben, das is kein guter "vertrauensbeweis"
wobei ich nicht denk, dass er dich mit kind einstellt oder mit schwangerschaft, weil die muss er ja in gewisser weise zahlen


Eure Lehrerin ist ja ein wahninnig toller Ratgeber!
Und was ist in einem medizinischen Beruf? Du sagst es nicht, machst weiterhin Patientenbetreuung mit, und steckst Dich mit Hepatitis oder MRSA an? Dann ist es vorbei,oder?
Du schwerkrank, Kind schwerkrank und vom Arbeitgeber nix, weil Du es ihm nicht gesagt hast!
Tolle Idee!!
HDI - 46
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2008
5 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2008 um 17:26 Uhr

Zitat von SBG_Killa:

Zitat von Schlawutzi:

Weiss jemand zufällig wie es sich in folgendem Fall mit der Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verhält:

Ausbildung ab September, schriftliche Zusage eines Ausbildungsplatzes schon länger erfolgt. Vertrag ist noch NICHT unterschrieben. Und nun ist ganz frisch (4 Wochen) ne Schwangerschaft eingetreten. Muss man dies dem künftigen Arbeitgeber unaufgefordert mitteilen, wie siehts aus wenns ans ausfüllen des Personalbogens geht, wenn man es konkret gefragt wird ? Darf man dann die Unwharheit sagen oder die Frage übergehen ?

Naja dass davon abgesehen so ein Vorgehen kein gutes Vertrauensverhältniss zw. Mitarbeiterin und Arbeitgeber begründen würde und es dann später auch zu unschönen Szenen kommen kann liegt keider auf der Hand.


hmm unsere lehrerin hat uns geraten in so nem fall immer zu sagen, "nein" und wenns dann so weit is, das mans nicht mehr übersehen kann, sag du wusstest es zu dem zeitpunkt noch nicht
aber zugegeben, das is kein guter "vertrauensbeweis"
wobei ich nicht denk, dass er dich mit kind einstellt oder mit schwangerschaft, weil die muss er ja in gewisser weise zahlen

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