Schlawutzi - 46
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:02 Uhr
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Weiss jemand zufällig wie es sich in folgendem Fall mit der Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verhält:
Ausbildung ab September, schriftliche Zusage eines Ausbildungsplatzes schon länger erfolgt. Vertrag ist noch NICHT unterschrieben. Und nun ist ganz frisch (4 Wochen) ne Schwangerschaft eingetreten. Muss man dies dem künftigen Arbeitgeber unaufgefordert mitteilen, wie siehts aus wenns ans ausfüllen des Personalbogens geht, wenn man es konkret gefragt wird ? Darf man dann die Unwharheit sagen oder die Frage übergehen ?
Naja dass davon abgesehen so ein Vorgehen kein gutes Vertrauensverhältniss zw. Mitarbeiterin und Arbeitgeber begründen würde und es dann später auch zu unschönen Szenen kommen kann liegt keider auf der Hand.
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Rumpnisaar - 44
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:06 Uhr
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Also ich denke, dass man eine Schwangerschaft unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen muss.
Scotty, beam me up, there is no intelligent life on this planet....
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Kate1988 - 37
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:07 Uhr
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Soviel ich weiß muss dies mittgeteilt werden. Da man ja dann später in Schwangerschaftsurlaub usw. geht.. muss der AG ja wissen
Hey Ho, Let´s go!
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Rumpnisaar - 44
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:09 Uhr
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Hab hier mal was gefunden:
http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/recht_und_versicherung/mutterglueck.html
Sowas ist natürlich einen eikle Angelegenheit. Ich schau mal vielleicht finde ich noch mehr Informationen.
Scotty, beam me up, there is no intelligent life on this planet....
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Rumpnisaar - 44
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:11 Uhr
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http://www.bkp-kanzlei.de/html/arbeitsrecht_kundigung_-_schwa.html
Hier steht jetzt wieder ...
"Die Arbeitnehmerin ist insoweit im vollen Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Die Schwangerschaft muss in diesem Fall unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Arbeitgeber angezeigt werden. Auch für die "Unverzüglichkeit" ist die Arbeitnehmerin darlegungs- und beweispflichtig."
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Schlawutzi - 46
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.04.2008 um 10:20 Uhr
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Also ich erinnerte mich halt dunkel dran, dass es eben diverse Fragen gibt auf die man dem AG nicht antworten muss. u.a. sexuelle ausrichtung und ich dachte auch ne Schwangerschaft (ausser es geht halt unmittelbar dem Geburtstermin entgegen). Klar ist das net die feine Art erst nen Fuß in die Tür zu halten und wenn die Probezeit vorbei ist (sofern mans überhaupt so lang verheimlichen kann udn will) die "Katze ausm Sack zu lassen". Naja betrifft mich jetz nicht unmittelbar.
Ist mehr ne sehr entfernte bekannte. Ich wollt ihr halt irgendwie klar machen dass Kind UND Ausbildung sehr wohl möglich sein kann. Aber sicher auch auf dem direkten, offenen Weg.
Wobei wenn sie nen Abbruch in Erwägung zieht muss sie ja eh erst zuner Beratund und die werden ihr 100% die genauen Möglichkeiten und rechtlichen Aspekte erläutern können.
http://www.jobscout24.de/content/b0048.html?searchTerm=&categoryID=1030&type=B2C
Ah ok ich hab hier jetz wohl bestehende Schwangerschaft mit KinderWUNSCH verwechselt.
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Prince87 - 38
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:20 Uhr
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Du musst es ihm auf jedenfall mitteilen und solange der Vertrag nicht unterschrieben ist, besteht noch kein Arbeitsverhältnis!!!
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Flatterling - 41
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:29 Uhr
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meines wissens nach muss eine schwangerschaft erst ab einer gewissen woche dem arbeitgeber mitgeteilt werden bzw. 10 oder 8 wochen vor dem errechneten entbinddungstermin und nicht unverzüglich. kommt natürlich auch auf die art der arbeit an, arbeitszeiten, schwere tätigkeiten, infektionsgefahr usw. und solande du nichts von der schwangerschaft "weißt", kannst du es dem arbeitgeber natürlich auch nicht mitteilen.
die frage ist dann, ob du eine ausbildung unterbrechen willst oder doch lieber warten bis nach der geburt, was dann zwar etwas anstrengender werden könnte, aber du die lehre doch am stück durchziehen kannst.
yes, I hit like a girl. you could too if you hit a bit harder.
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xian
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:34 Uhr
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Zitat von Rumpnisaar: http://www.bkp-kanzlei.de/html/arbeitsrecht_kundigung_-_schwa.html
Hier steht jetzt wieder ...
"Die Arbeitnehmerin ist insoweit im vollen Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Die Schwangerschaft muss in diesem Fall unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Arbeitgeber angezeigt werden. Auch für die "Unverzüglichkeit" ist die Arbeitnehmerin darlegungs- und beweispflichtig."
Deshalb sollte man keine Laien fragen.
Die Auskunftspflicht dabei bezieht sich auf das wirksam werden des Kündigungsschutzes.
Also die Situation, dass die Arbeitnehmerin schwanger ist und trotzdem gekündigt werden soll.
Das hat wirklich (und entschuldigt das folgende teeniehafte:) G A R N I C H T S mit einer Auskunftspflicht zu tun.
Da ist auch das genaue Gegenteil der Fall. Die Frage nach einer Schwangerschaft ist unzulässig. Und da bloßes nicht antworten wenig hilfreich wäre, darf man auch lügen.
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Rumpnisaar - 44
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:41 Uhr
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Aber ab wann muss man seinem Arbeitgeber dann mitteilen, dass man Schwanger ist? Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass man dies unverzüglich mitteilen muss. Der Arbeitgeber muss auch auch geschützt werden. Je früher er davon weiß desto besser kann der Arbeitgeber planen.
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CrasyBabe - 40
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:46 Uhr
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Zitat von Rumpnisaar: Aber ab wann muss man seinem Arbeitgeber dann mitteilen, dass man Schwanger ist? Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass man dies unverzüglich mitteilen muss. Der Arbeitgeber muss auch auch geschützt werden. Je früher er davon weiß desto besser kann der Arbeitgeber planen.
^^ wie du schon sagtest, es muss sofort mit geteilt werden, wenn man von der schwangerschaft weiß. sollte diese "verheimlicht" werden kann das ganz böse konsequenzen für einen haben.
1 + 1 bleibt 2
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Mami_o2o312 - 36
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:46 Uhr
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Als ich meine Ausbildung angefangen hab bzw. es zum Vertrag unterschreiben kam... Sagte er, da ich in einem Alter bin- wo grad die meisten Kinder bekommen... Wenn ich schwanger sein sollte oder es irgendwann werde, muss ich es IHM nicht sagen! Ich sei nicht verpflichtet... Weil solch eine Frage darf der Arbeitgeber nicht stellen und wenn er´s dennoch tut, kann man auch "lügen" und es verheimlichen...
So hat er mir das gesagt & das ist grad mal 2 Jahre her!!!
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Rumpnisaar - 44
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:48 Uhr
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Solang noch kein Vertrag unterzeichnet ist, also noch Ausbildungsverhältnis besteht kann sie es verschweigen, aber nach Unterzeichnung muss sie den Betrieb informieren.
Quelle:
http://www.hwk-koeln.de/Ausbildung/Ratgeber/schwangerschaft#1
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Flatterling - 41
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:49 Uhr
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Zitat von Rumpnisaar: Aber ab wann muss man seinem Arbeitgeber dann mitteilen, dass man Schwanger ist? Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass man dies unverzüglich mitteilen muss. Der Arbeitgeber muss auch auch geschützt werden. Je früher er davon weiß desto besser kann der Arbeitgeber planen.
manche frauen, merken erst bei der geburt das sie schwanger waren *g*
es müssten etwa 10 wochen vor dem errechneten Geburtstermin sein, ab da ist frau verpflichtet eine schwangerschaft zu melden, wegen dem mutterschutz. und bis zu einem gewissen bauchumfang, kann frau so tun als wüsste sie nicht, dass sie schwanger ist.
yes, I hit like a girl. you could too if you hit a bit harder.
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Rumpnisaar - 44
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 10:51 Uhr
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Zitat von Flatterling: Zitat von Rumpnisaar: Aber ab wann muss man seinem Arbeitgeber dann mitteilen, dass man Schwanger ist? Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass man dies unverzüglich mitteilen muss. Der Arbeitgeber muss auch auch geschützt werden. Je früher er davon weiß desto besser kann der Arbeitgeber planen.
manche frauen, merken erst bei der geburt das sie schwanger waren *g*
es müssten etwa 10 wochen vor dem errechneten Geburtstermin sein, ab da ist frau verpflichtet eine schwangerschaft zu melden, wegen dem mutterschutz. und bis zu einem gewissen bauchumfang, kann frau so tun als wüsste sie nicht, dass sie schwanger ist.
Aber wenn sie es schon vorher weis, dann ist das eine arglistige Täuschung.
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Flatterling - 41
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Geschrieben am: 30.04.2008 um 11:03 Uhr
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Zitat von Rumpnisaar: Zitat von Flatterling: Zitat von Rumpnisaar: Aber ab wann muss man seinem Arbeitgeber dann mitteilen, dass man Schwanger ist? Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass man dies unverzüglich mitteilen muss. Der Arbeitgeber muss auch auch geschützt werden. Je früher er davon weiß desto besser kann der Arbeitgeber planen.
manche frauen, merken erst bei der geburt das sie schwanger waren *g*
es müssten etwa 10 wochen vor dem errechneten Geburtstermin sein, ab da ist frau verpflichtet eine schwangerschaft zu melden, wegen dem mutterschutz. und bis zu einem gewissen bauchumfang, kann frau so tun als wüsste sie nicht, dass sie schwanger ist.
Aber wenn sie es schon vorher weis, dann ist das eine arglistige Täuschung.
und wer sagt, dass sie es vorher wusste?
yes, I hit like a girl. you could too if you hit a bit harder.
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