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Forum / Liebe und Zärtlichkeit

Schwangerschaft offenlegen !?

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Rumpnisaar - 44
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
539 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 11:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.04.2008 um 11:07 Uhr

Das ist aber ein sehr gefährliches Spiel .... bei einer Gerichtsverhandlung wärs ein Meineid. Ist doch etwas fragwürdig, wenn eine Frau erst kurz vor der Niederkunft ihre Schwangerschaft bemerkt. ;-)


Scotty, beam me up, there is no intelligent life on this planet....

Flatterling - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2008
4 Beiträge
Geschrieben am: 30.04.2008 um 11:14 Uhr

Zitat von Rumpnisaar:

Das ist aber ein sehr gefährliches Spiel .... bei einer Gerichtsverhandlung wärs ein Meineid.


wenn eine frau dem arbeitgeber sagt, sie wusste nicht, dass sie schwanger ist, bzw. die schwangerschaft rechtzeitig (nicht unverzüglich) meldet, glaubst du der arbeitgeber geht deshalb vor gericht? ich glaube kaum

yes, I hit like a girl. you could too if you hit a bit harder.

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 30.04.2008 um 11:16 Uhr

Zitat von Rumpnisaar:


Aber wenn sie es schon vorher weis, dann ist das eine arglistige Täuschung.

Arglistige Täuschung gibt es, wenn einer einen Vertrag durch Anfechtung rückgängig machen will.

Und ja du hast schon recht. Man muss dem Arbeitgeber bescheid geben wenn man im Arbeitsverhältnis schwanger wird. Und wenn man diese Auskunft schuldhaft verzögert, kann das verschiedenste schlechte Flgen für einen haben.
Aber wenn es um eine Bewerbung geht, muss man keine Auskunft geben.
Rumpnisaar - 44
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
539 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 11:21 Uhr

Zitat von xian:

Zitat von Rumpnisaar:


Aber wenn sie es schon vorher weis, dann ist das eine arglistige Täuschung.

Arglistige Täuschung gibt es, wenn einer einen Vertrag durch Anfechtung rückgängig machen will.

Und ja du hast schon recht. Man muss dem Arbeitgeber bescheid geben wenn man im Arbeitsverhältnis schwanger wird. Und wenn man diese Auskunft schuldhaft verzögert, kann das verschiedenste schlechte Flgen für einen haben.
Aber wenn es um eine Bewerbung geht, muss man keine Auskunft geben.


Jupp, dass mit der Bewerbung hab ich ja durch meinen Link vorhin bestätigt, aber nach der Unterzeichnung muss man den Arbeitgeber informieren.

Scotty, beam me up, there is no intelligent life on this planet....

Daniel86
Profi (offline)

Dabei seit 09.2005
767 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 11:38 Uhr

Wie wärs eigentlich wenn du mal im Arbeitsamt oder so nachfragst??

Alles eine Frage der Definition

-Diggi- - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2002
6 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 11:48 Uhr

Zitat von Daniel86:

Wie wärs eigentlich wenn du mal im Arbeitsamt oder so nachfragst??


Die können dazu auch nichts 100%iges sagen.
Wir sind keine Arbeitsrechtler , das wir uns damit befassen oder auskennen ;-)

Ich würd wenn dann nen Anwalt fragen! Die studieren das immerhin :-D

Hardtechno - sonst nix! ;-)

stofftierle - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
246 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 12:00 Uhr

Zitat von Rumpnisaar:

Hab hier mal was gefunden:

http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/recht_und_versicherung/mutterglueck.html

Sowas ist natürlich einen eikle Angelegenheit. Ich schau mal vielleicht finde ich noch mehr Informationen.

da steht drin, man darf in der schwangerschaft nicht entlassen werden.

nur interresse halber (ich bin nicht schwanger :-D):

gilt das auch, wenn man noch in der Probezeit ist???
Weil man da ja auch ohne begründing gekündigt werden kann!

Für Rechtschreibfehler kann ich nix!!!

Schlawutzi - 46
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
978 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 12:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.04.2008 um 12:08 Uhr

Nee is mir damit eig. wurscht. Wenns halt ne klare und einfach Antwort gegeben hätte wär ich auch froh. Naja hoff nur dass alle Beratungsstellen wirklich so kompetent und seriös sind damit ne vorschnelle Entscheidung "nur" wegen ner Ausbildungsstelle ne Ausnahme bleit.

Globalisierung und die damit verbundene Flexibilität bringen nicht nur Nachteile. Heute kann man mit oder älter noch ohne größere Probleme ne Ausbildung machen oder sich neu orientieren. Für ein Kind gibt es nie den "perfekten" Zeitpunkt. Sie ist eh schon jenseits des normalen Alters in dem man ne Ausbildung beginnt. Aber ich trifte damit jetz wohl entgültig in nen anderen Thread ab ...
Barmonster - 41
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 12:10 Uhr

joa, also ich seh das mal aus der Sicht des Arbeitgebers: die dame sitzt vor mir, unterschreibt den Vertrag und teilt mir gleich anschließend mit, dass sie schwanger ist. Dadurch käme ich mir ziemlich auf den Arm genommen vor und würde die Dame noch vor Ende der Probezeit auf die Straße setzen (sofern es da keine Rechtlichen Hürden gibt) und wenn es direkt nach Ablauf der Probezeit mitgeteilt wird, würde ich persönlich schonmal mistrauisch werden.

Was ich damit sagen will: Rechte und Pflichten schön und gut, aber man sollte auch nicht außer Acht lassen, inwieweit man das Arbeitsverhältnis damit belasten würde. Will ich wirklich bei jemandem arbeiten, der mich da gar nicht haben will und mich einfach nicht rausschmeißen DARF?

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

Schnitzi76 - 49
Profi (offline)

Dabei seit 10.2007
680 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 12:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.04.2008 um 12:12 Uhr

Also ich muß den Quatsch mit Soße gerade lernen für meine Prüfung nächste Woche...

1. Dein Arbeitgeber DARF dich nicht danach fragen bei Einstellung
(man kann auch ganz straffrei lügen)
2. Muß man es erst 10 Wochen vor Entbindung sagen

allerdings - finde ich es eine Riesenschweinerei sowas überhaupt in Erwägung zu ziehen! Sorry, mag hart klingen - aber wer vögeln kann kann auch verhüten!
Wer das nich hinbekommt soll dann eben damit leben!

Das nimmt nämlich einen anderem den Ausbildungsplatz evtl. weg...


Wenn Die Menschheit EINES bewiesen hat dann das Sie mit Freiheit nicht umzugehen weiß!

Schlawutzi - 46
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
978 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 12:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.04.2008 um 12:21 Uhr

Die Frage nach einer Schwangerschaft darf nur dann gestellt werden, wenn sie die Arbeitsleistung von vorneherein verhindern oder beeinträchtigen würde (z.B. bei einer Anstellung als Röntgenassistentin oder als Model). Der Europäische Gerichtshof hält die Frage im Unterschied zu deutschen Gerichten aber auch dann für nicht zulässig. Was sich durchsetzt, ist noch ungeklärt. (siehe meinen Link weiter oben)

Ist halt in der Juristerei immer so dass nix von Bestand ist und es immer im konkreten Einzelfall anders ausgehen kann.

Beispiel: Ein einziger Tättoowierer hat es jetz geschafft rechtlich als Künstler anerkannt zu werden damit er der Künstlersozialkasse beitreten kann.
Rumpnisaar - 44
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
539 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 12:31 Uhr

Ich verweise einfach nochmal auf diesen Link, ich denke hier wird alles gut erklärt und auch mit den entsprechenden §-en belegt.

http://www.hwk-koeln.de/Ausbildung/Ratgeber/schwangerschaft#1

Auf folgende Fragen wird eingegangen:

1. Muß die Auszubildende den Betrieb informieren, wenn sie vor Abschluß
des Ausbildungsvertrages schwanger ist?
2. Wen muß der Betrieb über die Schwangerschaft informieren?
3. Ist die Kündigung einer schwangeren Auszubildenden zulässig?
4. Welche Beschäftigungsverbote bestehen für Schwangere?
5. Verlängert sich das Ausbildungsverhältnis automatisch um die Zeiten
der schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbote?
6. Freistellung für Untersuchungen
7. Kann die Auszubildende Erziehungsurlaub beantragen?
8. Weitere Informationen


Scotty, beam me up, there is no intelligent life on this planet....

Toby89 - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
300 Beiträge
Geschrieben am: 30.04.2008 um 13:20 Uhr

Zitat von Rumpnisaar:

Solang noch kein Vertrag unterzeichnet ist, also noch Ausbildungsverhältnis besteht kann sie es verschweigen, aber nach Unterzeichnung muss sie den Betrieb informieren.

Quelle:
http://www.hwk-koeln.de/Ausbildung/Ratgeber/schwangerschaft#1


seh ich genau so. problem nur, du wirst eine probezeit bekommen von min. 1 bis max. 4 monaten! wärend dieser probezeit, kann dich der AG ohne angaben von gründen fristlos kündigen! das heisst du müsstest also die probezeit überstehn und erst nach der probezeit dem AG offenlegen dass du schwanger bist! aber wie oben steht musst du unverzüglich nach der Vertragsunterzeichnung die schwangerschaft darlegen!
könnte also probleme geben wenns du verheimlichst!
solltest du jedoch die probezeit überstehen (ohne das der AG von der schwangerschaft wind bekommt) stehst du in einem rechtswirksamen arbeitsverhältnis und bekommst als schwangere einen besonderen Kündigungsschutz (Mutterschutz). der schutz besteht während der schwangerschaft und bis zum ablauf von 4 monaten nach der entbindung!
Barmonster - 41
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2008 um 13:26 Uhr

Zitat von Toby89:

Zitat von Rumpnisaar:

Solang noch kein Vertrag unterzeichnet ist, also noch Ausbildungsverhältnis besteht kann sie es verschweigen, aber nach Unterzeichnung muss sie den Betrieb informieren.

Quelle:
http://www.hwk-koeln.de/Ausbildung/Ratgeber/schwangerschaft#1


seh ich genau so. problem nur, du wirst eine probezeit bekommen von min. 1 bis max. 4 monaten! wärend dieser probezeit, kann dich der AG ohne angaben von gründen fristlos kündigen! das heisst du müsstest also die probezeit überstehn und erst nach der probezeit dem AG offenlegen dass du schwanger bist! aber wie oben steht musst du unverzüglich nach der Vertragsunterzeichnung die schwangerschaft darlegen!
könnte also probleme geben wenns du verheimlichst!
solltest du jedoch die probezeit überstehen (ohne das der AG von der schwangerschaft wind bekommt) stehst du in einem rechtswirksamen arbeitsverhältnis und bekommst als schwangere einen besonderen Kündigungsschutz (Mutterschutz). der schutz besteht während der schwangerschaft und bis zum ablauf von 4 monaten nach der entbindung!



das ist so nicht korrekt. Ich zitiere hier mal eine von Rumpnisars Quellen:

Zitat:

Ist die Kündigung einer schwangeren Auszubildenden zulässig?

Grds. nein, auch nicht in der Probezeit. Dies gilt auch für Kleinstbetriebe (< 5 Angestellte), da die Kleinstbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes (§ 23 Abs. 1 S. 2 KSchG) hier nicht gilt.


Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

Toby89 - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
300 Beiträge
Geschrieben am: 30.04.2008 um 13:34 Uhr

Zitat von Barmonster:

Zitat von Toby89:

Zitat von Rumpnisaar:

Solang noch kein Vertrag unterzeichnet ist, also noch Ausbildungsverhältnis besteht kann sie es verschweigen, aber nach Unterzeichnung muss sie den Betrieb informieren.

Quelle:
http://www.hwk-koeln.de/Ausbildung/Ratgeber/schwangerschaft#1


seh ich genau so. problem nur, du wirst eine probezeit bekommen von min. 1 bis max. 4 monaten! wärend dieser probezeit, kann dich der AG ohne angaben von gründen fristlos kündigen! das heisst du müsstest also die probezeit überstehn und erst nach der probezeit dem AG offenlegen dass du schwanger bist! aber wie oben steht musst du unverzüglich nach der Vertragsunterzeichnung die schwangerschaft darlegen!
könnte also probleme geben wenns du verheimlichst!
solltest du jedoch die probezeit überstehen (ohne das der AG von der schwangerschaft wind bekommt) stehst du in einem rechtswirksamen arbeitsverhältnis und bekommst als schwangere einen besonderen Kündigungsschutz (Mutterschutz). der schutz besteht während der schwangerschaft und bis zum ablauf von 4 monaten nach der entbindung!



das ist so nicht korrekt. Ich zitiere hier mal eine von Rumpnisars Quellen:

Zitat:

Ist die Kündigung einer schwangeren Auszubildenden zulässig?

Grds. nein, auch nicht in der Probezeit. Dies gilt auch für Kleinstbetriebe (< 5 Angestellte), da die Kleinstbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes (§ 23 Abs. 1 S. 2 KSchG) hier nicht gilt.


naja wenn das passt, dann kann sie ja nach der vertragsunterzeichnung alles offenlegen. würde aber trotzdem nen fachlichen rat holen!
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