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spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:42 Uhr

Zitat von nickko:

Zitat von spectre:

Zitat von Onkelz___:

Diese E-mail hab ich bekommen nach dem ich eine Zahlungsweigerung geschrieben habe.


du bist doch 16, right? und hast das korrekte geb.datum dort eingegeben, soweit auch noch richtig?
jedenfalls bist du, solange du unter 18 bist, nur beschränkt geschäftsfähig. d.h. der vertrag wird nur dann wirksam, wenn deine eltern dir die einwilligung dazu erteilen oder nachträglich eine genehmigung dazu geben.
wenn weder noch der fall ist, ist der vertrag, wie gesagt, schlicht unwirksam :o alles klar?


das stimmt allerdings!! hab das auch für meine prüfungen erst lernen müssen. allerdings ist das nicht komplett richtig!! man sagt, alles unter ca. 100 € fällt unter den taschengeldparagraph, das heißt hierfür ist die genehmigung der eltern nicht erforderlich!

aber gibt doch die angelegenheit tatsächlich an deinen vater weiter. der hat bestimmt ne rechtschutzversicherung oder ä., die kümmern sich drum, schließlich ist deren vorgehensweise ja irreführend und haben vor gericht tatsächlich keine chance...


rechtsschutzversicherung bei solch einer einfachen materie (der vertrag IST unwirksam)? na ich weiß nicht, das ist für mich zu hochgegriffen...
mit dem "taschengeldparagraph" und den 100,-€ muss ich dir aber widersprechen. zum einen sind die 100,-€ nirgends geregelt und ergeben sich auch nicht eindeutig aus der rechtssprechung, zum anderen greift hier der § 110 BGB nicht, da es am "bewirken" scheitert! der onkelz__ (oder so) hat noch nicht (!) bezahlt. damit der § 110 BGB greift, müsste onkelz__ bereits bezahlt haben.

ergo: der vertrag IST unwirksam, ohne wenn und aber (naja ok, doch: genehmigung/einwilligung der eltern... siehe mein letzter beitrag).

Zitat von Onkelz___:

und wie kann ich denen das klar machen das das ein ungültiger Vertrag ist?

schreiben, dass du beschränkt geschäftsfähig bist und deine eltern dir weder die genehmigung noch die einwilligung dazu gegeben haben... und somit der vertrag unwirksam ist. muss ja kein großes blabla sein oder mit §§ gespickt sein.
Onkelz___ - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:42 Uhr

Zitat:


Warum dann die Sorgen? Dann können sie ja Rechnungen und Mahnungen dahinschicken, wie viel sie wollen. Wenn sie nichts als deine E-Mail-Adsresse haben und selbst wissen, dass sie im Grunde keine Chance haben, würde ich die E-Mails einfach ignorieren.


das ist die Frage ob man so durchkommen kann

Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

Onkelz___ - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:45 Uhr

Zitat:


schreiben, dass du beschränkt geschäftsfähig bist und deine eltern dir weder die genehmigung noch die einwilligung dazu gegeben haben... und somit der vertrag unwirksam ist. muss ja kein großes blabla sein oder mit §§ gespickt sein.


ob die das glauben??
das ist das was ich geschickt habe
> Betreff:
> Anfechtung des Vertrages gemäß § 119 und § 123 BGB
> Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz
> Widerruf gemäß § 355 BGB
>
>
> Sehr geehrten Damen und Herren,
>
> hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom 10. Dezember. 2006
> angeführten Vertrag. Der Umstand, daß auf www.lebenserwartung.de der Hinweis
> auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei
> Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der
> Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht!
-
> sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in
> der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag
nicht
> zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die
> Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare
> "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen
> Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht
> erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen.
> Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.
>
> Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten
> irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt
> abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB
> an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht
eingegangen
> wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und
> verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in
> mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge
> nicht Rechnung getragen worden.
>
> Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem
> Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. Diese Ansicht
> teilt auch die Konsumentenschutzsektion (S III) im österreichischen
> Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz,
> das bereits mehrfach von Opfern Ihrer Geschäftspraktiken mit der Problematik
> befaßt wurde.
>
> In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem
> geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie
> die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht
> erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit
> Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.
>
> Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer
> Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den
> Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch
> berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in
> Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des
> Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma
verlängert
> sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs
Monate
> nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s
> weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1
> BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte
auch
> darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und
> seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom
> 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach
meiner
> Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand
einer
> „ausdrücklichen Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht
vorliegt.
> Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,wie z. B. „Downloaden bestimmter
> Inhalte“, erforderlich.
>
> Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für
den
> Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und
darauf
> folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters
> untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.
>
> Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der
Folge
> nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die
> Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen
Betruges
> erstatten.
>
> Hochachtungsvoll

Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

goldenI
Experte (offline)

Dabei seit 12.2004
1581 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:47 Uhr

Zitat von Onkelz___:

Zitat:


Warum dann die Sorgen? Dann können sie ja Rechnungen und Mahnungen dahinschicken, wie viel sie wollen. Wenn sie nichts als deine E-Mail-Adsresse haben und selbst wissen, dass sie im Grunde keine Chance haben, würde ich die E-Mails einfach ignorieren.


das ist die Frage ob man so durchkommen kann

Wieso durchkommen? DU musst überhaupt nix, weil du keinen Vertrag eingegangen bist, der rechtskräftig ist (wenn man meinen Vorpostern glauben darf). Wenn dann müssen DIE durchkommen. DIE wollen ja was von dir, nicht andersrum. Also: Entspann dich erstmal und lass dich nicht einschüchtern.
(Obwohl es natürlich trotzdem nicht doof gewesen wäre, wenigstens schnell die AGB zu überfliegen, zumindest die Überschriften. Da gab's bestimmt einen Punkt "Kosten" oder so.)

No reason to live and that's the way I like it!

Neo_m85 - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
285 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:49 Uhr

es ist nur die Frage, da die Gesellschaft ihren Sitz in der Schweiz hat, ob dann deutsches oder schweizer Recht greift.

hell awaits...

Onkelz___ - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:49 Uhr

Zitat von goldenI:

Zitat von Onkelz___:

Zitat:


Warum dann die Sorgen? Dann können sie ja Rechnungen und Mahnungen dahinschicken, wie viel sie wollen. Wenn sie nichts als deine E-Mail-Adsresse haben und selbst wissen, dass sie im Grunde keine Chance haben, würde ich die E-Mails einfach ignorieren.


das ist die Frage ob man so durchkommen kann

Wieso durchkommen? DU musst überhaupt nix, weil du keinen Vertrag eingegangen bist, der rechtskräftig ist (wenn man meinen Vorpostern glauben darf). Wenn dann müssen DIE durchkommen. DIE wollen ja was von dir, nicht andersrum. Also: Entspann dich erstmal und lass dich nicht einschüchtern.
(Obwohl es natürlich trotzdem nicht doof gewesen wäre, wenigstens schnell die AGB zu überfliegen, zumindest die Überschriften. Da gab's bestimmt einen Punkt "Kosten" oder so.)


wie man dem oben genau auf diese internetseite abgestimmtem text entnehmen kann sind die AGB`s erst angegeben worden NACHDEM man den Vertrag //unwissend von allem// eingewilligt hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:50 Uhr

Zitat von Onkelz___:

Zitat:


schreiben, dass du beschränkt geschäftsfähig bist und deine eltern dir weder die genehmigung noch die einwilligung dazu gegeben haben... und somit der vertrag unwirksam ist. muss ja kein großes blabla sein oder mit §§ gespickt sein.


ob die das glauben??
das ist das was ich geschickt habe
[...blabla...]


das hat nichts mit glauben zu tun, mein lieber! du hast denen dein korrektes geb.datum angegeben, somit ist auch für die ersichtlich, dass du beschränkt geschäftsfähig bist. das einzige, was sie dir nicht glauben könnten, ist, dass deine eltern dir da nicht eingewilligt haben. dadurch würden sie also behaupten, dass deine eltern dir das "ok" gegeben haben - und das wiederum ist ganz leicht zu bestreiten, indem in diesem fall deine eltern denen sagen, dass sie damit -nicht- einverstanden sind. somit ist und bleibt der vertrag unwirksam.
aber ich bezweifle erheblich!, dass sie den fakt, dass deine eltern dir da nicht eingewilligt haben, anzweifeln!

das, was du geschrieben hast, ist für dich vielleicht in bestimmter form auch zutreffend, angesichts deiner beschränkten geschäftsfähigkeit völlig vergeudete zeit, da der vertrag, wie schon mehrmals von mir festgestellt, ja sowieso unwirksam ist.
Onkelz___ - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:52 Uhr

Zitat von spectre:

Zitat von Onkelz___:

Zitat:


schreiben, dass du beschränkt geschäftsfähig bist und deine eltern dir weder die genehmigung noch die einwilligung dazu gegeben haben... und somit der vertrag unwirksam ist. muss ja kein großes blabla sein oder mit §§ gespickt sein.


ob die das glauben??
das ist das was ich geschickt habe
[...blabla...]


das hat nichts mit glauben zu tun, mein lieber! du hast denen dein korrektes geb.datum angegeben, somit ist auch für die ersichtlich, dass du beschränkt geschäftsfähig bist. das einzige, was sie dir nicht glauben könnten, ist, dass deine eltern dir da nicht eingewilligt haben. dadurch würden sie also behaupten, dass deine eltern dir das "ok" gegeben haben - und das wiederum ist ganz leicht zu bestreiten, indem in diesem fall deine eltern denen sagen, dass sie damit -nicht- einverstanden sind. somit ist und bleibt der vertrag unwirksam.
aber ich bezweifle erheblich!, dass sie den fakt, dass deine eltern dir da nicht eingewilligt haben, anzweifeln!

das, was du geschrieben hast, ist für dich vielleicht in bestimmter form auch zutreffend, angesichts deiner beschränkten geschäftsfähigkeit völlig vergeudete zeit, da der vertrag, wie schon mehrmals von mir festgestellt, ja sowieso unwirksam ist.


:daumenhoch:


Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

goldenI
Experte (offline)

Dabei seit 12.2004
1581 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:53 Uhr

Zitat von Onkelz___:

Zitat von goldenI:


Wieso durchkommen? DU musst überhaupt nix, weil du keinen Vertrag eingegangen bist, der rechtskräftig ist (wenn man meinen Vorpostern glauben darf). Wenn dann müssen DIE durchkommen. DIE wollen ja was von dir, nicht andersrum. Also: Entspann dich erstmal und lass dich nicht einschüchtern.
(Obwohl es natürlich trotzdem nicht doof gewesen wäre, wenigstens schnell die AGB zu überfliegen, zumindest die Überschriften. Da gab's bestimmt einen Punkt "Kosten" oder so.)


wie man dem oben genau auf diese internetseite abgestimmtem text entnehmen kann sind die AGB`s erst angegeben worden NACHDEM man den Vertrag //unwissend von allem// eingewilligt hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Na also, dann haben die erst recht keine Chance.

No reason to live and that's the way I like it!

Onkelz___ - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:58 Uhr

Zitat:


schreiben, dass du beschränkt geschäftsfähig bist und deine eltern dir weder die genehmigung noch die einwilligung dazu gegeben haben... und somit der vertrag unwirksam ist. muss ja kein großes blabla sein oder mit §§ gespickt sein.


sollte ich dann auch erwähnen das außer mein geb datum sonstige Angaben nichts mit meiner Person zu tun haben????????

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spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 17:00 Uhr

Zitat von Onkelz___:

Zitat:


schreiben, dass du beschränkt geschäftsfähig bist und deine eltern dir weder die genehmigung noch die einwilligung dazu gegeben haben... und somit der vertrag unwirksam ist. muss ja kein großes blabla sein oder mit §§ gespickt sein.


sollte ich dann auch erwähnen das außer mein geb datum sonstige Angaben nichts mit meiner Person zu tun haben????????


spielt das eine rolle?...
Onkelz___ - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 17:03 Uhr

Zitat von spectre:

Zitat von Onkelz___:

Zitat:


schreiben, dass du beschränkt geschäftsfähig bist und deine eltern dir weder die genehmigung noch die einwilligung dazu gegeben haben... und somit der vertrag unwirksam ist. muss ja kein großes blabla sein oder mit §§ gespickt sein.


sollte ich dann auch erwähnen das außer mein geb datum sonstige Angaben nichts mit meiner Person zu tun haben????????


spielt das eine rolle?...


vll. ist es ja noch ein weiterer Grund das der Vertrag nichtig ist da ich ihn ja nicht einmal mit meinem Namen "unterzeichnet" habe.

Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

Benji84
Champion (offline)

Dabei seit 03.2005
2265 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2006 um 17:03 Uhr

ich habe vor einem Jahr auch meine Bankausbildung abgeschlossen und ich meine auch es sind 100 EUR aber nichts desto trotz glaube ich nicht das du (Forum ersteller) den Betrag blechen musst! Ganz cool bleiben!

GUUUUMMMIIIBÄÄÄÄRNNN N *bong* *bong* bong*

Anderl79 - 45
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
865 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2006 um 17:03 Uhr

Wieso nimmt man an so ner Bauernfängerei eingentlich teil/macht da mit???

Herzchen im Namen sind die Arschgeweihe des Team-Ulm

Onkelz___ - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 17:06 Uhr

Zitat von Anderl79:

Wieso nimmt man an so ner Bauernfängerei eingentlich teil/macht da mit???


zum Spaß??? ursprüngliches Denken war ja das es kostenlos ist
wo mir dann allerdings ein halben Monat später das Gegenteil bewiesen wurde

Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

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