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Hilfe Hilfe [Teil 2]

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Onkelz___ - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 15:50 Uhr

Diese E-mail hab ich bekommen nach dem ich eine Zahlungsweigerung geschrieben habe.

WAS SAGT IHR DAZU?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben bei unserem Service Lebensprognose.com teilgenommen. Da der Test
GESTARTET wurde, kommen Sie für Kosten von 59 Euro auf. Auf diese Kosten
werden Sie auf der Seite unter der Anmeldemaske und nochmals in den AGB
hingewiesen.

In den AGB finden Sie auch den Hinweis, dass Ihnen, sofern der Test NICHT
gestartet wurde, eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zusteht. Diese erlischt
jedoch frühzeitig, wenn der Test GESTARTET wurde. In Ihrem Fall wurde der Test
vollständig ausgeführt.

Aufgrund dieser Tatsachen durch Bestätigen der AGB und abschicken Ihrer
Anmeldedaten kam ein Vertrag zustande.

Infolgedessen bitten wir sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum zu
begleichen.

Sie haben eine Anmeldungsbestätigung erhalten und diese auch bestätigt.
Durch die von Ihnen getätigte E-Mail Adressenverifizierung ist die Bestellung
eindeutig nachweisbar.

Da Sie mit diesen aktiven Handlungen eine rechtsgültige Bestellung bei uns
getätigt haben, erhalten Sie diese Rechnung.

------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen
Ihr lebensprognose.com Support-Team


Internet Service AG
Blegistrasse 1
6343 Rotkreuz
Schweiz

Email: service@lebensprognose.com
Telefon: 00 42 36 63 90 39 24
Telefax: 00 42 36 63 90 39 23
Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10
- 17 Uhr (ausser feiertags) erreichbar.

Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

Flo82 - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2005
111 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2006 um 15:56 Uhr

Tja das ist ja wohl mal komplett scheisse.
Aber du wirst wahrscheinlich nicht viel chancen haben.


Es kann nur besser werden....

pesky-bee - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
110 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 15:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.12.2006 um 15:59 Uhr

Da kannst du leider nichts dran ändern, du hast die AGBs akzeptiert und ja den Test gestartet, so wie es in der E-Mail drin steht, und ja....

Tut mir leid, aber so viel ich weiß, musst du jetzt diese 59€ blechen...

Aber wenns dich beruhigt, ich hab auch schon einmal so einen leichtsinnigen Mist gebaut, musst jetzt halt das Lehrgeld zahlen, wohl oder übel!
scheyem - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2004
5393 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:02 Uhr

naja immer schön die AGB lesen oder sonst was.
Wenn du es gemacht hast dann musch du zahlen kommst du net drum rum

Techno 4ever

Onkelz___ - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:07 Uhr


Für die Unwissenden unter euch:


Lebenserwartung.de – Die Rechnung haben Sie im Leben nicht erwartet



In den letzten Wochen erreichten die Verbraucherzentrale Berlin dutzende Anfragen von Betroffenen, die auf Internetseiten wie www. lebensprognose.com oder www. lebenserwartung.de hereingefallen sind. Auf diesen Seiten werden Tests angeboten, mit denen man angeblich die eigene Lebenserwartung berechnen lassen kann.



Dieses Angebot ist aber nicht kostenlos. Laut Teilnahmebedingungen soll der „Service“ 30 € bzw. 59 € kosten. Hierauf wird versteckt im Kleingedruckten hingewiesen. Viele Teilnehmer haben dies übersehen.



Aufgrund dieser unzureichenden Preisinformation können sich die Verbraucher jedoch in der Regel ohne weiteres gegen die geltend gemachte Forderung wehren und die Zahlung verweigern.



Auch die Betreiber der entsprechenden Seiten wissen sehr genau, dass sie vor Gericht keinerlei Chance hätten. Daher versuchen sie die Betroffenen durch Einschüchterungen zur „freiwilligen“ Zahlung zu bewegen. Dabei schreckt man auch nicht davor zurück, Kindern und Jugendlichen mit einer Strafanzeige wegen Betruges zu drohen.



„Von diesen haltlosen Drohungen sollte man sich jedoch nicht einschüchtern lassen“, rät Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. „Wenn man der Forderung widersprochen hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren“. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf.



Weitere Fragen beantwortet die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale telefonisch montags, dienstags, freitags von 10 - 13 Uhr und mittwochs von 10 - 20 Uhr unter der Ruf-Nr. 0900-1-88 77 100 (1,86 €/Min.) oder persönlich dienstags von 10 - 16 Uhr, donnerstags von 10 - 19 Uhr und freitags von 10 - 14 Uhr ohne Voranmeldung.



Betroffene können in der Verbraucherzentrale einen Musterbrief erhalten, der auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-berlin.de abrufbar ist


Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

spartan - 34
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
868 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:08 Uhr

Hab auch schonmal son scheiss gemacht....hab aber mein papa bescheid gesagt der hat des dann alles geregelt....ohne geld zu bezahlen :-D


Aber bei dir glaub ich dass man da nix machen kann.....hast ja die AGB´s nochmal mit der E-Mail theoretisch bestätigt..... :-/

Profi/Daddelgott

pesky-bee - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
110 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:09 Uhr

Na dann hoff ich mal, dass du und die anderen Betroffenen das Glück habt und doch nichts zahlen müsst!
spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:11 Uhr

Zitat von Onkelz___:

Diese E-mail hab ich bekommen nach dem ich eine Zahlungsweigerung geschrieben habe.


du bist doch 16, right? und hast das korrekte geb.datum dort eingegeben, soweit auch noch richtig?
jedenfalls bist du, solange du unter 18 bist, nur beschränkt geschäftsfähig. d.h. der vertrag wird nur dann wirksam, wenn deine eltern dir die einwilligung dazu erteilen oder nachträglich eine genehmigung dazu geben.
wenn weder noch der fall ist, ist der vertrag, wie gesagt, schlicht unwirksam :o alles klar?
Miss_A - 31
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1238 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:17 Uhr

oh ja das ist schreie ich würds trotzdem net ahlen !!!

BUUUSHiiDOO ♥♥

Onkelz___ - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:25 Uhr

Zitat von spectre:

Zitat von Onkelz___:

Diese E-mail hab ich bekommen nach dem ich eine Zahlungsweigerung geschrieben habe.


du bist doch 16, right? und hast das korrekte geb.datum dort eingegeben, soweit auch noch richtig?
jedenfalls bist du, solange du unter 18 bist, nur beschränkt geschäftsfähig. d.h. der vertrag wird nur dann wirksam, wenn deine eltern dir die einwilligung dazu erteilen oder nachträglich eine genehmigung dazu geben.
wenn weder noch der fall ist, ist der vertrag, wie gesagt, schlicht unwirksam :o alles klar?


das hab ich alles korrekt angegeben nur mein Namen und meine Adresse (wo ich wohn) hab ich falsch angegeben!!
und wie kann ich denen das klar machen das das ein ungültiger Vertrag ist?

Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

nickko - 41
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
420 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:29 Uhr

Zitat von spectre:

Zitat von Onkelz___:

Diese E-mail hab ich bekommen nach dem ich eine Zahlungsweigerung geschrieben habe.


du bist doch 16, right? und hast das korrekte geb.datum dort eingegeben, soweit auch noch richtig?
jedenfalls bist du, solange du unter 18 bist, nur beschränkt geschäftsfähig. d.h. der vertrag wird nur dann wirksam, wenn deine eltern dir die einwilligung dazu erteilen oder nachträglich eine genehmigung dazu geben.
wenn weder noch der fall ist, ist der vertrag, wie gesagt, schlicht unwirksam :o alles klar?


das stimmt allerdings!! hab das auch für meine prüfungen erst lernen müssen. allerdings ist das nicht komplett richtig!! man sagt, alles unter ca. 100 € fällt unter den taschengeldparagraph, das heißt hierfür ist die genehmigung der eltern nicht erforderlich!

aber gibt doch die angelegenheit tatsächlich an deinen vater weiter. der hat bestimmt ne rechtschutzversicherung oder ä., die kümmern sich drum, schließlich ist deren vorgehensweise ja irreführend und haben vor gericht tatsächlich keine chance...

Wer keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten!!

cheesemaker - 43
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2563 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:30 Uhr

Zitat von spectre:

Zitat von Onkelz___:

Diese E-mail hab ich bekommen nach dem ich eine Zahlungsweigerung geschrieben habe.


du bist doch 16, right? und hast das korrekte geb.datum dort eingegeben, soweit auch noch richtig?
jedenfalls bist du, solange du unter 18 bist, nur beschränkt geschäftsfähig. d.h. der vertrag wird nur dann wirksam, wenn deine eltern dir die einwilligung dazu erteilen oder nachträglich eine genehmigung dazu geben.
wenn weder noch der fall ist, ist der vertrag, wie gesagt, schlicht unwirksam :o alles klar?


Stimmt, du bist nicht voll geschäftsfähig und der Vertrag (sofern überhaupt rechtsgültig) somit schwebend unwirksam.

Wenn du ihnen schriftlich mitgeteilt hast, dass du ihre Forderung nicht anerkennst, kannst getrost warten bis sich das Amtsgericht meldet (was aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passieren wird).

"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire

Onkelz___ - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:31 Uhr

Zitat von nickko:

Zitat von spectre:

Zitat von Onkelz___:

Diese E-mail hab ich bekommen nach dem ich eine Zahlungsweigerung geschrieben habe.


du bist doch 16, right? und hast das korrekte geb.datum dort eingegeben, soweit auch noch richtig?
jedenfalls bist du, solange du unter 18 bist, nur beschränkt geschäftsfähig. d.h. der vertrag wird nur dann wirksam, wenn deine eltern dir die einwilligung dazu erteilen oder nachträglich eine genehmigung dazu geben.
wenn weder noch der fall ist, ist der vertrag, wie gesagt, schlicht unwirksam :o alles klar?


das stimmt allerdings!! hab das auch für meine prüfungen erst lernen müssen. allerdings ist das nicht komplett richtig!! man sagt, alles unter ca. 100 € fällt unter den taschengeldparagraph, das heißt hierfür ist die genehmigung der eltern nicht erforderlich!

aber gibt doch die angelegenheit tatsächlich an deinen vater weiter. der hat bestimmt ne rechtschutzversicherung oder ä., die kümmern sich drum, schließlich ist deren vorgehensweise ja irreführend und haben vor gericht tatsächlich keine chance...


habs meiner mutter gesagt!!

Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

cheesemaker - 43
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2563 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:33 Uhr

Zitat von nickko:

Zitat von spectre:

Zitat von Onkelz___:

Diese E-mail hab ich bekommen nach dem ich eine Zahlungsweigerung geschrieben habe.


du bist doch 16, right? und hast das korrekte geb.datum dort eingegeben, soweit auch noch richtig?
jedenfalls bist du, solange du unter 18 bist, nur beschränkt geschäftsfähig. d.h. der vertrag wird nur dann wirksam, wenn deine eltern dir die einwilligung dazu erteilen oder nachträglich eine genehmigung dazu geben.
wenn weder noch der fall ist, ist der vertrag, wie gesagt, schlicht unwirksam :o alles klar?


das stimmt allerdings!! hab das auch für meine prüfungen erst lernen müssen. allerdings ist das nicht komplett richtig!! man sagt, alles unter ca. 100 € fällt unter den taschengeldparagraph, das heißt hierfür ist die genehmigung der eltern nicht erforderlich!

aber gibt doch die angelegenheit tatsächlich an deinen vater weiter. der hat bestimmt ne rechtschutzversicherung oder ä., die kümmern sich drum, schließlich ist deren vorgehensweise ja irreführend und haben vor gericht tatsächlich keine chance...


100€ fallen inzwischen schon unter den Taschengeldparagraphen? :gruebel: Ich bin noch in Zeiten groß geworden da warens 50 DM, und das kam mir schon viel vor.

"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire

Onkelz___ - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:34 Uhr

Zitat von cheesemaker:

Zitat von spectre:

Zitat von Onkelz___:

Diese E-mail hab ich bekommen nach dem ich eine Zahlungsweigerung geschrieben habe.


du bist doch 16, right? und hast das korrekte geb.datum dort eingegeben, soweit auch noch richtig?
jedenfalls bist du, solange du unter 18 bist, nur beschränkt geschäftsfähig. d.h. der vertrag wird nur dann wirksam, wenn deine eltern dir die einwilligung dazu erteilen oder nachträglich eine genehmigung dazu geben.
wenn weder noch der fall ist, ist der vertrag, wie gesagt, schlicht unwirksam :o alles klar?


Stimmt, du bist nicht voll geschäftsfähig und der Vertrag (sofern überhaupt rechtsgültig) somit schwebend unwirksam.

Wenn du ihnen schriftlich mitgeteilt hast, dass du ihre Forderung nicht anerkennst, kannst getrost warten bis sich das Amtsgericht meldet (was aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passieren wird).


ja ich hab einen Text von der Verbraucher Zentrale abgeschickt: wo drin steht das ich mich weigere und das Die AGB`s nicht sichtbar genug waren und das ich nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

goldenI
Experte (offline)

Dabei seit 12.2004
1581 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2006 um 16:34 Uhr

Zitat von Onkelz___:

Zitat von spectre:

Zitat von Onkelz___:

Diese E-mail hab ich bekommen nach dem ich eine Zahlungsweigerung geschrieben habe.


du bist doch 16, right? und hast das korrekte geb.datum dort eingegeben, soweit auch noch richtig?
jedenfalls bist du, solange du unter 18 bist, nur beschränkt geschäftsfähig. d.h. der vertrag wird nur dann wirksam, wenn deine eltern dir die einwilligung dazu erteilen oder nachträglich eine genehmigung dazu geben.
wenn weder noch der fall ist, ist der vertrag, wie gesagt, schlicht unwirksam :o alles klar?


das hab ich alles korrekt angegeben nur mein Namen und meine Adresse (wo ich wohn) hab ich falsch angegeben!!
und wie kann ich denen das klar machen das das ein ungültiger Vertrag ist?

Warum dann die Sorgen? Dann können sie ja Rechnungen und Mahnungen dahinschicken, wie viel sie wollen. Wenn sie nichts als deine E-Mail-Adsresse haben und selbst wissen, dass sie im Grunde keine Chance haben, würde ich die E-Mails einfach ignorieren.

No reason to live and that's the way I like it!

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