septicus
Team-Ulmler
(offline)
Dabei seit 08.2002
4436
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 08:55 Uhr
|
|
Mögliche Maßnahmen wären bspw einen Jugenschutzfilter auf dem Rechner den die Kinder nutzen zu installieren. So ein Filter kann - wenn er richtig installiert wird - von den Kids auch nicht umgangen werden.
Einen solchen Filter gibt es bspw. kostenlos auf [link=www.icra.org]www.icra.org" target="_blank">Das ist ein Link
|
|
fitzkick - 42
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 08.2005
61
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 08:58 Uhr
|
|
Zitat von septicus: Mögliche Maßnahmen wären bspw einen Jugenschutzfilter auf dem Rechner den die Kinder nutzen zu installieren. So ein Filter kann - wenn er richtig installiert wird - von den Kids auch nicht umgangen werden.
Einen solchen Filter gibt es bspw. kostenlos auf [link=www.icra.org]www.icra.org" target="_blank">Das ist ein Link
Schön und gut.. Und wie installiere ich so etwas in einem Internet Cafe ??? 
Uh ich merk schon langsam geh ich hier den Leuten auf den Keks. DAS KANN DOCH NICHT ALLES SEIN!!!!
|
|
Nitek - 41
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2003
4129
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 09:09 Uhr
|
|
Zitat von fitzkick: Uh ich merk schon langsam geh ich hier den Leuten auf den Keks. DAS KANN DOCH NICHT ALLES SEIN!!!!
Das ist schon sehr viel. Bei über 200.000 Usern können wir doch nicht jeden Benutzer persönlich überprüfen bevor er sich anmelden darf. Überprüfung der Ausweisnummer bringt beispielsweise auch nichts, das ist weder ein rechtlich als Schutz anerkannt, noch wirklich ein Hindernis.
Wenn wirklich jemand beispielsweise obszöne Bilder in die GBs von kleinen Kindern setzt, dann setzt man ihn auf die Ignore Liste, meldet einen entsprechenden Verstoß und der Support kümmert sich dementsprechend um denjenigen (Wegen ähnlicher Aktionen gabs auch schon diverse Anzeigen).
Man kann (und darf) aber nunmal nicht alles kontrollieren.
|
|
septicus
Team-Ulmler
(offline)
Dabei seit 08.2002
4436
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 09:09 Uhr
|
|
Uns gehst du nicht auf den Keks.
Sorry, aber Minderjährige haben in einem Internetcafe eigentlich nicht wirklich was verloren, das wird auch von §4 des Jugendschutzgesetzes eindeutig geregelt.
Zitat:
§ 4 Gaststätten
(1) 1Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. 2Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__4.html
|
|
fitzkick - 42
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 08.2005
61
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 09:18 Uhr
|
|
Zitat von septicus: Uns gehst du nicht auf den Keks.
Sorry, aber Minderjährige haben in einem Internetcafe eigentlich nicht wirklich was verloren, das wird auch von §4 des Jugendschutzgesetzes eindeutig geregelt.
Zitat:
§ 4 Gaststätten
(1) 1Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. 2Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__4.html
ok.. war mir auch bewusst. So, dann frage ich mich warum z.B. in Blaubeuren ein Internetcafe geöffnet ist, dass sogar Preise für Minderjährige an der Tür hängen hat, obwohl es verboten ist??
Und ich kann mir nicht vorstellen dass in diesem Kaff Absatz 4 in Kraft tritt
|
|
t-lo_89 - 37
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2004
314
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 09:22 Uhr
|
|
dann musst du das mit dem betreiber vom inetcafe ausmachen.. und dich bei dem beschweren!..
und lass die kleinen kinder halt nich so lang ins internet!! wenn se nicht so lang drinne sind... kannst auch mal ne zeitlang schauen was sie so machen!^^
µnÐ3r9r0µnÐ n37w0r|{
|
|
Nitek - 41
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2003
4129
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 09:24 Uhr
|
|
Zitat von fitzkick: ok.. war mir auch bewusst. So, dann frage ich mich warum z.B. in Blaubeuren ein Internetcafe geöffnet ist, dass sogar Preise für Minderjährige an der Tür hängen hat, obwohl es verboten ist??
Und ich kann mir nicht vorstellen dass in diesem Kaff Absatz 4 in Kraft tritt 
Aber du kannt doch nicht dem Schnappshersteller vorwerfen, dass irgend ein Supermarkt Alkohol an Kinder verkauft...
Wie unter "Jugendschutz" beschrieben haben wir ja durchaus schon einiges für den Jugendschutz getan und sind auch stetts bemüht das weiter zu verbessern, aber ein "Tut doch was" ohne konkrete Vorschläge hilft da leider nicht weiter.
|
|
septicus
Team-Ulmler
(offline)
Dabei seit 08.2002
4436
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 09:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.12.2006 um 09:28 Uhr
|
|
Zitat von fitzkick:
ok.. war mir auch bewusst. So, dann frage ich mich warum z.B. in Blaubeuren ein Internetcafe geöffnet ist, dass sogar Preise für Minderjährige an der Tür hängen hat, obwohl es verboten ist??
Und ich kann mir nicht vorstellen dass in diesem Kaff Absatz 4 in Kraft tritt 
Ähm.. das ist nicht dein Ernst, oder? Deutsche Gesetze gelten überall auf deutschem Boden, sie treten also auch in der letzten Ecke Deutschlands automatisch in Kraft, wenn sie in Kraft treten. Da Blaubeuren nicht die letzte Ecke Deutschlands ist gelten sie also auch sowieso dort.
Weshalb der Betreiber des Internetcafes dort sich nicht an das geltende Recht hält weiss ich nicht und interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht. Du kannst beim besten Willen nicht von uns verlangen dass wir mehr tun als gesetzlich gefordert wird (was wir übrigens bereits von uns aus tun), und im Gegenzug dazu das ungesetzliche Handeln eines Anderen (aus dem dein Anspruch uns gegenüber resultiert) akzeptieren.
|
|
Hasstierchen - 39
Experte
(offline)
Dabei seit 05.2005
1364
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 09:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.12.2006 um 09:43 Uhr
|
|
Vorschlag, jedoch zeit- und arbeitsintensiv...
und zwar, wie wäre es mit einem trusted user-programm?
ein user wird mit seinem namen, seiner adresse etc. pp. bei team-ulm registriert, diese registration wird durch eine fotokopie des personalausweises verifiziert, was dann widerum eine bearbeitungsgebühr in höhe von z.b. 5-10€ kosten würde...
im gegenzug dazu wird der nick durch ein logo und einen entsprechenden schriftzug im profil als trusted user, als (mehr oder minder) vertrauenswürdige person "markiert".
im falle von zuwiderhandlungen gegen gesetz/agb kann diese person dann sofort belangt werden, widerum non-trusted-user können dann nur eingeschränkt auf die inhalte von TU zurückgreifen und die "ehrlichen" chatter können sehen bzw eher einschätzen ob sies mit einem gleichgesinnten, oder mit irgend einem faker zu tun haben.
team ulm wächst tagtäglich, wie bereits erwähnt gibts schon über 200.000 user, irgendwas sollte man sich diesbezüglich doch einfallen lassen.
und technisch machbar ist es auch, beispielsweise gibt es bei www.schwarzes-glueck.de das engel- und erzengel programm, bei dem die user einen finanziellen beitrag ihres ermessens leisten und dafür erweiterte funktionen bekommen...
ich bezweifel dass meine idee 1 zu 1 übernommen wird, aber ich wollte sie nicht einfach so ungelesen verstreichen lassen.
mfg / HT
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
|
|
fitzkick - 42
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 08.2005
61
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 09:43 Uhr
|
|
Zitat von septicus: Zitat von fitzkick:
ok.. war mir auch bewusst. So, dann frage ich mich warum z.B. in Blaubeuren ein Internetcafe geöffnet ist, dass sogar Preise für Minderjährige an der Tür hängen hat, obwohl es verboten ist??
Und ich kann mir nicht vorstellen dass in diesem Kaff Absatz 4 in Kraft tritt 
Ähm.. das ist nicht dein Ernst, oder? Deutsche Gesetze gelten überall auf deutschem Boden, sie treten also auch in der letzten Ecke Deutschlands automatisch in Kraft, wenn sie in Kraft treten. Da Blaubeuren nicht die letzte Ecke Deutschlands ist gelten sie also auch sowieso dort.
Weshalb der Betreiber des Internetcafes dort sich nicht an das geltende Recht hält weiss ich nicht und interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht. Du kannst beim besten Willen nicht von uns verlangen dass wir mehr tun als gesetzlich gefordert wird (was wir übrigens bereits von uns aus tun), und im Gegenzug dazu das ungesetzliche Handeln eines Anderen (aus dem dein Anspruch uns gegenüber resultiert) akzeptieren.
Na das ist wieder klar. Ich dachte hier kann man diskutieren? Aber irgendwie fühlt sich der Großteil der User ans Bein gepinkelt.
Und verlangt habe ich überhaupt nichts. Es war gelgentlich die Frage was man tun kann.Danke, jetzt weiß ich bescheid.
|
|
fitzkick - 42
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 08.2005
61
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 09:45 Uhr
|
|
Zitat von Hasstierchen: Vorschlag, jedoch zeit- und arbeitsintensiv...
und zwar, wie wäre es mit einem trusted user-programm?
ein user wird mit seinem namen, seiner adresse etc. pp. bei team-ulm registriert, diese registration wird durch eine fotokopie des personalausweises verifiziert, was dann widerum eine bearbeitungsgebühr in höhe von z.b. 5-10€ kosten würde...
im gegenzug dazu wird der nick durch ein logo und einen entsprechenden schriftzug im profil als trusted user, als (mehr oder minder) vertrauenswürdige person "markiert".
im falle von zuwiderhandlungen gegen gesetz/agb kann diese person dann sofort belangt werden, widerum non-trusted-user können dann nur eingeschränkt auf die inhalte von TU zurückgreifen und die "ehrlichen" chatter können sehen bzw eher einschätzen ob sies mit einem gleichgesinnten, oder mit irgend einem faker zu tun haben.
team ulm wächst tagtäglich, wie bereits erwähnt gibts schon über 200.000 user, irgendwas sollte man sich diesbezüglich doch einfallen lassen.
und technisch machbar ist es auch, beispielsweise gibt es bei www.schwarzes-glueck.de das engel- und erzengel programm, bei dem die user einen finanziellen beitrag ihres ermessens leisten und dafür erweiterte funktionen bekommen...
ich bezweifel dass meine idee 1 zu 1 übernommen wird, aber ich wollte sie nicht einfach so ungelesen verstreichen lassen.
mfg / HT
NA DAS IST MAL EIN EINTRAG!!! EIN MENSCH DER SICH NEN KOPF DRÜBER MACHT! DANKE!!!
|
|
septicus
Team-Ulmler
(offline)
Dabei seit 08.2002
4436
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 09:45 Uhr
|
|
Man kann durchaus mit uns diskutieren, aber bitte konstruktiv, d.h. so, dass es insgesamt zu einem brauchbaren Ergebnis führt 
Wir antworten im Übrigen nur auf deine Fragen bisher.
|
|
septicus
Team-Ulmler
(offline)
Dabei seit 08.2002
4436
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 09:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.12.2006 um 09:51 Uhr
|
|
Zitat von Hasstierchen: Vorschlag, jedoch zeit- und arbeitsintensiv...
und zwar, wie wäre es mit einem trusted user-programm?
ein user wird mit seinem namen, seiner adresse etc. pp. bei team-ulm registriert, diese registration wird durch eine fotokopie des personalausweises verifiziert, was dann widerum eine bearbeitungsgebühr in höhe von z.b. 5-10€ kosten würde...
im gegenzug dazu wird der nick durch ein logo und einen entsprechenden schriftzug im profil als trusted user, als (mehr oder minder) vertrauenswürdige person "markiert".
im falle von zuwiderhandlungen gegen gesetz/agb kann diese person dann sofort belangt werden, widerum non-trusted-user können dann nur eingeschränkt auf die inhalte von TU zurückgreifen und die "ehrlichen" chatter können sehen bzw eher einschätzen ob sies mit einem gleichgesinnten, oder mit irgend einem faker zu tun haben.
team ulm wächst tagtäglich, wie bereits erwähnt gibts schon über 200.000 user, irgendwas sollte man sich diesbezüglich doch einfallen lassen.
und technisch machbar ist es auch, beispielsweise gibt es bei www.schwarzes-glueck.de das engel- und erzengel programm, bei dem die user einen finanziellen beitrag ihres ermessens leisten und dafür erweiterte funktionen bekommen...
ich bezweifel dass meine idee 1 zu 1 übernommen wird, aber ich wollte sie nicht einfach so ungelesen verstreichen lassen.
mfg / HT
Die Idee ist gut, scheitert in der Praxis jedoch an den gleichen Punkten wie der Vorschlag der Eingabe der Personalausweisnummer.
Woher sollen wir wissen, dass der eingeschickte Personalausweis nicht gefälscht ist?
Woher sollen wir wissen, dass nicht ein Halbwüchsiger den Personalausweis seiner Eltern auf den Scanner legt, kopiert und an uns schickt, und dann im Namen seiner Eltern bei uns unterwegs ist?
Wenn wir dann solchermaßen gefälschte Accounts auch noch als "Trusted" markieren, dann vertrauen die Leute sogar noch auf gefälschte Accounts, was dann sogar noch schlimmer wäre.
Ganz abgesehen von dem dazu notwendingen wahnsinnigen Aufwand bei uns, den wir einfach nicht abbilden können.
|
|
fitzkick - 42
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 08.2005
61
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 09:50 Uhr
|
|
Zitat von septicus: Man kann durchaus mit uns diskutieren, aber bitte konstruktiv, d.h. so, dass es insgesamt zu einem brauchbaren Ergebnis führt
Wir antworten im Übrigen nur auf deine Fragen bisher.
Ich sag dazu jetzt nichts. Das hier ist konstruktiv in den Gulli zu kicken!
Außerdem interessieren mich auch die Meinungen anderer TU User und nicht nur die von den Mitarbeitern!
Nichts für Ungut.
|
|
--SoWjEt-- - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 01.2006
390
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 07.12.2006 um 09:52 Uhr
|
|
Das mit dem "personalausweisnummer finden" ist ja oke..aber bei zB. www.knuddels.de ists ja auch so dass verpflichtend die standard angaben wie geburtsdatum usw angegeben werden müssen..und falls der user über 16 ist(einen perso hat) kann er dort seine angaben verifizieren lassen..denn nur ein algorhythmus passt zu einer benutzerangabe oder?..und komplette angaben von ausweisen im internet hab ich bei google keine gefunden..alles so hinzensiert dass man es nicht erkennt..und selbst wenn..dann gibt es einen fake user der verifiziert ist pro öffentlich zugängliche perso-kopie im net..und dis problem mit 10 accounts auf einen namen wäre auch gelöst..
Ja ich weiß
|
|