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Ab wann zählt ein Brief als Brief?

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Groove - 35
Experte (offline)

Dabei seit 09.2005
1753 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2006 um 22:41 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.06.2006 um 22:45 Uhr

Hallo!

Ich führe momentan mit einem Freund eine eher sinnlose, aber auch sehr interessante Diskussion... Der Hintergrund ist folgender:

Ich glaube, jeder kennt diese kleinen Zettel, die im Unterricht gerne mal zur Kommunikation geschrieben werden. Wenn ein Lehrer das sieht, werden solche üblicherweise entsorgt.
Jetzt hat er allerdings mindestens eine Lehrerin an seiner Schule, die die Zettel jedesmal liest.
Da kommt unser juristisches Halbwissen ans Tageslicht:

Laut Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis ( hier Das ist ein Link) sollte es unserer Kenntnis nach verboten sein, solche Briefchen als Unbeteiligter zu lesen.

Zitat:

Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.


Wir streiten uns schon etwas länger darüber, ob diese Zettel als Briefe gelten oder nicht...
Also hier ist meine Frage:

Ab wann gilt ein Stück Papier als Brief, der dem Artikel 10 GG unterliegt?

mfg

Groove
chill
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2005
60 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2006 um 22:46 Uhr

Meines wissens wenn er zugeklebt (umschlag) und adressiert ist!!!!
Hat zumindest mal in lehrer bei uns gesagt!!!! =)

FoL

Shakira2 - 34
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
3660 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2006 um 22:48 Uhr

zettelchen die im unterricht geschrieben werden sehe ich nicht als brief..als brief sehe ich:einen umschlag mit ner adresse und mit einer briefmarke,welcher anschließend in einen briefkasten geschmissen wird

See you later alligator,see you soon sailermoon.....!

Groove - 35
Experte (offline)

Dabei seit 09.2005
1753 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2006 um 22:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.06.2006 um 22:51 Uhr

Zitat von Shakira2:

zettelchen die im unterricht geschrieben werden sehe ich nicht als brief..als brief sehe ich:einen umschlag mit ner adresse und mit einer briefmarke,welcher anschließend in einen briefkasten geschmissen wird


Nein. Briefe müssen keineswegs mit einem staatlichen Zustelldienst zugestellt werden. Nicht umsonst müssen auch private Dienste das Gesetz achten - also hast du als Zustelldienst "Privatperson" das Gesetz auch zu achten.
Außerdem fallen Postkarten(kein Umschlag) auch in diese Schublade... Deshalb streiten wir uns auch so :)

Shakira2 - 34
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
3660 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2006 um 22:52 Uhr

Zitat von Groove:

Zitat von Shakira2:

zettelchen die im unterricht geschrieben werden sehe ich nicht als brief..als brief sehe ich:einen umschlag mit ner adresse und mit einer briefmarke,welcher anschließend in einen briefkasten geschmissen wird


Nein. Briefe müssen keineswegs mit einem staatlichen Zustelldienst zugestellt werden. Nicht umsonst müssen auch private Dienste das Gesetz achten - also hast du als Zustelldienst "Privatperson" das Gesetz auch zu achten.
Außerdem fallen Postkarten(kein Umschlag) auch in diese Schublade... Deshalb streiten wir uns auch so :)

wenn man sonst keine probleme hat :-D aber man kann ja nichts dagegen sagen,wenn die lehrerin die zettel liest..schließlich wird das ja in ihrem unterricht geschrieben

See you later alligator,see you soon sailermoon.....!

Groove - 35
Experte (offline)

Dabei seit 09.2005
1753 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2006 um 22:55 Uhr

Natürlich hat man die Pflicht, dem Unterricht zu folgen keine Frage...
Aber soweit dieser werte Herr meint, hat man sogar ein Recht darauf, den Brief am Ende des Unterrichts zurückzubekommen...
Ob gelesen oder nicht, streiten wir uns noch :)

gurke4 - 18
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2005
14 Beiträge
Geschrieben am: 09.06.2006 um 22:57 Uhr

Zitat von Shakira2:


wenn man sonst keine probleme hat :-D aber man kann ja nichts dagegen sagen,wenn die lehrerin die zettel liest..schließlich wird das ja in ihrem unterricht geschrieben


Naja, da könnte ja der Staat genauso sagen, dass er ein Recht hat, alle Briefe zu lesen, die innerhalb seiner Landesgrenzen geschrieben wurden, oder?
Shakira2 - 34
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
3660 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2006 um 22:59 Uhr

Zitat von gurke4:

Zitat von Shakira2:


wenn man sonst keine probleme hat :-D aber man kann ja nichts dagegen sagen,wenn die lehrerin die zettel liest..schließlich wird das ja in ihrem unterricht geschrieben


Naja, da könnte ja der Staat genauso sagen, dass er ein Recht hat, alle Briefe zu lesen, die innerhalb seiner Landesgrenzen geschrieben wurden, oder?

das seh ich anderst..aber ich mein,wenn es nun mal nicht erwünscht ist,zettel im unterricht zu schreiben,dann sollt man es eben auch lassen..und wenn man erwischt wird,muss man eben die konsequenzen ziehen

See you later alligator,see you soon sailermoon.....!

gurke4 - 18
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2005
14 Beiträge
Geschrieben am: 09.06.2006 um 23:02 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.06.2006 um 23:04 Uhr

Zitat von Shakira2:


das seh ich anderst..aber ich mein,wenn es nun mal nicht erwünscht ist,zettel im unterricht zu schreiben,dann sollt man es eben auch lassen..und wenn man erwischt wird,muss man eben die konsequenzen ziehen


Und die Konsequenz in dem Fall wäre, dass der Lehrer den Brief liest? Dass er ihn wegnimmt ist ok, aber dass er ihn liest?
Ich meine, da könnte ja jetzt auch jemand auf die Idee kommen, als Konsequenz für schwätzen im Unterricht die Konsequenz "Prügelstrafe" einzuführen, auch wenn man sich damit (wie im Falle des Briefes) über geltendes Recht hinwegsetzt.



Edit: Ich liebe solche hypothetischen, eigentlich sinnlosen Diskussionen! ^^
Shakira2 - 34
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
3660 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2006 um 23:05 Uhr

Zitat von gurke4:

Zitat von Shakira2:


das seh ich anderst..aber ich mein,wenn es nun mal nicht erwünscht ist,zettel im unterricht zu schreiben,dann sollt man es eben auch lassen..und wenn man erwischt wird,muss man eben die konsequenzen ziehen


Und die Konsequenz in dem Fall wäre, dass der Lehrer den Brief liest? Dass er ihn wegnimmt ist ok, aber dass er ihn liest?
Ich meine, da könnte ja jetzt auch jemand auf die Idee kommen, als Konsequenz für schwätzen im Unterricht die Konsequenz "Prügelstrafe" einzuführen, auch wenn man sich damit (wie im Falle des Briefes) über geltendes Recht hinwegsetzt.
und was ist,wenn der lehrer wissen will,was man schreibt? also das er sehen kann,ob man was zum thema mitschreibt oder ob man eben nen brief schreibt...dann sollt er es ja schon lesen..außerdem lassen es dann vieleicht manche mim zettel schreiben,weil sie wissen,das der lehrer sie sonst noch liest

See you later alligator,see you soon sailermoon.....!

gurke4 - 18
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2005
14 Beiträge
Geschrieben am: 09.06.2006 um 23:09 Uhr

Zitat von Shakira2:

und was ist,wenn der lehrer wissen will,was man schreibt? also das er sehen kann,ob man was zum thema mitschreibt oder ob man eben nen brief schreibt...dann sollt er es ja schon lesen..außerdem lassen es dann vieleicht manche mim zettel schreiben,weil sie wissen,das der lehrer sie sonst noch liest


Klar ist da der Lehrer in den Arsch gekniffen, aber Gesetz ist nunmal Gesetz - da ändert das auch nichts daran, dass der Lehrer ein Lehrer ist und gerne wissen möchte, was seine Schüler so machen. Er könnte den betroffenen Schülern ja Abzüge in der B-Note geben, aber den Brief darf er (falls dieser als Brief gilt, das ist ja auch noch nicht geklärt) weder öffnen noch lesen.
Shakira2 - 34
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
3660 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2006 um 23:11 Uhr

Zitat von gurke4:

Zitat von Shakira2:

und was ist,wenn der lehrer wissen will,was man schreibt? also das er sehen kann,ob man was zum thema mitschreibt oder ob man eben nen brief schreibt...dann sollt er es ja schon lesen..außerdem lassen es dann vieleicht manche mim zettel schreiben,weil sie wissen,das der lehrer sie sonst noch liest


Klar ist da der Lehrer in den Arsch gekniffen, aber Gesetz ist nunmal Gesetz - da ändert das auch nichts daran, dass der Lehrer ein Lehrer ist und gerne wissen möchte, was seine Schüler so machen. Er könnte den betroffenen Schülern ja Abzüge in der B-Note geben, aber den Brief darf er (falls dieser als Brief gilt, das ist ja auch noch nicht geklärt) weder öffnen noch lesen.

also wenn ich zettelchen shcreib gibts da nich viel zu öffnen ;-) also ich seh zettelchen nicht als briefe:meine meinung..viel spaß noch bei diesem sinnvollen thema

See you later alligator,see you soon sailermoon.....!

Groove - 35
Experte (offline)

Dabei seit 09.2005
1753 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2006 um 23:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.06.2006 um 23:17 Uhr

Der Knackpunkt an unserem "Streit" ist, dass Postkarten auch durch Artikel 10 GG geschützt werden, und bei denen gibt es weder Umschlag, noch etwas zu öffnen...
Und bei diesen Zetteln ist ja genauso :)


gurke4 - 18
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2005
14 Beiträge
Geschrieben am: 09.06.2006 um 23:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.06.2006 um 23:25 Uhr

Also, ich bin gerade dabei, mich über die Definition des Briefes (inklusive Brief-, Postgeheimnis etc etc) etwas schlau zu machen.
Wikipedia sagt dazu:

Zitat:

Der Brief (von lat.: brevis: „kurz“) ist eine auf Papier festgehaltene Nachricht, die meist von einem Boten übermittelt wird und eine für den Empfänger gedachte persönliche Botschaft enthält. Er ist gegenüber einem Werbeschreiben dadurch abgegrenzt, dass der Inhalt typischerweise nicht standardisiert ist, weiterhin ist er im Gegensatz zur Postkarte durch einen Umschlag geschützt und beinhaltet im Kontrast zum Paket keine Warengüter.


...

Zitat:

Tatgegenstand sind Schriftstücke. Ein Schriftstück ist jede durch Schrift verkörperte Gedankenerklärung, z.B. Briefe oder Tagebücher. Gemäß Abs. 3 können ebenfalls Abbildungen wie Fotos Tatgegenstand sein.


Das Schriftstück muss entweder verschlossen (Abs. 1) oder durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert (Abs. 2) sein. Beiden Alternativen gemeinsam ist, dass die Kenntnisnahme durch Dritte mindestens deutlich behindert werden muss. Daher wird der Inhalt ungesicherter Postkarten nicht erfasst.

Verschlossen ist ein Schriftstück, wenn es durch einen Verschluss unmittelbar umhüllt wird. Dies ist beispielsweise bei einem zugeklebten Briefumschlag oder bei einem verschlossenen Tagebuch der Fall.

Durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist ein Schriftstück, wenn es sich etwa in einem Safe oder in einer verschlossenen Schublade befindet. Ein verschlossener Raum ist dagegen kein Behältnis.


Das hieße also, wenn man den Brief in einen Umschlag tut oder evtl schon ein anderes Papier drumherum faltet und irgendwie verschließt (mit einer Büroklammer evtl ?), dürfte es der Lehrer nicht mehr öffnen, oder?

Also damit sollte man zumindest auf der sicheren Seite sein, wie es mit Postkarten aussieht (und damit mit den unveschlossenen Zettlechen) weiß ich nicht.
gurke4 - 18
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2005
14 Beiträge
Geschrieben am: 09.06.2006 um 23:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.06.2006 um 23:29 Uhr

Der Paragraph wird ausgedruckt und bei entsprechender Gelegenheit dem Lehrer unter die Nase gehalten... da werden sich aber einige Schüler freuen :-P

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe beim Öffnen eines verschlossenen Schriftstücks... das dürfte einigen Lehrern zu Denken geben... xD
Groove - 35
Experte (offline)

Dabei seit 09.2005
1753 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2006 um 23:31 Uhr

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob diese Definition des Briefes rechtlich anerkannt ist und werde deshalb mal jemanden fragen, der es wissen muss (Jurastudent :-))
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