Mamba80 - 44
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 19:30 Uhr
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Zitat von EasyQuestion: Hallo, also folgendes Problem: Jemand hat sich vor 2 Wochen auf einem Fest (Faschingsumzug) die Nase gebrochen, daraufhin wurde dieser Jemand mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, davor wurde aber noch die Frage gestellt ob dies Kosten verursacht, dies wurde damit beantwortet dass es die Krankenkasse zahlt, jetzt kam aber ein Brief mit einer Rechnung über 361,90€.
Muss diese Summe nun selbst bezahlt werden oder wie wird das geregelt?
Das Alter der Person ist 18 Jahre und es sollte möglichst ohne Eltern etc. ablaufen.
Danke :)
Fasching sagt doch schon alles besoffen das ordnet die KK gerne als Selbstverschulden ein. Und wenn sowas vorliegt brauchst du dich auch nicht über die Kosten wundern. das die KK alles übernimmt ist nicht richtig es kommt immer auf den jeweiligen Fall an dabei spielen mehrere Faktoren eine rolle.
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AlbernerUser
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 19:33 Uhr
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Zitat von Mamba80: Zitat von EasyQuestion: Hallo, also folgendes Problem: Jemand hat sich vor 2 Wochen auf einem Fest (Faschingsumzug) die Nase gebrochen, daraufhin wurde dieser Jemand mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, davor wurde aber noch die Frage gestellt ob dies Kosten verursacht, dies wurde damit beantwortet dass es die Krankenkasse zahlt, jetzt kam aber ein Brief mit einer Rechnung über 361,90€.
Muss diese Summe nun selbst bezahlt werden oder wie wird das geregelt?
Das Alter der Person ist 18 Jahre und es sollte möglichst ohne Eltern etc. ablaufen.
Danke :)
Fasching sagt doch schon alles besoffen das ordnet die KK gerne als Selbstverschulden ein. Und wenn sowas vorliegt brauchst du dich auch nicht über die Kosten wundern. das die KK alles übernimmt ist nicht richtig es kommt immer auf den jeweiligen Fall an dabei spielen mehrere Faktoren eine rolle.
Die übernimmt es auch, wenn er mit Alkoholvergiftung hingefahren werden muss.
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Mamba80 - 44
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 19:33 Uhr
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Zitat von girli15: also im normalfall zahlt das deine Verischerung. Mir wäre es neu das n RTW KTW oder NAW Geld kostst ( zumindest direkt für den Geschädigten) was natürlich sein kann dass es im Vollsuff war und die Versicherung sich auf den "du bist slebst schuld " Paragrafen beruft und darum die kosten auf den Versicherten abwälzt.
Dann frag mal deine Eltern bei denen du noch Versichert bist. Erst mit der Volljährigkeit besitzt man eine eigene Versicherung davor ist man meistens über die Eltern mitversichert.
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Mamba80 - 44
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 19:35 Uhr
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Zitat von AlbernerUser: Zitat von Mamba80: Zitat von EasyQuestion: Hallo, also folgendes Problem: Jemand hat sich vor 2 Wochen auf einem Fest (Faschingsumzug) die Nase gebrochen, daraufhin wurde dieser Jemand mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, davor wurde aber noch die Frage gestellt ob dies Kosten verursacht, dies wurde damit beantwortet dass es die Krankenkasse zahlt, jetzt kam aber ein Brief mit einer Rechnung über 361,90€.
Muss diese Summe nun selbst bezahlt werden oder wie wird das geregelt?
Das Alter der Person ist 18 Jahre und es sollte möglichst ohne Eltern etc. ablaufen.
Danke :)
Fasching sagt doch schon alles besoffen das ordnet die KK gerne als Selbstverschulden ein. Und wenn sowas vorliegt brauchst du dich auch nicht über die Kosten wundern. das die KK alles übernimmt ist nicht richtig es kommt immer auf den jeweiligen Fall an dabei spielen mehrere Faktoren eine rolle.
Die übernimmt es auch, wenn er mit Alkoholvergiftung hingefahren werden muss.
Da wäre ich mir nicht so sicher oder hast du schon eigene Erfahrungen gemacht?
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MrRobot
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 19:36 Uhr
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Zitat von AlbernerUser: Zitat von Mamba80: Zitat von EasyQuestion: Hallo, also folgendes Problem: Jemand hat sich vor 2 Wochen auf einem Fest (Faschingsumzug) die Nase gebrochen, daraufhin wurde dieser Jemand mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, davor wurde aber noch die Frage gestellt ob dies Kosten verursacht, dies wurde damit beantwortet dass es die Krankenkasse zahlt, jetzt kam aber ein Brief mit einer Rechnung über 361,90€.
Muss diese Summe nun selbst bezahlt werden oder wie wird das geregelt?
Das Alter der Person ist 18 Jahre und es sollte möglichst ohne Eltern etc. ablaufen.
Danke :)
Fasching sagt doch schon alles besoffen das ordnet die KK gerne als Selbstverschulden ein. Und wenn sowas vorliegt brauchst du dich auch nicht über die Kosten wundern. das die KK alles übernimmt ist nicht richtig es kommt immer auf den jeweiligen Fall an dabei spielen mehrere Faktoren eine rolle.
Die übernimmt es auch, wenn er mit Alkoholvergiftung hingefahren werden muss.
Also n Bekannter von mir musste definitiv selbst blechen als wir ihm den Sanka gerufen haben nachdem er nach seiner Mami schreiend am Boden lag und keine Ruhe mehr geben wollte.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 21:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.03.2014 um 21:07 Uhr
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Letztes Jahr war ich mal so blau vom Schnaps, ich wachte mit FIlmriss auf. Hab dann nen gelben Zettel gefunden, man hat mich wohl stürzen sehen und nen Krankenwagen gerufen. Weil ich unkooperativ war (ja, bin furchtbar stolz drauf^^) haben die die Polizisten laut Zettel geholt die mich nach Hause gebracht haben nachdem sie diverse Schürfwunden versorgt haben. Hab nie ne rechnung bekommen.
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MrRobot
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 21:12 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Letztes Jahr war ich mal so blau vom Schnaps, ich wachte mit FIlmriss auf. Hab dann nen gelben Zettel gefunden, man hat mich wohl stürzen sehen und nen Krankenwagen gerufen. Weil ich unkooperativ war (ja, bin furchtbar stolz drauf^^) haben die die Polizisten laut Zettel geholt die mich nach Hause gebracht haben nachdem sie diverse Schürfwunden versorgt haben. Hab nie ne rechnung bekommen.
Die Anekdote ist der Hammer, danke fürs Teilen ^^
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 21:15 Uhr
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Zitat von MrRobot: Zitat von Biebe_666: Letztes Jahr war ich mal so blau vom Schnaps, ich wachte mit FIlmriss auf. Hab dann nen gelben Zettel gefunden, man hat mich wohl stürzen sehen und nen Krankenwagen gerufen. Weil ich unkooperativ war (ja, bin furchtbar stolz drauf^^) haben die die Polizisten laut Zettel geholt die mich nach Hause gebracht haben nachdem sie diverse Schürfwunden versorgt haben. Hab nie ne rechnung bekommen.
Die Anekdote ist der Hammer, danke fürs Teilen ^^
Trotzdem frag ich mich noch heute warum ich nie ne Rechnung bekommen habe. UNd auch frage ich mich inwiefern ich da unkooperatv war. Bin normalerweise im Suff harmlos. Vielleicht wollten die mir keinen Jägi i.v. geben?
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MrRobot
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 21:19 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von MrRobot: Zitat von Biebe_666: Letztes Jahr war ich mal so blau vom Schnaps, ich wachte mit FIlmriss auf. Hab dann nen gelben Zettel gefunden, man hat mich wohl stürzen sehen und nen Krankenwagen gerufen. Weil ich unkooperativ war (ja, bin furchtbar stolz drauf^^) haben die die Polizisten laut Zettel geholt die mich nach Hause gebracht haben nachdem sie diverse Schürfwunden versorgt haben. Hab nie ne rechnung bekommen.
Die Anekdote ist der Hammer, danke fürs Teilen ^^
Trotzdem frag ich mich noch heute warum ich nie ne Rechnung bekommen habe. UNd auch frage ich mich inwiefern ich da unkooperatv war. Bin normalerweise im Suff harmlos. Vielleicht wollten die mir keinen Jägi i.v. geben?
Eventuell weil sie keine Personalien hatten. Werden dich den Polizisten übergeben haben und denen den Rest überlassen. Und unkooperativ könnt ich mir vorstellen in dem Sinne, dass du keine Lust hast dass sie dich mit ins KH schleifen ^^
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 21:20 Uhr
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Zitat von MrRobot:
Eventuell weil sie keine Personalien hatten. Werden dich den Polizisten übergeben haben und denen den Rest überlassen. Und unkooperativ könnt ich mir vorstellen in dem Sinne, dass du keine Lust hast dass sie dich mit ins KH schleifen ^^
Ne, Name&Adresse stand auf dem Zettel drauf, ebenso Krankenkasse (PKV).
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Stunned - 35
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 21:24 Uhr
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Guten Abend,
Vorneweg sei gesagt, das die Krankenkasse Kosten gerne erst einmal ablehnen. Deswegen sollte / muss man oft erst ein- bis zweimal widersprechen bzw nochmals einreichen.
Was die Kostenfrage im allgemeinen betrifft, hängt es davon ab, wie der Einsatz vom Rettungsdienst intern abgerechnet wird.
Liegt kein lebensbedrohlicher Notfall vor, kann es sein, das ein Einsatz nur als Krankentransport abgerechnet wird, der dann von der KK nur für Patienten mit gewisser Pflegestufe übernommen wird.
Wird ein Nofall- / Notarzteinsatz berechnet, übernehmen die KK meist fast den kompletten Betrag bis auf einen Eigenanteil, der aber von Kasse zu Kasse variieren kann.
Wie es nun allerdings aussieht mit evtl selbst verschuldeten Verletzungen kann ich nun leider nicht sagen.
Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben
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Jonsen - 36
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Geschrieben am: 20.03.2014 um 15:07 Uhr
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Da frage ich mich, was ist denn selbstverschulden und was nicht? Und wenn ich nicht selbst schuld bin muss es doch ein anderer gewesen sein.
In ein paar fällen höherer gewalt könnte man wohl sagen, upsi dumm gelaufen.
Achtung! Dieser Post könnte Ironie oder Sarkasmus enthalten.
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EasyQuestion - 35
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Geschrieben am: 21.03.2014 um 07:39 Uhr
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Also es war tatsächlich durch einen Schlag auf die Nase, aber die Sache mit dem Vollsuff stimmt nicht so ganz, außerdem wurde kein Test gemacht und auch nicht danach gefragt.
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258369147 - 38
Profi
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Geschrieben am: 21.03.2014 um 13:57 Uhr
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Zitat von EasyQuestion: Also es war tatsächlich durch einen Schlag auf die Nase, aber die Sache mit dem Vollsuff stimmt nicht so ganz, außerdem wurde kein Test gemacht und auch nicht danach gefragt.
sei ein mann und beichte es mami und papi. alles andere ist maximale lappenhaftigkeit. (und das mit 23 jahren!)
meine postings sind wie brennendes laub: nicht von dauer.
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Harmachis - 34
Profi
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Geschrieben am: 21.03.2014 um 14:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.03.2014 um 14:17 Uhr
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Ganz einfach und eine Sekunde Google.
Zitat: Verzicht auf Rettungstransport: keine Kostenerstattung
Verzichtet der Patient dann doch darauf, mit dem Rettungswagen zur Klinik gefahren zu werden, hat er keinen Anspruch gegenüber seiner gesetzliche Krankenkasse auf Erstattung der entstandenen Gebühren. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgericht hervor (BSG, Urt. v. 6.11.2008, 1 KR 38/07 R).
Wenn man sich also nicht in KH fahren lässt sondern nur vor Ort behandeln lässt zhlt die KV nicht.
Wenn man ins KH gefahren wurde und dort von einem Arzt behandelt wurde zahlt auch die KV.
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