EasyQuestion - 35
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 13:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.03.2014 um 13:16 Uhr
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Hallo, also folgendes Problem: Jemand hat sich vor 2 Wochen auf einem Fest (Faschingsumzug) die Nase gebrochen, daraufhin wurde dieser Jemand mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, davor wurde aber noch die Frage gestellt ob dies Kosten verursacht, dies wurde damit beantwortet dass es die Krankenkasse zahlt, jetzt kam aber ein Brief mit einer Rechnung über 361,90€.
Muss diese Summe nun selbst bezahlt werden oder wie wird das geregelt?
Das Alter der Person ist 18 Jahre und es sollte möglichst ohne Eltern etc. ablaufen.
Danke :)
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g510 - 41
Anfänger
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 13:32 Uhr
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ich hatte das problem auch, mir wurde auch die fahrt in rechnung gestellt, ob wohl ich versichert bin. bin da au noch am rumkämpfen
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Untermensch
Profi
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 13:34 Uhr
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Kann sein, dass deine Versicherungsdaten nicht erfasst wurden und Krankenkasse daher die Bezahlung vorerst ablehnt. Kontakt zur Krankenkasse sollte Klarheit schaffen.
Sorry, ich meinte natürlich "jemand anderen".
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NoTaHoMeR - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 14:16 Uhr
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normalerweise zahlt das immer die krankenkasse welcher rettungswagen war es den der vom roten kreuz oder vom asb weil normalerweise zahlt die krankenkasse es sei den das es bei dieser krankenkasse ne eigenbeteiligung gibt oder geben könnte
Viva La Impact
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Fischi77 - 48
Profi
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 14:16 Uhr
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die kosten von einem RTW Oder NEF hast du immer selber zuzahlen auch wenn du krakenversichert bist
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Untermensch
Profi
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Dabei seit 01.2014
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 14:27 Uhr
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Zitat von Fischi77: die kosten von einem RTW Oder NEF hast du immer selber zuzahlen auch wenn du krakenversichert bist
Gelaber
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schnaebber
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 14:34 Uhr
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Zitat von Fischi77: auch wenn du krakenversichert bist Wer ist das bitteschön nicht?
There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.
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Xboxer
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 14:35 Uhr
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Zitat von Untermensch: Zitat von Fischi77: die kosten von einem RTW Oder NEF hast du immer selber zuzahlen auch wenn du krakenversichert bist
Gelaber
Meine Freundin hat nichts zahlen müssen.
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schnaebber
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 14:38 Uhr
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Zitat von Xboxer: Zitat von Untermensch: Zitat von Fischi77: die kosten von einem RTW Oder NEF hast du immer selber zuzahlen auch wenn du krakenversichert bist
Gelaber
Meine Freundin hat nichts zahlen müssen. Hat die sich auch am Faschingsumzug die Nase gebrochen?
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Xboxer
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 14:42 Uhr
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Ne. Ist daheim umgekippt.
Aber das mit der Nase am Fasching hört sich doch lustig an. Warum wurde die Nase gebrochen?
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schnaebber
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 14:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.03.2014 um 14:45 Uhr
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Zitat von Xboxer: Aber das mit der Nase am Fasching hört sich doch lustig an. Warum wurde die Nase gebrochen? Im Suff aufs Maul bekommen oder gegen einen Laternenpfahl gelatscht.. nehme ich mal an.
There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.
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Lenowyrr - 35
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 15:32 Uhr
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Wir möchten dann doch bitte beim Thema bleiben Herrschaften...
Es eskaliert ja doch... ¯\_(ツ)_/¯
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Thomas1106
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 15:44 Uhr
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Die Frage warum Nase gebrochen hat hier bedeutung: War das ne Schlägerei (evtl Straftat) dann ist der Schädiger schadenersatzpflichtig, ist der Betroffene einfach so gefallen und hat mit der Nase gebremst, dann ist das was für die Krankenkasse, auch jeden Fall versuchen die erst mal den Schädiger zu finden, Anhörungsbogen und so weiter
www.schwabenhypnose.de
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 15:45 Uhr
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Wie setzen sich die Kosten denn zusammen, MR TO?
Abgesehen davon: Wäre nicht die KK oder der Inkassosteller der richtige AP?
Je nachdem gilt wohl, dass es auf den Fall ankommt, ist man äußerst intelligent vorgegangen (= total idiotisch) kann es wohl sein, dass man auf den Kosten sitzen bleibt. In einer Auseinandersetzung ist dies wohl im Rahmen einer Zivilklage gegen den Peinigenden zu erörtern.
Ansonsten, wenn es im Rahmen einer KK zu verantwortenden Tätigkeit erfolgte wird ggf. erwartet, dass man einen kleinen Beitrag stemmt. Dies kann, je nach Fall, unterschiedlich viel sein.
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 15:52 Uhr
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Zitat von EasyQuestion: Hallo, also folgendes Problem: Jemand hat sich vor 2 Wochen auf einem Fest (Faschingsumzug) die Nase gebrochen, daraufhin wurde dieser Jemand mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, davor wurde aber noch die Frage gestellt ob dies Kosten verursacht, dies wurde damit beantwortet dass es die Krankenkasse zahlt, jetzt kam aber ein Brief mit einer Rechnung über 361,90€.
Muss diese Summe nun selbst bezahlt werden oder wie wird das geregelt?
Das Alter der Person ist 18 Jahre und es sollte möglichst ohne Eltern etc. ablaufen.
Danke :)
Schon bezeichnend für so manche , dass sie gleich von einer Schlägerrei ausgehen, nüscht?
Back to Topic: In manchen Fällen kann es auch sein, dass der / die die Summe zu erst zahlen muss und dann im nach hinein das Geld von der Kasse wieder zurück bezahlt bekommt.
"Nope".
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girli15 - 29
Anfänger
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Geschrieben am: 19.03.2014 um 19:17 Uhr
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also im normalfall zahlt das deine Verischerung. Mir wäre es neu das n RTW KTW oder NAW Geld kostst ( zumindest direkt für den Geschädigten) was natürlich sein kann dass es im Vollsuff war und die Versicherung sich auf den "du bist slebst schuld " Paragrafen beruft und darum die kosten auf den Versicherten abwälzt.
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