Geschrieben am: 03.02.2013 um 21:40 Uhr
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Zitat von Sommerlicht: Zitat von HugoHiasl: Den "geforderten Dienst" gibt es in der HInsicht nicht. Das verbringen seiner Zeit bei Dir ist der Dienst.
Ich bin freiberuflicher Informatiker und kenne das Problem daher aus erster Hand. Verkaufe ich einem Kunden ein bestimmtes Softwarepaket, das ich für ihn entwickle, dann muss ich danach Gewährleistung bieten und das Werk erstellen.
Verkaufe ich nur meine Arbeitszeit und er kann mir in dieser sagen, was ich tun soll, ist diese Verantwortung auf seiner Seite.
In einem Fall wie dem von Dir beschriebenen, würde ich die Zeitschaltuhr nicht bezahlen, da die Bestellung und vor allem Auswahl durch ihn erfolgte. Die Zeit dafür hat er ja erbracht. Um die wirst du vermutlich nicht drumherum kommen.
Ich weise darauf hin, dass dies hier keine Rechtsberatung ist, sondern nur meine Sicht der Dinge wider gibt. Dieser Hinweis ist leider nach dem Rechtsberatungsgesetz erforderlich.
"da die Bestellung und vor allem Auswahl durch ihn erfolgte. Die Zeit dafür hat er ja erbracht."
Schon, aber war erfolglos, da nicht verwendbar.
Und deshalb nicht zu zahlen.
mhh...ich würde das Prinzip gerne mal auf diverses Pflegepersonal usw angewandt sehen
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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