Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

Handwerkerarbeit erfolglos. Dennoch bezahlen?

  -1- -2- vorwärts >>>  
Bravestarr - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
297 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2013 um 22:23 Uhr

Hi,
also ich habe einen Handwerker beauftragt, die defekte Zeitschaltuhr an der Steuereinheit unseres Heizofens auszutauschen.
Jedoch hat er ein falsches Modell eingebaut, so dass die Steuerung weiterhin nicht funktionierte, das fiel jedoch erst am nächsten Tag auf.
Also musste er nochmals vorbeikommen und die alte Uhr wieder einbauen. Zur Erklärung: Mit der defekten Uhr liess sich die Heizung zumindest manuell ein- und ausschalten, mit der neuen war keinerlei Steuerung möglich, der Ofen heizte nicht.
Meine Frage:
Welche Handwerksleistungen muss ich nun bezahlen?



Sarah Jane brings the pain.

H3ro - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2012
136 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2013 um 22:29 Uhr

natürlich nur die erfolgreiche

nur kleine menschen benutzen große worte

Poassaeng - 41
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 09.2002
6480 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2013 um 22:36 Uhr

Zitat von H3ro:

natürlich nur die erfolgreiche


Würde ich auch sagen.

Du hast ihn ja nicht gerufen, damit er seinen Werkzeugkasten durch die Gegend fahren kann, sondern, damit er etwas Defektes wieder zum Laufen bringt. Wenn er das beim ersten Mal nicht geschafft hat, ist das ärgerlich, aber sein Fehler.

Schlage nie ein Kind auf der Straße, es könnte dein eigenes sein...! *duckundwech* ;-)

Bravestarr - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
297 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2013 um 22:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.02.2013 um 22:49 Uhr

Der Handwerker wollte mir erst noch die nutzlose neue Zeitschaltuhr in Rechnung stellen (da er sie ja bestellen und auspacken musste). Das habe ich aber verweigert.
In der neuen Rechnung war dann nur noch die Arbeitszeit vorhanden. Aber da durch seine Arbeit keinerlei Erfolg entstand, will ich das ehrlich gesagt auch nicht bezahlen

Sarah Jane brings the pain.

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 02.02.2013 um 22:53 Uhr

Das kommt wohl darauf an, ob ihr einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag geschlossen habt.

Bei einem Werkvertrag schuldet der Handwerker den Erfolg (das Werk). Bei einem Dienstvertrag schuldet er die Arbeitszeit und sein Fachwissen.

Ich würde vermuten, dass ihr einen Stundensatz vereinbart habt und die Arbeitsbeschreibung so ungefähr lautete "Tausche die defekte Zeitschaltuhr aus". Das spräche für einen Dienstvertrag.

Lautete die Aufgabe "Repariere die Zeitsteuerung am Ofen", wäre es ein Werkvertrag.

Die defekte Uhr wurde getauscht. Die Arbeit erbracht. Ich tippe, wenn es hart auf hart kommt, dürfte es schwer werden.


Bravestarr - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
297 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2013 um 23:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.02.2013 um 23:01 Uhr

Zitat von HugoHiasl:

Das kommt wohl darauf an, ob ihr einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag geschlossen habt.

Bei einem Werkvertrag schuldet der Handwerker den Erfolg (das Werk). Bei einem Dienstvertrag schuldet er die Arbeitszeit und sein Fachwissen.

Ich würde vermuten, dass ihr einen Stundensatz vereinbart habt und die Arbeitsbeschreibung so ungefähr lautete "Tausche die defekte Zeitschaltuhr aus". Das spräche für einen Dienstvertrag.

Lautete die Aufgabe "Repariere die Zeitsteuerung am Ofen", wäre es ein Werkvertrag.

Die defekte Uhr wurde getauscht. Die Arbeit erbracht. Ich tippe, wenn es hart auf hart kommt, dürfte es schwer werden.


Dass die Uhr defekt ist, fiel beim Kundendienst auf. Daraufhin wurde er mit der Bestellung und dem Einbau einer neuen Uhr beauftragt. Jedoch war die von ihm bestellte Uhr nicht kompatibel. Meinem Verständnis nach wurde somit weder der von mir geforderte Dienst noch das geforderte Werk erbracht.
Edit:
Der Kundendienst wurde natürlich bezahlt.

Sarah Jane brings the pain.

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 02.02.2013 um 23:06 Uhr

Den "geforderten Dienst" gibt es in der HInsicht nicht. Das verbringen seiner Zeit bei Dir ist der Dienst.

Ich bin freiberuflicher Informatiker und kenne das Problem daher aus erster Hand. Verkaufe ich einem Kunden ein bestimmtes Softwarepaket, das ich für ihn entwickle, dann muss ich danach Gewährleistung bieten und das Werk erstellen.

Verkaufe ich nur meine Arbeitszeit und er kann mir in dieser sagen, was ich tun soll, ist diese Verantwortung auf seiner Seite.

In einem Fall wie dem von Dir beschriebenen, würde ich die Zeitschaltuhr nicht bezahlen, da die Bestellung und vor allem Auswahl durch ihn erfolgte. Die Zeit dafür hat er ja erbracht. Um die wirst du vermutlich nicht drumherum kommen.

Ich weise darauf hin, dass dies hier keine Rechtsberatung ist, sondern nur meine Sicht der Dinge wider gibt. Dieser Hinweis ist leider nach dem Rechtsberatungsgesetz erforderlich.
Bravestarr - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
297 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2013 um 23:10 Uhr

Bei meiner Internetrecherche treffe ich halt auf zweigeteilte Meinungen, genau wie jetzt hier im Forum. Meint ihr, bei der Handwerkskammer kann man mir genaue Fakten nennen?

Sarah Jane brings the pain.

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 02.02.2013 um 23:19 Uhr

Die haben im Notfall sicher eine Schlichtungsstelle, die dann einen Kompromiss zwischen euch herstellen könnte.

Ich denke eine Rückfrage dort könnte nicht schaden.

Wenn Du fachkundigen Rat willst, dann poste es als fiktiven Fall im korrekten Unterforum von www.recht.de

Wichtig. Unschreibe es fiktiv, sonst wirst Du keine Antworten erhalten. Also nach dem Motto:

"Angenommen Kunde X hätte einen defekten Ofen. Er ruft den Kundendienst A und dieser stellt fest, dass die Zeitschaltuhr defekt ist.... usw...."
Bravestarr - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
297 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2013 um 23:22 Uhr

OK, danke.
Über weiteres Feedback würde ich mich freuen.

Sarah Jane brings the pain.

stbe - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2013
192 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2013 um 23:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.02.2013 um 23:27 Uhr

Für mich ist das ein Auftrag oder eine Dienstleistung die nicht korrekt ausgeführt wurde und damit würde ich vorerst auch keine Rechnung zahlen, mich natürlich bei entsprechender Stelle um den genauen Sachverhalt informieren.

Jedoch ergibt sich für mich auf jeden Fall eine berechtigte Erwartungshaltung, dass wenn ich einen Handwerker mit der "Instadsetzung" eines defekten Teils beauftrage, dieses danach auch funktioniert. Er hat für Nachbesserung zu sorgen und zwar ohne Berechnung.

no windows, no gates and an apache inside.

Entwanderer - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2010
15 Beiträge
Geschrieben am: 02.02.2013 um 23:43 Uhr

Würde auch die Nachbesserung fordern, d.h. richtige Uhr einbauen bis es funktioniert. Und Arbeitsaufwand 1mal zahlen. Zuvor verhandeln / absprechen.
Enjoys - 53
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2012
2 Beiträge
Geschrieben am: 03.02.2013 um 10:23 Uhr

.... alles kluge antworten ... was dazu führt, das in zukunft jeder mit seinem problem alleine klar kommen muss, wer soll da noch bock haben auf arbeit die dann auch noch scheisse bezahlt wird.

selbstverständlich ist es vorraussetzung das der qualifizierte handwerker auch weiss was er da tut, und da gehört es auch mal dazu das man sagt ... ,,deine steuerung ist so alt und nicht mehr verfügbar, alles was wir tun würden wäre bastelarbeit und somit eigentlich nicht vertretbar,, .... und kunde sagt dann ,,geld hab ich keins, mein arsch ist kalt, mach mal.
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 03.02.2013 um 11:48 Uhr

Zitat von Enjoys:

.... alles kluge antworten ... was dazu führt, das in zukunft jeder mit seinem problem alleine klar kommen muss, wer soll da noch bock haben auf arbeit die dann auch noch scheisse bezahlt wird.

selbstverständlich ist es vorraussetzung das der qualifizierte handwerker auch weiss was er da tut, und da gehört es auch mal dazu das man sagt ... ,,deine steuerung ist so alt und nicht mehr verfügbar, alles was wir tun würden wäre bastelarbeit und somit eigentlich nicht vertretbar,, .... und kunde sagt dann ,,geld hab ich keins, mein arsch ist kalt, mach mal.


wurde der fehler durch den gleichen techniker festgestellt oder ist der kundendienst eine andere firma?

wer weiss, vielleicht ist ja noch mehr kaputt?

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Sommerlicht
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
346 Beiträge

Geschrieben am: 03.02.2013 um 18:02 Uhr

Zitat von HugoHiasl:

Das kommt wohl darauf an, ob ihr einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag geschlossen habt.

Bei einem Werkvertrag schuldet der Handwerker den Erfolg (das Werk). Bei einem Dienstvertrag schuldet er die Arbeitszeit und sein Fachwissen.

Ich würde vermuten, dass ihr einen Stundensatz vereinbart habt und die Arbeitsbeschreibung so ungefähr lautete "Tausche die defekte Zeitschaltuhr aus". Das spräche für einen Dienstvertrag.

Lautete die Aufgabe "Repariere die Zeitsteuerung am Ofen", wäre es ein Werkvertrag.

Die defekte Uhr wurde getauscht. Die Arbeit erbracht. Ich tippe, wenn es hart auf hart kommt, dürfte es schwer werden.



Ja - aber nur für den Handwerker.

Der Ofen ist nun, da er offensichtlich eine falsche Leistung erbracht hat, wieder im gleichen Zustand wie vorher.

Ergo: Nichts bezahlen!!!

Wenn er jetzt aber mit dem korrekten Modell ankommt und das einbaut, kann man wohl nichts machen und muss zahlen.

Ich sehe das so, dass er dann den ersten (Mangelhaften) Versuch der Reparatur nachgebessert hat, kostenfrei versteht sich.

Ich gehe dann davo aus, dass der erste Versuch zu bezahlen ist, der zweite nicht. Wenn die Uhren unterschiedlich teuer sind, stellt sich die Frage, welche zu zahlen ist. Aber das könnte bei eine geringen Preisunterschied sekundär sein.

Nicht zahlen würde ich, wenn er es jetzt auf sich beruhen lässt, da der Ofen wieder in den vorherigen Zustand versetzt worden ist. Immerhin hat er ja eine falsche Reparatur versucht, die fehlgeschlagen ist. (Ergo: Nachbesserung...)

Ich würde es darauf ankommen lassen. Wenn er Nachbesserung anbietet, solltest Du das zulassen - und müsstest wohl oder übel die Rechnung zahlen. Wenn er nichts mehr tun will, würde ich auch nicht zahlen.

Grüße!

... Man sieht nur mit dem Herzen gut... (Antoine de Saint-Exupéry)

Sommerlicht
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
346 Beiträge

Geschrieben am: 03.02.2013 um 18:05 Uhr

Zitat von HugoHiasl:

Den "geforderten Dienst" gibt es in der HInsicht nicht. Das verbringen seiner Zeit bei Dir ist der Dienst.

Ich bin freiberuflicher Informatiker und kenne das Problem daher aus erster Hand. Verkaufe ich einem Kunden ein bestimmtes Softwarepaket, das ich für ihn entwickle, dann muss ich danach Gewährleistung bieten und das Werk erstellen.

Verkaufe ich nur meine Arbeitszeit und er kann mir in dieser sagen, was ich tun soll, ist diese Verantwortung auf seiner Seite.

In einem Fall wie dem von Dir beschriebenen, würde ich die Zeitschaltuhr nicht bezahlen, da die Bestellung und vor allem Auswahl durch ihn erfolgte. Die Zeit dafür hat er ja erbracht. Um die wirst du vermutlich nicht drumherum kommen.

Ich weise darauf hin, dass dies hier keine Rechtsberatung ist, sondern nur meine Sicht der Dinge wider gibt. Dieser Hinweis ist leider nach dem Rechtsberatungsgesetz erforderlich.


"da die Bestellung und vor allem Auswahl durch ihn erfolgte. Die Zeit dafür hat er ja erbracht."

Schon, aber war erfolglos, da nicht verwendbar.

Und deshalb nicht zu zahlen.

... Man sieht nur mit dem Herzen gut... (Antoine de Saint-Exupéry)

  -1- -2- vorwärts >>>
 

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -