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Schadenersatz wg. Terminnichteinhaltung

T_R_ampeL - 34
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 04.2008
85
Beiträge
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Geschrieben am: 15.10.2012 um 18:28 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: Zitat von T_R_ampeL:
Telekom Kunden haben zu 95% ein Terminfenster von maximal 4h.
Von anderen Anbietern bekommt man in der Regel ein 8-16 bzw 7.30 bis 15.30 "Termin"
Arbeitest du bei der Telekom?
Also meine Eltern bspw. sind seit knappen 15 Jahrne (gefühlt, evtl +-5 Jahre) dort und bekommen z.T Terminfenster von 8-18Uhr.
Kommt leider auch vor, hab ich allerdings selten als Termin bei Telekomkunden.
Wobei 8-18 Uhr etwas komisch ist. Wenn dann ist es 8-16Uhr.
Woran das liegt kann ich dir aber nicht sagen
Wer mich entführt gibt mich spätestens morgen zurück!!!!
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Schwarze_Tod - 32
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2005
271
Beiträge
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Geschrieben am: 15.10.2012 um 19:00 Uhr
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Also ich versuch mal, noch etwas von meinem Abitur in Wirtschaft und Recht zusammenzukratzen, da haben wir mal sowas behandelt.
Rein rechtlich gesehen kannst du eine Schadensersatzforderung stellen, da du ja quasi einen Tag umsonst nicht gearbeitet hast und dir dieser Lohn aufgrund des Nichterscheinens fehlt.
Diese Forderung wird aber erst möglich, wenn du entweder von dem "Vertrag", in diesem Sinne also von der Nacherfüllung des Fehler (bzw. Ausbessern) zurücktrittst (entspricht einer Schadensersatzforderung statt der ganzen Leistung) ODER auf die Nacherfüllung bestehst ( = Schadensersatz neben der Leistung).
Hierzu musst du allerdings folgendes tun:
Wenn der erste Termin nicht eingehalten wird, MUSST du einen zweiten Termin ansetzen. Entfällt dieser Termin wieder, ist die Telekom bzw. das Unternehmen, welches dir die Nacherfüllung schuldet, in Verzug. Dieser Verzug ist der Schlüssel, der die Tür zum Schadensersatz öffnet. Nun musst du entweder Mahnen ODER kannst gleich "zurücktreten".
Je nachdem was du dann machst, hast du Anspruch auf Schadensersatz
!! faked presence !! bääääm
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NBN
Profi
(offline)
Dabei seit 02.2012
522
Beiträge
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Geschrieben am: 15.10.2012 um 19:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.10.2012 um 19:25 Uhr
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Forderungen stellen kann man immer, ob diese aber dann auch wirksam sind oder man etwas bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Bei der Telekom würde ich mir aber keine grossen Hoffungen machen, nur wenn du beweisen kannst, dass Du auch tatsächlich zu Hause warst (Zeugen?)...
- Nordish by Nature! -
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Sommerlicht
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 05.2007
346
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Geschrieben am: 15.10.2012 um 21:09 Uhr
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Zitat von Barmonster: Hallo Community,
Wer kennt das nicht? Irgendwas ist kaputt und weil man es nicht selbst reparieren kann oder darf, wird ein Termin mit einen Fachmann vereinbart, der die entsprechende Maßnahme durchführen soll. Oft führt das dazu, dass man sich einen halben Tag Urlaub nehmen muss und dann doch vergeblich auf den guten Mann wartet, der es noch nichtmal für nötig hält, telefonisch den Termin abzusagen..
Oder noch besser: die Mitarbeiter eines Magentafarbenen Telekommunikationsunternehmens verlangen, dass man sie von 7:30 - 15:00 Uhr erwartet man nimmt sich einen GANZEN Tag frei, nur um dann um 15:30 Uhr ein Kärtchen aus dem Briefkasten zu fischen, auf dem steht, dass um 8:00 Uhr niemand angetroffen wurde.
Kann man in solchen fällen die Handwerker/Unternehmen auf Verdienstausfall oder ähnliches verklagen, da einem ja effektiv Arbeitszeit verloren gegangen ist, oder steht man doof da, weil allein durch die Vereinbarung eines Termins noch kein Vertragsverhältnis zustande kommt?
Ihr wisst doch: Telekom - die bringen das! 
Leider...
Wenn die besser wären, wäre ich noch gerner bei denen. Aber die Schlafer... :keule:
... Man sieht nur mit dem Herzen gut... (Antoine de Saint-Exupéry)
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Der666Diablo
Champion
(offline)
Dabei seit 04.2006
23736
Beiträge
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Geschrieben am: 15.10.2012 um 21:59 Uhr
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Zitat von T_R_ampeL: Zitat von Der666Diablo: Zitat von T_R_ampeL:
Telekom Kunden haben zu 95% ein Terminfenster von maximal 4h.
Von anderen Anbietern bekommt man in der Regel ein 8-16 bzw 7.30 bis 15.30 "Termin"
Arbeitest du bei der Telekom?
Also meine Eltern bspw. sind seit knappen 15 Jahrne (gefühlt, evtl +-5 Jahre) dort und bekommen z.T Terminfenster von 8-18Uhr.
Kommt leider auch vor, hab ich allerdings selten als Termin bei Telekomkunden.
Wobei 8-18 Uhr etwas komisch ist. Wenn dann ist es 8-16Uhr.
Woran das liegt kann ich dir aber nicht sagen
kann ich nichts machen, ist eben so.
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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T_R_ampeL - 34
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 04.2008
85
Beiträge
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Geschrieben am: 15.10.2012 um 22:21 Uhr
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Könntest evtl. mal bei der Kundenbetreuung anrufen unf fragen obs vllt n bisschen genauer geht.
Aber im gegensatz zu den anderen Kunden werden Telekom Kunden vom Techniker in der Regel n paar Minuten vorher angerufen.
Wer mich entführt gibt mich spätestens morgen zurück!!!!
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Barmonster - 41
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
3952
Beiträge
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Geschrieben am: 16.10.2012 um 08:49 Uhr
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das sollte jetzt eigentlich nicht zu nem Telekom-Bashing ausarten, sondern eine allgemeine Fragestellung sein. Handwerker haben auch selten eine "Kundenbetreuungshotline" 
Zitat von Schwarze_Tod: Also ich versuch mal, noch etwas von meinem Abitur in Wirtschaft und Recht zusammenzukratzen, da haben wir mal sowas behandelt.
Rein rechtlich gesehen kannst du eine Schadensersatzforderung stellen, da du ja quasi einen Tag umsonst nicht gearbeitet hast und dir dieser Lohn aufgrund des Nichterscheinens fehlt.
Diese Forderung wird aber erst möglich, wenn du entweder von dem "Vertrag", in diesem Sinne also von der Nacherfüllung des Fehler (bzw. Ausbessern) zurücktrittst (entspricht einer Schadensersatzforderung statt der ganzen Leistung) ODER auf die Nacherfüllung bestehst ( = Schadensersatz neben der Leistung).
Hierzu musst du allerdings folgendes tun:
Wenn der erste Termin nicht eingehalten wird, MUSST du einen zweiten Termin ansetzen. Entfällt dieser Termin wieder, ist die Telekom bzw. das Unternehmen, welches dir die Nacherfüllung schuldet, in Verzug. Dieser Verzug ist der Schlüssel, der die Tür zum Schadensersatz öffnet. Nun musst du entweder Mahnen ODER kannst gleich "zurücktreten".
Je nachdem was du dann machst, hast du Anspruch auf Schadensersatz
DIESE Antwort wollte ich haben, danke! Kann das noch jemand bestätigen oder widerlegen?
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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blurred
Anfänger
(offline)
Dabei seit 10.2012
11
Beiträge
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Geschrieben am: 16.10.2012 um 08:52 Uhr
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Frag bei der Verbraucherzentrale. Aber wie bereits gesagt, ohne Zeugen wird es dir nicht gelingen zu beweisen dass du im Recht bist.
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