fuffzschmark
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Geschrieben am: 11.06.2012 um 21:39 Uhr
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Zitat von Poassaeng: Zitat von fuffzschmark: Ich hab jetzt gerade nochmal nachgemessen und komme auf 11% zu wenig Fläche...
Wie sieht's denn mit Flur aus? Balkon? Terrasse?
Balkon, Terasse nicht vorhanden, Flur schon, aber nicht in meiner Einzimmerwohnung
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Twister75 - 50
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Geschrieben am: 11.06.2012 um 21:46 Uhr
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Also 10/11% Abweichung von ner mündlichen Aussage,find ich persönlich jetzt nicht ganz so tragisch. Zumindest bei dieser Wohnungsgröße.
Ehrlich,ich könnte mir sogar vorstelln,dass der Vermieter es echt nicht weiß.
Andereseits warum unterschreibst du den Vertrag ohne das ne genaue qm-Zahl angegeben ist??
Wie werden den die Nebenkosten umgelegt? Nach Person,oder qm ?
Oder zahlt du Summe X pauschal und fertig?
Hier könnte ihre Werbung stehn !
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NBN
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Geschrieben am: 11.06.2012 um 22:13 Uhr
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Zitat von djrene: Prinzipiell ist natürlich alles was mündlich vereinbart ist auch rechtsbindend. Du wirst halt ein Problem haben das auch nachzuweisen, daß das so gesagt wurde. Deswegen wie in sovielen Fällen der Tip: Mit dem Vermieter reden und auf eine einvernehmliche Lösung setzen. Ansonsten: Kündigen und ausziehen.
Mündliche Absprachen sind nicht zwangsweise rechtsbindend, wer hat das behauptet?
- Nordish by Nature! -
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Pad_B - 35
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Geschrieben am: 11.06.2012 um 22:13 Uhr
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Grundsätzlich ist der Mietvertrag rechtskonform geschlossen. Die Angabe der Wohnungsgröße ist nicht zwingend notwendig.
Dass der Mieter und der Vermieter mündlich die Wohnfläche vereinbart haben und damit eine Abweichung von mehr als 10% vorliegt, (regelmäßig kann erst ab einer Abweichung von mehr als 10% gemindert werden) muss der Mieter für eine Minderung beweisen können.
In diesem Fall ist die im Mietvertrag vereinbarte Miete nicht auf die Wohnfläche zu zahlen, sondern auf die gesamte Wohnung.
Es wurde also dem Grunde nach keine Wohnfläche von 30m² gemietet, sondern eine "1-Zimmer Wohnung".
Die Nebenkosten muss der Vermieter entweder auf die tatsächliche Miete umlegen oder es wird ggf. nur der jeweilige Verbrauch in Rechnung gestellt. (kommt im Endeffekt darauf an, was zu den Nebenkosten im Mietvertrag steht).
Die Höhe einer möglichen Minderung ist hier unerheblich, da eine Minderung wohl nicht in Betracht kommt.
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djrene - 58
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Geschrieben am: 11.06.2012 um 22:18 Uhr
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Zitat von NBN: Zitat von djrene: Prinzipiell ist natürlich alles was mündlich vereinbart ist auch rechtsbindend. Du wirst halt ein Problem haben das auch nachzuweisen, daß das so gesagt wurde. Deswegen wie in sovielen Fällen der Tip: Mit dem Vermieter reden und auf eine einvernehmliche Lösung setzen. Ansonsten: Kündigen und ausziehen.
Mündliche Absprachen sind nicht zwangsweise rechtsbindend, wer hat das behauptet?
Mündliche Absprachen sind mündliche Verträge. Und mündliche Verträge sind gültig.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.
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Pad_B - 35
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Geschrieben am: 11.06.2012 um 22:25 Uhr
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Zitat von djrene: Zitat von NBN: Zitat von djrene: Prinzipiell ist natürlich alles was mündlich vereinbart ist auch rechtsbindend. Du wirst halt ein Problem haben das auch nachzuweisen, daß das so gesagt wurde. Deswegen wie in sovielen Fällen der Tip: Mit dem Vermieter reden und auf eine einvernehmliche Lösung setzen. Ansonsten: Kündigen und ausziehen.
Mündliche Absprachen sind nicht zwangsweise rechtsbindend, wer hat das behauptet?
Mündliche Absprachen sind mündliche Verträge. Und mündliche Verträge sind gültig.
sofern kein gesetzliches Formerfordernis vorliegt, richtig!
Mietverträge - im obigen Fall - sind nicht zwingend schriftlich zu schließen, somit sind mündliche Vereinbarungen (=Verträge) grundsätzlich wirksam.
Die Beweispflicht außen vor gelassen.
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fuffzschmark
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 11.06.2012 um 22:34 Uhr
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Wie könnte ich denn beweisen, dass er es mir gesagt hat?
Das Gespräch wurde ja nicht aufgezeichnet.
Mitbekommen haben es 3 andere Interessenten an der Wohnung, von denen ich allerdings keine Namen kenne!
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Pad_B - 35
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Geschrieben am: 11.06.2012 um 22:45 Uhr
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Zitat von fuffzschmark: Wie könnte ich denn beweisen, dass er es mir gesagt hat?
Das Gespräch wurde ja nicht aufgezeichnet.
Mitbekommen haben es 3 andere Interessenten an der Wohnung, von denen ich allerdings keine Namen kenne!
Zeugen wären schon mal ein Anfang.
Ich würde an deiner Stell die Situation mit deinem Vermieter besprechen. Evtl. stimmt er einer Zusatzvereinbarung und ggf. einer Minderung der Miete auf die tatsächliche Wohnungsgröße zu.
Fakt ist, dass - sofern die Kaltmiete, einer durchschnittlichen 1-Zimmer Wohnung an deinem Wohnort entspricht - eine Mietminderung wenn es hart auf hart kommt nicht durchsetzbar sein wird.
Nur wenn die Kaltmiete für eine 1-Zimmerwohnung an deinem Wohnort deutlich zu hoch bemessen ist, sehe ich Chancen.
Du kannst die von dir gemessene Größe der Wohnung, einfach mal mit dem Mietspiegel deines Wohnortes abgleichen. Dazu teilst du die monatliche Kaltmiete durch die gemessene Größe deiner Wohnung und schaust im Internet nach den Zahlen über den durchschnittlichen m² Preis. Sofern dein m² Preis im Rahmen liegt sehe ich keine Möglichkeit und auch keinen Anlass für eine Mietminderung.
Dies alles ist natürlich - da ich kein Rechtsanwalt bin - keine verbindliche Rechtsberatung.
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fuffzschmark
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Geschrieben am: 11.06.2012 um 22:54 Uhr
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Zitat: Du kannst die von dir gemessene Größe der Wohnung, einfach mal mit dem Mietspiegel deines Wohnortes abgleichen. Dazu teilst du die monatliche Kaltmiete durch die gemessene Größe deiner Wohnung und schaust im Internet nach den Zahlen über den durchschnittlichen m² Preis. Sofern dein m² Preis im Rahmen liegt sehe ich keine Möglichkeit und auch keinen Anlass für eine Mietminderung.
Also da liege ich 50 Cent drüber... Wohl zu wenig, oder?
Mit dem Vermieter kann ich erst in 2 Wochen reden. Eigentlich war der wirklich sehr nett, deshalb bin ich umso mehr verwundert, dass ich scheinbar verarscht werde.
Vielleicht weiß er es aber auch selbst nicht besser und wir werden uns einig.
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NBN
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Geschrieben am: 11.06.2012 um 23:07 Uhr
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Ich lasse mir grundsätzlich ALLES schriftlich geben, mündliche Absprachen gibt es bei mir nicht! An diesem Beispiel kann ich wieder erkennen, warum ich so verfahre.
- Nordish by Nature! -
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fuffzschmark
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 11.06.2012 um 23:09 Uhr
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Zitat von NBN: Ich lasse mir grundsätzlich ALLES schriftlich geben, mündliche Absprachen gibt es bei mir nicht! An diesem Beispiel kann ich wieder erkennen, warum ich so verfahre.
Ich eigentlich auch. Ich habe den Vermieter auch darauf angesprochen. Er hat mir aber so glaubwürdig gesagt, dass die 29m² stimmen, dass ich ihm geglaubt habe. Ich wollte nicht, dass die Wohnung wegen sowas ein anderer bekommt.
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Pad_B - 35
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Geschrieben am: 11.06.2012 um 23:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.06.2012 um 23:19 Uhr
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Zitat: Also da liege ich 50 Cent drüber... Wohl zu wenig, oder?
"Mietwucher" liegt laut dem BGH (Aktenzeichen kann ich bei Bedarf nachliefern das weiß ich jetzt nicht auswendig) erst bei einer Miete/m² die ca. 20 % über dem Mietspiegel liegt vor.
Zitat: [...], deshalb bin ich umso mehr verwundert, dass ich scheinbar verarscht werde.
Ich glaube nicht dass du verarscht wirst, ich gehe davon aus, dass dein Vermieter die genaue m² Zahl nicht weiß und deshalb schlichtweg keine Angabe im Vertrag gemacht hat.
Ich würde dir raten das Gespräch mit deinem Vermieter zu suchen. Konfrontiere ihn mit der Situation. Sag ihm deine Wohnung hat x m² (laut deiner eigenen Messung) und mit der gemessenen Fläche liegt deine Miete um 0,50/m² über dem ortsüblichen Mietspiegel.
Angenommen deine Wohnung ist 25m² groß, in diesem Fall würdest du also 12,50 € im Monat "zu viel" zahlen. Vielleicht kannst du dich auf dieser Grundlage mit deinem Vermieter einigen.
Eine klageweise Durchsetzung der Mietminderung würde ich dir - wenn es hart auf hart kommt - persönlich nicht raten. Vielmehr solltest du aus der Situation lernen und bei der nächsten Wohnung die du anmietest die Wohnfläche in den Mietvertrag eintragen lassen.
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fuffzschmark
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 11.06.2012 um 23:38 Uhr
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Zitat: Vielmehr solltest du aus der Situation lernen und bei der nächsten Wohnung die du anmietest die Wohnfläche in den Mietvertrag eintragen lassen.
Wie gesagt: Das wollte ich ursprünglich auch!
Ich habe den Vermieter darauf angesprochen, aber er hat mir glaubhaft gemacht, dass die Fläche stimmt und dass sowas generell nicht in Mietverträge kommt. Hätte ich ihm widersprochen oder sonst was gemacht, dann hätte ich die Wohnung vielleicht nicht bekommen, wer weiß.
Aber die Lage ist so gut, dass ich die unbedingt wollte!
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fuffzschmark
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 12.06.2012 um 17:28 Uhr
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Ich habe eine Idee!
Die Anzeige war auf einer Immobilienseite geschaltet. Dort war auch die angebliche Größe angegeben. Leider ist das Angebot nicht mehr aufrufbar... Wurde wohl gelöscht.
Hat jemand eine Idee, wie man da trotzdem noch dran kommen könnte?
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1835_1349 - 51
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.06.2012 um 17:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.06.2012 um 17:50 Uhr
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Übrigens verwenden viele Vermieter für den Mietvertrag speziell dafür ausgearbeitete Standardverträge, und nicht wenige davon beinhalten die Klausel
Zitat: "Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig."
Hast du deinen Vertrag (samt dem Kleingedruckten) mal nach sowas (oder einer ähnlichen Formulierung) durchsucht?
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