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Weniger Fläche als vom Vermieter behauptet

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fuffzschmark
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2012
38 Beiträge
Geschrieben am: 11.06.2012 um 18:19 Uhr

Hallo!

Angenommen es wurde ein Mietvertrag für eine Einzimmerwohnung gemacht und unterschrieben, in dem keine m² angegeben sind. Der Vermieter hat jedoch bei der Besichtigung ausdrücklich bestätigt, dass die Wohnung (z.B.) 30m² hat. Diese Größe wurde auch auf nochmalige Nachfrage am Telefon bestätigt. Der Mieter hat schriftlich aber keinen Nachweis über die Größe.

Bei der Wohnungsübergabe stellt der Mieter fest, dass die tatsächliche Größe selbst bei großzügigem Messen maximal 25m² betragen kann (Wenn man die Wände mitzählt).

Was kann der Mieter in diesem Fall tun? Kann die Miete gesenkt werden? Wenn ja, um wieviel?

Liebe Grüße
fuffzschmark
Poassaeng - 41
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 09.2002
6480 Beiträge

Geschrieben am: 11.06.2012 um 18:22 Uhr

Nochmal... Du hast die Wohnung BESICHTIGT, die Größe genau GESEHEN, den Mietvertrag UNTERSCHRIEBEN, obwohl dort NICHTS von einer bestimmten Größe stand, und möchtest dich nun nach deinen rechtlichen Möglichkeiten erkundigen?

Ich würde mal schwer auf "PG" tippen...

Schlage nie ein Kind auf der Straße, es könnte dein eigenes sein...! *duckundwech* ;-)

fuffzschmark
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2012
38 Beiträge
Geschrieben am: 11.06.2012 um 18:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.06.2012 um 18:32 Uhr

Soso, Herr Poassaeng. Sind Sie sich da sicher?

Übrigens sieht man eine Größe nicht "genau"...
Alexx91 - 33
Champion (offline)

Dabei seit 04.2007
13611 Beiträge

Geschrieben am: 11.06.2012 um 18:38 Uhr

Zitat von fuffzschmark:

Übrigens sieht man eine Größe nicht "genau"...

Naja, aber unterscheiden, dass sie knapp ein Sechstel kleiner ist als behauptet, müsste man können.

This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.

fuffzschmark
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2012
38 Beiträge
Geschrieben am: 11.06.2012 um 18:40 Uhr

Ich nicht
1835_1349 - 51
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2012
374 Beiträge

Geschrieben am: 11.06.2012 um 18:40 Uhr

Nach meinem Rechtsempfinden würde ich sagen: Unterschrieben und somit zum Vertragsgegenstand gemacht hast du ja lediglich den Mietvertrag selbst - in dem laut deinen Angaben nix von einer bestimmten Größe steht. Nur der Inhalt des Vertrages wird mit euren Unterschrift gültig und (un)anfechtbar. Eventuelle mündliche Aussagen um das Geschehen außenrum haben lediglich informativen Charakter, sind aber kein Vertragsgegenstand.
39 - 30
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
7448 Beiträge
Geschrieben am: 11.06.2012 um 18:40 Uhr

Da kannst du nichts machen, oder hast du beweise?

Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!

djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 11.06.2012 um 18:56 Uhr

Prinzipiell ist natürlich alles was mündlich vereinbart ist auch rechtsbindend. Du wirst halt ein Problem haben das auch nachzuweisen, daß das so gesagt wurde. Deswegen wie in sovielen Fällen der Tip: Mit dem Vermieter reden und auf eine einvernehmliche Lösung setzen. Ansonsten: Kündigen und ausziehen.

Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

fuffzschmark
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2012
38 Beiträge
Geschrieben am: 11.06.2012 um 19:03 Uhr

Das gibts doch nicht, dass der mich so verarscht hat. Oder er weiß es selber nicht...

Ich hab jetzt gerade nochmal nachgemessen und komme auf 11% zu wenig Fläche...

Vermieter ist im Urlaub, ich kann den erst in 2 Wochen erreichen.
djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 11.06.2012 um 19:10 Uhr

Ich glaube einige die jetzt schlau daherreden, daß man das doch merken muß, wären vermutlich erstaunt wenn sie ihre eigene Wohnung mal korrekt nachmessen würden. Ich vielleicht auch. Hab's noch nie gemacht.

Dann hast jetzt entweder 2 Wochen Zeit ne Kündigung zu schreiben oder dir genau zu überlegen was Du ihm sagst.

Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

LiveFire
Profi (offline)

Dabei seit 07.2006
463 Beiträge
Geschrieben am: 11.06.2012 um 19:11 Uhr

Zitat von Alexx91:

Zitat von fuffzschmark:

Übrigens sieht man eine Größe nicht "genau"...

Naja, aber unterscheiden, dass sie knapp ein Sechstel kleiner ist als behauptet, müsste man können.


Hast du in deinem Kopf einen Plan wie groß 30m2 sind ?
das will ich mal sehe wie du sowas ohne vergleichsmöglichkeit siehst

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Alexx91 - 33
Champion (offline)

Dabei seit 04.2007
13611 Beiträge

Geschrieben am: 11.06.2012 um 19:14 Uhr

Zitat von LiveFire:

Hast du in deinem Kopf einen Plan wie groß 30m2 sind ?
das will ich mal sehe wie du sowas ohne vergleichsmöglichkeit siehst

Wenn du weißt, wie viel ein Meter ist und nicht gerade eine kreisrunde oder ovale Wohnung besichtigst, ist es kein Problem mit etwas Abschreiten und Kopfrechnen zu bestimmen, ob es 30m² oder einfach mal ein Sechstel davon fehlt.

This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.

Roter_Stern - 27
Profi (offline)

Dabei seit 10.2010
487 Beiträge

Geschrieben am: 11.06.2012 um 19:22 Uhr

Zitat von fuffzschmark:

Hallo!

Angenommen es wurde ein Mietvertrag für eine Einzimmerwohnung gemacht und unterschrieben, in dem keine m² angegeben sind. Der Vermieter hat jedoch bei der Besichtigung ausdrücklich bestätigt, dass die Wohnung (z.B.) 30m² hat. Diese Größe wurde auch auf nochmalige Nachfrage am Telefon bestätigt. Der Mieter hat schriftlich aber keinen Nachweis über die Größe.

Bei der Wohnungsübergabe stellt der Mieter fest, dass die tatsächliche Größe selbst bei großzügigem Messen maximal 25m² betragen kann (Wenn man die Wände mitzählt).

Was kann der Mieter in diesem Fall tun? Kann die Miete gesenkt werden? Wenn ja, um wieviel?

Liebe Grüße
fuffzschmark

Das Internet ist kein Jura-student, ich würde mich an einen Anwalt wenden (man kann sich ja beraten lassen)

Warum überhaupt ein Fake-Profil?
fuffzschmark
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2012
38 Beiträge
Geschrieben am: 11.06.2012 um 19:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.06.2012 um 19:57 Uhr

Mieterbund wird morgen informiert, aber vielleicht kennt sich ja hier auch jemand damit aus

Zitat:

Dann hast jetzt entweder 2 Wochen Zeit ne Kündigung zu schreiben oder dir genau zu überlegen was Du ihm sagst.

Das Kündigungsrecht gibt es doch bei Mietverträgen nicht, oder?
Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 11.06.2012 um 21:30 Uhr

Zitat von fuffzschmark:

Mieterbund wird morgen informiert, aber vielleicht kennt sich ja hier auch jemand damit aus

Zitat:

Dann hast jetzt entweder 2 Wochen Zeit ne Kündigung zu schreiben oder dir genau zu überlegen was Du ihm sagst.

Das Kündigungsrecht gibt es doch bei Mietverträgen nicht, oder?


Ich glaub er wollte eher darauf raus,dass dein Vermieter jetzt 2 Wochen im Urlaub ist und du somit zwei Wochen Zeit hast,dir zu überlegen,was du ihm sagst ;-)

Hier könnte ihre Werbung stehn !

Poassaeng - 41
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 09.2002
6480 Beiträge

Geschrieben am: 11.06.2012 um 21:34 Uhr

Zitat von fuffzschmark:

Ich hab jetzt gerade nochmal nachgemessen und komme auf 11% zu wenig Fläche...


Wie sieht's denn mit Flur aus? Balkon? Terrasse?

Schlage nie ein Kind auf der Straße, es könnte dein eigenes sein...! *duckundwech* ;-)

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