Alexx91 - 33
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Geschrieben am: 19.05.2012 um 13:35 Uhr
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Ich habe die Vermutung, dass für sowas nicht nur mir die 15 Ocken zu schade wären.
This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.
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Snowballed
Experte
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Geschrieben am: 19.05.2012 um 13:36 Uhr
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Mittlerweile gibts doch sowieso überall Hörproben also von daher ...
When in doubt, Barspin it.
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cOoki3druqs - 34
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Geschrieben am: 19.05.2012 um 13:36 Uhr
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Glückwunsch, gerade jetzt werden die meisten nur noch illegal downloaden wer will sich ein stream dann schon nur einmalig ansehn
der traum im traum des traumes im traumloch - Inception
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Alexx91 - 33
Champion
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Geschrieben am: 19.05.2012 um 13:39 Uhr
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Streams haben es so an sich, dass man sie nicht nur einmal ansehen kann.
This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.
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Sundown73 - 52
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Geschrieben am: 30.11.2012 um 11:20 Uhr
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Hier noch einmal eine ganz aktuelle Beurteilung!
Express.de ; RA Solmecke
GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73
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SavanTorian
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Geschrieben am: 30.11.2012 um 11:31 Uhr
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VM einrichten, keine speicherung von cookies zulassen und cachegroesse auf 0 setzen.... das erschwert zwar das streaming, wenn die leitung nicht schnell genug ist, aber immerhin wird nicht gegen § 44 a UrhG verstossen, bzw es wird komplett ausgeklammert. movie2k.to ist ja sowieso nicht mehr zu erreichen.... die hauptquelle duerfte damit erledigt sein.
2 ▼ 4 0
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 30.11.2012 um 15:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.11.2012 um 15:56 Uhr
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Dem widerspricht aber das aktuelle Urteil, oder seh ich das falsch?
Zudem wird in dem Urteil IMO nur festgehalten, dass Streams quasi mit Downloads gleichzusetzen sind. Es wird aber immernoch nicht beurteilt, wann denn eine Quelle "offensichtlich rechtswidrig" ist. Denn nur dann ist der dl auch strafbar.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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le_mon - 31
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Geschrieben am: 01.12.2012 um 02:14 Uhr
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Zitat:
"...Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung.."
Das passiert ja nicht nur bei Filmen sondern bei allen Daten, die über den Browser rein kommen.
So gesehen auch bei Bildern, Texten, css- und javascript-dateien, welche jeder Benutzer täglich auf seinem Rechner speichert und die alle einem Copyright unterliegen. Und wenn diese Daten nicht legal vom Urheber online gestellt wurden, macht sich der User somit strafbar.
Daraus schließen wir:
ALLE machen sich strafbar, und das ganz unwissentlich.
Da hilft nur eins: Stecker raus.
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Extremophile - 96
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Geschrieben am: 09.12.2012 um 05:49 Uhr
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Zitat:
"...Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung.."
that is what i´m telling all the time. and everybody noobs me for it! 
nicht nur das streaming vorübergehendes speichern ist, sondern auch das verübergehender besitz von verbotenem, durch die zeitliche begrenzung, nicht legitimiert wird.
wherewolf!? - einfach unauffindbar // SaugPilz?! cute must have, get one on www.plumEMperium.com
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 09.12.2012 um 11:28 Uhr
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Zitat von Extremophile: Zitat:
"...Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung.."
that is what i´m telling all the time. and everybody noobs me for it!
nicht nur das streaming vorübergehendes speichern ist, sondern auch das verübergehender besitz von verbotenem, durch die zeitliche begrenzung, nicht legitimiert wird.
das war ja auch irgendwie klar, dass es früher oder später dieses Urteil gibt. find ich auch logisch, wenn ich was klau und es dann zurück geb oder weg schmeiß ist es ja auch immernoch Diebstahl.
mich würde eher interessieren, ob das Urteil auch klärt, ab wann eine Quelle offensichtlich illegal ist.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 09.12.2012 um 11:44 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Zitat von Extremophile: Zitat:
"...Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung.."
that is what i´m telling all the time. and everybody noobs me for it!
nicht nur das streaming vorübergehendes speichern ist, sondern auch das verübergehender besitz von verbotenem, durch die zeitliche begrenzung, nicht legitimiert wird.
das war ja auch irgendwie klar, dass es früher oder später dieses Urteil gibt. find ich auch logisch, wenn ich was klau und es dann zurück geb oder weg schmeiß ist es ja auch immernoch Diebstahl.
mich würde eher interessieren, ob das Urteil auch klärt, ab wann eine Quelle offensichtlich illegal ist.
Da hast du Recht, aber ist es denn Diebstahl, wenn ich dir nichts wegnehme? Das ist doch die Hauptfrage der ganzen "Raubkopiererei". Die ganze Diskussion kann eigentlich mit den "herkömmlichen" Begriffen gar nicht geführt werden.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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DocLove - 44
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Geschrieben am: 09.12.2012 um 11:50 Uhr
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Dafür gibts ja den Begriff geistiges Eigentum.. das kann man schon in diesem Sinne "weg nehmen"
Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 09.12.2012 um 12:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.12.2012 um 12:45 Uhr
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Zitat von DocLove: Dafür gibts ja den Begriff geistiges Eigentum.. das kann man schon in diesem Sinne "weg nehmen" 
das kann man erst recht nicht wegnehmen..außer vielleicht mit nem kräftigen Schlag auf den Kopf 
man kann sich allerhöchstens widerrechtlich daran bereichern, aber das macht die durchschnittliche Privatperson ja nicht...
btw: "Geistiges Eigentum" ist auch so ein "Kampfbegriff" der sehr umstritten ist
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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DocLove - 44
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Geschrieben am: 09.12.2012 um 12:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.12.2012 um 13:00 Uhr
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Nun das ist eben nicht so, daher ist das ja rechtlich eindeutig geklärt. ^^
Wenn du ein Gedicht schreibst und es jemand anders veröffentlicht, dann hat er dir dieses Recht, das du besitzt weg genommen ^^
Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker
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Core2Extreme - 34
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Geschrieben am: 09.12.2012 um 13:12 Uhr
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Geistiges Eigentum, weenn ich sowas schon höre - das wär ja so wenn du jetz eine Idee hast eine Rechnung effizienter zu lösen darf sie nun niemals jemand anders bentutzen, da du sie dir ja ausgedacht hast, und es somit dein geistiges eigentum ist. Ein Stream bzw. ein Musikstück ist kein Original, den es ist eine Kopie von deinem Aufgenommenen Original - der Unterschied ist nur das du deren Kopie kaufen musst, damit sich die Großkapitalisten noch ne 4. goldene Krawattennadel kaufen können - die denen das eigentlich wirklich gehören würde, nämlich den erfindern der ideee die kriegen davon su gut wie garnix.
Wirklich reich ist der, der mehr Träume in seiner Seele hat, als die Wirklichkeit zerstören kann .
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