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Katzen

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Wuzel84 - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
111 Beiträge
Geschrieben am: 30.11.2011 um 16:59 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Na wenn du Miteigentümer des Wohnobjektes und quasi "Arbeitgeber" des Hausmeisters bist, ist es doch keichter, ihn loszuwerden.
Wenn uns die Diebesgilde eins gelehrt hat, dann wie man mit aufmüpfigen Pseudoauthoritäten umgeht.
Ein wenig niederträchtige Heimtücke könnte dir da helfen. Platziere ein anstössliches Objekt deiner Wahl im Schrank des Hausmeisters und sorge dafür, dass andere Wohnungsbesitzer darauf aufmerksam werden.

:D :D :D wäre auch ne Lösung
#CaNe - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
2705 Beiträge

Geschrieben am: 30.11.2011 um 17:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.11.2011 um 17:08 Uhr

Zitat von guyoncignito:

[..]Wenn uns die Diebesgilde eins gelehrt hat, dann wie man mit aufmüpfigen Pseudoauthoritäten umgeht.
Ein wenig niederträchtige Heimtücke könnte dir da helfen. Platziere ein anstössliches Objekt deiner Wahl im Schrank des Hausmeisters und sorge dafür, dass andere Wohnungsbesitzer darauf aufmerksam werden.


skyrim, erstes quest der diebesgilde :-D

ich versteh auch nicht was an dem kompromiss auszusetzen ist, außer das übliche.
hausmeister hat allg. nicht viel zu sagen und jetzt muss man den dicken raushängen lassen.

ist das eine mietwohnung und der hausmeister wird praktisch durch die mieteinnahmen des eigentümers bezahlt?
wenn dem so ist, kannst du dich auch mal direkt an die hauseigentümer wenden mit deinem vorschlag.

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Wuzel84 - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
111 Beiträge
Geschrieben am: 30.11.2011 um 18:09 Uhr

Hab ich ja heute schon ... und die Hausverwaltung war total unfreundlich und meinte sowas könne ich nicht ohne Zustimmung der Eigentümer machen etc. ....
Jan_009
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
573 Beiträge

Geschrieben am: 30.11.2011 um 18:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.11.2011 um 18:22 Uhr

Zitat von Mr-Wannabe:

Zitat von Wuzel84:

Zitat von Jan_009:

Also anzeigen kann er dich, nach meinem Wissenstand, nicht.
Lässt sich auch leicht auf die Urteile zurückführen, da ein Richter nicht einfach aus Lust und Laune irgendwie urteilt, sondern mit System, welches er als Volljurist beherrschen sollte!

Allerdings:

Der Hausmeister kann Schadensersatzansprüche geltend machen, in diesem Falle müsstest du den Sand ersetzten.
Wenn es dem Hausmeister zu bunt wird, kann es gut sein, dass er Selbstjustiz ausübt und die Katzen tötet ...


Aber wenn er Schadensersatzansprüche geltend macht, dann müsste er doch eindeutige Beweise haben, dass meine Katzen allein in den Sand gemacht haben...oder ? Und das kann er ja in dem Sinne nicht oder ? ... Das mit der Selbstjustiz ist ein Argument. ... weiß aber nicht ob er so weit gehen würde
Als Beweisstück müsste er dann ja (was ich allerdings stark bezweifle) ne Urin- bzw. Stuhlprobe deiner Katzen nehmen,wenn ich das recht verstehe oder?
Und die Selbstjustiz ist auch so ne Sache...Er wird dir die Katzen,sollte es so weit kommen,nicht töten sondern evtl in den Hausflur schmeissen....hatte ich nämlich auch schon....und falls er so weit gehen würde,sie zu töten,hätte er ein Motiv....so far....ich denke,er wird das mit der Selbstjustiz sein lassen und lieber vor Gericht ziehen,wo er allerdings keine großen Chancen hat,oder?


Mit Beweisen meine ich eigentlich nicht den Stuhlgang oder den Urin, sondern Fotos etc..
Wenn der Hausmeister die Katzen tötet, kann er zwar ein Motiv haben, sie aber nicht töten.
Er macht sich hierbei strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Bußgeld rechnen müssen. Siehe TierSchG §4, 4a und 4b!
Zu dem Thema öffentliche Spielplätze:
Eine Strafverfolgung wird erst mit öffentlichem Interesse eingeleitet, da der Spielplatz eine öffentliche und frei zugängliche Einrichtung ist!

Lach nie über jemanden, der einen Schritt zurück geht!! Er könnte Anlauf nehmen! -.-

Mr-Wannabe - 28
Champion (offline)

Dabei seit 06.2008
2276 Beiträge
Geschrieben am: 30.11.2011 um 19:21 Uhr

Ah ok,Danke

Google,des Users bester Freund -.-´

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