Wuzel84 - 41
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 11:30 Uhr
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Hallo,
folgendes Problem:
ich habe mir vor kurzem 2 junge Katzen angeschafft. Diese waren -bevor sie bei mir waren- es gewohnt im Freien zu spielen. Jeder Katzenbesitzer weiß sicherlichm, dass Katzen die einmal draußen waren immer raus möchten.
Also habe ich brav meine 4 Wochen gewartet, sie dann mit einem Adresstube ausgestattet und raus gelassen. So... vor kurzem hat mich dann der Hausmeister von unserer Wohnlage angesprochen dass er die Katzen gesehen hätte wie sie in den Sandkasten gepinkelt haben und er mich anzeigen will falls das nochmal vorkommt und ich dann die Auswechslung des Sandes zu verantworten hätte. Ich habe ihm versucht klar zu machen, dass meine Katzen sicher nicht die einzigen sind, die dort rein gehen und dass ich meine Katzen gerne im Haus behalten würde, es aber aufgrund der Tatsache dass sie bereits ans "draußen sein" gewöhnt sind nicht im Haus lassen kann. Ich finde es ja auch nicht toll, dass sie das tun aber es sind halt nun mal Katzen und sicher nicht die Einzigen die das machen. Er blieb bei seiner Aussage ... Jetzt meine Frage an euch:
Kennt sich da jemand rechtlich aus ? Die Gerichtsurteile die ich bis jetzt gefunden habe besagen:
LG Darmstadt 1993-03-17 9 O 597/92, Urt. v. 17.3.1993
Die Duldungspflicht des Gartenbesitzers hinsichtlich zweier Katzen "pro Nachbar" begründete das Landgericht Darmstadt mit dem "Bedürfnis der Tiere nach einer eigenständigen und autonomen Lebensführung", wovon sie sich "selbstverständlich nicht durch willkürlich gezogene Grundstücksgrenzen abhalten" liessen.
Amtsgericht Mannheim AZ 9 C 5/84
Katzen in Nachbars Garten
Das Amtsgericht Mannheim erklärte hierzu u.a., dass die Katze von altersher (seit der Kreuzzüge in Deutschland) zur natürlichen Umwelt des Menschen gehöre.
Ihre Haltung ist Bestandteil der allgemeinen Lebensführung, und sie ist daher grundsätzlich jedermann gestattet. Ihrem natürlichen Instinkt folgend, verlässt die Hauskatze bei Freilauf Haus und Hof ihres Halters und dringt, je kleiner die Grundstücke des Halters und der Nachbarn sind, um so öfters in die Grundstücke der Nachbarn ein. Weil diese Verhalten in der in ihr wirkenden Wildnatur als Raubtier begründet ist, ist nach Auffassung des Gerichtes, durch das Eindringen der Hauskatze in fremde Grundstücke das Tatbestandsmerkmal der Beeinträchtigung gemäss § 1004 BGB selbst dann nicht erfüllt, wenn die Katze dort gelegentlich Exkremente ausscheidet.
Was meint ihr dazu? Soll ich die Katzen trotzdem draußen lassen mit dem Risiko, dass ich eine Anzeige bekomme oder nicht/ wie groß ist das Risiko? Die andere Option wäre, sie wegzugeben, da ich mir sicher bin, dass sie in der Wohnung nicht glücklich werden....
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luna_loo - 34
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 11:44 Uhr
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Ich würde lieber mal beim Rcehtsanwalt nachfragen, auch wenn das nicht ganz billig ist.
Aber wenn ich nicht weiß wie die Rechtslage aussieht, würde ich kein Risiko eingehen.
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Wuzel84 - 41
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 11:48 Uhr
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Zitat von luna_loo: Ich würde lieber mal beim Rcehtsanwalt nachfragen, auch wenn das nicht ganz billig ist.
Aber wenn ich nicht weiß wie die Rechtslage aussieht, würde ich kein Risiko eingehen.
Ja vermutlich das Beste ... aber dachte, es gäbe vll. jemanden der dasselbe\ähnliches Problem schonmal hatte
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SNI87 - 38
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 11:52 Uhr
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Zitat von Wuzel84: Zitat von luna_loo: Ich würde lieber mal beim Rcehtsanwalt nachfragen, auch wenn das nicht ganz billig ist.
Aber wenn ich nicht weiß wie die Rechtslage aussieht, würde ich kein Risiko eingehen.
Ja vermutlich das Beste ... aber dachte, es gäbe vll. jemanden der dasselbe\ähnliches Problem schonmal hatte
das problem hatte ich noch nicht, allerdings finde ich sind deine gerichtsurteile ja sehr eindeutig.
ich würde nochmal auf den hausmeister zugehen, ihm das auch anhand der gerichtsurteile begründen und versuchen so eine lösung zu finden ohne den weg zum gericht.
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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Penta_Phi - 54
Experte
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 11:54 Uhr
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Schwierige Situation. Es ist zwar richtig, dass das Halten von Katzen nicht so einfach verboten werden kann, auch nicht bei Freigängern, aber das bringt dir herzlich wenig, wenn du den Hausmeister und die Eltern der dort spielenden Kinder gegen dich hast. Sowas kann sehr schnell in richtigen Streit ausarten, was nicht selten vor Gericht endet.
Vielleicht solltest du ausprobieren, deine Katzen eventuell doch an eine Wohnungshaltung zu gewöhnen. Immerhin hast du ja 2 Tiere, da ist so etwas oftmals einfacher, da sie sich nicht so schnell langweilen.
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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Wuzel84 - 41
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 12:02 Uhr
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Zitat von Penta_Phi: Schwierige Situation. Es ist zwar richtig, dass das Halten von Katzen nicht so einfach verboten werden kann, auch nicht bei Freigängern, aber das bringt dir herzlich wenig, wenn du den Hausmeister und die Eltern der dort spielenden Kinder gegen dich hast. Sowas kann sehr schnell in richtigen Streit ausarten, was nicht selten vor Gericht endet.
Vielleicht solltest du ausprobieren, deine Katzen eventuell doch an eine Wohnungshaltung zu gewöhnen. Immerhin hast du ja 2 Tiere, da ist so etwas oftmals einfacher, da sie sich nicht so schnell langweilen.
Also das Problem mit den anderen Bewohnern sehe ich eben auch so. Ich bin eigentlich ein Mensch der auch gerne Kompromisse eingeht. Deswegen habe ich dem Hausmeister vorgeschlagen, eine Abdeckplane zu kaufen, die man dann solange Kinder nicht im Sandkasten spielen (also den ganze Winter über) auf den Sandkasten legen kann... ist er aber nicht darauf eingegangen...die Katzen an die Wohnung gewöhnen wird sehr schwierig...
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#CaNe - 38
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 12:09 Uhr
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also erstens: eine freigängerkatze zur hauskatze "umzuerziehen" ist nicht sehr sinnvoll, die katze wird mit sicherheit drunter leiden und vermutlich dir dann das leben zu hölle machen.
zweitens: die zwei gerichtsurteile zeigen, das du rechtl. auf der sicheren seite bist die frage ist nun aber ob du das auch durchsetzen willst. wenn der streit mich den nachbarn ausartet kann es sein das "drastische" mittel eingesetzt werden, wäre nicht das erste mal das katzen wg. streitigkeiten der besitzer vergiftet oä werden.
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420-BBZ - 31
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 12:26 Uhr
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Zitat von #CaNe: also erstens: eine freigängerkatze zur hauskatze "umzuerziehen" ist nicht sehr sinnvoll, die katze wird mit sicherheit drunter leiden und vermutlich dir dann das leben zu hölle machen.
zweitens: die zwei gerichtsurteile zeigen, das du rechtl. auf der sicheren seite bist die frage ist nun aber ob du das auch durchsetzen willst. wenn der streit mich den nachbarn ausartet kann es sein das "drastische" mittel eingesetzt werden, wäre nicht das erste mal das katzen wg. streitigkeiten der besitzer vergiftet oä werden. Zu 2.: Genau das dachte ich mir auch.. wer weiß wie krank die Typen im Kopf sind
Battlelog: xFlomo
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Hodor - 34
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 12:49 Uhr
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Zitat von Wuzel84: Hallo,
folgendes Problem:
ich habe mir vor kurzem 2 junge Katzen angeschafft. Diese waren -bevor sie bei mir waren- es gewohnt im Freien zu spielen. Jeder Katzenbesitzer weiß sicherlichm, dass Katzen die einmal draußen waren immer raus möchten.
Also habe ich brav meine 4 Wochen gewartet, sie dann mit einem Adresstube ausgestattet und raus gelassen. So... vor kurzem hat mich dann der Hausmeister von unserer Wohnlage angesprochen dass er die Katzen gesehen hätte wie sie in den Sandkasten gepinkelt haben und er mich anzeigen will falls das nochmal vorkommt und ich dann die Auswechslung des Sandes zu verantworten hätte. Ich habe ihm versucht klar zu machen, dass meine Katzen sicher nicht die einzigen sind, die dort rein gehen und dass ich meine Katzen gerne im Haus behalten würde, es aber aufgrund der Tatsache dass sie bereits ans "draußen sein" gewöhnt sind nicht im Haus lassen kann. Ich finde es ja auch nicht toll, dass sie das tun aber es sind halt nun mal Katzen und sicher nicht die Einzigen die das machen. Er blieb bei seiner Aussage ... Jetzt meine Frage an euch:
Kennt sich da jemand rechtlich aus ? Die Gerichtsurteile die ich bis jetzt gefunden habe besagen:
LG Darmstadt 1993-03-17 9 O 597/92, Urt. v. 17.3.1993
Die Duldungspflicht des Gartenbesitzers hinsichtlich zweier Katzen "pro Nachbar" begründete das Landgericht Darmstadt mit dem "Bedürfnis der Tiere nach einer eigenständigen und autonomen Lebensführung", wovon sie sich "selbstverständlich nicht durch willkürlich gezogene Grundstücksgrenzen abhalten" liessen.
Amtsgericht Mannheim AZ 9 C 5/84
Katzen in Nachbars Garten
Das Amtsgericht Mannheim erklärte hierzu u.a., dass die Katze von altersher (seit der Kreuzzüge in Deutschland) zur natürlichen Umwelt des Menschen gehöre.
Ihre Haltung ist Bestandteil der allgemeinen Lebensführung, und sie ist daher grundsätzlich jedermann gestattet. Ihrem natürlichen Instinkt folgend, verlässt die Hauskatze bei Freilauf Haus und Hof ihres Halters und dringt, je kleiner die Grundstücke des Halters und der Nachbarn sind, um so öfters in die Grundstücke der Nachbarn ein. Weil diese Verhalten in der in ihr wirkenden Wildnatur als Raubtier begründet ist, ist nach Auffassung des Gerichtes, durch das Eindringen der Hauskatze in fremde Grundstücke das Tatbestandsmerkmal der Beeinträchtigung gemäss § 1004 BGB selbst dann nicht erfüllt, wenn die Katze dort gelegentlich Exkremente ausscheidet.
Was meint ihr dazu? Soll ich die Katzen trotzdem draußen lassen mit dem Risiko, dass ich eine Anzeige bekomme oder nicht/ wie groß ist das Risiko? Die andere Option wäre, sie wegzugeben, da ich mir sicher bin, dass sie in der Wohnung nicht glücklich werden....
Der Depp soll sich doch einfach ne Plane für seinen Sandkasten besorgen.
Hodor
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Wuzel84 - 41
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 13:23 Uhr
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Hmm hab mir überlegt mal eine allgemeine Umfrage im Haus auszuhängen, ob die Leute die dort wohnen etwas dagegen haben wenn ich eine Abdeckplane besorge und die über die Sandkästen mache ...
Weil die Hausverwaltung hat mich gleich blöd angemacht von wegen ich könne nicht auf Eigenverantwortung eine Folie über den Sandkasten spannen. Aber ich denke, wenn die Mehrheit der Hauseigentümer für eine Plane sind, kann die Hausverwaltung nichts mehr sagen oder ?
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deathworm
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 13:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.11.2011 um 13:43 Uhr
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hoi
es ist ja nichtmal gesagt das es auch wirklich deine katzen sind/waren und/oder die einzigsten ueberhaupt sind die das machen
wahrscheinlich haben da schon tausend andere viecher ihre notdurft verrichtet und dies lockte im ggf. fall die katze an um ihr revier umzumarkieren...
darum waere eine plane mehr als nur sinnvoll
-s
if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && ( Suche ) } else { post->frage }
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Wuzel84 - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 13:59 Uhr
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Zitat von deathworm: hoi
es ist ja nichtmal gesagt das es auch wirklich deine katzen sind/waren und/oder die einzigsten ueberhaupt sind die das machen
wahrscheinlich haben da schon tausend andere viecher ihre notdurft verrichtet und dies lockte im ggf. fall die katze an um ihr revier umzumarkieren...
darum waere eine plane mehr als nur sinnvoll
-s
Ja so sehe ich das auch ... verstehe nicht wieso die Hausverwaltung rumzickt... ich würde das Angebot sofort dankend annehmen...
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silent_moan - 46
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 14:22 Uhr
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habe selbst auch eine katze.
ist aber bei allen tieren gleich. du haftest für deren handlungen und wenn sie aufn fremdes grundstück "machen" dann musst du hinterher laufen und es entfernen oder sie daran hindern...
stell dir vor, du hast ein kleinkind, und das spielt in nem sandkasten der öffentlich ist, und hat dabei die geschäfte sämtlicher hunde und katzen der nachbarschaft in der hand. ist nicht gerade gesund.
~ Der Wind beugt die Gräser, aber er bricht sie nicht ~
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Wuzel84 - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 14:26 Uhr
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Zitat von silent_moan: habe selbst auch eine katze.
ist aber bei allen tieren gleich. du haftest für deren handlungen und wenn sie aufn fremdes grundstück "machen" dann musst du hinterher laufen und es entfernen oder sie daran hindern...
stell dir vor, du hast ein kleinkind, und das spielt in nem sandkasten der öffentlich ist, und hat dabei die geschäfte sämtlicher hunde und katzen der nachbarschaft in der hand. ist nicht gerade gesund.
Soviel ich weiß wird unterschieden zwischen Hunde und Katzen... Bei Hunden muss man z.B. in öffentlichen Parks den Kot entfernen bei Katzen nicht ... Es gibt z.B. auch keine Anmeldepflicht für Katzen... ich denke das hat schon seinen Grund! Aber ich verstehe natürlich das Argument mit dem Sandkasten und ich bin ja auch bereit einen Kompromiss einzugehen (z.B. mit der Abdeckfolie). Aber die scheiss Hausverwaltung will das ja nicht...
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Jan_009
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 14:28 Uhr
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Also anzeigen kann er dich, nach meinem Wissenstand, nicht.
Lässt sich auch leicht auf die Urteile zurückführen, da ein Richter nicht einfach aus Lust und Laune irgendwie urteilt, sondern mit System, welches er als Volljurist beherrschen sollte!
Allerdings:
Der Hausmeister kann Schadensersatzansprüche geltend machen, in diesem Falle müsstest du den Sand ersetzten.
Wenn es dem Hausmeister zu bunt wird, kann es gut sein, dass er Selbstjustiz ausübt und die Katzen tötet ...
Lach nie über jemanden, der einen Schritt zurück geht!! Er könnte Anlauf nehmen! -.-
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Wuzel84 - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 30.11.2011 um 14:36 Uhr
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Zitat von Jan_009: Also anzeigen kann er dich, nach meinem Wissenstand, nicht.
Lässt sich auch leicht auf die Urteile zurückführen, da ein Richter nicht einfach aus Lust und Laune irgendwie urteilt, sondern mit System, welches er als Volljurist beherrschen sollte!
Allerdings:
Der Hausmeister kann Schadensersatzansprüche geltend machen, in diesem Falle müsstest du den Sand ersetzten.
Wenn es dem Hausmeister zu bunt wird, kann es gut sein, dass er Selbstjustiz ausübt und die Katzen tötet ...
Aber wenn er Schadensersatzansprüche geltend macht, dann müsste er doch eindeutige Beweise haben, dass meine Katzen allein in den Sand gemacht haben...oder ? Und das kann er ja in dem Sinne nicht oder ? ... Das mit der Selbstjustiz ist ein Argument. ... weiß aber nicht ob er so weit gehen würde
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