Geschrieben am: 23.11.2011 um 19:23 Uhr
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Zitat von lotus80: Wobei ich denke das hier eben der entscheidende Unterschied darin besteht,dass die Fahrtkosten gefördert/übernommen werden vom Amt/Rentenkasse oder sonst wem.
Wenn ich "privat" wem in den Tank spucke juckt das niemandem.Werden mir meine Fahr(t)kosten allerdings warum auch immer erstattet,brauche ich "Belege" z.B. Taxiquittungen oder eben die Auszahlungsbestätigung an meinen "Angestellten" welcher dann wie oben erwähnt eben über die Minijobzentrale angemeldet werden muß.
touche'
stimmt auch mal wieder
^augen nach oben da is der post^
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