SplAsH_E - 39
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Geschrieben am: 22.11.2011 um 18:32 Uhr
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Hallo,
ein Arbeitskollege ist behindert und kann kaum fahren. Er bat mich um Hilfe und ich hab natürlich zugestimmt. ich solle ihn jeden morgen abholen und auch nach der arbeit heimfahren. er hat dann auch mitgeteilt das alle kosten vom amt übernommen wird. wie melde ich es und was würde ich dafür bekommen?
danke vorab
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Priapos
Halbprofi
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Geschrieben am: 22.11.2011 um 18:36 Uhr
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Zitat von SplAsH_E: Hallo,
ein Arbeitskollege ist behindert und kann kaum fahren. Er bat mich um Hilfe und ich hab natürlich zugestimmt. ich solle ihn jeden morgen abholen und auch nach der arbeit heimfahren. er hat dann auch mitgeteilt das alle kosten vom amt übernommen wird. wie melde ich es und was würde ich dafür bekommen?
danke vorab soviel ich weis nichts
Ich bin Gott der Fruchtbarkeit nicht das ich angeben will muss halt mal gesagt sein ;-)
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The8Gamer8 - 27
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Geschrieben am: 22.11.2011 um 18:40 Uhr
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du arbeites da grd schwarz wenn du weißt
i loove iit ♥
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Priapos
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Geschrieben am: 22.11.2011 um 18:43 Uhr
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Zitat von The8Gamer8: du arbeites da grd schwarz wenn du weißt
Vielleicht verlangt er auch kein Geld?
Ich bin Gott der Fruchtbarkeit nicht das ich angeben will muss halt mal gesagt sein ;-)
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L33T_MUSiiC
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Geschrieben am: 22.11.2011 um 18:48 Uhr
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Die kosten übernimmt ja des amt
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Filmriss - 36
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Geschrieben am: 22.11.2011 um 19:02 Uhr
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ich würde dir empfehlen bei dem amt anzurufen das zahlt
einfahc nachffragen und blöd stellen
Into the motherland the german army marches...
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Drumma_XXL - 32
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Geschrieben am: 22.11.2011 um 19:44 Uhr
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Zitat von The8Gamer8: du arbeites da grd schwarz wenn du weißt
falsch^^
das fällt unter Nachbarschaftshilfe und muss nicht angegeben werden sofern nicht mehr als 2200€ verdient werden im jahr (glaub zumindest das es 2200 waren )
is genau so wie wenn de bei deinen Nachbarn den Rasen mähst das musst auch nicht steuerlich angeben
^augen nach oben da is der post^
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weylen
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Geschrieben am: 22.11.2011 um 19:47 Uhr
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Zitat von The8Gamer8: du arbeites da grd schwarz wenn du weißt
irgendein kind sagt einfach irgendwas, obwohl es keine ahnung hat
Dummheit schützt nicht vor Verantwortung.
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Drumma_XXL - 32
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Geschrieben am: 22.11.2011 um 19:54 Uhr
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Zitat von weylen: Zitat von The8Gamer8: du arbeites da grd schwarz wenn du weißt
irgendein kind sagt einfach irgendwas, obwohl es keine ahnung hat
sagen wir einfach mal ein kind sagt irgendwas weil es es nicht besser weiss
soll auch mal vorkommen
^augen nach oben da is der post^
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RubensAngel - 57
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Geschrieben am: 22.11.2011 um 21:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.11.2011 um 21:16 Uhr
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So jetzt meld ich mich auch mal zu Wort obwohl ich mich sicher wieder in einen Fettnapf setze.
Dein Kollege hat ne Behinderung..... arbeitet mit Dir zusammen.
Wenn Du eine ähnliche Wegstrecke hast dann kannst Du ihn doch mitnehmen... wo ist das Problem?
Ich seh das ein wenn es ein Riesen Umweg wäre.....aber das hast Du ja niergends geschrieben.
Mann Du bist doch alt genug um das mit Deinem Arbeitskollegen zu bereden. Der soll Dir halt ein bischen Spritgeld geben oder mal ne Tankfüllung zahlen..... was hat das mit dem Amt zu tun?
Dein Arbeitskollege verdient doch sicher auch Geld oder?
Wenn Du den nur mitnimmst weil Du denkst die Kosten vom Amt bezahlt zu bekommen dann tuts mir leid..... da krieg ich Plaque.
Entweder Du nimmst ihn gerne mit und ihr werdet Euch einig wegen der Kosten oder Du lässt es.
Dazu muß man hier nen Thread aufmachen...... super Ingo !!!!
Und dann noch der Titel "hilfe für einen körperlich behinderten"
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ShivasEyes - 60
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Geschrieben am: 22.11.2011 um 21:20 Uhr
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sauber! ganz genau @ RubensAngel
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-Pilot- - 61
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 22.11.2011 um 21:26 Uhr
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Zitat von RubensAngel: So jetzt meld ich mich auch mal zu Wort obwohl ich mich sicher wieder in einen Fettnapf setze.
Dein Kollege hat ne Behinderung..... arbeitet mit Dir zusammen.
Wenn Du eine ähnliche Wegstrecke hast dann kannst Du ihn doch mitnehmen... wo ist das Problem?
Ich seh das ein wenn es ein Riesen Umweg wäre.....aber das hast Du ja niergends geschrieben.
Mann Du bist doch alt genug um das mit Deinem Arbeitskollegen zu bereden. Der soll Dir halt ein bischen Spritgeld geben oder mal ne Tankfüllung zahlen..... was hat das mit dem Amt zu tun?
Dein Arbeitskollege verdient doch sicher auch Geld oder?
Wenn Du den nur mitnimmst weil Du denkst die Kosten vom Amt bezahlt zu bekommen dann tuts mir leid..... da krieg ich Plaque.
Entweder Du nimmst ihn gerne mit und ihr werdet Euch einig wegen der Kosten oder Du lässt es.
Dazu muß man hier nen Thread aufmachen...... super Ingo !!!!
Und dann noch der Titel "hilfe für einen körperlich behinderten"
Richtig so ! Frag mich auch wo ist dem sein Problem ...wenns ein Arbeitskolegge ist nehm Ich den doch mit wird ja wohl auf dem Weg liegen.
Ansonsten weden halt die Spritkosten geteilt.
Beim Steuerausgleich kann dann sowieso jeder seine KM zur Arbeitstelle angeben....ob sichs lohnt ? Na wenn er nur 5 Km zur Arbeit fährt denk ned!
Der sieht wohl auch schon Dollarzeichen weil er einem behinderten Menschen (HILFE) anbietet....
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RubensAngel - 57
Halbprofi
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Geschrieben am: 22.11.2011 um 21:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.11.2011 um 21:31 Uhr
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Vll. bin ich zu alt um sowas zu verstehen.....
Solltest Du nicht wollen..... dann mußte aber auch den Arsch in der Hose haben und es schaffen nein zu sagen.... denke nicht dass Dir da irgendwer böse ist...... aus Mitleid zu helfen ist auch Bullshit.
Wenn dann muß man es gerne tun......
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entili - 61
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Geschrieben am: 23.11.2011 um 01:27 Uhr
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Zitat von Drumma_XXL: Zitat von weylen: Zitat von The8Gamer8: du arbeites da grd schwarz wenn du weißt
irgendein kind sagt einfach irgendwas, obwohl es keine ahnung hat
sagen wir einfach mal ein kind sagt irgendwas weil es es nicht besser weiss
soll auch mal vorkommen
Das Kind hat vollkommen recht mit dem, was es da sagt.
Der "Körperbehinderte" muss den Fahrer als 400 EURO Kraft bei der Minijobzentrale anmelden, bekommt vom Landratsamt ("Sozialamt") treuhänderisch die Gehälter ausbezahlt und muss sie dann an seine 400 EURO "Hauhaltshilfe" auszahlen. Allerdings sollte der Fahrer keinen weiteren 400 EURO Job haben und auch diesen Fahrer Job bei seinem Hauptarbeitgeber melden.
Eine rückwirkende Anmeldung bei der Minijobzentrale ist nicht unbegrenzt möglich.
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Drumma_XXL - 32
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Geschrieben am: 23.11.2011 um 13:55 Uhr
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Zitat von entili: Zitat von Drumma_XXL: Zitat von weylen:
irgendein kind sagt einfach irgendwas, obwohl es keine ahnung hat
sagen wir einfach mal ein kind sagt irgendwas weil es es nicht besser weiss
soll auch mal vorkommen
Das Kind hat vollkommen recht mit dem, was es da sagt.
Der "Körperbehinderte" muss den Fahrer als 400 EURO Kraft bei der Minijobzentrale anmelden, bekommt vom Landratsamt ("Sozialamt") treuhänderisch die Gehälter ausbezahlt und muss sie dann an seine 400 EURO "Hauhaltshilfe" auszahlen. Allerdings sollte der Fahrer keinen weiteren 400 EURO Job haben und auch diesen Fahrer Job bei seinem Hauptarbeitgeber melden.
Eine rückwirkende Anmeldung bei der Minijobzentrale ist nicht unbegrenzt möglich.
naja dann müsste man gewissermaßen jede Fahrgemeinschaft anmelden, sobald dem fahrer was gezahlt wird für sprit spesen etc
^augen nach oben da is der post^
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lotus80
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Geschrieben am: 23.11.2011 um 19:03 Uhr
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Wobei ich denke das hier eben der entscheidende Unterschied darin besteht,dass die Fahrtkosten gefördert/übernommen werden vom Amt/Rentenkasse oder sonst wem.
Wenn ich "privat" wem in den Tank spucke juckt das niemandem.Werden mir meine Fahr(t)kosten allerdings warum auch immer erstattet,brauche ich "Belege" z.B. Taxiquittungen oder eben die Auszahlungsbestätigung an meinen "Angestellten" welcher dann wie oben erwähnt eben über die Minijobzentrale angemeldet werden muß.
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