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Kündigung wegen Mietkürzung

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studentchen - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2011
81 Beiträge
Geschrieben am: 11.11.2011 um 12:21 Uhr

Sers,

es geht um folgende Situation. Wir (ich und zwei Kumpels) sind eine 3er-WG (Altbau, Dachgeschoss) in Ulm und die Wohnung ist in einer optimalen Lage. Vor ca. 3 Monaten sind wir eingezogen.

Am Tag der Schlüsselübergabe ist einem von uns aufgefallen, dass der Küchenboden ein "Loch" aufweist, d.h. das Holz darunter ist verfault (vermuten wir) und deswegen gibt der Bodenbelag nach. Das Loch wurde übrigens von Zeit zu Zeit immer größer.

Dem Hausverwalter (nicht der Vertragspartner/Vermieter) haben wir den Schaden direkt danach auf die Mailbox gesprochen, da der Vermieter (der auch der Besitzer des Hauses ist) nicht mehr da war. Die Vormieter haben uns dann erzählt, dass der Schaden schon länger da war und der Vermieter das auch wusste. Am Tag der Übergabe wurde er angeblich provisorisch repariert.

Da der Schaden aber nicht richtig behoben war und das Loch immer größer wurde, haben wir sowohl den Hausverwalter (E-Mail) als auch den Besitzer (mündlich) darüber in regelmäßigen Abständen informiert. Zum Schluß wurde der Hausverwalter schriftlich per Einschreiben aufgefordert, den Schaden zu beheben, da wir ansonsten die Miete kürzen. So war das Schreiben formuliert:

Zitat:

Ulm, den 10.10.2011

Sehr geehrter VERWALTER, sehr geehrte(r) Herr und Frau BESITZER,

[...]

Außerdem möchten wir diese Gelegenheit nutzen, sie darüber zu informieren, dass der Küchenfußboden trotz mehrfacher (mündlicher) Hinweise immer noch repariert wurde und immer noch ein „Loch“ aufweist, d.h. dass er an einer Stelle bei Belastung nachgibt.

Des Weiteren haben wir seit Donnerstag (6.10.2011) in zwei Zimmern (das kleinste und das mittlere) keinen Strom mehr.

Wir bitten Sie, beide Schäden schnellstmöglich zu beheben, da wir uns ansonsten gezwungen sehen, die Miete zu kürzen.

Wir bitten um Ihr Verständis.

Mit freundlichen Grüßen
Wir


Adressiert war es an den Hausverwalter.

Soweit, so gut. Die Miete haben wir dann diesen Monat gekürzt. Und zwar um 20%. Statt 590 warm haben wir 490 warm bezahlt (410 kalt).

Eine Woche lang keine Reaktion seitens Verwalter oder Hausbesitzer.

Heute morgen dann der Schock. Der Vermieter klingelt um halb 9 (der ist im Moment mit Renovierungsarbeiten* im Stock unter uns beschäftigt) und teilt uns mit, dass wir zum 29.1. ausziehen müssen. Er lies sich auch auf keine Einigung ein (dass wir die 100% nachzahlen), sondern blieb wütend und stur.

Das Einschreiben hat er angeblich nie erhalten (weil es nicht an ihn, sondern an den Hausverwalter ging) und die 20% seien seines Erachtens zu hoch. Sein Anwalt sagt angeblich, dass 8% gerechtfertigt wären.
Und er behauptet, wir hätten ihn nie über das Loch informiert.

Allerdings: Er hat uns NICHT schriftlich gekündigt. Nur wütend an der Haustür mitgeteilt

Außerdem hat er gesagt, dass er nächste Woche einen Handwerker schickt, der den Schaden besetitigt.

* Zu den Renovierungsarbeiten noch etwas:
Währen der Renovierung im Stock unter uns haben wir ihn darauf hingewiesen, dass der Schaden immer noch besteht. Der Vermieter meinte darauf, dass er den Maurer hochschickt, sobald der in der zu renovierenden Wohnung ist. Das ist nie geschehen!

So, meine Fragen:

- Wenn wir die 100€ jetzt nachzahlen, ist seine Kündigung dann ungerechtfertigt?
- Waren die 20% wirklich zu viel?
- Sind 2,5 Monate Frist nicht zu wenig? (von heute bis 29.1.)
- Ist eine mündliche Kündigung rechtskräftig?

Ich freue mich über jede sinnvolle Antwort!
denjam
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2006
63 Beiträge
Geschrieben am: 11.11.2011 um 12:26 Uhr

Ich würde mich an deiner Stelle an den Mieterschutzbund wenden.
1Jessi1
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2011
13 Beiträge
Geschrieben am: 11.11.2011 um 12:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.11.2011 um 15:14 Uhr

Hallo,
also ich bin kein Rechtsanwalt, jedoch kenne ich einen ähnlichen Fall aus Bekanntenkreisen.
Die Miete darf von euch je nach Schadensaufwand gekürzt werden. Jedoch müssen vorher einige Bedingungen erfüllt sein.
Der Vermieter muss in allen Fällem immer schriftlich informiert werden. Euer Brief an die Hausverwaltung als Einschreiben war der richtige Weg, jedoch hätte dieser Brief noch einmal gesondert an euren Vermieter gehen müssen. Mündliche Absprachen/Mitteilungen gelten in diesen Fällen leider nicht.
Reagiert der Vermieter nach eurem Einschreiben immer noch nicht auf eure Wünsche, müsst ihr noch ein Schreiben aufsetzen mit der Bitte die Beschädigung zu beseitigen.
Antwortet er wiederum nicht darauf, dann dürft ihr eine Mietminderung vornehmen, die im passenden Rahmen liegt.
Über den Mieterschutzbund, habt ihr die Möglichkeit die passende Prozentzahl zu finden.
siehe Link:[link=http://www.mieterschutzbund-ulm.de/]" target="_blank">Das ist ein Link
Kündigungen sind nur dann rechtsgültig, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen. Die Kündigungsfrist muss im Mietvertrag festgelegt sein und gilt immer.
Stehen also drei Monate im Vertrag, dürft ihr als auch noch solange darin wohnen bleiben.
Ich würde mich jetzt an deiner Stelle mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen, denn die beraten einen wirklich gut.
Dark_Poison - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2011
103 Beiträge
Geschrieben am: 11.11.2011 um 12:34 Uhr

soweit ich weiß gelten keine mündlichen kündigungen.... aber wende dich in jedem fall an den mieterschutzbund!

bitte Fußzeile einfügen! welcher fuß hat zur hölle ne zeile????

Julara - 47
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2010
32 Beiträge

Geschrieben am: 11.11.2011 um 12:34 Uhr

Entweder Mieterschutzbund - wobei ich nicht weiss, ob die auch bei bereits laufenden Sachen noch helfen. Bei Versicherungen an sich ist es ja so, dass erst nach frühestens 3 Monaten gehaftet wird.

Ansonsten guck mal auf Recht.de
Da gibts ne Unterrubrik Mietrecht. Entweder hat da sogar jemand schon was ähnliches, und wenn nicht stell deinen Text da rein.

Und ich weiss nicht, ob noch jemandem der kleine Fehler im Schreiben aufgefallen ist:
"...dass der Küchenfußboden trotz mehrfacher (mündlicher) Hinweise immer noch repariert wurde..."
Da fehlt wohl ein "nicht"

Niveau ist keine Handcreme!

buseo - 61
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2006
1 Beitrag
Geschrieben am: 11.11.2011 um 12:36 Uhr

Mieterschutzbund ist erst mal ne gute Idee.
Kündigung wegen Mietabzug funktioniert nicht, ihr habt ja auch einen Mangel.
Der Vermieter soll erst mal eine schriftliche Kündigung senden, schaut mal in euren Mietvertrag, da steht sichet dass Änderungen der Schriftform bedürfen (auch Kündigungen) Wer hat den Mietvertrag unterschrieben? der Verwalter? Falls Ja habt ihr auf jeden Fall die ANzeige des Mangels richtig adressiert.
Also erstmal cool down und abwarten was der Vermieter als nächstes bringt.

Gruß
B
onehand - 46
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2007
40 Beiträge

Geschrieben am: 11.11.2011 um 12:46 Uhr

Servus,

zuallererst geb ich mal denjam recht. Fragt möglichst bald bei Mieterschutzbund an, wie die den Sachverhalt sehen.

Was die Kündigung angeht... ihr habt doch sicher einen Mietvertrag, oder? In diesem Vertrag findet ihr auch die rechtmäßige Kündigungsfrist - meist 3 Monate zum Monatsende. Vorher kriegt euch der Vermieter nicht raus, wenn ihr nicht wollt. Vor allem muss er euch schriftlich kündigen, wenn ihr nen schriftlichen Mietvertrag habt. Ansonsten ist die Kündigung nicht wirksam. Bei einem mündlichen Mietvertrag (gibts auch, ist aber wegen der Rechtssicherheit beider Vertragspartner ganz und überhaupt gar nicht zu empfehlen) würde auch eine mündliche Kündigung genügen.

Für Mietminderungen gibt es Tabellen, nach denen man sich richten sollte. Stromausfall in zwei Zimmern mindert die Nutzbarkeit der Wohnung recht stark, stärker als das Loch im Küchenboden. Ich schätze daher, dass 20% gerechtfertigt sein könnten.

So far...
ich

"Behindert" ist KEIN Schimpfwort!!!

Go_Deep - 58
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2010
77 Beiträge

Geschrieben am: 11.11.2011 um 12:48 Uhr

das ganze ist etwas dilletantisch

wenn der mietvertrag mit dem vermieter und nicht der hausverwaltung geschlossen wurde, hätte das schreiben auch an diesen gehn müssen. "schnellstmöglich" kann hier uach spätherbst 2015 heissen, es hätte eine der beeinträchtigung angemessene frist angegeben werden müssen und wenn ihr schon miot mietminderung droht hättet ihr auch schon im schreiben erwähnen müssen wie hoch diese ausfällt.
zudem wird bei ner minderung immer von der kaltmiete ausgegangen



- Wenn wir die 100€ jetzt nachzahlen, ist seine Kündigung dann ungerechtfertigt?
- Waren die 20% wirklich zu viel?
- Sind 2,5 Monate Frist nicht zu wenig? (von heute bis 29.1.)
- Ist eine mündliche Kündigung rechtskräftig?

ich nehm mal an das ihr nen schriftlichen mietvertrag habt, dann kann dieser auch nur schriftlich gekündigt werden unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfristen.

mietrückstand ist nen triftiger kündigungsgrundwenn ihr mit 2 mm im rückstand wärt, wäre sogar ne fristlose gerechtfertigt, wird der rückstand dann aber ausgeglichen sind auch die vorraussetzungen ausgesetzt

http://www.sysprofile.de/id162693

Barmonster - 40
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 11.11.2011 um 14:09 Uhr

Zitat von Go_Deep:

das ganze ist etwas dilletantisch

wenn der mietvertrag mit dem vermieter und nicht der hausverwaltung geschlossen wurde, hätte das schreiben auch an diesen gehn müssen. "schnellstmöglich" kann hier uach spätherbst 2015 heissen, es hätte eine der beeinträchtigung angemessene frist angegeben werden müssen und wenn ihr schon miot mietminderung droht hättet ihr auch schon im schreiben erwähnen müssen wie hoch diese ausfällt.


das mit der Frist ist richtig, mit 4 Wochen ist man normalerweise auf der sicheren Seite. Den Prozentsatz um den man zu mindern plant muss man soweit ich weiß nicht ankündigen, aber grundsätzlich scheinen mir 20% für ein Loch im Küchenboden ziemlich viel, hier bringt der Mieterbund zwar Anhaltspunkte, aber letztendlich entscheidet das der Richter.

ansonsten ist das, was hier so steht meiner Meinung nach richtig. Ach ja, ich bin kein Anwalt, habe aber gerade erst einen Prozess hinter mir, bei dem es um Mietminderung wegen Mängeln ging und ich hab da noch ein paar Ratschläge für euch: Der Mieterbund stellt euch zwar keinen Anwalt zur Verfügung, da der Streit jetzt schon läuft, aber er bietet trotzdem für Mitglieder kostenlose Beratungen von Juristen an. Versucht nichts auf eigene Faust, das geht nur schief und kostet Zeit, Nerven und am Ende immer auch Geld. Hat jemand von euch ne Rechtsschutzversicherung, nehmt die in Anspruch und beauftragt einen Anwalt! Sollte das ganze vor Gericht gehen, beantragt Gerichtskostenbeihilfe und holt euch einen Anwalt. und egal wie die Sache ausgeht, ich würd mich jetzt nach einer neuen Wohnung umsehen, das Verhältnis zum Vermieter ist am Arsch, da wird kein Schuh mehr draus.



Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 11.11.2011 um 14:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.11.2011 um 14:13 Uhr

Zitat von Barmonster:

das Verhältnis zum Vermieter ist am Arsch, da wird kein Schuh mehr draus.



das definitiv. Alles andere: Was bringt es dir dann noch zu klagen?

edit: aber hey, wo ist die wohnung denn genau, für 490€ könnt man sich die ja mal anschauen und ich denke, wenn man mit dem Vermieter redet hätte der bestimmt auch nichts dagegen, wenn man selber hand anlegt und dafür eine miete mindert o.ä.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

mbombe - 24
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2011
11 Beiträge

Geschrieben am: 11.11.2011 um 14:16 Uhr

Zitat von Go_Deep:

das ganze ist etwas dilletantisch

wenn der mietvertrag mit dem vermieter und nicht der hausverwaltung geschlossen wurde, hätte das schreiben auch an diesen gehn müssen. "schnellstmöglich" kann hier uach spätherbst 2015 heissen, es hätte eine der beeinträchtigung angemessene frist angegeben werden müssen und wenn ihr schon miot mietminderung droht hättet ihr auch schon im schreiben erwähnen müssen wie hoch diese ausfällt.
zudem wird bei ner minderung immer von der kaltmiete ausgegangen



- Wenn wir die 100€ jetzt nachzahlen, ist seine Kündigung dann ungerechtfertigt?
- Waren die 20% wirklich zu viel?
- Sind 2,5 Monate Frist nicht zu wenig? (von heute bis 29.1.)
- Ist eine mündliche Kündigung rechtskräftig?

ich nehm mal an das ihr nen schriftlichen mietvertrag habt, dann kann dieser auch nur schriftlich gekündigt werden unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfristen.

mietrückstand ist nen triftiger kündigungsgrundwenn ihr mit 2 mm im rückstand wärt, wäre sogar ne fristlose gerechtfertigt, wird der rückstand dann aber ausgeglichen sind auch die vorraussetzungen ausgesetzt


Alles was mein vorredner sagt und dazu weiterhin folgende Info:

a) Es gibt kaum etwas in Deutschland, was so genau geregelt ist wie Mietrecht. Das kommt euch hier zu gute. Mieterschutzbund ist eine tolle empfehlung.

b) Mündliche Kündigungen sind nicht rechtkräftig. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, die Person des Absenders erkennen lassen (diese Person muss natürlich auch nach Mietvertrag das Recht dazu haben, also Vermieter oder Hausverwalter sein, etc), sie muss mindestens 3 Monate im Vorfeld eingehen (und diese 3 Monate sind immer zum Monatsende und die Kündigung muss bis zum 3. Tag des 1. Monats eingehen) und die Kündigung muss einen ordentlichen Kündigungsgrund haben. Wie mein vorredner schon sagte, sind 2mm Kündigungsgrund, nicht 0,2mm :)

c) daraus folgt folgende Handlungsempfehlung: Nochmal per einschreiben an Hausverwaltung und Vermieter schreiben, dass die Mängel nicht beseitigt sind und eine FRIST setzen (weiß nicht was hier üblich ist, ggf Mieterschutzbund fragen). Überlegt euch die 100 Euro erstmal nachzuzahlen, und das Mietminderungsverfahren nochmal oderntlich durchzuführen. Mieterschutzbund fragen :)


Gruß Marcus
Barmonster - 40
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 11.11.2011 um 14:20 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von Barmonster:

das Verhältnis zum Vermieter ist am Arsch, da wird kein Schuh mehr draus.



das definitiv. Alles andere: Was bringt es dir dann noch zu klagen?

edit: aber hey, wo ist die wohnung denn genau, für 490€ könnt man sich die ja mal anschauen und ich denke, wenn man mit dem Vermieter redet hätte der bestimmt auch nichts dagegen, wenn man selber hand anlegt und dafür eine miete mindert o.ä.


ich hab nie jemandem zur Klage geraten, aber wenn innerhalb von 3 Monaten kein Ersatz gefunden wird und der Vermieter nicht einlenkt, geht das ganze mit Sicherheit vor Gericht. Alternativ kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Vermieter die Umzugskosten einklagen, oder ähnliche Späße, auf die man von selbst gar nicht kommt, deshalb rate ich zu einer professionellen Beratung.

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 11.11.2011 um 14:30 Uhr

Zitat von Barmonster:


ich hab nie jemandem zur Klage geraten, aber wenn innerhalb von 3 Monaten kein Ersatz gefunden wird und der Vermieter nicht einlenkt, geht das ganze mit Sicherheit vor Gericht. Alternativ kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Vermieter die Umzugskosten einklagen, oder ähnliche Späße, auf die man von selbst gar nicht kommt, deshalb rate ich zu einer professionellen Beratung.


warum sollte man vom vermieter umzugskosten einklagen können wenn er fristgerecht kündigt?

ich mein, er hat es ja noch nichtmal fristlos getan.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 11.11.2011 um 14:32 Uhr

Zitat von mbombe:


c) daraus folgt folgende Handlungsempfehlung: Nochmal per einschreiben an Hausverwaltung und Vermieter schreiben, dass die Mängel nicht beseitigt sind und eine FRIST setzen (weiß nicht was hier üblich ist, ggf Mieterschutzbund fragen). Überlegt euch die 100 Euro erstmal nachzuzahlen, und das Mietminderungsverfahren nochmal oderntlich durchzuführen. Mieterschutzbund fragen :)


Gruß Marcus


und trotzdem gilt in diesem fall:
das verhältnis ist wohl bereits zerstört und ich denke, das sollt eigtl. als Kündigungsgrund ausreichen. ;-)

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

mbombe - 24
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2011
11 Beiträge

Geschrieben am: 11.11.2011 um 14:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.11.2011 um 14:43 Uhr

Zitat von Der666Diablo:


und trotzdem gilt in diesem fall:
das verhältnis ist wohl bereits zerstört und ich denke, das sollt eigtl. als Kündigungsgrund ausreichen. ;-)


Bei Arbeitsrecht, ja. Mietrecht nein. Da gibt es sowas quasi nicht. Also für den Vermieter.

Edit: Als Mieter würd ich da auch raus wollen ^^ :)
mbombe - 24
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2011
11 Beiträge

Geschrieben am: 11.11.2011 um 14:42 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von Barmonster:


ich hab nie jemandem zur Klage geraten, aber wenn innerhalb von 3 Monaten kein Ersatz gefunden wird und der Vermieter nicht einlenkt, geht das ganze mit Sicherheit vor Gericht. Alternativ kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Vermieter die Umzugskosten einklagen, oder ähnliche Späße, auf die man von selbst gar nicht kommt, deshalb rate ich zu einer professionellen Beratung.


warum sollte man vom vermieter umzugskosten einklagen können wenn er fristgerecht kündigt?

ich mein, er hat es ja noch nichtmal fristlos getan.


Fristlose Kündigungen gibt es im Mietrecht nicht. Und in diesem Fall wurde auch nicht fristgerecht gekündigt.

Und ja, es gibt durchaus fälle, wo der Vermieter die Umzugskosten zu tragen hat. Beispielsweise wenn Mängel verschwiegen werden und dann nicht beseitigt werden. Das ist ein Widerspruch zu Treu und Glauben seitens des Vermieters, folglich haftet er für den Mehraufwand des Mieters. Aber das sind jeweils Einzelfallentscheidungen.
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