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Zivilrecht?!

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Puppexx
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2011
15 Beiträge
Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:03 Uhr

Zitat von damast:

Zitat von Puppexx:

Na wenn man die ganze Zeit schreibt dein Anwalt könnte dies tun oder hast du oder deine Eltern...
Ich habe mit der Sache wenig zu tun daher hatte ich die Hoffnung das man einfach von Pers. A und B sprechen kann das es einfach übersichtlich bleibt.

Keiner Zwingt dich hier mit zuschreiben danke für deine Antworten :winker:


dir bleibt zivilrechtlich nur dein anwalt oder besagte dunkle ecke übrig.
frägst du nun sooft bis du die dir passende (wahrscheinl. falsche) antwort bekommen hast?


Nein bis ich eine klare zu den Fakten passende Antwort habe in soweit jemand sich damit auskennt.
Beweise ungültig hab ich verstanden
Anwalt schreibt Mahnugen aber mehr nicht auch das hab ich verstanden
Person B soll in ner dunklen Ecke verprügelt werden verstanden
Polzei? oder gar Gericht?
Was wenn eine dritte Person aussagt und beweist Person A das Geld für Person B geliehen zu haben?!
Hat Person A irgendeine Chance das Geld vor Gericht geltend zu machen und die passende gegenfrage, muss person b angst haben eine Strafe vor Gericht zu bekommen bei warheitsgemäßer Aussage wenn sie das Geld nicht zahlt.
Ändert das die Beweislage?
39 - 30
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
7448 Beiträge
Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:03 Uhr

Mündliche Verträge sind Wertlos.

Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!

Maitre - 31
Profi (offline)

Dabei seit 06.2011
413 Beiträge

Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:05 Uhr

Zitat von 39:

Mündliche Verträge sind Wertlos.


Mündliche Verträge Wertlos?!
Ganz und garnicht.

Aber ohne Zeugen wird eine Anzeige schwer bis unmöglich weil es dann Aussage gegen Aussage steht.

More Beer.

Puppexx
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2011
15 Beiträge
Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:05 Uhr

Zitat von 39:

Mündliche Verträge sind Wertlos.


Nach wie vor nicht nur Mündlich sondern die besagten Chat Dialoge.




Puppexx
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2011
15 Beiträge
Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:06 Uhr

Zitat von Maitre:

Zitat von 39:

Mündliche Verträge sind Wertlos.


Mündliche Verträge Wertlos?!
Ganz und garnicht.

Aber ohne Zeugen wird eine Anzeige schwer bis unmöglich weil es dann Aussage gegen Aussage steht.


Person C hat Person A das Geld für Person B geliehen.
Das heißt Aussage von Person C kommt dazu
39 - 30
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
7448 Beiträge
Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:07 Uhr

Zitat von Maitre:

Aber ohne Zeugen wird eine Anzeige schwer bis unmöglich weil es dann Aussage gegen Aussage steht.


Kommt aufs selbe raus.

Zitat von Puppexx:

Nach wie vor nicht nur Mündlich sondern die besagten Chat Dialoge.


Die nicht eingesehen werden dürfen.

Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!

Marodeur - 34
Champion (offline)

Dabei seit 12.2006
2312 Beiträge

Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.10.2011 um 17:08 Uhr

Zitat von Puppexx:

Zitat von damast:

Zitat von Puppexx:

Na wenn man die ganze Zeit schreibt dein Anwalt könnte dies tun oder hast du oder deine Eltern...
Ich habe mit der Sache wenig zu tun daher hatte ich die Hoffnung das man einfach von Pers. A und B sprechen kann das es einfach übersichtlich bleibt.

Keiner Zwingt dich hier mit zuschreiben danke für deine Antworten :winker:


dir bleibt zivilrechtlich nur dein anwalt oder besagte dunkle ecke übrig.
frägst du nun sooft bis du die dir passende (wahrscheinl. falsche) antwort bekommen hast?


Nein bis ich eine klare zu den Fakten passende Antwort habe in soweit jemand sich damit auskennt.
Beweise ungültig hab ich verstanden
Anwalt schreibt Mahnugen aber mehr nicht auch das hab ich verstanden
Person B soll in ner dunklen Ecke verprügelt werden verstanden
Polzei? oder gar Gericht?
Was wenn eine dritte Person aussagt und beweist Person A das Geld für Person B geliehen zu haben?!
Hat Person A irgendeine Chance das Geld vor Gericht geltend zu machen und die passende gegenfrage, muss person b angst haben eine Strafe vor Gericht zu bekommen bei warheitsgemäßer Aussage wenn sie das Geld nicht zahlt.
Ändert das die Beweislage?


Natürlich ändert das die Beweislage.
Sobald du einen verlässlichen Zeugen bringst, sehen deine Chancen deutlich besser auf. Und wenn Person B trotz Verurteilung nicht zahlt, wird das Geld durch einen Gerichtsvollzieher geholt

edit: und nicht nur der Antwalt kann ne Mahnung schicken sondern auch du selbst.
Ganz ohne Unterstützung

Science flies you to the moon – Religion flies you into buildings

Puppexx
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2011
15 Beiträge
Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:11 Uhr

Nun ja aber das ist doch immer noch eine Private sache was hat das Gericht oder die Polizei denn damit zu tun. Wenn du jemand Geld leihst ohne das du dazu gezwungen wurdest, dann musst du es doch auch selbst wieder zurück holen?!
Und Person C bestätigt lediglich das das Geld geliehen wurde.


Und das die Chat Dialoge ungültig sind glaube ich nicht wie kommt ihr da alle drauf?, denn ich hatte schon mal einen Fall in dem es um Beleidigung ging und die Chat dialoge sehr wohl als Beweise benutzt worden sind?!
Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.10.2011 um 17:34 Uhr

- Selbstverständlich gibt es mündliche Verträge, die rechtskräftig sind. Allerdings muss A beweisen, dass es überhaupt dazu gekommen ist, dh. dass A Geld an B verliehen hat. Ein Zeuge C kann natürlich hilfreich sein, allerdings wird das Gericht (falls es zu einer Verhandlung kommt) sehr genau dessen Glaubwürdigkeit prüfen, denn so einen Zeugen kann ja jeder fix aus dem Hut zaubern.

- Die Polizei macht erstmal gar nichts, da es Zivilrecht ist.

- Was A in erster Linie braucht, um Druck auf B auszuüben, ist ein Titel. Daher wird ein Gang zum Anwalt nicht ausbleiben.

- Irgendwelche Chatprotokolle werden kaum etwas nützen. Zum einen sind die relativ einfach fälschbar, zum anderen tritt ja kaum einer mit echtem Namen auf. Hinter den Nicks kann sich ja jeder verbergen.

Edit: witzig finde ich ja, dass irgendwelche Chatdialoge aufgehoben wurden, aber einen einfachen Zweizeiler, als das Geld verliehen wurde, hat Person A nicht hingebracht. ;-)

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:56 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.10.2011 um 17:57 Uhr

Rechtlich gesehen hat der Gläubiger auch bei mündlicher Vereinbarung genau die gleiche rechtliche Lage wie bei schriftlicher Form. (zumindest als ich mich zum letzten mal damit beschäfftigt hab)

Solange aber Aussage gegen Aussage steht, ist das ein Patt.
Die Unschuldsvermutung müsste hier zu Gunsten des Beklagten entscheiden.

Existiert aber bei eienr mündlichen übereinkuft ein Zeuge, bzw. ein Beweis, wie ein Mitschnitt, der aber mit wissentlicher Einverstnändnis aller Beteiligten aufgeneommen werden muss, dürfte die sache eindeutig liegen.
(eine Anrufbeantworter-Nachricht, gilt im Übrigen als Beweis, da sie absichtlich hinterlassen werden muss)

/edit: darum gibt es Schuldscheine.

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

Marodeur - 34
Champion (offline)

Dabei seit 12.2006
2312 Beiträge

Geschrieben am: 14.10.2011 um 19:17 Uhr

Zitat von dax_rider:

Rechtlich gesehen hat der Gläubiger auch bei mündlicher Vereinbarung genau die gleiche rechtliche Lage wie bei schriftlicher Form. (zumindest als ich mich zum letzten mal damit beschäfftigt hab)

Solange aber Aussage gegen Aussage steht, ist das ein Patt.
Die Unschuldsvermutung müsste hier zu Gunsten des Beklagten entscheiden.

Existiert aber bei eienr mündlichen übereinkuft ein Zeuge, bzw. ein Beweis, wie ein Mitschnitt, der aber mit wissentlicher Einverstnändnis aller Beteiligten aufgeneommen werden muss, dürfte die sache eindeutig liegen.
(eine Anrufbeantworter-Nachricht, gilt im Übrigen als Beweis, da sie absichtlich hinterlassen werden muss)

/edit: darum gibt es Schuldscheine.


Um mal nen alten Irrglauben zu beseitigen:
"Aussage gegen Aussage" ist KEIN Patt bei dem einfach der Tatgegenstadt fallengelassen wird (weil auch noch "in dubio pro reo" eingreifen würde). Es sagt lediglich, dass der Richter selbstständig entscheiden darf/muss, wem er denn mehr glauben schenkt. Das nennt sich "freie Beweiswürdigung".

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TomCat36 - 54
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2007
40 Beiträge

Geschrieben am: 14.10.2011 um 19:27 Uhr

Interessant für die Nachweisfrage ist evtl. auch noch der Zahlungsweg. Hat Person A Person B das Darlehen bar ausgehändigt oder überwiesen? Im letzteren Fall wäre dies ein Indiz dafür, dass das Geld tatsächlich gezahlt wurde.

Hat Person B die beiden Raten bar ausgehändigt oder überwiesen?

Gibt es auf eventuellen Überweisungen aussagefähige Verwendungszwecke?

Alkohol ist keine Lösung - es ist ein Destillat!

Puppexx
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2011
15 Beiträge
Geschrieben am: 14.10.2011 um 20:24 Uhr

Zitat von TomCat36:

Interessant für die Nachweisfrage ist evtl. auch noch der Zahlungsweg. Hat Person A Person B das Darlehen bar ausgehändigt oder überwiesen? Im letzteren Fall wäre dies ein Indiz dafür, dass das Geld tatsächlich gezahlt wurde.

Hat Person B die beiden Raten bar ausgehändigt oder überwiesen?

Gibt es auf eventuellen Überweisungen aussagefähige Verwendungszwecke?


Das Geld wurde Bar ausgehändigt und die beiden Raten Überwiesen mit dem Verwendungszweck Rate 1 sowie Rate 2.

Und um nochmals auf die obenstehende Nachricht hinzuweisen.
Es gibt ja wie schon gesagt Person C die Person A das Geld geliehen hat um es Person B zu geben.

TomCat36 - 54
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2007
40 Beiträge

Geschrieben am: 14.10.2011 um 20:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.10.2011 um 20:44 Uhr

Naja, dann gibt es zumindest eine belegbare Äußerung von Person B zu dem Thema, die ein evtl. Richter bei seiner Beweiswürdigung berücksichtigen kann.

Das mit der dritten Person habe ich noch nicht ganz sortiert. Person C gibt Person A Geld, damit die es Person B leiht?? Gibt es eine direkte Verbindung zwischen C und B? Oder weiß C nur von A und B nur von A?

Alkohol ist keine Lösung - es ist ein Destillat!

Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 14.10.2011 um 22:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.10.2011 um 22:52 Uhr

Zitat von Puppexx:

Das Geld wurde Bar ausgehändigt und die beiden Raten Überwiesen mit dem Verwendungszweck Rate 1 sowie Rate 2.

Und um nochmals auf die obenstehende Nachricht hinzuweisen.
Es gibt ja wie schon gesagt Person C die Person A das Geld geliehen hat um es Person B zu geben.


Nunja, da die Raten ja überwiesen wurden, kann B wenigstens nicht mehr behaupten, dass A ihm überhaupt was geliehen hat. Warum sollte er sonst (nachweisbar) Raten zurückzahlen....
Somit geht es meiner Meinung nach "nur" noch um die Höhe des Betrages, was ja anscheinend C bezeugen kann.
Wobei: strittig kann immer noch sein, ob A die gesamte Summe an B ausgehändigt hat.

Ich hoffe mal für A, dass B hier nicht mitliest und noch den einen oder anderen Tipp bekommt.

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

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