Puppexx
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:19 Uhr
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Hallo,
ich habe eine kurze Frage.
Folgender Fall:
Person A leiht Person B 2000 Euro. Es wird ausgemacht, dass Person B das Geld zurück bezahlt
Es wurde zwischen den beiden kein Vertrag abgeschlossen oder sonstiges.
Nun möchte Person A das Geld zurück haben. Da Person B das Geld nicht aufeinmal zahlen kann haben sie sich auf eine Ratenzahlung geeinigt. Von Person B wurden nun zwei Raten bezahlt.
Kann Person A Person B anzeigen wenn das Geld nicht zurück bezahlt wird?
Falls ja unter was läuft das ?
Eigentlich ist das ja eine Private Sache lässt sich da überhaupt eine Anzeige machen? Ist das Zivilrecht?
Danke im Voraus.
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:27 Uhr
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wenn es nichts Schriftliches und keine Zeugen gibt, ist nichts beweisbar und ein Prozess vor Gericht damit absolut sinnlos
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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Puppexx
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:31 Uhr
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Zitat von Barmonster: wenn es nichts Schriftliches und keine Zeugen gibt, ist nichts beweisbar und ein Prozess vor Gericht damit absolut sinnlos
Wenn es Dialoge davon gibt?
Person A hat Person B gerne das Geld geliehen es wurde nichts erzwungen sondern mehrmals erwähnt das Person B nicht weiß wann sie es zurück bezahlen kann!
D.h. Wenn es zu einem Prozess kommen würde oder auch nur dazu kommen würde, das Person A Person B bei der Polizei anzeigt würde die Polizei sich auch darum kümmern?
Denn es gibt ja immer wieder Fälle von denen man hört da sie Privat sind die Polizei nichts macht oder machen kann?!
Also was könnte auf Person B zukommen wenn man beweisen könnte, das Person A ihr das Geld geliehen hat und nicht klar ausgemacht war bis wann das Geld zurück bezahlt sein muss.
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damast - 48
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.10.2011 um 16:33 Uhr
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Zitat von Barmonster: wenn es nichts Schriftliches und keine Zeugen gibt, ist nichts beweisbar und ein Prozess vor Gericht damit absolut sinnlos
mündliche absprache. ohne zeugen. wie ein mündlicher arbeitsvertrag zbsp. zu behandeln.
ja das ist zivilrecht. hast du oder deine eltern eine rechtsschutzversicherung? wenn ja anrufen.
wenn nein, geh zu den bullen und frag was die davon halten.
wenn alles nein, mach dir gedanken wem du eigentl. geld ausleihst.
zermatsch ihn in einer dunklen ecke oder vergiss es einfach, -außer dem punkt wem du eigentl. geld ausleihst...
‹^› ‹(•¿•)› ‹^›
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Puppexx
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:35 Uhr
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Zitat von damast: Zitat von Barmonster: wenn es nichts Schriftliches und keine Zeugen gibt, ist nichts beweisbar und ein Prozess vor Gericht damit absolut sinnlos
mündliche absprache. ohne zeugen. wie ein mündlicher arbeitsvertrag zbsp. zu behandeln.
ja das ist zivilrecht. hast du oder deine eltern eine rechtsschutzversicherung? wenn ja anrufen.
wenn nein, geh zu den bullen und frag was die davon halten.
wenn alles nein, mach dir gedanken wem du eigentl. geld ausleihst.
zermatsch ihn in einer dunklen ecke oder vergiss es einfach, -außer dem punkt wem du eigentl. geld ausleihst...
Es gibt wie gesagt Dialoge darüber. Und ich bin alt genug, ddass meine Eltern damit nichts zu tun haben .
Meine Frage wie gesagt ist einfach nur auch wenn Person A beweisen könnte das sie Person B den Betrag X geliehen hat und ausgemacht ist das es in Raten zurück bezahlt wird, ob die Polizei da überhaupt was macht denn wenn Person A Person B Geld ausleiht sollte das doch eigentlich nicht die Sache einer Polizei oder einem Richter sein, wenn es keinen Vetrag gibt?!
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Marodeur - 34
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:37 Uhr
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Wenn du keinerlei schriftliche Beweise hast (sms oder emails gelten zwar eig. nicht, man kann damit aber gut "druck" machen ;) ) und es keine Zeugen gibt, gibts noch den Weg über den Mahnbescheid.
Das sieht dann schonmal schön offiziel aus, und da sich dein Schuldner vllt auch denkt, dass du eh nix rechtliches einleitest, kriegt er evtl sogar schon davon Schiss und zahlt
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damast - 48
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:41 Uhr
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Zitat von Puppexx: Zitat von damast: Zitat von Barmonster: wenn es nichts Schriftliches und keine Zeugen gibt, ist nichts beweisbar und ein Prozess vor Gericht damit absolut sinnlos
mündliche absprache. ohne zeugen. wie ein mündlicher arbeitsvertrag zbsp. zu behandeln.
ja das ist zivilrecht. hast du oder deine eltern eine rechtsschutzversicherung? wenn ja anrufen.
wenn nein, geh zu den bullen und frag was die davon halten.
wenn alles nein, mach dir gedanken wem du eigentl. geld ausleihst.
zermatsch ihn in einer dunklen ecke oder vergiss es einfach, -außer dem punkt wem du eigentl. geld ausleihst...
Es gibt wie gesagt Dialoge darüber. Und ich bin alt genug, ddass meine Eltern damit nichts zu tun haben  .
Meine Frage wie gesagt ist einfach nur auch wenn Person A beweisen könnte das sie Person B den Betrag X geliehen hat und ausgemacht ist das es in Raten zurück bezahlt wird, ob die Polizei da überhaupt was macht denn wenn Person A Person B Geld ausleiht sollte das doch eigentlich nicht die Sache einer Polizei oder einem Richter sein, wenn es keinen Vetrag gibt?!
wenn du so alt und weise bist, warum frägst du dann?
dir wurde zweimal gepostet das das zivilrecht ist und dir die bullen ergo wohl wenig nützen. also was noch?
‹^› ‹(•¿•)› ‹^›
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Puppexx
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:42 Uhr
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Zitat von Marodeur: Wenn du keinerlei schriftliche Beweise hast (sms oder emails gelten zwar eig. nicht, man kann damit aber gut "druck" machen ;) ) und es keine Zeugen gibt, gibts noch den Weg über den Mahnbescheid.
Das sieht dann schonmal schön offiziel aus, und da sich dein Schuldner vllt auch denkt, dass du eh nix rechtliches einleitest, kriegt er evtl sogar schon davon Schiss und zahlt
Dann sage ich es nochmal zum Dritten mal :D
Es gibt Dialoge über einen Chat wo das mehr oder weniger drin steht das Person A Person B das Geld leihen möchte.
Mal ganz von Mahnbescheiden abgesehen wird die Polizei oder ein Richter in einer solchen Sache etwas unternehmen? Und falls ja wegen was würde man da angeklagt werden?
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Marodeur - 34
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:43 Uhr
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Zitat von Puppexx: Zitat von Marodeur: Wenn du keinerlei schriftliche Beweise hast (sms oder emails gelten zwar eig. nicht, man kann damit aber gut "druck" machen ;) ) und es keine Zeugen gibt, gibts noch den Weg über den Mahnbescheid.
Das sieht dann schonmal schön offiziel aus, und da sich dein Schuldner vllt auch denkt, dass du eh nix rechtliches einleitest, kriegt er evtl sogar schon davon Schiss und zahlt
Dann sage ich es nochmal zum Dritten mal :D
Es gibt Dialoge über einen Chat wo das mehr oder weniger drin steht das Person A Person B das Geld leihen möchte.
Mal ganz von Mahnbescheiden abgesehen wird die Polizei oder ein Richter in einer solchen Sache etwas unternehmen? Und falls ja wegen was würde man da angeklagt werden?
Chatberichte sind (zum 3. mal) KEIN relevantes beweismittel
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damast - 48
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:44 Uhr
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Zitat von Puppexx:
Also was könnte auf Person B zukommen wenn man beweisen könnte, das Person A ihr das Geld geliehen hat und nicht klar ausgemacht war bis wann das Geld zurück bezahlt sein muss.
ein schreiben von deinem anwalt könnte auf person B zukommen.
nicht mehr und nicht weniger, da du das ja auch alles ohne eltern abchecken kannst (bei denen du viell. sogar mitversichert bist)
kommen die ersten kosten aber auf dich, nicht auf person B.
‹^› ‹(•¿•)› ‹^›
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Puppexx
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:47 Uhr
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Zitat von damast: Zitat von Puppexx:
Also was könnte auf Person B zukommen wenn man beweisen könnte, das Person A ihr das Geld geliehen hat und nicht klar ausgemacht war bis wann das Geld zurück bezahlt sein muss.
ein schreiben von deinem anwalt könnte auf person B zukommen.
nicht mehr und nicht weniger, da du das ja auch alles ohne eltern abchecken kannst (bei denen du viell. sogar mitversichert bist)
kommen die ersten kosten aber auf dich, nicht auf person B.
Wer sagt denn das ich jemandem Geld geliehen habe??
Es ist ein Fall den ich ganz unabhängig von irgendwelchen Personen klären will deshalb Person A und B?!
Ok mal angenommen Person A hat ne Rechtsschutzversicherung oder deren Eltern oder sonst jemand bei dem sie mitversichert ist das heißt ja nur keine Kosten für das erste Schreiben des Anwalts an Person B?!
Die wichtigere Frage immer noch ist einfach nur macht Polizei da überhaupt was bzw würde es überhaupt zu einem Prozess kommen
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Marodeur - 34
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:49 Uhr
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Zitat von Puppexx: Zitat von damast: Zitat von Puppexx:
Also was könnte auf Person B zukommen wenn man beweisen könnte, das Person A ihr das Geld geliehen hat und nicht klar ausgemacht war bis wann das Geld zurück bezahlt sein muss.
ein schreiben von deinem anwalt könnte auf person B zukommen.
nicht mehr und nicht weniger, da du das ja auch alles ohne eltern abchecken kannst (bei denen du viell. sogar mitversichert bist)
kommen die ersten kosten aber auf dich, nicht auf person B.
Wer sagt denn das ich jemandem Geld geliehen habe??
Es ist ein Fall den ich ganz unabhängig von irgendwelchen Personen klären will deshalb Person A und B?!
Ok mal angenommen Person A hat ne Rechtsschutzversicherung oder deren Eltern oder sonst jemand bei dem sie mitversichert ist das heißt ja nur keine Kosten für das erste Schreiben des Anwalts an Person B?!
Die wichtigere Frage immer noch ist einfach nur macht Polizei da überhaupt was bzw würde es überhaupt zu einem Prozess kommen
liest du, was man dir schreibt?
Du (Person A) hat NIX in der Hand. N Mahnbescheid is der einzige möglich Weg, bei dem du einigermaßen realistische Chancen hast, ohne dich dumm und dämlich zu zahlen
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Puppexx
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:50 Uhr
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Zitat von Marodeur: Zitat von Puppexx: Zitat von Marodeur: Wenn du keinerlei schriftliche Beweise hast (sms oder emails gelten zwar eig. nicht, man kann damit aber gut "druck" machen ;) ) und es keine Zeugen gibt, gibts noch den Weg über den Mahnbescheid.
Das sieht dann schonmal schön offiziel aus, und da sich dein Schuldner vllt auch denkt, dass du eh nix rechtliches einleitest, kriegt er evtl sogar schon davon Schiss und zahlt
Dann sage ich es nochmal zum Dritten mal :D
Es gibt Dialoge über einen Chat wo das mehr oder weniger drin steht das Person A Person B das Geld leihen möchte.
Mal ganz von Mahnbescheiden abgesehen wird die Polizei oder ein Richter in einer solchen Sache etwas unternehmen? Und falls ja wegen was würde man da angeklagt werden?
Chatberichte sind (zum 3. mal) KEIN relevantes beweismittel
Was wäre wenn eine dritte Person für Person A aussagen würde und bezeugen würde gehört zu haben, dass Person A Person B geld geliehen hat und Person A vielleicht sogar das Geld von Person C bekommen hat um es Person B zu leihen?!
Wenn das noch halbwegs verständlich ist
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damast - 48
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:51 Uhr
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Zitat von Puppexx: Zitat von damast: Zitat von Puppexx:
Also was könnte auf Person B zukommen wenn man beweisen könnte, das Person A ihr das Geld geliehen hat und nicht klar ausgemacht war bis wann das Geld zurück bezahlt sein muss.
ein schreiben von deinem anwalt könnte auf person B zukommen.
nicht mehr und nicht weniger, da du das ja auch alles ohne eltern abchecken kannst (bei denen du viell. sogar mitversichert bist)
kommen die ersten kosten aber auf dich, nicht auf person B.
Wer sagt denn das ich jemandem Geld geliehen habe??
Es ist ein Fall den ich ganz unabhängig von irgendwelchen Personen klären will deshalb Person A und B?!
Ok mal angenommen Person A hat ne Rechtsschutzversicherung oder deren Eltern oder sonst jemand bei dem sie mitversichert ist das heißt ja nur keine Kosten für das erste Schreiben des Anwalts an Person B?!
Die wichtigere Frage immer noch ist einfach nur macht Polizei da überhaupt was bzw würde es überhaupt zu einem Prozess kommen
zu einem zivilrechtlichen prozeß. die erfolgsaussichten lassen sich über eine rsv recht gut abklären ohne kosten....
der wandel von: was kann man tun?! zu: Wer sagt denn das ich jemandem Geld geliehen habe??
gefällt mir nicht. insofern für mich das thema erledigt.
viel erfolg.
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Puppexx
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:54 Uhr
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Na wenn man die ganze Zeit schreibt dein Anwalt könnte dies tun oder hast du oder deine Eltern...
Ich habe mit der Sache wenig zu tun daher hatte ich die Hoffnung das man einfach von Pers. A und B sprechen kann das es einfach übersichtlich bleibt.
Keiner Zwingt dich hier mit zuschreiben danke für deine Antworten
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damast - 48
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:58 Uhr
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Zitat von Puppexx: Na wenn man die ganze Zeit schreibt dein Anwalt könnte dies tun oder hast du oder deine Eltern...
Ich habe mit der Sache wenig zu tun daher hatte ich die Hoffnung das man einfach von Pers. A und B sprechen kann das es einfach übersichtlich bleibt.
Keiner Zwingt dich hier mit zuschreiben danke für deine Antworten 
dir bleibt zivilrechtlich nur dein anwalt oder besagte dunkle ecke übrig.
frägst du nun sooft bis du die dir passende (wahrscheinl. falsche) antwort bekommen hast?
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