Geschrieben am: 21.09.2011 um 12:51 Uhr
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Zitat von Twister75: Komisch das andere ihr Harzgeld voll erhalten,da der Vater ans JA zahlen muß.Welches dann den Unterhalt ans Harzamt weiterleitet.Tut er das nicht ist das deren Problem das Geld einzuklagen.Und ja auch bei Kindern welche älter als 12 Jahre sind 
Frau muß eben nur "richtig" handeln und auch entsprechende Hilfen in Anspruch nehmen.Klar wenn Frau sich mit dem Mindestunterhalt (erstmal) nicht zufrieden gibt und mehr rauslassen will,fällt sie womöglich tief,aber wer aus ner Trennung ne Schlammschlacht ,womöglich noch auf dem Rücken der Kinder ausgetragen macht-tja der muß Lehrgeld zahlen.
Es geht hier um Kindesunterhalt, das legt das Jugendamt fest.
Das sind Aussagen deinerseits auf Spekulationsbasis.
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