Success1959 - 66
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 10:51 Uhr
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Und wenn der Sachbearbeiter des Jugendamtes die Unterlagen nicht richtig bearbeitet, dann wird die Prozeßkostenhilfe abgewiesen.
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Penta_Phi - 54
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 10:53 Uhr
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Zitat von Success1959: Und wenn der Sachbearbeiter des Jugendamtes die Unterlagen nicht richtig bearbeitet, dann wird die Prozeßkostenhilfe abgewiesen.
Was heisst "nicht richtig bearbeitet"? Ihr redet hier immer um den heissen Brei herum und stellt Vermutungen an.
Was wollt ihr hier hören?
Stürmt am besten mit 100 wütenden Frauen die Ämter und löst eine Revolution aus. Hat ja vor rund 220 Jahren in Frankreich auch geklappt. :-/
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 10:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.09.2011 um 10:55 Uhr
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Zitat von Success1959: Und wenn der Sachbearbeiter des Jugendamtes die Unterlagen nicht richtig bearbeitet, dann wird die Prozeßkostenhilfe abgewiesen.
Und wenn mir nachts ein Dinosaurier aufs Bett scheißt, dann fällt Weihnachten aus.
Seit wann entscheidet der Sachbearbeiter des Jugendamtes über Prozesskostenhilfe? bzw. welche Unterlagen?
Prozesskostenhilfe beantragen kann man beim Rechtsberater, der füllt die Unterlagen aus. Man kann auch beratungshilfe beantragen und sich von nem echten Anwalt vertreten lassen, auch bei der Prozesskostenhilfe.
Aber wer aufgeben und jamern will kann das auch. Buhu, die Welt ist ungerecht und gemein.
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Success1959 - 66
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 10:55 Uhr
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Das ist nur leider keine Vermutung, hat mir das Gericht bestätigt. Traurig aber wahr.
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Penta_Phi - 54
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 11:01 Uhr
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Zitat von Success1959: Das ist nur leider keine Vermutung, hat mir das Gericht bestätigt. Traurig aber wahr.
Ein Gericht hat bestätigt, dass ein Sachbearbeiter deinen Fall falsch bearbeitet hat?
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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Diavolos - 114
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 11:05 Uhr
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Zitat von Penta_Phi: Zitat von Success1959: Und wenn der Sachbearbeiter des Jugendamtes die Unterlagen nicht richtig bearbeitet, dann wird die Prozeßkostenhilfe abgewiesen.
Was heisst "nicht richtig bearbeitet"? Ihr redet hier immer um den heissen Brei herum und stellt Vermutungen an.
Was wollt ihr hier hören?
Stürmt am besten mit 100 wütenden Frauen die Ämter und löst eine Revolution aus. Hat ja vor rund 220 Jahren in Frankreich auch geklappt. :-/
Na aber ausser Napoleon kam ja nichts gutes dabei herraus.
Gegen den unfairen Triumph des geschriebenen Wortes über die Realität gibt es kein Mittel.
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Success1959 - 66
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 11:07 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Zitat von Success1959: Und wenn der Sachbearbeiter des Jugendamtes die Unterlagen nicht richtig bearbeitet, dann wird die Prozeßkostenhilfe abgewiesen.
Und wenn mir nachts ein Dinosaurier aufs Bett scheißt, dann fällt Weihnachten aus.
Seit wann entscheidet der Sachbearbeiter des Jugendamtes über Prozesskostenhilfe? bzw. welche Unterlagen?
Prozesskostenhilfe beantragen kann man beim Rechtsberater, der füllt die Unterlagen aus. Man kann auch beratungshilfe beantragen und sich von nem echten Anwalt vertreten lassen, auch bei der Prozesskostenhilfe.
Aber wer aufgeben und jamern will kann das auch. Buhu, die Welt ist ungerecht und gemein.
Bist du alleinerziehend und hast dich schon mal in dieser Situation befunden ?
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Success1959 - 66
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 11:14 Uhr
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Habe ich geschrieben das der Sachbearbeiter über die Prozeßkostenhilfe entscheidet , NEIN.
Also bitte richtig lesen.
Zur Info wenn ein Jugendamt die Amtspflegschaft für ein Kind hat, dann leitet es diese Schritte ein, damit manProzeßkostenhilfe bekommt.
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 11:17 Uhr
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Zitat von Success1959:
Bist du alleinerziehend und hast dich schon mal in dieser Situation befunden ?
Nein, mir fehlt wie allen anderen auch die möglichkeit sich etwas vorzustellen, dass man selbst nicht erlebt hat. unmöglich sowas...
Meine Schwester war allerdings alleinerziehend, der Vater hat auch nicht gezahlt bzw zahlen können.
Wo kein Geld ist kann halt keins geholt werden, aber zu behaupten, die böse Justiz verweigert mir ne Klage ist Unsinn.
Wenn schon meckern, dann über die fehlenden Kindergarten- und Krippenplätze. So klingt das alles hier nur wie geheule, weil niemand einem die Arbeit abnimmt, sich vor Gericht sein Recht zu holen.
Rechtsberatung, Prozesskostenhilfe etc. habe ich selbst schon in Anspruch genommen, als Schüler und einmal als Student.
Selbst einen Anwalt habe ich gezahlt bekommen.
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Twister75 - 50
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 11:26 Uhr
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Zitat von Success1959: Habe ich geschrieben das der Sachbearbeiter über die Prozeßkostenhilfe entscheidet , NEIN.
Also bitte richtig lesen.
Zur Info wenn ein Jugendamt die Amtspflegschaft für ein Kind hat, dann leitet es diese Schritte ein, damit manProzeßkostenhilfe bekommt.
Hööö? Warum war ich dann selber aufm Gericht und habs damals selber beantragt??
Wie alt sind den deine Kinder? Willst du,dass der Vater zahlt weil er muß oder könnt ihr ohne das Geld nicht überleben??
Ja,das tut was zur Sache 
Hier könnte ihre Werbung stehn !
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Success1959 - 66
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 11:51 Uhr
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Ich kann jetzt Gottsedank wieder zum Arbeiten gehen, nur die Gehälter sind ja auch nicht gerade üppig und die Lebenshaltungskosten gestiegen.
Ja zu Zeiten Hatz4 brauchte man es leider zum Überleben. Der Unterhalt wird ja komplett angerechnet.
Es blieben zu Leben im Monat 220 Euro, davon bezahlst du Essen, Schulsachen und Bekleidung, so und dann kommt der Unterhalt nicht, dann hast du von vornherein schon mal ein Minus, nur hat man noch garnichts ausgegeben.
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Success1959 - 66
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 11:57 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Zitat von Success1959:
Bist du alleinerziehend und hast dich schon mal in dieser Situation befunden ?
Nein, mir fehlt wie allen anderen auch die möglichkeit sich etwas vorzustellen, dass man selbst nicht erlebt hat. unmöglich sowas...
Meine Schwester war allerdings alleinerziehend, der Vater hat auch nicht gezahlt bzw zahlen können.
Wo kein Geld ist kann halt keins geholt werden, aber zu behaupten, die böse Justiz verweigert mir ne Klage ist Unsinn.
Wenn schon meckern, dann über die fehlenden Kindergarten- und Krippenplätze. So klingt das alles hier nur wie geheule, weil niemand einem die Arbeit abnimmt, sich vor Gericht sein Recht zu holen.
Rechtsberatung, Prozesskostenhilfe etc. habe ich selbst schon in Anspruch genommen, als Schüler und einmal als Student.
Selbst einen Anwalt habe ich gezahlt bekommen.
Und wie ging es damals deiner Schwester dabei ?
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Twister75 - 50
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 12:05 Uhr
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Komisch das andere ihr Harzgeld voll erhalten,da der Vater ans JA zahlen muß.Welches dann den Unterhalt ans Harzamt weiterleitet.Tut er das nicht ist das deren Problem das Geld einzuklagen.Und ja auch bei Kindern welche älter als 12 Jahre sind 
Frau muß eben nur "richtig" handeln und auch entsprechende Hilfen in Anspruch nehmen.Klar wenn Frau sich mit dem Mindestunterhalt (erstmal) nicht zufrieden gibt und mehr rauslassen will,fällt sie womöglich tief,aber wer aus ner Trennung ne Schlammschlacht ,womöglich noch auf dem Rücken der Kinder ausgetragen macht-tja der muß Lehrgeld zahlen.
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Success1959 - 66
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 12:07 Uhr
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Zitat von Penta_Phi: Zitat von Success1959: Das ist nur leider keine Vermutung, hat mir das Gericht bestätigt. Traurig aber wahr.
Ein Gericht hat bestätigt, dass ein Sachbearbeiter deinen Fall falsch bearbeitet hat?
Ja ! Hat mir auch noch eine Vorgesetzte des Jugendamtes bestätigt.
Ist bei mir etwas kompliziert.
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redmann - 38
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 12:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.09.2011 um 12:11 Uhr
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Zitat von Success1959: Zitat von Penta_Phi: Zitat von Success1959: Das ist nur leider keine Vermutung, hat mir das Gericht bestätigt. Traurig aber wahr.
Ein Gericht hat bestätigt, dass ein Sachbearbeiter deinen Fall falsch bearbeitet hat?
Ja ! Hat mir auch noch eine Vorgesetzte des Jugendamtes bestätigt.
Ist bei mir etwas kompliziert.
und warum bist DU dann die leidtragende wenn ANDERE was falsch machen????????
hol dir den ring DIRK!
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