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irrespective - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2009
7 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 21:44 Uhr

Zitat von Stui91:

Zitat von irrespective:

Zitat von SkyTouch_:

Sobald ich sag, dass ich es kostenlos hergebe, ist das ja eine Willenserklärung meinerseits. Sobald jeder gesagt hat, dass er es kostenlos haben möchte, ist ja eigentlich durch die zweite Willenserklärung ein Kaufvertrag entstanden.
Kann ich dann den Preis doch nachträglich noch ändern?


Eine mündliche Willenserklärung gilt nur über die Dauer des Gespräches, ist die Sache währenddessen nicht übergeben worden, ist sie schnee von letzer Woche und es muss neu verhandelt werden.


richtig :-P
ach und schön dass es dich auch noch gibt irres :-P



:daumenhoch: *gefällt mir*

Stui91 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
749 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 21:58 Uhr

naja würde ja mal die überschrift
refreshen :-P
da die bisschen doof ist man sich nichts dabei denken kann

OneAgain - 29
Profi (offline)

Dabei seit 03.2011
418 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2011 um 22:04 Uhr

Naja sagen wir mal so, wenn ein normaler Käufer in einen Laden kommt und auf dem Preis steht 9,99€ dann zahlt er das auch. Aber bei einen Mitarbeiter von diesem Laden ist es anders denn der kriegt nämlich Prozente% (weil er Mitarbeiter ist.)

Cool under pressure!

Reach257 - 30
Profi (offline)

Dabei seit 01.2011
427 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 22:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.05.2011 um 22:09 Uhr

Wenn du sagst das kostet 10€, aber dann willst du von einem den du nicht leiden kannst 15€ ist es nicht erlaubt, da du mit der Aussage das es für 10€ zu haben ist ihm einen mündlichen Kaufvertrag angeboten hast. So ist es meines Wissens nach, aber das geht tief in die Gesetze rein da musste am besten jemanden der sich damit auskennt fragen...

edit: Das von mir genannte gilt natürlich nur wenn er die Ware in dem Moment in Anspruch genommen hat in dem du verkündet hast das es 10€ kostet, wenn du zu ihm sagtest es kostet für ihn 15€ und er es dann genommen hat geht es natürlich
red_pepper - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2010
85 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2011 um 22:11 Uhr

Natürlich darf der Verkäufer seinen Preis für verschiedene Kunden variieren warum auch nicht?
Es ist ja seine Ware und ob auf nem Preisschild 10€ steht ist da komplett egal. Der Verkäufer macht den Preis!

Don't drink and drive, take LSD and teleport!

Reach257 - 30
Profi (offline)

Dabei seit 01.2011
427 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 22:14 Uhr

Zitat von red_pepper:

Natürlich darf der Verkäufer seinen Preis für verschiedene Kunden variieren warum auch nicht?
Es ist ja seine Ware und ob auf nem Preisschild 10€ steht ist da komplett egal. Der Verkäufer macht den Preis!


Ne, einfaches Beispiel:
Ein Kunde sieht etwas für 1€ im Regal, das ist ein Angebot des Verkäufers, sobald der Kunde zugreift hat er eigentlich einen Vertrag abgeschlossen und verpflichtet sich natürlich auch zum Zahlen. Das Thema hatten wir neulich noch in der Schule^^
DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2011 um 22:46 Uhr

Zitat von SkyTouch_:

Sobald ich sag, dass ich es kostenlos hergebe, ist das ja eine Willenserklärung meinerseits. Sobald jeder gesagt hat, dass er es kostenlos haben möchte, ist ja eigentlich durch die zweite Willenserklärung ein Kaufvertrag entstanden.
Kann ich dann den Preis doch nachträglich noch ändern?

Du hast es doch zu 100 Prozent getroffen, Nein da ist nichts nachträglich zu ändern.

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2011 um 22:48 Uhr

Zitat von Reach257:


Ne, einfaches Beispiel:
Ein Kunde sieht etwas für 1€ im Regal, das ist ein Angebot des Verkäufers, sobald der Kunde zugreift hat er eigentlich einen Vertrag abgeschlossen und verpflichtet sich natürlich auch zum Zahlen. Das Thema hatten wir neulich noch in der Schule^^


Nein das ist völliger Unsinn. Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande. Denken hilft auch hier.
Sonst dürfte man ja nichts mehr aus dem Wagen legen wenn man deiner Logik folgt.

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

Timur88 - 13
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2010
77 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 23:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.05.2011 um 23:04 Uhr

Zitat von SkyTouch_:

Ist es erlaubt, für bestimmte Personen ein Produkt teuerer zu verkaufen wie für andere, obwohl für beider Parteien die gleiche Leistung erbracht wurde?


In Deutschland herrscht Privatautonomie.

Diese beinhaltet die Vertragsfreiheit.

Das bedeutet: Es ist dir überlassen mit wem, wann, womit und zu welchen Konditionen du handelst. ;-)

Du darfst nur nicht jemand aufgrund seiner Ethnie und Herkunft, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung etc. auschließen. Also z.B. kein Verkauf an Juden weil diese Juden sind, kein Verkauf an Schwule weil sie schwule sind.

In der Praxis ist das aber schwer bis nicht nachweißbar. Offiziell könnte dir seine Nase nicht passen aber in Wirklichkeit willst halt blos nicht mit dem handeln weil er z.B. Moslem ist.


Timur88 - 13
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2010
77 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 23:12 Uhr

Zitat von DocLove:

Zitat von Reach257:


Ne, einfaches Beispiel:
Ein Kunde sieht etwas für 1€ im Regal, das ist ein Angebot des Verkäufers, sobald der Kunde zugreift hat er eigentlich einen Vertrag abgeschlossen und verpflichtet sich natürlich auch zum Zahlen. Das Thema hatten wir neulich noch in der Schule^^


Nein das ist völliger Unsinn. Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande. Denken hilft auch hier.
Sonst dürfte man ja nichts mehr aus dem Wagen legen wenn man deiner Logik folgt.


Es ist sogar so, dass du dem Händler ein Geschäft vorschlägst wenn du die Waren zur Kasse bringst, also eine Willenserklärung abgibst und nicht etwa der Händler durch die Auslage seiner Waren. Erst wenn du die Ware zur Kasse bringst und Händler dein Vertragsangebot annimmt, kommt es zum Kaufvertrag. ;-) Und dieser Vorgang besteht aus mindestens 3 Rechtsgeschäften (Kaufvertrag, Übergabe Ware, Übergabe Geld). Wobei die Übergabe jedes einzelen Geldscheins oder jeder Münze nochmals ein Rechtsgeschäft für sich ist. :totlacher:
damast - 48
Experte (offline)

Dabei seit 01.2011
1544 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2011 um 23:14 Uhr

Zitat von Timur88:



In Deutschland herrscht Privatautonomie.

Diese beinhaltet die Vertragsfreiheit.

Das bedeutet: Es ist dir überlassen mit wem, wann, womit und zu welchen Konditionen du handelst. ;-)

Du darfst nur nicht jemand aufgrund seiner Ethnie und Herkunft, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung etc. auschließen. Also z.B. kein Verkauf an Juden weil diese Juden sind, kein Verkauf an Schwule weil sie schwule sind.

In der Praxis ist das aber schwer bis nicht nachweißbar. Offiziell könnte dir seine Nase nicht passen aber in Wirklichkeit willst halt blos nicht mit dem handeln weil er z.B. Moslem ist.



es sei denn die preise sind wucher oder verstoßen gegen die guten sitten wie man so schön sagt.. (zbsp. ist der preis egal wenn man einem jugendlichen eine flasche schnaps verkaufen möchte, geht nicht, und gut) das verlinken ist mir jetzt zu mühsam und ich denk auch so glaubhaft genug dargelegt.

‹^› ‹(•¿•)› ‹^›

Timur88 - 13
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2010
77 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 23:17 Uhr

Zitat von DocLove:

Zitat von SkyTouch_:

Sobald ich sag, dass ich es kostenlos hergebe, ist das ja eine Willenserklärung meinerseits. Sobald jeder gesagt hat, dass er es kostenlos haben möchte, ist ja eigentlich durch die zweite Willenserklärung ein Kaufvertrag entstanden.
Kann ich dann den Preis doch nachträglich noch ändern?

Du hast es doch zu 100 Prozent getroffen, Nein da ist nichts nachträglich zu ändern.


Das stimmt in meinen Augen nicht. Wenn du nur so, in den Raum, und nicht explizit zu der jenigen Person, sagst das du etwas hergeben willst ist es keine Willenserklärung!

Jeder der dann auf dich zu kommt und fragt macht eine WE, wenn du dann zustimmst entsteht ein Schenkungsvertrag. Davor, wenn du einfach irgendwas in den Raum laberst entsteht gar nichts.

Wenn ich mich richtig an meine Rechtvorlesungen erinnere ist noch nicht mal das versenden von Katalogen mit Preislisten und Bestellformularen eine Willenserklärung.

Für juristische Fachfragen kann ich aber folgendes Forum empfehlen:

Jurathek
damast - 48
Experte (offline)

Dabei seit 01.2011
1544 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2011 um 23:19 Uhr

Zitat von Timur88:

Zitat von DocLove:

Zitat von SkyTouch_:

Sobald ich sag, dass ich es kostenlos hergebe, ist das ja eine Willenserklärung meinerseits. Sobald jeder gesagt hat, dass er es kostenlos haben möchte, ist ja eigentlich durch die zweite Willenserklärung ein Kaufvertrag entstanden.
Kann ich dann den Preis doch nachträglich noch ändern?

Du hast es doch zu 100 Prozent getroffen, Nein da ist nichts nachträglich zu ändern.


Das stimmt in meinen Augen nicht. Wenn du nur so, in den Raum, und nicht explizit zu der jenigen Person, sagst das du etwas hergeben willst ist es keine Willenserklärung!

Jeder der dann auf dich zu kommt und fragt macht eine WE, wenn du dann zustimmst entsteht ein Schenkungsvertrag. Davor, wenn du einfach irgendwas in den Raum laberst entsteht gar nichts.

Wenn ich mich richtig an meine Rechtvorlesungen erinnere ist noch nicht mal das versenden von Katalogen mit Preislisten und Bestellformularen eine Willenserklärung.

Für juristische Fachfragen kann ich aber folgendes Forum empfehlen:

Jurathek


wir sind hier nicht in jurathek wir sind in tu, wenn du dem nicht durch dein eigenes wissen stand halten kannst, dann lass es.

‹^› ‹(•¿•)› ‹^›

Timur88 - 13
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2010
77 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 23:25 Uhr

Zitat von damast:


wir sind hier nicht in jurathek wir sind in tu, wenn du dem nicht durch dein eigenes wissen stand halten kannst, dann lass es.


Ich habe heute wirklich, unglaublich viel Mist gehört. Aber dieser Beitrag übersteigt alles. :vogel:
damast - 48
Experte (offline)

Dabei seit 01.2011
1544 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2011 um 23:31 Uhr

Zitat von Timur88:

Zitat von damast:


wir sind hier nicht in jurathek wir sind in tu, wenn du dem nicht durch dein eigenes wissen stand halten kannst, dann lass es.


Ich habe heute wirklich, unglaublich viel Mist gehört. Aber dieser Beitrag übersteigt alles. :vogel:


du lehnst du dich zuerst mit halbwahrheiten aus dem fenster und wenn
du damit untergehst oder nicht mehr weiter weißt, verweist du schlußendlich auf die jurathek. denkst du die jurathek ist so unbekannt, oder du erfindest damit das rad neu?
wenn du schon ambitionen als preisberater an den tag legen möchtest dann machs richtig, das ist das was mich stört. nicht dein beitrag an sich.
verstehst wie?

‹^› ‹(•¿•)› ‹^›

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