Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

Preis

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
SkyTouch_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
616 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.05.2011 um 20:22 Uhr

Ist es erlaubt, für bestimmte Personen ein Produkt teuerer zu verkaufen wie für andere, obwohl für beider Parteien die gleiche Leistung erbracht wurde?

Der Meister hat gesprochen!

patoX
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3194 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:23 Uhr

klar

Es gibt Frauen die mir TAUSENDE geben dass ich ihnen an die Möpse geh! und du kriegst das umsonst :P

Daniel_1996 - 28
Champion (offline)

Dabei seit 05.2010
4153 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.05.2011 um 20:27 Uhr

Denke nicht.
Also, wenn du jetzt einer rein kommt und es dem teurer verkaufst, als einem anderen.
Oder wíe ist das gemeint?

Oh Hell Yeah!

Giglamesh - 28
Profi (offline)

Dabei seit 01.2011
910 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:24 Uhr

Zitat von SkyTouch_:

Ist es erlaubt, für bestimmte Personen ein Produkt teuerer zu verkaufen wie für andere, obwohl für beider Parteien die gleiche Leistung erbracht wurde?


Läuft doch in der Wirtschaft au so

Per aspera ad astra

DaChilla - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1877 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:24 Uhr

Zitat von SkyTouch_:

Ist es erlaubt, für bestimmte Personen ein Produkt teuerer zu verkaufen wie für andere, obwohl für beider Parteien die gleiche Leistung erbracht wurde?



denke schon dass das geht, so is ja bspw ne monatskarte für schüler günstiger als für berufstätige und auf handyverträge etc. gibts für schüler ja auch rabatt...

Tretet der hasserfülltesten Gruppe bei!!! http://www.team-ulm.de/MyGroups/56191

FlavourDavee
Experte (offline)

Dabei seit 05.2009
1419 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:27 Uhr

sicher ?!
SkyTouch_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
616 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:30 Uhr

Ich mein nicht speziell für bestimmte Zielgruppen, sondern für bestimmte Personen.
Kann ich sagen, "ja, ihr alle bekommt es kostenlos", nachdem ich aber merke, dass die ersten paar sich nicht bedanken, kann ich das dann für 5 € verkaufen?

Der Meister hat gesprochen!

Zombiefied - 29
Profi (offline)

Dabei seit 01.2010
929 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:34 Uhr

also ich meine wen es nicht beschildert also einen schriftlich festen preis hat kann der des ändern wie er will aber sonst muss er sich dran halten -zumindest fürs erste

Schrödinger's cat walks into a bar..................and doesn't xD

I_like_that - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2005
254 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:35 Uhr

klar, ist dann ein neues Angebot deinerseits, dann kauft das halt nur der, dem es die 5€ z.B. wert sind ;-)
SkyTouch_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
616 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:36 Uhr

Zitat von Zombiefied:

also ich meine wen es nicht beschildert also einen schriftlich festen preis hat kann der des ändern wie er will aber sonst muss er sich dran halten -zumindest fürs erste

Alles mündlich.

Der Meister hat gesprochen!

errezz - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2008
196 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.05.2011 um 20:38 Uhr

Zitat von SkyTouch_:

Zitat von Zombiefied:

also ich meine wen es nicht beschildert also einen schriftlich festen preis hat kann der des ändern wie er will aber sonst muss er sich dran halten -zumindest fürs erste

Alles mündlich.


Macht nem Vertrag normal nichts, ob er mündlich oder schriftlich ist.
SkyTouch_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
616 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:42 Uhr

Sobald ich sag, dass ich es kostenlos hergebe, ist das ja eine Willenserklärung meinerseits. Sobald jeder gesagt hat, dass er es kostenlos haben möchte, ist ja eigentlich durch die zweite Willenserklärung ein Kaufvertrag entstanden.
Kann ich dann den Preis doch nachträglich noch ändern?

Der Meister hat gesprochen!

patoX
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3194 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:48 Uhr

geh auf n markt und handle...da zahlt jeder nen andern preis!

Es gibt Frauen die mir TAUSENDE geben dass ich ihnen an die Möpse geh! und du kriegst das umsonst :P

irrespective - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2009
7 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 21:36 Uhr

Zitat von SkyTouch_:

Sobald ich sag, dass ich es kostenlos hergebe, ist das ja eine Willenserklärung meinerseits. Sobald jeder gesagt hat, dass er es kostenlos haben möchte, ist ja eigentlich durch die zweite Willenserklärung ein Kaufvertrag entstanden.
Kann ich dann den Preis doch nachträglich noch ändern?


Eine mündliche Willenserklärung gilt nur über die Dauer des Gespräches, ist die Sache währenddessen nicht übergeben worden, ist sie schnee von letzer Woche und es muss neu verhandelt werden.
Stui91 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
749 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 21:40 Uhr

du kannst dein produkt doch für 5€ anbieten wenn mekrst des geht gut
machst es teuere
du kannst allerdings net sagen der zahlt die 5€ und der typ zahlt 20 weil du ihn net magst.
wenn des Produkt nicht Etikettiert ist mit dem Preis
dann kannste des allerdings schon machen da nieman dir vorwerfen kann du hättest es nur bei ihm teuerer gemacht
hätte ja sein können dass der nächste auch mehr bezahlt oder du nen teureren einkauf machst und dadurch "plötzlich" hoch gehst.
also ja du kannst den preis anheben wenn du willst
nur net machen bei menschen die dich auf "rassendiskrimierung" oder so
verklagen könnten
Stui91 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
749 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2011 um 21:40 Uhr

Zitat von irrespective:

Zitat von SkyTouch_:

Sobald ich sag, dass ich es kostenlos hergebe, ist das ja eine Willenserklärung meinerseits. Sobald jeder gesagt hat, dass er es kostenlos haben möchte, ist ja eigentlich durch die zweite Willenserklärung ein Kaufvertrag entstanden.
Kann ich dann den Preis doch nachträglich noch ändern?


Eine mündliche Willenserklärung gilt nur über die Dauer des Gespräches, ist die Sache währenddessen nicht übergeben worden, ist sie schnee von letzer Woche und es muss neu verhandelt werden.


richtig :-P
ach und schön dass es dich auch noch gibt irres :-P


  -1- -2- -3- vorwärts >>>
 

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -