SkyTouch_ - 30
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.05.2011 um 20:22 Uhr
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Ist es erlaubt, für bestimmte Personen ein Produkt teuerer zu verkaufen wie für andere, obwohl für beider Parteien die gleiche Leistung erbracht wurde?
Der Meister hat gesprochen!
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patoX
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:23 Uhr
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klar
Es gibt Frauen die mir TAUSENDE geben dass ich ihnen an die Möpse geh! und du kriegst das umsonst :P
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Daniel_1996 - 28
Champion
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.05.2011 um 20:27 Uhr
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Denke nicht.
Also, wenn du jetzt einer rein kommt und es dem teurer verkaufst, als einem anderen.
Oder wíe ist das gemeint?
Oh Hell Yeah!
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Giglamesh - 28
Profi
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:24 Uhr
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Zitat von SkyTouch_: Ist es erlaubt, für bestimmte Personen ein Produkt teuerer zu verkaufen wie für andere, obwohl für beider Parteien die gleiche Leistung erbracht wurde?
Läuft doch in der Wirtschaft au so
Per aspera ad astra
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DaChilla - 36
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:24 Uhr
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Zitat von SkyTouch_: Ist es erlaubt, für bestimmte Personen ein Produkt teuerer zu verkaufen wie für andere, obwohl für beider Parteien die gleiche Leistung erbracht wurde?
denke schon dass das geht, so is ja bspw ne monatskarte für schüler günstiger als für berufstätige und auf handyverträge etc. gibts für schüler ja auch rabatt...
Tretet der hasserfülltesten Gruppe bei!!! http://www.team-ulm.de/MyGroups/56191
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FlavourDavee
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:27 Uhr
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sicher ?!
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SkyTouch_ - 30
Profi
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:30 Uhr
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Ich mein nicht speziell für bestimmte Zielgruppen, sondern für bestimmte Personen.
Kann ich sagen, "ja, ihr alle bekommt es kostenlos", nachdem ich aber merke, dass die ersten paar sich nicht bedanken, kann ich das dann für 5 € verkaufen?
Der Meister hat gesprochen!
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Zombiefied - 29
Profi
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:34 Uhr
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also ich meine wen es nicht beschildert also einen schriftlich festen preis hat kann der des ändern wie er will aber sonst muss er sich dran halten -zumindest fürs erste
Schrödinger's cat walks into a bar..................and doesn't xD
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I_like_that - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:35 Uhr
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klar, ist dann ein neues Angebot deinerseits, dann kauft das halt nur der, dem es die 5€ z.B. wert sind
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SkyTouch_ - 30
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:36 Uhr
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Zitat von Zombiefied: also ich meine wen es nicht beschildert also einen schriftlich festen preis hat kann der des ändern wie er will aber sonst muss er sich dran halten -zumindest fürs erste
Alles mündlich.
Der Meister hat gesprochen!
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errezz - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.05.2011 um 20:38 Uhr
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Zitat von SkyTouch_: Zitat von Zombiefied: also ich meine wen es nicht beschildert also einen schriftlich festen preis hat kann der des ändern wie er will aber sonst muss er sich dran halten -zumindest fürs erste
Alles mündlich.
Macht nem Vertrag normal nichts, ob er mündlich oder schriftlich ist.
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SkyTouch_ - 30
Profi
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:42 Uhr
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Sobald ich sag, dass ich es kostenlos hergebe, ist das ja eine Willenserklärung meinerseits. Sobald jeder gesagt hat, dass er es kostenlos haben möchte, ist ja eigentlich durch die zweite Willenserklärung ein Kaufvertrag entstanden.
Kann ich dann den Preis doch nachträglich noch ändern?
Der Meister hat gesprochen!
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patoX
Champion
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 20:48 Uhr
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geh auf n markt und handle...da zahlt jeder nen andern preis!
Es gibt Frauen die mir TAUSENDE geben dass ich ihnen an die Möpse geh! und du kriegst das umsonst :P
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irrespective - 36
Anfänger
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 21:36 Uhr
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Zitat von SkyTouch_: Sobald ich sag, dass ich es kostenlos hergebe, ist das ja eine Willenserklärung meinerseits. Sobald jeder gesagt hat, dass er es kostenlos haben möchte, ist ja eigentlich durch die zweite Willenserklärung ein Kaufvertrag entstanden.
Kann ich dann den Preis doch nachträglich noch ändern?
Eine mündliche Willenserklärung gilt nur über die Dauer des Gespräches, ist die Sache währenddessen nicht übergeben worden, ist sie schnee von letzer Woche und es muss neu verhandelt werden.
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Stui91 - 34
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 21:40 Uhr
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du kannst dein produkt doch für 5€ anbieten wenn mekrst des geht gut
machst es teuere
du kannst allerdings net sagen der zahlt die 5€ und der typ zahlt 20 weil du ihn net magst.
wenn des Produkt nicht Etikettiert ist mit dem Preis
dann kannste des allerdings schon machen da nieman dir vorwerfen kann du hättest es nur bei ihm teuerer gemacht
hätte ja sein können dass der nächste auch mehr bezahlt oder du nen teureren einkauf machst und dadurch "plötzlich" hoch gehst.
also ja du kannst den preis anheben wenn du willst
nur net machen bei menschen die dich auf "rassendiskrimierung" oder so
verklagen könnten
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Stui91 - 34
Profi
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Geschrieben am: 10.05.2011 um 21:40 Uhr
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Zitat von irrespective: Zitat von SkyTouch_: Sobald ich sag, dass ich es kostenlos hergebe, ist das ja eine Willenserklärung meinerseits. Sobald jeder gesagt hat, dass er es kostenlos haben möchte, ist ja eigentlich durch die zweite Willenserklärung ein Kaufvertrag entstanden.
Kann ich dann den Preis doch nachträglich noch ändern?
Eine mündliche Willenserklärung gilt nur über die Dauer des Gespräches, ist die Sache währenddessen nicht übergeben worden, ist sie schnee von letzer Woche und es muss neu verhandelt werden.
richtig 
ach und schön dass es dich auch noch gibt irres 
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