_Muggaseggl_ - 52
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:49 Uhr
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eben aus diesem Grunde. Wenn jemand etwas sagt, heisst es noch lange nicht dass er es auch tut. Und in Deutschland wird niemand bestraft für das was er nicht tut. Erst der Versuch ist strafbar.
Sagen kann ich viel, aber ob ich es dann auch mache ist was anderes. Und solange ich es nur sage, begehe ich noch keine Straftat und deswegen ist eine Anzeige fruchtlos
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Penta_Phi - 54
Experte
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:57 Uhr
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Es stimmt einfach nicht was hier geschrieben wird. Punkt.
Hier wird auch teilweise Drohung mit Bedrohung verwechselt etc.
Bleibt ihr bei eurer Ansicht, ich bei meiner. :)
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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toxxii
Champion
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 12:16 Uhr
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klar kann man des anzeigen, erpressung kann man ja auch anzeigen zB.
I ♥ my AUDI
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HugoHiasl
Profi
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 12:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.04.2011 um 12:37 Uhr
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Zitat von _Muggaseggl_: eben aus diesem Grunde. Wenn jemand etwas sagt, heisst es noch lange nicht dass er es auch tut. Und in Deutschland wird niemand bestraft für das was er nicht tut. Erst der Versuch ist strafbar.
Sagen kann ich viel, aber ob ich es dann auch mache ist was anderes. Und solange ich es nur sage, begehe ich noch keine Straftat und deswegen ist eine Anzeige fruchtlos
Das kann aber ins Auge gehen. Das ist eine Nötigung und sehr wohl nach dem StGB strafbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Der Versuch besteht in diesem Fall ja darin, durch die Androhung des Übels etwas zu erreichen. Also ist das Aussprechen der Bedrohung unter Androhung eines Übels von § 240 StGB erfasst.
Wichtig ist dann eigentlich nur noch, ob der/die Bedrohte aufgrund der sonstigen Gegebenheiten davon ausgehen muss oder kann, dass diese Drohung ernst gemeint ist.
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Akuu_
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 12:36 Uhr
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Zitat von _Muggaseggl_: Zitat von Penta_Phi: Zitat von ass123: hi eine frage reicht eine nachricht mit ner bedrohung und das er handgreiflich geworden ist für ne anzeige?
Sogar eine Bedrohung allein reicht für eine Anzeige.
falsch - wenn ich sage dass ich Dich umbringe....muss ich dann wegen Mord in den Knast?! Nein, erst nachdem ich es getan bzw. versucht habe doch du kommst in u-haft
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HugoHiasl
Profi
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 12:38 Uhr
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Zitat von _Muggaseggl_: Zitat von Penta_Phi: Zitat von ass123: hi eine frage reicht eine nachricht mit ner bedrohung und das er handgreiflich geworden ist für ne anzeige?
Sogar eine Bedrohung allein reicht für eine Anzeige.
falsch - wenn ich sage dass ich Dich umbringe....muss ich dann wegen Mord in den Knast?! Nein, erst nachdem ich es getan bzw. versucht habe
Wenn Du aber sagst "Entweder Du tust jetzt dies oder jenes oder ich bringe Dich um", dann erfüllst Du den Tatbestand des § 240 StGB!
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Penta_Phi - 54
Experte
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 12:43 Uhr
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Zitat von HugoHiasl:
Wichtig ist dann eigentlich nur noch, ob der/die Bedrohte aufgrund der sonstigen Gegebenheiten davon ausgehen muss oder kann, dass diese Drohung ernst gemeint ist.
Richtig. Im konkreten Fall der Threaderstellerin kann aber aufgrund einer Körperverletzung davon ausgegangen werden.
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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NikNukem - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 14:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.04.2011 um 14:43 Uhr
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Um das mal hier auf den Punkt zu bringen.
Eine Rechtsberatung von Laien ist nicht zulässig.
Alles was hier steht sind Halbwahrheiten und können dir nicht wirklich helfen.
Gesetzestexte sind immer Auslegungsache und müssen im einzelnen Fall geklärt werden.
Mein Tipp: Such dir ein Anwalt und/oder geh zur Polizei. Die wissen auch wie du damit umgehen musst bzw. welche Chancen du mit den Beweisen hast.
Noch ein Tipp für schnelle Hilfe und wenig Geld, falls du keine Versicherung hast.
http://www.frag-einen-anwalt.de
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
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Penta_Phi - 54
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 15:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.04.2011 um 15:35 Uhr
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Zitat von NikNukem: Um das mal hier auf den Punkt zu bringen.
Eine Rechtsberatung von Laien ist nicht zulässig.
Alles was hier steht sind Halbwahrheiten und können dir nicht wirklich helfen.
Gesetzestexte sind immer Auslegungsache und müssen im einzelnen Fall geklärt werden.
Mein Tipp: Such dir ein Anwalt und/oder geh zur Polizei. Die wissen auch wie du damit umgehen musst bzw. welche Chancen du mit den Beweisen hast.
Noch ein Tipp für schnelle Hilfe und wenig Geld, falls du keine Versicherung hast.
http://www.frag-einen-anwalt.de
Woher weisst du, dass hier keine Anwälte darunter sind? ;)
Und, ist das was du ihr vorschlägst, nicht auch eine Rechtsberatung? Oder gar Werbung?
Die entsprechenden Tipps an die TE sind längst geschrieben worden, alles andere war eine Diskussion unter Forummitgliedern, und das ist imho noch nicht verboten.
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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