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_Muggaseggl_ - 52
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2011
94 Beiträge
Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:49 Uhr

eben aus diesem Grunde. Wenn jemand etwas sagt, heisst es noch lange nicht dass er es auch tut. Und in Deutschland wird niemand bestraft für das was er nicht tut. Erst der Versuch ist strafbar.

Sagen kann ich viel, aber ob ich es dann auch mache ist was anderes. Und solange ich es nur sage, begehe ich noch keine Straftat und deswegen ist eine Anzeige fruchtlos
Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:57 Uhr

Es stimmt einfach nicht was hier geschrieben wird. Punkt.
Hier wird auch teilweise Drohung mit Bedrohung verwechselt etc.

Bleibt ihr bei eurer Ansicht, ich bei meiner. :)

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

toxxii
Champion (offline)

Dabei seit 07.2010
2262 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2011 um 12:16 Uhr

klar kann man des anzeigen, erpressung kann man ja auch anzeigen zB.

I ♥ my AUDI

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 19.04.2011 um 12:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.04.2011 um 12:37 Uhr

Zitat von _Muggaseggl_:

eben aus diesem Grunde. Wenn jemand etwas sagt, heisst es noch lange nicht dass er es auch tut. Und in Deutschland wird niemand bestraft für das was er nicht tut. Erst der Versuch ist strafbar.

Sagen kann ich viel, aber ob ich es dann auch mache ist was anderes. Und solange ich es nur sage, begehe ich noch keine Straftat und deswegen ist eine Anzeige fruchtlos


Das kann aber ins Auge gehen. Das ist eine Nötigung und sehr wohl nach dem StGB strafbar.

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Der Versuch besteht in diesem Fall ja darin, durch die Androhung des Übels etwas zu erreichen. Also ist das Aussprechen der Bedrohung unter Androhung eines Übels von § 240 StGB erfasst.

Wichtig ist dann eigentlich nur noch, ob der/die Bedrohte aufgrund der sonstigen Gegebenheiten davon ausgehen muss oder kann, dass diese Drohung ernst gemeint ist.
Akuu_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2011
254 Beiträge
Geschrieben am: 19.04.2011 um 12:36 Uhr

Zitat von _Muggaseggl_:

Zitat von Penta_Phi:

Zitat von ass123:

hi eine frage reicht eine nachricht mit ner bedrohung und das er handgreiflich geworden ist für ne anzeige?


Sogar eine Bedrohung allein reicht für eine Anzeige.


falsch - wenn ich sage dass ich Dich umbringe....muss ich dann wegen Mord in den Knast?! Nein, erst nachdem ich es getan bzw. versucht habe
doch du kommst in u-haft
HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 19.04.2011 um 12:38 Uhr

Zitat von _Muggaseggl_:

Zitat von Penta_Phi:

Zitat von ass123:

hi eine frage reicht eine nachricht mit ner bedrohung und das er handgreiflich geworden ist für ne anzeige?


Sogar eine Bedrohung allein reicht für eine Anzeige.


falsch - wenn ich sage dass ich Dich umbringe....muss ich dann wegen Mord in den Knast?! Nein, erst nachdem ich es getan bzw. versucht habe


Wenn Du aber sagst "Entweder Du tust jetzt dies oder jenes oder ich bringe Dich um", dann erfüllst Du den Tatbestand des § 240 StGB!

Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2011 um 12:43 Uhr

Zitat von HugoHiasl:


Wichtig ist dann eigentlich nur noch, ob der/die Bedrohte aufgrund der sonstigen Gegebenheiten davon ausgehen muss oder kann, dass diese Drohung ernst gemeint ist.



Richtig. Im konkreten Fall der Threaderstellerin kann aber aufgrund einer Körperverletzung davon ausgegangen werden.

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

NikNukem - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2003
163 Beiträge
Geschrieben am: 19.04.2011 um 14:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.04.2011 um 14:43 Uhr

Um das mal hier auf den Punkt zu bringen.
Eine Rechtsberatung von Laien ist nicht zulässig.
Alles was hier steht sind Halbwahrheiten und können dir nicht wirklich helfen.
Gesetzestexte sind immer Auslegungsache und müssen im einzelnen Fall geklärt werden.

Mein Tipp: Such dir ein Anwalt und/oder geh zur Polizei. Die wissen auch wie du damit umgehen musst bzw. welche Chancen du mit den Beweisen hast.

Noch ein Tipp für schnelle Hilfe und wenig Geld, falls du keine Versicherung hast.

http://www.frag-einen-anwalt.de

Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit.

Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2011 um 15:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.04.2011 um 15:35 Uhr

Zitat von NikNukem:

Um das mal hier auf den Punkt zu bringen.
Eine Rechtsberatung von Laien ist nicht zulässig.
Alles was hier steht sind Halbwahrheiten und können dir nicht wirklich helfen.
Gesetzestexte sind immer Auslegungsache und müssen im einzelnen Fall geklärt werden.

Mein Tipp: Such dir ein Anwalt und/oder geh zur Polizei. Die wissen auch wie du damit umgehen musst bzw. welche Chancen du mit den Beweisen hast.

Noch ein Tipp für schnelle Hilfe und wenig Geld, falls du keine Versicherung hast.

http://www.frag-einen-anwalt.de


Woher weisst du, dass hier keine Anwälte darunter sind? ;)
Und, ist das was du ihr vorschlägst, nicht auch eine Rechtsberatung? Oder gar Werbung?
Die entsprechenden Tipps an die TE sind längst geschrieben worden, alles andere war eine Diskussion unter Forummitgliedern, und das ist imho noch nicht verboten.

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

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