ass123 - 51
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:01 Uhr
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hi eine frage reicht eine nachricht mit ner bedrohung und das er handgreiflich geworden ist für ne anzeige?
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SiiickBoy - 36
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:04 Uhr
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du kannst immer anzeige erstatten...egal weshalb...nur ob sie durchkommt ist die frage
http://www.mixcloud.com/Studio43/hanzmis sionstudio43_chilli_sunday_funf_viertel_ stunden_edit/
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Penta_Phi - 54
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:07 Uhr
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Zitat von ass123: hi eine frage reicht eine nachricht mit ner bedrohung und das er handgreiflich geworden ist für ne anzeige?
Sogar eine Bedrohung allein reicht für eine Anzeige.
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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Penta_Phi - 54
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:08 Uhr
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Zitat von SiiickBoy: du kannst immer anzeige erstatten...egal weshalb...nur ob sie durchkommt ist die frage
Was soll bei einer Anzeige nicht "durchkommen"?
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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_Muggaseggl_ - 52
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:09 Uhr
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Eine Bedrohung ohne Handlung kannst Du nicht anzeigen, bzw. da wird keiner einschreiten da dies keine Straftat ist. Eine Morddrohung zB. ist kein Tatbestand - erst wenn dStrafanzeige erlassen werden. Das ist leider so, erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist - doch meisst ist das zu spät.....aber auf der anderen Seite kann keiner für etwas haftbar gemacht werden was er nicht gemacht sondern nur angedroht hat. Wenn er natürlich in Deinem Fall handgreiflich geworden ist - dann kannst Du ihn wegen Körperverletzung anzeigen und teilweise auch Schmerzensgeld fordern...hast Du Zeugen oder hat die Handgreiflichkeit Spuren hinterlassen? Du stehst nämlich in der Beweispflicht. Du musst beweisen können dass er handgreiflich wurde - er muss nicht beweisen dass er das nicht gemacht hat.
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_Muggaseggl_ - 52
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:11 Uhr
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Zitat von Penta_Phi: Zitat von ass123: hi eine frage reicht eine nachricht mit ner bedrohung und das er handgreiflich geworden ist für ne anzeige?
Sogar eine Bedrohung allein reicht für eine Anzeige.
falsch - wenn ich sage dass ich Dich umbringe....muss ich dann wegen Mord in den Knast?! Nein, erst nachdem ich es getan bzw. versucht habe
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Penta_Phi - 54
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.04.2011 um 11:14 Uhr
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Zitat von _Muggaseggl_: Zitat von Penta_Phi: Zitat von ass123: hi eine frage reicht eine nachricht mit ner bedrohung und das er handgreiflich geworden ist für ne anzeige?
Sogar eine Bedrohung allein reicht für eine Anzeige.
falsch - wenn ich sage dass ich Dich umbringe....muss ich dann wegen Mord in den Knast?! Nein, erst nachdem ich es getan bzw. versucht habe
So nicht richtig, vrgl. §241, StGB
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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ass123 - 51
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:18 Uhr
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zeugen mein bruder und pasr pasanten aber die werd ich nie wieder finde
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LordSnow - 42
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:19 Uhr
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Zitat von _Muggaseggl_: Zitat von Penta_Phi: Zitat von ass123: hi eine frage reicht eine nachricht mit ner bedrohung und das er handgreiflich geworden ist für ne anzeige?
Sogar eine Bedrohung allein reicht für eine Anzeige.
falsch - wenn ich sage dass ich Dich umbringe....muss ich dann wegen Mord in den Knast?! Nein, erst nachdem ich es getan bzw. versucht habe
Eine Morddrohung ist eine ernstzunehmende Bedrohung, der die Polizei im Fall einer Anzeige immer nachgeht. Allerdings sollte die Morddrohung bewiesen werden können, das heißt, sie sollte vor Zeugen ausgesprochen worden sein, oder es sollte was schriftliches vorliegen (egal, ob als Brief oder SMS oder Nachricht in einer Internet-Community)
Winter is coming
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B_e_n_n_y - 46
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:28 Uhr
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Zitat: Eine Morddrohung ist eine ernstzunehmende Bedrohung, der die Polizei im Fall einer Anzeige immer nachgeht. Allerdings sollte die Morddrohung bewiesen werden können, das heißt, sie sollte vor Zeugen ausgesprochen worden sein, oder es sollte was schriftliches vorliegen (egal, ob als Brief oder SMS oder Nachricht in einer Internet-Community)
und was wird unternommen? Nichts - weil keine Straftat vorliegt...wir haben eine Meinungsfreiheit in Deutschland...eine Morddrohung oder auch jede andere Drohung ist keine Straftat solange sie nicht umgesetzt wird
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SiiickBoy - 36
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:29 Uhr
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Zitat von Penta_Phi: Zitat von SiiickBoy: du kannst immer anzeige erstatten...egal weshalb...nur ob sie durchkommt ist die frage
Was soll bei einer Anzeige nicht "durchkommen"?
ob sie verfolgt wird...bei kleinigkeiten passiert ja nichts weiter, außer dass sie die aussagen aufnehmen...
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Penta_Phi - 54
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:29 Uhr
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Zitat von ass123: zeugen mein bruder und pasr pasanten aber die werd ich nie wieder finde
Ich würde definitiv die Körperverletzung anzeigen, deinen Bruder und die Passanten als Zeugen angeben und auch die Nachricht mit der Bedrohung vorzeigen, sodaß alles im Anzeigeprotokoll erscheint.
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Penta_Phi - 54
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.04.2011 um 11:33 Uhr
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Zitat von B_e_n_n_y:
...wir haben eine Meinungsfreiheit in Deutschland...
Aha, das ist ja schön...dann wäre ja jede Beleidigung lediglich eine Meinungsäußerung, und die darf ich ja kundtun.
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supersophie
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:34 Uhr
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gibt's hier nen Polizisten ?
anzeige kannst du immer erstatten.
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B_e_n_n_y - 46
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:43 Uhr
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weswegen denn? Weil ich gesagt habe dass ich Dich vielleicht umbringen werde - wenn ich Zeit und Lust dazu habe....und wenn ich es dann nicht tue....was dann...werd ich dann bestraft...so einfach ist das nicht
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Penta_Phi - 54
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 11:48 Uhr
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Zitat von B_e_n_n_y: weswegen denn? Weil ich gesagt habe dass ich Dich vielleicht umbringen werde - wenn ich Zeit und Lust dazu habe....und wenn ich es dann nicht tue....was dann...werd ich dann bestraft...so einfach ist das nicht
Ehrlich gesagt:ja. Zumindest solang ich es beweisen kann (und mein Anwalt keine Pfeife ist ;) )
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